Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
91 kB
Datum
11.10.2018
Erstellt
02.10.18, 18:15
Aktualisiert
19.11.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 27.09.2018
Vorlagen-Nr.: 91/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Kulturausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
11.10.2018
27.11.2018
11.12.2018
Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.
Hier: Antrag der CDU-Fraktion
I. Sach- und Rechtslage:
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 24.09.2018 (Anlage 1) den Antrag gestellt, im Rahmen
des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen
verbindet.“ Vergabekriterien für den Bereich des Heimat-Preises vorzulegen und für die übrigen
Förderbereiche Konzeptionen zu erstellen, wie die Förderoptionen genutzt werden können.
In diesem Zusammenhang wurde der Rat bereits kurz mit der Mitteilungsvorlage 87/2018
informiert. Weitergehende Informationen können Sie der beigefügten Fragen- und Antwort-Liste
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NordrheinWestfalen (Anlage 2) entnehmen.
Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und
Heimat Zeugnis fördert die Landesregierung mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung
der Heimat vor Ort. Ziel des Programms ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten
zu begeistern und die gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen sichtbar werden zu lassen.
Heimat-Scheck
Beim Heimat-Scheck können Ideen und kleinere Projekte gefördert werden, die eigentlich nicht
viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert für die Sache bedeuten können, Insgesamt werden
jährlich 1.000 Heimat-Schecks zu je 2.000 Euro vergeben. Das Antragsverfahren und der
Verwendungsnachweis sind auf ein Minimum reduziert. Antragsteller können natürliche und
juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sein, nicht aber die Kommunen
selbst.
Beabsichtigt ist, über die Möglichkeiten des Heimat-Schecks im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau
zu informieren. Darüber hinaus sollten die Ortsvorsteher*innen und alle Vereine, Institutionen und
Organisationen im Gemeindegebiet entsprechend angeschrieben werden.
Heimat-Preis
Mit dem Heimat-Preis haben Kommunen die Möglichkeit, innovative Heimatprojekte
auszuzeichnen. Durch den vom Land NRW finanzierten Preis kann die konkrete Arbeit belohnt
werden und zugleich können nachahmenswerte Beispiele herausgehoben werden. Die
Auszeichnungen sollen eine Wertschätzung der ehrenamtlich Engagierten sein. Die Gemeinde
Kreuzau kann ab 2019 vom Land ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Voraussetzung
ist ein Beschluss des Rates zur Teilnahme an diesem Projekt sowie damit verbunden das
Festlegen von Preiskriterien. Einen Schwerpunkt setzt das Land zumindest für 2019 nicht, so dass
dieser auf kommunaler Ebene festgelegt werden muss. Der Heimat-Preis kann als einzelner Preis
oder in bis zu drei Preiskategorien oder Preisabstufungen durch die Gemeinde verliehen werden.
Sowohl der Schwerpunkt als auch die Vergabekriterien müssen noch festgelegt werden.
Heimat-Werkstatt
In den Werkstätten sollen Ideen zum Thema Heimat entwickelt und verwirklicht werden. Es wird
davon ausgegangen, dass jede Region prägende Besonderheiten hat, mit denen sich die
Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. So kann beispielsweise in einer offenen
Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteure ein ortstypisches Kunstwerk entwickelt und
verwirklicht werden. Die Heimat-Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale
Gemeinschaftsgefühl stärken. Zugleich soll der öffentliche Raum aufgewertet werden. Der
durchaus aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert (darunter
erfolgt keine Förderung). Antragsteller können Kommunen, Private, Vereine und gemeinnützige
Organisationen sein.
Heimat-Fonds
Durch diesen Fonds sollen Initiativen unterstützt werden, die ein Heimat-Projekt verwirklichen
wollen. Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben. Förderfähig
sind Projekte von 5.000 bis 80.000 Euro. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Die
Mittel werden den Gemeinden projektbezogen auf Antrag als Anteilsfinanzierung zugewiesen.
Heimat-Zeugnis
Beim Heimat-Zeugnis steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die
regionale Geschichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien
Natur im Vordergrund. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90
Prozent (bei Privaten) bzw. 80 Prozent (Kommunen) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind
private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden.
Die weitere Vorgehensweise muss noch abschließend geklärt werden. Insbesondere müssen die
Richtlinien zum Element Heimat-Preis noch erarbeitet werden, damit eine Antragstellung bis Ende
2018 noch für 2019 möglich ist. Hierzu wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen
fraktionsübergreifenden Arbeitskreis (je Fraktion ein*e Teilnehmer*in und Verwaltung) zu bilden,
der bis zur Sitzung des Hauptausschusses Vorschläge für die Richtlinien erarbeitet, damit hierüber
noch in der laufenden Sitzungsrunde entschieden werden kann. Über das gesamte
Förderprogramm soll auf der Homepage und im Amtsblatt informiert werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zunächst keine. Kosten für die Gemeinde entstehen erst bei einer Teilnahme an den Elementen
Heimat-Fonds oder Heimat-Zeugnis. Hierzu sind aber eigenständige Ratsbeschlüsse erforderlich.
Die administrativen Kosten insbesondere zur Verleihung des Heimat Preises sind seitens der
Gemeinde Kreuzau zu tragen. Diese Kosten können nicht über die Fördermittel abgerechnet
werden.
-2-
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die Vergabe des finanziell vom Land NordrheinWestfalen geförderten Heimat-Preises unter Berücksichtigung der als Anlage beigefügten
Vergabekriterien.
Der Bürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, für die übrigen Förderbereiche eine Konzeption
zu erstellen, wie die Förderoptionen des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. NordrheinWestfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ für die Gemeinde Kreuzau genutzt werden
können und sollen.
Die einfachen Fördermodalitäten des Heimat-Schecks, mit dem jährlich 1.000 lokale Initiativen mit
jeweils 2.000 € gefördert werden sollen, sollen dem breiten Publikum vorgestellt werden, z. B.
über das Amtsblatt.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-3-