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Allgemeine Vorlage (Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet. Hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
91 kB
Datum
11.10.2018
Erstellt
02.10.18, 18:15
Aktualisiert
19.11.18, 13:06
Allgemeine Vorlage (Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.
Hier: Antrag der CDU-Fraktion) Allgemeine Vorlage (Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.
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Hier: Antrag der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 27.09.2018 Vorlagen-Nr.: 91/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.10.2018 27.11.2018 11.12.2018 Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet. Hier: Antrag der CDU-Fraktion I. Sach- und Rechtslage: Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 24.09.2018 (Anlage 1) den Antrag gestellt, im Rahmen des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ Vergabekriterien für den Bereich des Heimat-Preises vorzulegen und für die übrigen Förderbereiche Konzeptionen zu erstellen, wie die Förderoptionen genutzt werden können. In diesem Zusammenhang wurde der Rat bereits kurz mit der Mitteilungsvorlage 87/2018 informiert. Weitergehende Informationen können Sie der beigefügten Fragen- und Antwort-Liste des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NordrheinWestfalen (Anlage 2) entnehmen. Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat Zeugnis fördert die Landesregierung mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung der Heimat vor Ort. Ziel des Programms ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen sichtbar werden zu lassen. Heimat-Scheck Beim Heimat-Scheck können Ideen und kleinere Projekte gefördert werden, die eigentlich nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert für die Sache bedeuten können, Insgesamt werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks zu je 2.000 Euro vergeben. Das Antragsverfahren und der Verwendungsnachweis sind auf ein Minimum reduziert. Antragsteller können natürliche und juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sein, nicht aber die Kommunen selbst. Beabsichtigt ist, über die Möglichkeiten des Heimat-Schecks im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau zu informieren. Darüber hinaus sollten die Ortsvorsteher*innen und alle Vereine, Institutionen und Organisationen im Gemeindegebiet entsprechend angeschrieben werden. Heimat-Preis Mit dem Heimat-Preis haben Kommunen die Möglichkeit, innovative Heimatprojekte auszuzeichnen. Durch den vom Land NRW finanzierten Preis kann die konkrete Arbeit belohnt werden und zugleich können nachahmenswerte Beispiele herausgehoben werden. Die Auszeichnungen sollen eine Wertschätzung der ehrenamtlich Engagierten sein. Die Gemeinde Kreuzau kann ab 2019 vom Land ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist ein Beschluss des Rates zur Teilnahme an diesem Projekt sowie damit verbunden das Festlegen von Preiskriterien. Einen Schwerpunkt setzt das Land zumindest für 2019 nicht, so dass dieser auf kommunaler Ebene festgelegt werden muss. Der Heimat-Preis kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder Preisabstufungen durch die Gemeinde verliehen werden. Sowohl der Schwerpunkt als auch die Vergabekriterien müssen noch festgelegt werden. Heimat-Werkstatt In den Werkstätten sollen Ideen zum Thema Heimat entwickelt und verwirklicht werden. Es wird davon ausgegangen, dass jede Region prägende Besonderheiten hat, mit denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. So kann beispielsweise in einer offenen Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteure ein ortstypisches Kunstwerk entwickelt und verwirklicht werden. Die Heimat-Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Zugleich soll der öffentliche Raum aufgewertet werden. Der durchaus aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert (darunter erfolgt keine Förderung). Antragsteller können Kommunen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein. Heimat-Fonds Durch diesen Fonds sollen Initiativen unterstützt werden, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen. Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben. Förderfähig sind Projekte von 5.000 bis 80.000 Euro. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Die Mittel werden den Gemeinden projektbezogen auf Antrag als Anteilsfinanzierung zugewiesen. Heimat-Zeugnis Beim Heimat-Zeugnis steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die regionale Geschichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Vordergrund. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 Prozent (bei Privaten) bzw. 80 Prozent (Kommunen) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden. Die weitere Vorgehensweise muss noch abschließend geklärt werden. Insbesondere müssen die Richtlinien zum Element Heimat-Preis noch erarbeitet werden, damit eine Antragstellung bis Ende 2018 noch für 2019 möglich ist. Hierzu wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen fraktionsübergreifenden Arbeitskreis (je Fraktion ein*e Teilnehmer*in und Verwaltung) zu bilden, der bis zur Sitzung des Hauptausschusses Vorschläge für die Richtlinien erarbeitet, damit hierüber noch in der laufenden Sitzungsrunde entschieden werden kann. Über das gesamte Förderprogramm soll auf der Homepage und im Amtsblatt informiert werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zunächst keine. Kosten für die Gemeinde entstehen erst bei einer Teilnahme an den Elementen Heimat-Fonds oder Heimat-Zeugnis. Hierzu sind aber eigenständige Ratsbeschlüsse erforderlich. Die administrativen Kosten insbesondere zur Verleihung des Heimat Preises sind seitens der Gemeinde Kreuzau zu tragen. Diese Kosten können nicht über die Fördermittel abgerechnet werden. -2- III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die Vergabe des finanziell vom Land NordrheinWestfalen geförderten Heimat-Preises unter Berücksichtigung der als Anlage beigefügten Vergabekriterien. Der Bürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, für die übrigen Förderbereiche eine Konzeption zu erstellen, wie die Förderoptionen des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. NordrheinWestfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ für die Gemeinde Kreuzau genutzt werden können und sollen. Die einfachen Fördermodalitäten des Heimat-Schecks, mit dem jährlich 1.000 lokale Initiativen mit jeweils 2.000 € gefördert werden sollen, sollen dem breiten Publikum vorgestellt werden, z. B. über das Amtsblatt. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-