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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Weilerswist und Erlass einer Vergabeordnung für die Gemeinde Weilerswist)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
11.10.2018
Erstellt
02.10.18, 15:37
Aktualisiert
02.10.18, 15:37
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Weilerswist und Erlass einer Vergabeordnung für die Gemeinde Weilerswist) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Weilerswist und Erlass einer Vergabeordnung für die Gemeinde Weilerswist)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_64/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 1 10 20 01 20.11.2018 Betreff Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Weilerswist Hier: Anpassung von Zuständigkeiten der Ausschüsse Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 11.10.2018 (X) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Weilerswist entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf der Zuständigkeitsordnung. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: In Abstimmung mit den beiden Vorsitzenden des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur sowie des Ausschusses für Abwasserbeseitigung und Entsorgung wird die Zuständigkeitsordnung zur Vermeidung von Doppelzuständigkeiten wie folgt angepasst: §6 Absatz 2: „Kanal-“ entfällt Absatz 3 Nr. 3 entfällt (s. Absatz 4) Absatz 3 Nr. 6 „und der Entsorgung“ entfällt Absatz 4 a) „und der öffentlichen Entsorgung“ entfällt Absatz 4 d) entfällt (s. Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 6) Absatz 5 Nr. 22 „der Leiter des Fachbereichs 6“ entfällt – wird ersetzt durch „die Bürgermeisterin“ Die Nummerierung wird durch den Wegfall entsprechend angepasst. Ein Entwurf der neuen Zuständigkeitsordnung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Weilerswist Hier: Anpassung von Zuständigkeiten der Ausschüsse Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 02.10.2018 Aufgestellt Gez. Arlef Mitunterzeichner Gez. Reichwaldt Gez. Horst Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)