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Mitteilungsvorlage (Schulbus Weilerswist-Süd)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
109 kB
Datum
11.10.2018
Erstellt
02.10.18, 15:37
Aktualisiert
02.10.18, 15:37
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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN MITTEILUNGSVORLAGE Drucksachen Nr. A_45/2018 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: FB 6 40 41 02 Betreff Schulbus Weilerswist-Süd Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 11.10.2018 () Anlage(n) Der Rat der Gemeinde Weilerswist nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis. SACHVERHALT: Mit Schreiben vom 10.09.2018 beantragte die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Weilerswist, in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen und der Regionalverkehr Köln Lösungsmöglichkeiten vorzustellen, die Schülerbeförderung vom Ortsteil Weilerswist-Süd zur Grundschule Weilerswist dahingehend zu ändern, Haltepunkte innerhalb der Wohnbebauung des vorgenannten Ortsteils einzurichten. Zur Zeit besteht ein Haltepunkt für Schüler aus Weilerswist-Süd am Busbahnhof Günter-RoseStraße. Mit E-Mail vom 19.09.2018 teilte die RVK mit, dass ab 20.09.2018 die Busse der Linie 769 am Busbahnhof den Bussteig „B“ anfahren und die Abfahrtzeit auf 07:45 h vorverlegt wird (vorher 07:49 h). Aktuell besuchen 80 Schüler die Grundschule Weilerswist. Die größte fußläufige Entfernung innerhalb der Wohnbebauung zum Busbahnhof beträgt 1,5 km. Das Wohngebiet verfügt über eine ausreichende Beleuchtung und der Weg führt bis zur Einmündung des Verbindungswegs „HeinrichRosen-Allee ↔ Busbahnhof“ ausschließlich über Gehwege. Das Wohngebiet ist darüberhinaus überwiegend als „325er-Bereich“ gemäß STVO ausgewiesen. Der vorgenannte Verbindungsweg ist ein Fußweg und mündet in den Busbahnhof. Der Schulweg bis zum Busbahnhof kann somit nicht als besonders gefährlicher Schulweg eingestuft werden und eine fußläufige Entfernung von 1,5 km ist zumutbar (insbesondere vor dem Hintergrund der 2 km-Grenze für die Primarstufe gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 der Schülerfahrkostenverordnung hinsichtlich der Entstehung von notwendigen Fahrkosten). Des Weiteren sprechen folgende Punkte für den vorgenannten fußläufigen Schulweg:  unterwegs können soziale Kontakte ohne Aufsicht von Erwachsenen geknüpft und gepflegt werden;  im Verkehrsraum unterwegs zu sein fördert die Verkehrssicherheit der Kinder;  Schulweg als Erlebnis- und Bewegungsraum;  Bewegung fördert den Lernprozess: positive Auswirkungen auf Arbeitsgedächtnis, kognitive Flexibilität, initiieren und kontrollieren von Handlungen, Impulskontrolle. Die Einrichtung von Haltepunkten innerhalb der Wohnbebauung ist daher nicht erforderlich. Schulbus Weilerswist-Süd Seite 2 von 2 53919 Weilerswist, den 27.09.2018 Aufgestellt Gez. Lukes Mitunterzeichner Gez. Horst Gez. Strotkötter Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)