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Beschlussvorlage (Änderung der Ausschussbesetzung im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
180 kB
Datum
11.10.2018
Erstellt
02.10.18, 15:37
Aktualisiert
02.10.18, 15:37
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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_15/2014 35. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 1 10 24 04 20.11.2018 Betreff Änderung der Ausschussbesetzungen im Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 11.10.2018 (1) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages, die Ausschussbesetzung entsprechend des von der Flüchtlingsinitiative Weilerswist e. V. eingereichten und als Anlage beigefügten Antrages zu ändern und somit die Änderung der Ratsbeschlüsse vom 04.09.2014, 11.12.2014, 19.03.2015, 18.06.2015, 21.10.2015, 28.01.2016, 21.04.2016, 08.07.2016, 29.09.2016, 09.02.2017, 27.04.2017, 13.07.2017, 12.10.2017, 12.04.2018 und 12.07.2018. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die Flüchtlingsinitiative Weilerswist e. V. hat eine Änderung bei den Ausschussbesetzungen beantragt (siehe Anlage zur V_15/2014 35. Ergänzung). Es wird empfohlen, gem. §§ 58 Abs. 5 und 50 Abs. 3 GO NRW einen einstimmigen Beschluss zu fassen. Änderung der Ausschussbesetzungen Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 02.10.2018 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)