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Beschlussvorlage (Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
04.10.18, 15:02
Aktualisiert
04.10.18, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 518/2018 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 02.10.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 09.10.2018 Bemerkungen beschließend Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 67 LPVG NRW werden Herr Dr. Lothar Staschik, Richter am Landesarbeitsgericht Köln, zum Vorsitzenden der Einigungsstelle und Herr Ralf Weyergraf, Richter am Landesarbeitsgericht Köln, zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. Begründung: Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) ist für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Einigungsstelle setzt sich aus einer/ einem unparteiischen Vorsitzenden, einer/ einem stellvertretenden Vorsitzenden und Beisitzerinnen zusammen. Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, eine Empfehlung bzw. Entscheidung auszu- sprechen, soweit im Rahmen einer beabsichtigten Maßnahme eine Einigung zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat nicht zu Stande kommt. Im Einvernehmen mit dem im Juli 2018 neu gewählten Personalrat wird daher vorgeschlagen: Herrn Richter am Landesarbeitsgericht Köln Dr. Lothar Staschik zum Vorsitzenden und Herrn Richter am Landesarbeitsgericht Köln Ralf Weyergraf zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu bestellen. Die Einigungsstelle wird seitens der Dienststelle aus folgenden Beisitzerinnen/ Beisitzern der Haupt- und Personalämter der umliegenden Städte des Rhein-Erft-Kreises bestehen: Herr Philipp Kieven, Stadt Bergheim Frau Maria Schmieden, Stadt Wesseling Herr Joachim Sprack, Stadt Frechen Herr Rolf Stein, Stadt Kerpen Frau Doris Stolz, Stadt Bedburg Frau Gerda Marx, Stadt Hürth Der Personalrat hat bisher folgende Beisitzer/innen benannt: Frau Sylvia Römer, Stadt Kerpen Frau Michaela Müller, Stadt Pulheim Herr Siegfried Motz, Stadt Frechen (Erner) -2-