Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
04.10.18, 15:02
Aktualisiert
04.10.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 521/2018
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 02.10.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
Termin
09.10.2018
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Bemerkungen
beschließend
Neuwahl des Behindertenbeirates
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Behindertenbeirat der Stadt Erftstadt wird neu gewählt.
Die beigefügte Besetzungsliste ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 die Einrichtung eines Behindertenbeirates und dessen Satzung beschlossen.
Nach § 5 Ziffer 1 dieser Satzung gehören dem Beirat neun stimmberechtigte Mitglieder an. Für
jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein persönliches stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der in Erftstadt
tätigen Einrichtungen, Verbände und Selbsthilfegruppen für Behinderte, Sportvereine, Kirchengemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die selbst eine Behinderung
haben oder für einen Behinderten sprechen, der sich nicht selbst artikulieren kann, oder die einen
starken Bezug zur Behindertenarbeit haben.
Weitere Voraussetzungen für die Wahl in den Behindertenbeirat sind nach § 5 Ziffer 2 ein Mindestalter von 18 Jahren und Wohnsitz in Erftstadt.
Nach § 5 Ziffer 3 entsendet die Stadtverwaltung die Behindertenbeauftragte als beratendes Mitglied in den Beirat.
Der Behindertenbeirat kann nach § 5 Ziffer 4 weitere Personen zu Sachfragen während der Sitzungen hinzuziehen, soweit es ihm für die Durchführung seiner Aufgaben geboten erscheint.
Nach § 5 Ziffer 5 der Satzung wählt der Rat die stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder
des Behindertenbeirates für die Dauer seiner Wahlzeit.
(Erner)
-2-