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Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
04.10.18, 15:02
Aktualisiert
04.10.18, 15:02
Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner 
Ausschüsse) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner 
Ausschüsse)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 531/2018 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 04.10.2018 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Dezernat 6 Termin 09.10.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM Bemerkungen beschließend Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die nachstehende Änderung des § 13 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse § 13 Anfragen von Stadtverordneten (1) Jeder Stadtverordnete kann im Rat und in den Ausschüssen außerhalb der Tagesordnungspunkte Anfragen an den Bürgermeister richten. Sie sind mindestens 15 Arbeitstage vor dem Sitzungstag schriftlich einzureichen. Sie werden schriftlich bis zur nächsten Ratssitzung, spätestens innerhalb von 14 Tagen beantwortet. (2) Auf Wunsch des Anfragenden wird die Anfrage in der Sitzung mündlich wiederholt und beantwortet. Bis zu drei Zusatzfragen können vom Anfragenden gestellt werden. Sie sind in der Sitzung zu beantworten. Eine Aussprache über beantwortete Anfragen findet nicht statt. (3) Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten drei Monate bereits erteilt wurde. Begründung: Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 02.10.2018 beschlossen, das Fragerecht auf die Ausschüsse auszudehnen. Anfragen von Stadtverordneten werden zukünftig abschließend im jeweilig zuständigen Fachausschuss bzw. im Rat beantwortet. (Erner) -2-