Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
04.10.18, 15:02
Aktualisiert
04.10.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 531/2018
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 04.10.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
Termin
09.10.2018
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Bemerkungen
beschließend
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner
Ausschüsse
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die nachstehende Änderung des § 13 der Geschäftsordnung
des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse
§ 13
Anfragen von Stadtverordneten
(1)
Jeder Stadtverordnete kann im Rat und in den Ausschüssen außerhalb der Tagesordnungspunkte Anfragen an den Bürgermeister richten. Sie sind mindestens 15 Arbeitstage
vor dem Sitzungstag schriftlich einzureichen. Sie werden schriftlich bis zur nächsten Ratssitzung, spätestens innerhalb von 14 Tagen beantwortet.
(2)
Auf Wunsch des Anfragenden wird die Anfrage in der Sitzung mündlich wiederholt und
beantwortet. Bis zu drei Zusatzfragen können vom Anfragenden gestellt werden. Sie sind
in der Sitzung zu beantworten. Eine Aussprache über beantwortete Anfragen findet nicht
statt.
(3)
Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn die begehrte Auskunft demselben oder
einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten drei Monate bereits erteilt wurde.
Begründung:
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 02.10.2018 beschlossen,
das Fragerecht auf die Ausschüsse auszudehnen.
Anfragen von Stadtverordneten werden zukünftig abschließend im jeweilig zuständigen Fachausschuss bzw. im Rat beantwortet.
(Erner)
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