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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
309187.pdf
Größe
196 kB
Erstellt
14.08.18, 12:00
Aktualisiert
06.10.18, 03:11

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: FB 01/0455/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 14.08.2018 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 11.07.2018 (öffentlicher Teil) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 19.09.2018 Rat der Stadt Aachen Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 11.07.2018 (öffentlicher Teil). Philipp Oberbürgermeister Anlage/n: Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 11.07.2018 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 01/0455/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.10.2018 Seite: 1/1 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen 4. Oktober 2018 Sitzungstermin: Mittwoch, 11.07.2018 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 19:48 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Rates, Rathaus Anwesende: Oberbürgermeister Marcel Philipp Bürgermeister Norbert Plum Bürgermeisterin Hilde Scheidt Bürgermeisterin Dr. Margrethe Schmeer Ratsherr Simon Adenauer Ratsherr Harald Baal Ratsherr Manfred Bausch Ratsfrau Ellen Begolli Ratsfrau Aida Beslagic-Lohe Ratsherr Georg Biesing Ratsherr Peter Blum Ratsfrau Uschi Brammertz Ratsherr Holger Brantin Ratsherr Michael Bredohl Ratsfrau Gaby Breuer Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck Ratsherr Dieter Claßen Ratsherr Ferdinand Corsten Ratsherr Patrick Deloie Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 1/44 Ratsherr Ralf Demmer Ratsherr Hans Leo Deumens Ratsfrau Ursula Epstein Ratsfrau Elke Eschweiler Ratsherr Achim Ferrari Ratsherr Wilfried Fischer Ratsherr Alexander Gilson Ratsfrau Ulla Griepentrog Ratsherr Wilhelm Helg Ratsfrau Rosa Höller-Radtke Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby Ratsfrau Fabia Kehren Ratsfrau Eleonore Keller Ratsherr Rolf Kitt Ratsherr Christian Krenkel Ratsherr Bernd Krott Ratsherr Manfred Kuckelkorn Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn Ratsfrau Lisa Lang Ratsfrau Dr. Elisabeth Lassay Ratsherr Jörg Hans Lindemann Ratsherr Boris Linden Ratsherr Lars Lübben Ratsfrau Iris Lürken Ratsherr Harro Mies Ratsherr Markus Mohr Ratsfrau Sigrid Moselage Ratsherr Kaj Neumann Ratsherr Wolfgang Palm Ratsfrau Daniela Parting Ratsherr Jonas Paul Ratsherr Hermann Josef Pilgram Ratsfrau Hildegard Pitz Ratsfrau Claudia Plum Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 2/44 Ratsherr Udo Pütz Ratsherr Michael Rau Ratsfrau Sibylle Reuß Ratsfrau Ye-One Rhie Ratsfrau Sevgi Sakar Ratsherr Markus Schmidt-Ott Ratsherr Jürgen Schmitz Ratsherr Michael Servos Ratsfrau Melanie Astrid Seufert Ratsherr Karl-Heinz Starmanns Ratsherr Marc Teuku Ratsfrau Ulla Thönnissen Ratsherr Peter Tillmanns Ratsherr Gunter von Hayn Ratsherr Jakob von Thenen Ratsfrau Dr. Heike Wolf Abwesende: Ratsherr Friedrich Beckers - entschuldigt - Ratsherr Heiner Höfken - entschuldigt - Ratsfrau Maria Keller - entschuldigt - Ratsfrau Mara Lux - entschuldigt - Ratsherr Hans Müller - entschuldigt - Ratsherr Horst Schnitzler - entschuldigt - Ratsherr Karl Schultheis - entschuldigt - Stimmzähler: Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck Ratsfrau Ulla Griepentrog Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 3/44 von der Verwaltung: Frau Grehling Stadtdirektorin, Dez. II Herr Dr. Kremer Beigeordneter, Dez. V Frau Schwier Beigeordnete, Dez. IV Herr Prof. Dr. Sicking Beigeordneter, Dez. VI Herr Wingenfeld Beigeordneter, Dez. III Herr Berg Fachbereich Verwaltungsleitung Frau Dr. Blüggel Volkshochschule Herr Brötz Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Herr Büttgens Fachbereich Presse und Marketing Herr Dohmen Beteiligungscontrolling Herr Emmerich Fachbereich Rechnungsprüfung Herr Frankenberger Fachbereich Soziales und Integration Herr Hermanns Fachbereich Steuern und Kasse Herr Kind Fachbereich Finanzsteuerung Ffrau Klösges Fachbereich Presse und Marketing Frau Lammers Fachbereich Recht und Versicherung Herr Larosch Bauverwaltung Frau Dr. Lindemann Fachbereich Soziales und Integration Herr Lohe Fachbereich Verwaltungsleitung Herr Mertens Fachbereich Personal und Organisation Herr Schaffert Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Herr Sellung Dezernat I Herr Ehanantharajah Piraten-Fraktion Herr Hansen FDP-Fraktion Frau Krott CDU-Fraktion Herr Ludwig Grüne Fraktion als Schriftführerin: Frau Stühlen Rat/52/WP.17 Fachbereich Verwaltungsleitung Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 4/44 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; auf die Abhaltung der Fragestunde wurde ordnungsgemäß durch Veröffentlichung der Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt hingewiesen. 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 16.05.2018 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 01/0438/WP17 4 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 13.06.2018 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 01/0446/WP17 5 Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen Vorlage: FB 45/0503/WP17 6 Neuaufstellung des Integrationskonzeptes der Stadt Aachen Vorlage: FB 56/0150/WP17 7 Quartalsberichterstattung: Programm "Gute Schule 2020" Vorlage: FB 45/0508/WP17 8 Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ (Viehhofstraße) sowie Stellenplan 2018; Veränderung durch Einrichtung von acht Stellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge Einrichtung der Bewohnerparkgebiete BU2 und BU3 Vorlage: FB 61/0984/WP17 Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 5/44 9 Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ (Krugenofen) sowie Stellenplan 2018; Veränderung durch Einrichtung von acht Stellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge Einrichtung der Bewohnerparkgebiete BU2 und BU3 Vorlage: FB 61/0983/WP17 10 Wasserversorgungskonzept der Stadt Aachen Vorlage: B 03/0112/WP17 11 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Aachen 2019 (ABK 2019) Vorlage: FB 61/0977/WP17 12 Digitale Strategie der Stadt Aachen Vorlage: FB 11/0298/WP17 13 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0951/WP17-1 14 Gestaltungssatzung - Parkhaus Uniklinik hier: Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0950/WP17 15 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - für den Planbereich im Stadtbezirk Laurensberg im Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0952/WP17-1 16 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB für den Bereich zwischen A44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straße vom 15.03.2005 hier: Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB Vorlage: FB 61/0937/WP17 Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 6/44 17 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Jägerstraße, Bendstraße und Dammstraße Vorlage: FB 61/0939/WP17 18 Wirtschaftsplan 2018/2019 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen Vorlage: E 46/47/0079/WP17 19 Aufnahme von Aachener Stadtteilen in die Gebietskulisse des Förderprogramms „Ländlicher Raum“ Antrag der CDU und SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 06.09.2017 Vorlage: FB 36/0272/WP17 20 Nachhaltigkeitsstrategie Stadt Aachen: Agenda 2030 – Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, Sustainable Development Goals (SDGs) Vorlage: FB 36/0284/WP17 21 Stellenplan 2018: 22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Vorlage: FB 14/0171/WP17 23 Annahme von Schenkungen: 24 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen: 25 Anfragen: 26 Ratsanträge Vorlage: FB 01/0443/WP17 Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 7/44 27 Umbesetzung in Ausschüssen und anderen Gremien: 28 Mitteilungen der Verwaltung Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 8/44 Nichtöffentlicher Teil 1 Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung: 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 16.05.2018 (nichtöffentlicher Teil): Vorlage: FB 01/0439/WP17 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 13.06.2018 (nichtöffentlicher Teil): Vorlage: FB 01/0447/WP17 4 Bericht aus der Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen: 5 Bürgschaftsangelegenheiten: 6 Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen VerwaltungsrichterInnen beim Verwaltungsgericht Aachen : Vorlage: FB 30/0029/WP17 7 WAG – Verkauf von IWW Anteilen: Vorlage: FB 20/0155/WP17 8 FACTUR Billing Solutions GmbH: Verkauf der Anteile an der FOURMANAGEMENT GmbH Vorlage: FB 20/0161/WP17 9 Trianel GmbH – Gründung der Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG und der Trianel Energieprojekte Verwaltungs GmbH Vorlage: FB 20/0162/WP17 10 Personalangelegenheiten: 11 Grundstücksangelegenheiten: 12 Mitteilungen der Verwaltung: Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 9/44 --------------Der Rat fasste die nachstehenden Beschlüsse. ---------------- Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Der Oberbürgermeister begrüßt die Anwesenden zur 52. Sitzung des Rates der Stadt in der 17. Wahlperiode. Er verweist auf die Einladung, den Nachtrag und die Tischvorlagen. Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt. zu 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Es liegen zwei schriftliche Fragen zur Beantwortung vor. Einer der Fragesteller verzichtet auf die mündliche Verlesung der Beantwortung. Aufgrund der Abwesenheit des anderen Fragestellers wird diesem die Antwort postalisch zugestellt. Mündliche Fragen: 1. Frage von Herrn S., Aachen betr.: Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in Aachen - gerichtet an Ratsherrn Baal --------------------------------------------------------------------------------------------- Herr S. verweist auf die gestrige Veranstaltung zum Thema Bürgerdialog zwischen repräsentativer Demokratie und Bürgerentscheid, bei der durch Herrn Prof. Hans-Jörg Sippel - ausgehend vom Projekt Umgestaltung des Viktoriaviertels in Bonn - Formen der Bürgerbeteiligung vorgestellt worden seien. In vielen deutschen Städten gebe es satzungsmäßig vorgegebene Leitlinien zur Bürgerbeteiligung, die in Aachen noch nicht existent seien. Er fragt, wann mit der Erarbeitung und Verabschiedung entsprechender Richtlinien zur Bürgerbeteiligung in Aachen zu rechnen sei. Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, bedankt sich für die Frage. Die Bürgerbeteiligung sei bei der Stadt Aachen in der Zuständigkeitsordnung geregelt worden. Zentraler Punkt für den Austausch zwischen Verwaltung, den politischen Fraktionen und den Bürgerinnen und Bürgern sei das Bürgerforum. Hierzu habe es einen Entwicklungsantrag gegeben, der von allen sechs Ratsfraktionen gestellt worden sei. Seiner Ansicht nach sei im gestrigen Vortrag leider zu kurz gekommen, dass es eine vielfältige rechtlich definierte Bürgerbeteiligung gebe, z.B. in der Bauleitplanung, in der Entwicklung von Planungsgrundlagen sowie in den Sitzungen bei Offenlegungsbeschlüssen. Bisher gebe es keine Vorgaben, dass diese Form der Bürgerbeteiligung nicht ausreichend sei. Nichtsdestotrotz entwickle man stets Elemente zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung. Zunächst wolle man jedoch die Entwicklung des Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 10/44 Bürgerforums voranbringen. Herr S. fragt, ob es im Sinne der Transparenz für die Bürger/innen nicht hilfreich sei, wenn man die soeben geschilderten vielfältigen Möglichkeiten in Form einer Leitlinie gebündelt zusammenstelle. Ratsherr Baal verweist hierzu auf die Homepage der Stadt Aachen, auf der sämtliche Formen der Bürgerbeteiligung zu finden seien. Der Transparenz sei damit Genüge getan. Er wolle sich an dieser Stelle erlauben, die Ausführungen von Herrn Collinet zum Ende der gestrigen Veranstaltung zu wiederholen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass ein Fragesteller stellvertretend für 253.000 Bürger/innen der Stadt spreche. Alle hier anwesenden Ratsmitglieder seien von der Bevölkerung gewählte Mitglieder des Rates, mit einer zumindest beachtlichen Wahlbeteiligung in der Größenordnung von 65 bis 70 %. Von daher seien die Kolleginnen und Kollegen des Rates sehr wohl legitimiert, Entscheidungen für die Stadt Aachen zu treffen. Der Oberbürgermeister bittet darum, keine Handyaufnahmen aus dem Publikum heraus zu machen, die weder angemeldet noch genehmigt seien. 2. Frage von Frau P., Aachen betr.: Honorierung von Tagespflegepersonen - gerichtet an Ratsherrn Tillmanns ------------------------------------------------------------------- Frau P. stellt sich als Kindertagespflegeperson vor. Sie verweist auf die vergangene Sitzung des Kinderund Jugendausschusses, in der Ratsherr Tillmanns die stete Fortbildung von Tagespflegepersonen hervorgehoben und es begrüßt habe, dass der Stundensatz für diejenigen, die Fortbildungen mit einem Satz von mindestens 300 Stunden absolviert haben, um 50 Cent pro Stunde und Kind erhöht werde. Kompetenzen und Qualifikationen erlange man jedoch nicht nur durch Besuche von Fortbildungen. Sie wolle daher fragen, warum nicht ein Modell entwickelt werde, in dem sowohl die Teilnahme an Fortbildungen als auch die Berufserfahrung der Tagespflegepersonen honoriert werde. Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, bedankt sich für die Frage. Mit der vorliegenden Satzung gehe man einen guten Weg, um die Arbeit der Tagespflegepersonen sowohl finanziell als auch in der Sache zu würdigen. Es handele sich hierbei um einen fortlaufenden Prozess, der auch von Änderungen geprägt sein könne. Der Aufgabenbereich sei in den letzten Jahren enorm gewachsen. Dem versuche man mit einem nicht geringen Finanzvolumen Rechnung zu tragen. Selbstverständlich spiele Praxiserfahrung eine sehr wichtige Rolle, das Problem sei jedoch die Messbarkeit. Der jetzige Stand sei kein abschließender, es gelte vielmehr, sich weiterhin gemeinsam auf den Weg zu machen. Trotzdem müsse zunächst abgewartet werden, welche Parameter sich bewährten und welche nicht, bevor man im Rahmen einer Evaluation Änderungen vornehme. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 11/44 3. Frage von Frau P., Aachen betr.: Einkommen von Tagespflegepersonen - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------------------ Frau P. stellt sich ebenfalls als Tagespflegeperson vor. Sie verweist auf die Einführung der Satzung für die Kindertagespflege, bei der den Tagespflegepersonen ein Einkommenszuwachs von 25 bis 30 % bei einer Fehlzeit von acht Wochen durch Urlaub und Krankheit versprochen worden sei. Im Rahmen der Evaluation sei jedoch festgestellt worden, dass im Durchschnitt nur drei Wochen gemeldet worden seien. Der Einkommenszuwachs sei mit 27% festgelegt worden. Dies bedeute, dass die Tagespflegepersonen fünf Wochen mehr gearbeitet haben, um diese 27 % mehr Einkommen zu erzielen. Sie bitte den Oberbürgermeister um Stellungnahme zu dieser starken Differenz. Im gesamten Verfahren habe das Problem bestanden, dass es sehr viele sehr unterschiedliche Konstellationen gebe, die die Ermittlung eines Durchschnittswertes schwierig machten, so der Oberbürgermeister. Zu Beginn des Verfahrens sei die Datenlage schlichtweg unzureichend gewesen. Heute wisse man über den Austausch mit den Tagespflegepersonen sehr viel mehr über die Art der Aufteilung der Arbeit, die Dokumentation und die Abrechnung. Frau P. vermisst in der Satzung eine Dynamisierung. Sachkostenpauschalen würden nicht entsprechend der Inflationsrate und der Förderleistungen, die von einem Erziehergehalt abgeleitet worden seien, entsprechend angepasst. In Folge müsse man regelmäßig gegen die Stadt Aachen klagen, damit die Honorierung der wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend Niederschlag finde. Der Oberbürgermeister verweist auf die jährlichen Haushaltsplanberatungen, die entsprechend angepasst würden und einer Dynamisierung gleich kämen. Ob diese jedes Jahr erfolge oder ob es Zweioder Dreijahressprünge gebe, könne er heute nicht beurteilen. Dies müsse der alljährlichen Haushaltsplandebatte vorbehalten bleiben. 4. Frage von Frau F., Aachen betr.: Lärmschutzwand Driescher Hof - gerichtet an den Oberbürgermeister --------------------------------------------------- Frau F. stellt sich als Mitglied der Interessengemeinschaft Lärmschutzwand Driescher Hof vor, die heute mit zahlreichen Mitgliedern erschienen sei. Der Lärmaktionsplan der Stadt Aachen vom 13.12.2012 sehe als Maßnahme S 2 unter anderem für den Bereich Driescher Hof längs der A 44 den Bau einer Lärmschutzwand vor. Der Maßnahmenträger sei Straßen NRW. Als vorgesehener Realisierungszeitraum sei 2010 bis 2020 angegeben. Nunmehr habe man von Straßen NRW erfahren müssen, dass die dort eingeplante Lärmschutzwand auf Intervention des Bundesverkehrsministeriums nicht gebaut werde. Die Interessensgemeinschaft hoffe nunmehr auf die Unterstützung von Rat und Verwaltung, um für die Bürgerinnen und Bürger den Bau der Lärmschutzwand zu erreichen und fragt, was seitens der Stadt Aachen hierfür unternommen werden könne. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 12/44 Der Oberbürgermeister bedankt sich für die Frage. Es sei gemeinsamer Wille, an dieser Stelle für die Bürgerinnen und Bürger eine Verbesserung zu erreichen. Leider sei ihm nicht bekannt, ob es bereits seitens Straßen NRW oder des Bundes eine entsprechende Mitteilung gegeben habe. Versprechungen könne er jedoch leider nur dahingehend machen, dass die Interessensgemeinschaft die Stadt Aachen an ihrer Seite habe. Denn den bisherigen Plan wolle man weder seitens der Politik noch seitens der Verwaltung verändern. 5. Frage von Herrn B., Aachen betr.: Lärmschutzwand Driescher Hof - gerichtet an den Oberbürgermeister ---------------------------------------------------------------------Herr B. stellt sich ebenfalls als Mitglied der Interessensgemeinschaft vor. Bedauerlicherweise sei vor kurzem die zum Bau der Lärmschutzwand erfolgte Genehmigung zurückgenommen worden, da angeblich die zu Grunde zu legenden Werte nicht mehr ausreichten. Durch die Erstellung des Brander Waldes habe die Stadt dazu beigetragen, eine Ruhe- und Erholungszone einschließlich Lärmschutz für den Stadtteil Brand herzustellen. Gleichzeitig würde hierdurch jedoch den Bürgerinnen und Bürgern des Driescher Hofes ein zusätzlicher Lärmpegel von Minimum von zwei Dezibel zugemutet, der durch die Reflektion des Schalls von der Wallanlage entstehe. Er frage, was der Rat der Stadt beabsichtige zu unternehmen, um die bestehende Situation zu ändern und die Bewohner des Driescher Hofes in den Genuss der erforderlichen Lärmschutzwand kommen zu lassen. Der Oberbürgermeister verspricht, dass man versuchen werde, herauszufinden, warum sich die Beurteilungslage anscheinend verändert habe. Es sei durchaus möglich, dass aktuellere Kriterien zu einem anderen Ergebnis führten. Er sei der Meinung, dass die Frage des Verkehrslärms in den kommenden Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen werde, weil er nicht nur störend, sondern tatsächlich gesundheitsgefährdend sei. 6. Frage von Frau B., Aachen betr.: Lärmschutzwand Driescher Hof - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------------------Die Ausführungen ihrer Vorredner ergänzend wolle Frau B. darauf hinweisen, dass man mit Erstaunen und Ärger habe feststellen müssen, dass auf der A 44 in Aachen-Lichtenbusch eine Lärmschutzwand gebaut worden sei, um den nachts am Ratsplatz haltenden LKW-Fahrern ihre Nachtruhe zu gönnen. Auch die Bürgerinnen und Bürger des Driescher Hofs wollten nachts in Ruhe und bei offenem Fenster schlafen und an schönen Tagen Garten und Terrasse nutzen können und nicht durch den unerträglichen Autobahnlärm gestört werden. Es sei nachgewiesen, dass permanenter Lärm gesundheitsschädlich sei. Sie wolle deshalb dringend an den Rat der Stadt appellieren, sich für die Errichtung einer angemessenen Lärmschutzwand einzusetzen. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 13/44 Der Oberbürgermeister versichert, sich des Themas anzunehmen. 7. Frage von Frau K., Aachen betr.: Lärmschutzwand Driescher Hof - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------------------Seitens der Interessensgemeinschaft sei der Eindruck entstanden, dass nicht alle Akteure gleichermaßen über die Streichung der Lärmschutzwand informiert worden seien, so Frau K.. Deswegen habe man dies in einem Schreiben an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie an den Oberbürgermeister nachgeholt. Die Stimmung auf dem Driescher Hof sei sehr angespannt. Im Bereich der Autobahn gebe es drei Kindergärten, eine Grundschule, Seniorenwohnungen und das Behindertenwohnheim. Gerade diese Bevölkerungsgruppen seien vor permanentem Lärm zu schützen. Sie wolle deshalb den Antrag stellen, dass der Bebauungsplan dahingehend geändert werde, dass der Driescher Hof einem Neubaugebiet mit Anschluss an die Autobahn gleichgestellt werde. Herr Henkel habe in dieser ganzen Angelegenheit Versprechungen gemacht, die er nicht habe halten können. Nun sei er in der Versenkung verschwunden. Ein solches Verhalten verursache Unzufriedenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern. Es sei deshalb an der Zeit, dass die Politik sich hier mehr kümmere. Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Bürgerfragestunde genau der richtige Rahmen sei, um diesen soeben geschilderten Unmut Kund zu tun. Er verspreche, dass man sich seitens des Rates und der Verwaltung des Themas annehmen werde. Er wolle allerdings vorsichtig sein, Versprechungen zu machen, weil an diesen Prozessen viele Entscheidungsstellen beteiligt seien. Er werde jedoch sein Möglichstes tun, um zu einer guten und zügigen Lösung kommen. 8. Frage von Frau H., Aachen betr.: Coffee to go in Mehrwegbechern - gerichtet an Bürgermeisterin Scheidt ----------------------------------------------------------- Frau H. konstatiert, dass es Coffee to go ausschließlich in Mehrwegbechern geben solle. Im Juni 2018 sei sowohl von der Stadt Freiburg als auch von anderen NRW-Städten ein Mehrwegpfand auf die Coffee to go-Becher eingeführt worden. Sie wolle fragen, wann dies auch in Aachen der Fall sein werde. Geeignet sei bspw. ein Poolsystem, bei dem mehrere Bäckereien und Cafés dieselben Mehrwegbecher verwenden. Der Kunde könne sein Getränk in einem Mehrwegbecher mitnehmen und in einer anderen Filiale wieder abgeben. Bürgermeisterin Scheidt, Fraktion Die Grüne, dankt Frau H. für die Frage und verweist auf die aktuelle Berichterstattung in der Lokalpresse und dem WDR. Man habe bereits vor einem Jahr einen Antrag zu diesem Thema gestellt, der von der Verwaltung mit Nachdruck bearbeitet werde. Man habe bereits bei entsprechenden Umfragen von Großbäckereien, Kaffeebetrieben oder auch vom AStA große Zustimmung erfahren. Die Schwierigkeiten würden in der sogenannten Hygienebarriere gesehen werden, Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 14/44 was aber in Anbetracht des Gläsertausches auf Weihnachtsmärkten nicht nachvollziehbar erscheine. Hier wünsche sie sich etwas mehr innovative Kraft in der Verwaltung. 9. Frage von Herrn P., Aachen betr.: Förderprogramms Ländlicher Raum - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------------- Herr P. erklärt, eher eine Anregung geben zu wollen. Im Rahmen des noch auf der Tagesordnung zu beratenden Punktes zur Gebietskulisse des Förderprogramms Ländlicher Raum vermisse man die Horbacher Börde als relativ großen Bereich. Dieser Bereich müsse aufgenommen werden. Der Oberbürgermeister nimmt die Anregung zur Kenntnis. Das Fachamt werde diese entsprechend prüfen. 10. Frage von Frau P., Aachen betr.: Windpark Münsterwald - gerichtet an den Oberbürgermeister ------------------------------------------------------ Frau P. verweist auf den Beschluss des Rates der Stadt vom 09.12.15, der seitens der Ratsmitglieder wohl offensichtlich in Unkenntnis der umfangreichen natur- und landschaftsschutzrechtlichen Einwendungen gegen den Windpark Münsterwald gefällt worden sei. Nun zeige sich, dass die vorhergesagten schweren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sich voll eingestellt haben. Was die ökologische Baubegleitung des Projekts Windpark Münsterwald und die kontrollierenden Personen der Stadtverwaltung bisher an Informationen über die Auswirkungen der Bautätigkeit im Münsterwald veröffentlicht haben, entspreche erwiesenermaßen nicht den Tatsachen. Dies sei vor Ort dokumentarisch in Wort und Bild festgehalten und bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht worden. Sie wolle fragen, ob man nicht die Qualität von Entscheidungen von Rat und Verwaltung näher an der Realität ausrichten könne. Hierzu wolle sie den Vorschlag machen, dass Sachbearbeiter der Verwaltung und Ratsmitglieder vor entsprechenden Entscheidungen an einer fachlich qualifizierten, von merkantilen Erwägungen unabhängigen Vorortführung teilnehmen, um einen tieferen Einblick in die Materie zu gewinnen. Entsprechend fachlich qualifizierte Führungen könnten seitens des Naturschutzbundes LNU oder der Bürgerinitiative kurzfristig angeboten werden. Der Oberbürgermeister weist die im Wortbeitrag von Frau P. enthaltenen Vorwürfe der Falschinformation seitens der Verwaltung entschieden zurück. Sämtliche Hinweise seien inklusive entsprechender Dokumentationen stets unmittelbar dem zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet und immer nachgeprüft worden. Es gebe keinerlei Anzeichen dafür, dass hier nicht ordentlich mit der Wahrheit umgegangen werde. Es sei überdies vermessen zu behaupten, dass der Rat der Stadt Entscheidungen in absoluter Unkenntnis treffe. Viele Mitglieder des Rates dieser Stadt befänden sich mehrere Abende pro Woche nicht nur in den Sitzungen, sondern auch in Vorbesprechungen, Erläuterungsrunden und Besichtigungen und bereiteten die Entscheidungen mit Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 15/44 einem entsprechend hohen Verantwortungsbewusstsein vor. Diese Arbeit, egal ob in Verwaltung oder Politik, sei dem Aufwand gemäß zu würdigen und nicht pauschal zu diffamieren. Frau P. fragt, ob der Oberbürgermeister glaube, dass die nachgewiesene Wassertrübung durch Lehm und PH-Wertänderung durch Zement im Baugebiet durch Starkregen verursacht worden sei, wie die Verwaltung es Glauben machen wolle. Der Oberbürgermeister gibt an, der Stellungnahme der Fachleute zu vertrauen. Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, schließt der Oberbürgermeister die Bürgerfragestunde. zu 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 16.05.2018 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 01/0438/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 16.05.2018 (öffentlicher Teil). zu 4 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 13.06.2018 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 01/0446/WP17 Ratsherr von Hayn, Piraten-Fraktion, weist auf die unterschiedlichen pdf-Formate beider Niederschriften hin. Während eine von beiden als richtiges pdf-Dokument formatiert sei, sei die andere erneut eingescannt. Hier sei ein einheitlicher Stand wünschenswert. Ratsfrau Reuß, SPD-Fraktion, erbittet die Korrektur der Niederschrift vom 13.06.2018 hinsichtlich ihrer Abwesenheit. Beschluss: Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 13.06.2018 (öffentlicher Teil). Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 16/44 zu 5 Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen Vorlage: FB 45/0503/WP17 Der Oberbürgermeister verweist auf den geänderten Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses, der mit den Nachtragsunterlagen versendet worden sei. Ratsherr Krott berichtet als Vorsitzender des Kinder- und Jugendausschusses, dass dieser dem Beschlussvorschlag weitestgehend gefolgt sei. Den Mitgliedern sei es wichtig gewesen, die Anzahl der Tagespflegepersonen, aber auch die Anzahl der Plätze dauerhaft zu erhalten. Deswegen habe der Ausschuss den Richtlinienentwurf der Verwaltung dahingehend durch einstimmigen Beschluss verändert, den Aufwand für die Betreuungsleistung nicht nur um 30 Cent auf 3,30 €, sondern um 50 Cent auf 3,50 € zu erhöhen. Ratsherr Teuku erklärt für die Piraten-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag folgen werde, nach wie vor jedoch kritisiere, dass die Problematik der unbezahlten Fehltage noch immer nicht gelöst worden sei. Die Allianz für Aachen sehe bekanntermaßen die gesamte U3-Betreuung sehr kritisch, so Ratsherr Mohr. Gleichwohl sehe man in der Kindertagespflege im Vergleich zu der gewöhnlichen städtischen Verwahrung das deutlich bessere und familienfreundlichere Instrument. Vor dem Hintergrund werde man heute zustimmen, gleichwohl Punkt 21.2, wo es um die Veränderung des Stellenplans im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen gehe, ablehnen. Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, erläutert die Berechnungsgrundlage für die 3,50 Euro. Bestandteil der Kalkulation seien 18 Tage Krankheit der Kindertagespflegeperson multipliziert mit der Anzahl von fünf Kindern, die in dieser Zeit nicht betreut werden können. Diese 18 Tage Ausfallzeit seien der höchste statistische Durchschnittswert für Krankheitstage im Bildungs- und Erziehungsbereich, Stand 2016. Zahlen von 2017 haben leider nicht vorgelegen. Zuzüglich seien 28 Tage Urlaub mal fünf Kinder in die Kalkulation eingeflossen. Grundlage sei das Gehalt einer Erzieherin als Beschäftige in einer städtischen Kita. Der Oberbürgermeister lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses und die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis und beschließt einstimmig die von der Verwaltung vorgelegten Richtlinien über die Gewährung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen gem. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII mit Wirkung zum 01.08.2018, abweichend zur Richtlinienänderung (Ziff. 2.2.2.1) zum 01.08.2018 eine Übergangslösung für die Großtagespflegestellen in der Annastraße und in der Stromgasse bis zum 31.07.2021. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 17/44 Des Weiteren beschließt er abweichend zu Punkt 2.3 der Vorlage, dass der Anerkennungsbetrag für die Förderleistung für die Tagespflegepersonen mit der höheren Qualifizierung von 3,00 Euro auf 3,50 Euro erhöht wird. zu 6 Neuaufstellung des Integrationskonzeptes der Stadt Aachen Vorlage: FB 56/0150/WP17 Ratsfrau Hüllenkremer bedankt sich im Namen der SPD-Fraktion für die Neuaufstellung des Integrationskonzeptes. Man habe einen sehr langen, intensiven Arbeitsprozess hinter sich gebracht. Vor über einem Jahr habe man starke Kritik an der Aachener Haltung und der Theorielastigkeit geäußert, weshalb weitere Beratungen erforderlich gewesen seien. Dies habe hervorragende Ergebnisse gebracht. Die Handlungsfelder seien so konkret wie möglich dargestellt, so dass Maßnahmen dezidiert abgearbeitet werden können. Sie danke der Verwaltung und allen Beteiligten für die sehr gute Umsetzung und das hervorragende Integrationskonzept. Auch die Fraktion Die Linke begrüße das Integrationskonzept außerordentlich, so Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke. Auch er wolle sich bei allen Beteiligten für die gute Arbeit und das hervorragende Ergebnis bedanken. Besonders wichtig sei die Tatsache, dass in diesem Integrationskonzept die Aachener Haltung vorangestellt worden sei, die insbesondere in dieser Zeit sehr wichtig sei. Leider sei auf Bundesebene derzeit nur noch sehr wenig von Willkommenskultur die Rede. Dass man mit dem Integrationskonzept und der Aachener Haltung ein deutliches Signal dagegen setze, sei ein absolut richtiger Schritt in die richtige Richtung. Bürgermeisterin Scheidt, Fraktion Die Grüne, schließt sich ihren Vorrednern vollumfänglich an. Aachen wäre nicht so eine wundervolle vielfältige Stadt, wenn man nicht in dieser Intensität gemeinsam an dem Thema arbeiten würde. Hierfür wolle sie sich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken. Im Vergleich zu anderen Städten sei man sehr gut aufgestellt, was auch daran abzulesen sei, dass die Verwaltungsmitarbeiter/innen regelmäßig zu Vorträgen und Workshops in andere Kommunen eingeladen würden. Integration sei in Aachen kein Fremdwort, sondern werde wirklich gelebt, gemeinsam mit allen, die in die Stadt kommen, unabhängig davon, ob sie geflüchtet seien oder einwandern. In dieser Frage man untrennbar verbunden. Dies sei ein gutes Zeichen gegen alle, die von rechts gegen Integration vorgingen. Die Allianz für Aachen sehe das Integrationskonzept als unzulänglich an, weshalb sie dem Beschlussvorschlag nicht folgen werde, so Ratsherr Mohr. Zum einen beinhalte es die Verbesserung der Bildungsarbeit für Menschen mit einem angeblichen Flucht- und Migrationshintergrund. Fakt sei allerdings, dass sich eben diese Menschen lediglich temporär in Deutschland aufhielten und deshalb nicht integriert werden müssten. Deutschland sei massiv überbevölkertes Land. Insofern bedürfe es keiner Zuwanderung und keiner Integration von Menschen, die sich nur vorübergehend hier aufhielten. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 18/44 Integration sei dort von Nöten, wo sich Menschen bereits in der dritten oder vierten Generation in Deutschland aufhielten. Allerdings greife das Integrationskonzept hier nicht. Vielmehr sei die Ausbildung von Parallelgesellschaften an der Tagesordnung. Dabei funktioniere die Integration deshalb nicht, weil die Gesellschaft die Bringschuld der zu Integrierenden mit der Holschuld der Mehrheitsgesellschaft verwechsle. Mit dem Integrationskonzept definiere man keinerlei Anforderung und forciere so die Integrationsverweigerung. Abschließend zitiert Ratsherr Mohr hierzu den seinerzeit für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen Richter Udo Di Fabio. Der vorangegangene Redebeitrag sei der Stadt Aachen in ihrer weltoffenen Tradition absolut unwürdig, so Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion. Er sei froh und dankbar, dass die große Mehrheit in diesem Rat der Stadt eine völlig andere Sicht auf die Gesellschaft habe und das Integrationskonzept annehmen werde. Ratsherr Demmer, CDU-Fraktion, schließt sich seinem Vorredner an. Man habe durch sehr intensive Beratungen in diversen Ausschüssen einen bereits guten Entwurf nunmehr zu einem sehr guten machen können. Gerichtet an Ratsherrn Mohr müsse er feststellen, dass dieser an den entscheidenden Sitzungen hierzu, wahrscheinlich mangels Interesse an der eigentlichen Sacharbeit, nicht teilgenommen habe. Ratsfrau Rhie, SPD-Fraktion, zeigt sich angesichts der Wortmeldung von Ratsherrn Mohr mehr als erschüttert, sei doch, wolle man seinen Ausführungen glauben, ihre Biografie eine absolute Lüge. Demnach hätte man in ihrem Elternhaus nur koreanisch gesprochen, gegessen und sogar eine koreanische Kirchengemeinde besucht. Ihre Deutschkenntnisse müssten demnach abgrundtief schlecht sein, sie wäre nicht integriert. Anscheinend müsse sie wohl oder übel heute Abend noch einmal tief in sich gehen und überlegen, wie es so weit habe kommen können. Oder er müsse vielleicht sein Weltbild überdenken, denn so einfach wie dargestellt, halte es sich mit der Integration nicht. Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, weist den Vorwurf des Desinteresses an Sacharbeit entschieden zurück. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig das mit dieser Vorlage vorgelegte Integrationskonzept der Stadt Aachen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. zu 7 Quartalsberichterstattung: Programm "Gute Schule 2020" Vorlage: FB 45/0508/WP17 Ratsherr Palm, Allianz für Aachen, beantragt eine Wiederholung Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6. Die Mitglieder der Allianz für Aachen hätten die Arme vor der Brust haltend abgestimmt, der Oberbürgermeister hätte dies aber nicht zur Kenntnis genommen. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 19/44 Der Oberbürgermeister verspricht die Aufnahme des Sachverhaltes in das Protokoll. Das Abstimmungsergebnis werde hierdurch nicht beeinflusst. Er lässt alsdann über den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. zu 8 Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ (Viehhofstraße) sowie Stellenplan 2018; Veränderung durch Einrichtung von acht Stellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge Einrichtung der Bewohnerparkgebiete BU2 und BU3 Vorlage: FB 61/0984/WP17 Ratsherr Bausch, SPD-Fraktion, verweist auf die hierzu intensiv, aber dennoch konstruktiv geführte Diskussion im Bürgerforum mit 25-30 Bürgerinnen und Bürgern. Diese habe sich jedoch im Nachhinein zu mindestens drei Vierteln als überflüssig erwiesen, weil die Verwaltung zur Sitzung des Fachausschusses mit anderen Informationen aufwartete, als dies zum Bürgerforum der Fall gewesen sei. Entsprechend taten sich hier völlig neue Optionen auf, die im Rahmen des Bürgerforums erst gar nicht hätten besprochen werden können. Dies empfinde er als äußerst problematisch. Insbesondere das Bürgerforum verlange von Politik und Verwaltung eine ganz besonders hohe Sensibilität hinsichtlich getätigter Aussagen. Diese müssten absolut belastbar, nachvollziehbar und transparent sein, damit nicht der Eindruck entstehe, dass im Fachausschuss der vorangegangenen Diskussion zuwiderlaufende Beschlüsse gefasst würden. Insofern müsse sich die Verwaltung hier besser aufstellen und wirklich qualifizierte Eingaben und Vorstellungen machen. Auch sei es auffällig, dass ausgerechnet das Bürgerforum äußerst selten von einem Mitglied des Verwaltungsvorstandes begleitet werde, während bei allen anderen Fachausschüssen stets der/die zuständige Dezernent/in anwesend sei. Dabei sei dies zur Würdigung der Diskussion ein sehr wichtiges Signal. Ratsherr Ferrari berichtet als Vorsitzender des Mobilitätsausschusses, dass dieser den Beschlussvorschlag geändert gefasst habe. Zum einen habe die Fraktion Die Grüne – auch für den folgenden Tagesordnungspunkt - beantragt, die Gebiete BU 2 und BU 3 zusammenzufassen. Daneben habe es den Beschlussvorschlag der Verwaltung gegeben, der den Unterlagen zu entnehmen sei. Im Ergebnis sei der Beschlussvorschlag ergänzt worden um den Passus: „wenn die neue Stelle zum Bewohnerparken besetzt ist, soll der Zeitplan neu durchgerechnet werden.“ Es solle dann versucht werden, die vorgeschlagene erweiterte Zone BU X, wie sie im Folgenden genannt worden sei, vorrangig umzusetzen, ohne dass andere Zonen zeitverzögert umgesetzt würden. Ratsfrau Breuer, CDU-Fraktion, ergänzt die Ausführungen von Ratsherrn Bausch dahingehend, dass zu einer jeden Diskussion im Bürgerforum auch das entsprechende Fachpersonal zugegen sein muss, um im Bürgerforum verlässliche Aussagen, die im Nachgang Gegenstand von Beschlüssen sind, Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 20/44 vordiskutieren zu können. Fakt sei, dass eine Prioritätenliste vorhanden sei und jede Verschiebung auf dieser Liste Zeitverzögerungen bei anderen Zonen nach sich ziehe. Dabei dürften Parkzonen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nun einmal nicht willkürlich groß gefasst werden. In Gänze habe man nun den folgenden Beschluss gefasst: „Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, 2019 nach Besetzen der zusätzlichen Stelle die Prioritätenliste erneut zur Beratung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei soll dargestellt werden, wie die Einrichtung der Bewohnerparkzone unter Berücksichtigung des Bürgerantrages, der im Bürgerforum gestellt worden ist, beschleunigt werden kann.“ Sicherlich habe dieser Beschluss keine allumfassende Zufriedenheit ausgelöst, nichtsdestotrotz habe man hiermit eine tragbare Lösung herbeiführen können. Ratsfrau Dr. Lassay, Fraktion Die Grüne, sah die Vertreterin der Stadt Aachen in der Diskussion im Bürgerforum als sehr kompetent an. Man habe bereits der Vorlage entnehmen können, dass die Bewohnerparkzone BU X eigentlich sachlich gerechtfertigt wäre. Die einzige Schwierigkeit habe in der Zeitschiene bestanden. Die Fraktion Die Grüne sei der Ansicht gewesen, dass man die Zone durchaus zeitlich hätte schieben können, um eine Lösung in einem Schritt herbeizuführen, statt hier mehrere Male einzugreifen. Sie wolle Ratsherrn Bausch beipflichten, dass die Teilnahme der Verwaltungsspitze an den Sitzungen des Bürgerforums durchaus eine gute Signalwirkung hätte. Ratsherr Fischer erläutert stellvertretend für die Fraktion Die Grüne den Antrag aus dem Bürgerforum. Dieser beinhaltete schlicht die Zusammenfassung der Zonen BU 2, BU 3 und BU 1 und die Erweiterung bis zu den Grenzen Außenring und Salierallee. Die Verwaltung hätte im Rahmen dessen die Bewohnerparkzonen entsprechend verändern, verschieben und ergänzen sollen. Hierdurch spare man sich eventuellen Ärger durch eine Zwischenlösung und zusätzlichen Parksuchverkehr. Ratsherr Deloie, SPD-Fraktion, verweist noch einmal auf die bereits von Ratsfrau Breuer beschriebene Prioritätenliste, deren Änderung eine erneute Überplanung und Aufschiebungen anderer Maßnahmen nach sich ziehen, die wiederum Auswirkungen auf andere Gebiete haben. Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betont, die Kompetenz der seinerzeit anwesenden Mitarbeiterin der Stadt nicht anzweifeln zu wollen. Fakt sei jedoch, dass der Plan, wie er eben von Ratsherrn Fischer beschrieben worden sei, nicht ansatzweise in einem halben Jahr umgesetzt werden könne. Die Zusammenfassung der Zonen und deren Neugliederung beeinflusse mindestens drei, wenn nicht vier Anwohnerparkbereiche. Ein solches Verfahren sei mit mindestens zwei Jahren anzusetzen. Genau aus diesem Grunde versuche man, zusätzliches Personal anzuwerben. Es bleibe eine Abwägungssache, ob man der von Ratsherrn Fischer beschriebenen Variante den Vorzug gebe oder die in der Masse helfende Lösung mit den Bezirken BU 2 und BU 3 zu beschließe. Die CDU-Fraktion werde sowohl zu Tagesordnungspunkt 8 als auch zu 9 Letzterem den Vorzug geben. Der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der im Mobilitätsausschuss formulierten Ergänzung abstimmen. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 21/44 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei 13 Enthaltungen einstimmig: 1. Sonderparkberechtigt werden: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich). b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen. c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen. 2. Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt. 3. Für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird im Haushaltsjahr 2018 eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000 € bei PSP-Element 5-120202-900-00100300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" bereitgestellt. 4. Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird der Stellenplan 2018 durch unterjährige Einrichtung von acht Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) verändert. Ergänzung: Der Rat der Stadt folgt dem Mobilitätsausschuss in der Beauftragung der Verwaltung, 2019 nach Besetzung der zusätzlichen Stelle die Prioritätenliste erneut zur Beratung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei soll dargestellt werden, wie die Einrichtung der Bewohnerparkzonen unter Berücksichtigung des Bürgerantrags im Bürgerforum vom 3. Juli 2018 beschleunigt werden kann. zu 9 Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ (Krugenofen) sowie Stellenplan 2018; Veränderung durch Einrichtung von acht Stellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge Einrichtung der Bewohnerparkgebiete BU2 und BU3 Vorlage: FB 61/0983/WP17 Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 22/44 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei 13 Gegenstimmen mehrheitlich: 1. Sonderparkberechtigt werden: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich). b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen. c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. d) Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen. 2. Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt. 3. Für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird im Haushaltsjahr 2018 eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000 € bei PSP-Element 5-120202-900-00100300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" bereitgestellt. 4. Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird der Stellenplan 2018 durch unterjährige Einrichtung von acht Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) verändert. Ergänzung: Der Rat der Stadt folgt dem Mobilitätsausschuss in der Beauftragung der Verwaltung, 2019 nach Besetzung der zusätzlichen Stelle die Prioritätenliste erneut zur Beratung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei soll dargestellt werden, wie die Einrichtung der Bewohnerparkzonen unter Berücksichtigung des Bürgerantrags im Bürgerforum vom 3. Juli 2018 beschleunigt werden kann. zu 10 Wasserversorgungskonzept der Stadt Aachen Vorlage: B 03/0112/WP17 Der Oberbürgermeister weist ergänzend mit den Nachtragsunterlagen versandten Seiten 407a und 407b hin, die im Ratsinformationssystem enthalten seien. Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt das erarbeitete Wasserhaushaltskonzept zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig das Wasserversorgungskonzept als wichtige Grundlage für die zukünftige Wasserversorgung der Stadt Aachen. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 23/44 zu 11 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Aachen 2019 (ABK 2019) Vorlage: FB 61/0977/WP17 Beschluss: Der Rat beschließt einstimmig das Abwasserbeseitigungskonzept 2019. zu 12 Digitale Strategie der Stadt Aachen Vorlage: FB 11/0298/WP17 Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piraten-Fraktion, lobt das Konzept der Verwaltung. Dieses enthalte sehr viele interessante Punkte, deren Umsetzung durchaus realistisch erscheine. Andere Punkte hingegen bedürften der engeren Begleitung. Nicht wirklich passen würde jedoch der Begriff „Blockchain“, handele es sich hier um ein Kommunikationsverfahren mit Gesprächspartnern unbekannter Identität. Der Oberbürgermeister betont, dass es derzeit noch nicht absehbar sei, welche Technik sich letzten Endes durchsetzen werde, wenn es um den Austausch größerer Datenmengen gehe. In jedem Fall mache es Sinn, sich hiermit zu beschäftigen, auch wenn sich nachher herausstelle, dass ein anderes System zum Einsatz komme. Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, verweist auf die sehr intensive Diskussion in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft und dem Personal- und Verwaltungsausschuss. Im Rahmen dessen sei man auch an der Debatte der gesellschaftspolitischen Dimension der Digitalisierung nicht vorbei gekommen. Die vorliegende Digitalstrategie sei ein sehr gutes Papier, für das der Verwaltung und allen Beteiligten Lob und Dank gebühre. Mit diesem Konzept sei es möglich, in den nächsten zwei bis drei Jahren im Bereich digitale Modellstadt gute Fortschritte zu erreichen und ein abzuarbeitendes ambitioniertes Programm zu begründen. Besonders erfreulich sei, dass in der Vorlage die Diskussion quer durch alle Fachausschüsse angestrebt werde, weil letzten Endes auch alle Bereiche einer Stadt hiervon betroffen seien. Die Diskussionen hierzu gingen weit über die vorliegende Digital-Strategie hinaus. Die Fachausschüsse frühzeitig einzubinden sei der absolut richtige Weg. Die Fraktion Die Grüne werde dem Beschlussvorschlag selbstverständlich zustimmen und wolle sich dem Dank an die Verwaltung anschließen, so Ratsfrau Lang. Man befinde sich am Beginn eines langen Prozesses und hoffe sehr, dass in diesem interfraktionellen Arbeitskreis die Arbeit fortgeführt werde. Hierbei dürfe man auf keinen Fall die Bürgerbeteiligung aus den Augen verlieren, denn die Digitalisierung diene letztendlich den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 24/44 Ratsherr Adenauer, CDU-Fraktion, begrüßt es, dass die Inputs aller Parteien zu dem Strategie-Papier in der heute vorliegenden Fassung geführt haben. Es sei wichtig, dass dieses Thema in allen Fachbereichen Niederschlag finde. Entsprechend gut sei dieses deswegen mit dem CDO auch direkt beim Oberbürgermeister angesiedelt. Man freue sich auf den weiteren Prozess, der sich sicherlich an der ein oder anderen Stelle verändern werde. Der Oberbürgermeister betont die hohe Dynamik des bevorstehenden Prozesses, die sich nicht zuletzt in der mindestens jährlich zu aktualisierenden Roadmap abbilden werde. Beschluss: Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft sowie des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen einstimmig das Strategiepapier „Aachen digitalisiert! – Digitale Strategie der Stadt Aachen“. Des Weiteren ermächtigt er die Verwaltung, von der Digitalisierungsstrategie umfasste Maßnahmen (insbesondere der Roadmap) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förder- und Haushaltsmittel umzusetzen. zu 13 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - für den Planbereich im Stadtbezirk AachenLaurensberg zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0951/WP17-1 Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, berichtet, dass das Thema der Elektromobilität hier zunächst verwaltungsseitig stiefmütterlich behandelt worden sei, obwohl der Oberbürgermeister sich eben dieses auf die Fahne geschrieben habe. Entsprechend intensiv seien die Diskussionen im Planungsausschuss ausgefallen. Zwar habe man sich gemeinsam mit der Opposition mit dem gemeinsamen Antrag nicht durchsetzen können, müsse aber anerkennen, dass nunmehr unter § 6 des städtebaulichen Vertrages eine Lösung gefunden worden sei, die mit 15-55 Säulen – je nach Bedarf - weit über das hinausgehe, was die Mehrheit im Ausschuss signalisiert habe. Deswegen werde die Fraktion die Grüne dem Beschlussvorschlag heute zustimmen. Bürgermeister Plum, SPD-Fraktion, ergänzt die Ausführungen zu den intensiven Diskussionen im Planungsausschuss. Umso erfreulicher sei es, wenn ein solcher Streit letzten Endes zu einem vernünftigen Ergebnis führe. Derzeit liege der Bedarf an Säulen in einem Parkhaus bei ca. 1 %. Mit den 15 geplanten Plätzen überschreite man diese Hürde sogar in dem zur Rede stehenden Parkhaus. Für die Zukunft sei sogar eine Steigerung auf 55 Plätze vorgesehen. Dies erscheine angesichts der Anzahl von 400 Elektroautos im Gesamtstadtgebiet als durchaus angemessen. Auch die SPD-Fraktion werde der Vorlage zustimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik – sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 25/44 Er beschließt einstimmig wie folgt: Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - Verschiebung der Fläche für überdachte Stellplätze um 45 m nach Süden. und die darüber hinaus gehenden, zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. zu 14 Gestaltungssatzung - Parkhaus Uniklinik hier: Satzungsbeschluss Vorlage: FB 61/0950/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung für das Land NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen einstimmig die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung – Parkhaus Uniklinik –. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. zu 15 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - für den Planbereich im Stadtbezirk Laurensberg im Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0952/WP17-1 Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik – sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis. Er beschließt bei 13 Gegenstimmen mehrheitlich wie folgt: Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungsnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - für den Planbereich im Stadtbezirk Laurensberg im Bereich der Kullenhofstraße zwischen Steinbergweg und Pariser Ring gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 26/44 zu 16 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB für den Bereich zwischen A44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straße vom 15.03.2005 hier: Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB Vorlage: FB 61/0937/WP17 Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt worden sei, weil die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und –Kornelimünster/Walheim nicht am Beratungsverfahren beteiligt worden seien. Er würde deshalb in der Oktobersitzung wiederholt auf der Tagesordnung stehen. Der Oberbürgermeister stellt fest, dass der Tagesordnungspunkt auch hier zu vertagen ist. zu 17 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Jägerstraße, Bendstraße und Dammstraße Vorlage: FB 61/0939/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte einstimmig eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. zu 18 Wirtschaftsplan 2018/2019 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen Vorlage: E 46/47/0079/WP17 Ratsherr Bruynswyck erklärt als Vorsitzender des Betriebsausschusses Theater und VHS, dass man aufgrund der personellen Veränderungen in der Leitungsebene des Theaters und der seitens des Rates der Stadt beschlossenen Finanz- und Leistungsvereinbarung zu Beginn des Jahres den Wirtschaftsplan erst jetzt habe vorlegen können. Der Betriebsausschuss habe ihn in seiner Sitzung vom 28.06.2018 mit großer Mehrheit beschlossen und empfehle dem Rat der Stadt, entsprechend zu verfahren. Er dankt der Finanzverwaltung für die enge Begleitung. Ratsherr von Hayn, Piraten-Fraktion, merkt an, dass der Wirtschaftsplan auf den ersten Blick recht gut dastehe. Dieser Anschein trüge jedoch, beachte man, dass zum einen die Eintrittskartenerhöhung mit 200.000 Euro sowie die unerwartete Zahlung in Höhe von 700.000 Euro zu Buche schlagen. Bemerkenswert sei auch, dass die Personalkosten innerhalb eines Jahres um 5,1 % und der Betriebskostenzuschuss um 5,5 % stiegen. Es dränge sich also nahezu die Frage nach der weiteren Entwicklung auf. Diese habe im Betriebsausschuss jedoch mangels vorliegender Unterlagen nicht behandelt werden können. Die Finanzen des Theaters blieben also weiterhin spannend. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 27/44 Die Fraktion Die Linke werde die sich bei der Abstimmung, ebenso wie im Betriebsausschuss, aufgrund der Erhöhung der Eintrittspreise enthalten, so Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke. Beschluss: Der Rat der Stadt stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den Wirtschaftsplan 2018/2019 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest. zu 19 Aufnahme von Aachener Stadtteilen in die Gebietskulisse des Förderprogramms „Ländlicher Raum“ Antrag der CDU und SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 06.09.2017 Vorlage: FB 36/0272/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen empfiehlt einstimmig, alle Fördermöglichkeiten aus dem Programm zu prüfen und, soweit naturschutzfachlich geboten, auszuschöpfen. zu 20 Nachhaltigkeitsstrategie Stadt Aachen: Agenda 2030 – Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, Sustainable Development Goals (SDGs) Vorlage: FB 36/0284/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt Aachen begrüßt die von den Vereinten Nationen am 27.9.2015 verabschiedete „2030Agenda“ und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Development Goals“ (SDGs). Die Stadt wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich weiterhin konkret für eine nachhaltige Entwicklung zu engagieren sowie eigene Maßnahmen umzusetzen und in Vorbildfunktion sichtbar zu machen. Sie wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 28/44 zu 21 Stellenplan 2018: zu Veränderung durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung 21.1 „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200) Vorlage: FB 11/0291/WP17 Beschluss: Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters mit Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt einstimmig die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung von zwei Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200). zu Veränderung des Stellenplans im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen 21.2 Vorlage: FB 11/0292/WP17 Ratsherr Teuku, Piraten-Fraktion, fragt, wie viele Erzieherstellen noch unbesetzt sind. Herr Beigeordneter Dr. Kremer betont, keine dezidierte Zahl benennen zu können. Er schätze, dass derzeit 30-35 Stellen unbesetzt seien. Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung die Veränderung des Stellenplans 2018 durch a. Einrichtung von zwei Vollzeitstellen und drei halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE), b. Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE) in zwei halbe Stellen (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE), c. Einsparung einer halben Stelle für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3 TVöDSuE), d. Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine/n ErzieherIn bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019), e. Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine Ergänzungskraft bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019). Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 29/44 Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses im Zusammenhang mit der Übernahme der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“ die Veränderung des Stellenplans 2018 durch f. Einrichtung einer vollen Stelle „LeiterIn“ (auszuweisen nach S 9 TVöD-SuE), g. Einrichtung von vier Vollzeitstellen und einer halben Stelle für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE), h. Einrichtung von zwei halben Stellen für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) sowie i. Einrichtung einer halben Stelle für eine Küchenkraft (auszuweisen nach EG 2 TVöD). Darüber hinaus beschließt er auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses hinsichtlich der KiTa „Im Kollenbruch“ für den Stellenplan 2019 j. die Einrichtung von weiteren vier Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE), k. die Einrichtung einer Stelle für eine „ständige Vertretung“ (auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE), l. die Hebung der Leitungsstelle von Entgeltgruppe S 9 TVöD-SuE nach EG S 15 TVöDSuE, m. die Einrichtung von zwei weiteren Vollzeitstellen und einer halben Stelle für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) sowie auf Grundlage des „Konzeptes zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“ beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses darüber hinaus die Veränderung des Stellenplans 2018 durch n. Einrichtung von fünf Stellen für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr und o. Einrichtung von drei halben Stellen für Küchenkräfte (auszuweisen nach EG 2 TVöD). zu Veränderung durch die befristete Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich 21.3 Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen für die Digitalisierung im Mobilitätssektor Vorlage: FB 11/0299/WP17 Der Oberbürgermeister weist auf eine mit einer Tischvorlage mitgeteilten Änderungen bei den finanziellen Auswirkungen hin. Beschluss: Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen einstimmig die Veränderung des Stellenplans 2018 durch die, zunächst bis 31.12.2020 befristete, Einrichtung einer Vollzeitstelle im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen für die Digitalisierung im Mobilitätssektor (auszuweisen nach Entgeltgruppe 12 TVöD). Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 30/44 zu 22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Vorlage: FB 14/0171/WP17 Ratsherr Pilgram berichtet als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, dass dieser dem Rat der Stadt empfehle, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an. 2. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2016 fest und beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen. zu 23 Annahme von Schenkungen: zu Annahme einer Schenkung des Fördervereins der KGS Marktschule 23.1 Vorlage: FB 45/0494/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die Schenkung des Fördervereins der Marktschule Brand einstimmig dankend an. zu Annahme einer Schenkung des Lions Club Aachen-Kaiserpfalz 23.2 Vorlage: FB 56/0172/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und nimmt auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie einstimmig die Schenkung des Lions Club Aachen Kaiserpfalz mit Dank an. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 31/44 zu 24 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen: zu Über- und außerplanmäßige 24.1 Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2018, Produkt 021501 Brandbekämpfung, Nachrüstung von 5 Hubrettungsfahrzeugen Vorlage: FB 37/0040/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt erteilt einstimmig seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 95.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Nachrüstung von 5 Hubrettungsfahrzeugen. zu Mariahilfstraße 24.2 hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel Vorlage: FB 61/0993/WP17 Beschluss: Derr Rat beschließt einstimmig, für die Maßnahme "Mariahilfstraße (ISK)" bei PSP-Element 5-120102-000-07500-300-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 60.000 € bereitzustellen. zu Über- und außerplanmäßige 24.3 Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen- Haushaltsjahr 2018, hier: Neuwahl des Städteregionsrates 2018 Vorlage: FB 01/0440/WP17 Siehe Tagesordnungspunkt 24.3.1 zu Über- und außerplanmäßige 24.3.1 Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen- Haushaltsjahr 2018, hier: Neuwahl des Städteregionsrates 2018 Vorlage: FB 01/0440/WP17-1 Beschluss: Der Rat beschließt einstimmig, für die Neuwahl des Städteregionsrates bei PSP-Element 1-021401-900-7 - Wahlen eine außerplanmäßige Auszahlung/Aufwendung im Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 506.600 € (dem Einzahlungen/Erträge in Höhe von 242.000 € gegenüberstehen) bereitzustellen. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 32/44 zu 25 Anfragen: zu Ratsanfragen 25.1 Vorlage: FB 01/0441/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die nach der Geschäftsordnung fristgerecht eingereichten Ratsanfragen zur Kenntnis. zu Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen 25.2 Vorlage: FB 01/0442/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. zu 26 Ratsanträge Vorlage: FB 01/0443/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeister). zu 27 Umbesetzung in Ausschüssen und anderen Gremien: zu Umbesetzungsantrag der SPD-Fraktion vom 02.07.2018 27.1 Vorlage: FB 01/0444/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 02.07.2018 beantragte Umbesetzung. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 33/44 zu Umbesetzungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 10.07.2018 27.2 Vorlage: FB 01/0448/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der Fraktion DIE LINKE mit Schreiben vom 10.07.2018 beantragten Umbesetzungen. zu 28 Mitteilungen der Verwaltung Der Oberbürgermeister stellt fest, dass keine Mitteilungen der Verwaltung vorliegen. Er bittet die Fraktionsvorsitzenden zu einem Gespräch nach Sitzungsende. Alsdann schließt er den öffentlichen Teil der Sitzung. Rat/52/WP.17 Ausdruck vom: 04.10.2018 Seite: 34/44