Daten
Kommune
Aachen
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315013.pdf
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132 kB
Erstellt
04.10.18, 12:00
Aktualisiert
19.11.18, 10:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0541/WP17
öffentlich
04.10.2018
FB 45/310.020
Sachstandbericht der Jugendberufshilfe
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
30.10.2018
30.10.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Schulausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
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Ausdruck vom: 04.10.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um einen Sachstandsbericht handelt.
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Jugendberufshilfe hat zuletzt im Kinder- und Jugendausschuss am 20.05.2014 berichtet. Im
Rahmen der Vorlage „ Darstellung der geförderten Projekte zur Integration von neu zugewanderten
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ am 17.11.2016 in der gemeinsamen Sitzung des
Kinder- und Jugendausschusses und Schulausschusses wurde das Projekt „Jugendsozialarbeit mit
jungen Flüchtlingen“ vorgestellt.
Inzwischen ist der Fachkräftemangel in vielen Betrieben, insbesondere im Handwerk aber auch in den
technischen Industrieberufen angekommen. Dennoch zeigte die Statistik der Agentur für Arbeit
Aachen – Düren für den Geschäftsstellenbezirk im Juli 2018 immer noch 885 arbeitslos gemeldete
junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren. Hinzu kommen viele junge Menschen in der genannten
Altersgruppe, die sich derzeit in 42 Internationalen Förderklassen in der Sekundarstufe I und II
befinden und einen Fluchthintergrund aufweisen. Diese Zahlen zeigen, dass die präventive Arbeit mit
Schüler/innen als auch die Beratungs- und Unterstützungsarbeit in der Beratungsstelle und der
Jugendwerkstatt immer noch eine große Bedeutung hat.
Die Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII als Leistung der Jugendhilfe wird in Aachen im engen
Zusammenspiel der freien Träger der Jugendsozialarbeit und der städtischen Jugendberufshilfe
geleistet.
Die Jugendberufshilfe ist immer noch schwerpunktmäßig in der präventiven Arbeit mit Schüler/innen
tätig. Allerdings werden im Aufgabenspektrum seit 2015 die Veränderungen am Ausbildungsmarkt
durch verstärkte Unterstützung der leistungsschwachen jungen Menschen in der Ausbildung stärker
berücksichtigt.
2. Allgemeines zur städtischen Jugendberufshilfe
Die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen unterstützt seit 1983 Jugendliche und junge Menschen mit
besonderem Förderbedarf bei der Integration in die Arbeitswelt und bietet sozialpädagogische Hilfen
beim Übergang von der Schule zum Beruf an, um deren schulische und berufliche Ausbildung,
Eingliederung in die Arbeitswelt und deren soziale Integration zu fördern. Diese Angebote werden mit
den Maßnahmen der Schulen, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und
außerbetrieblicher Ausbildung sowie den Trägern von Beschäftigungsangeboten abgestimmt.
Die Jugendberufshilfe unterhält eigene Holz- und Metallwerkstätten sowie ein
Hauswirtschaftsangebot. Überdies können noch die Bereiche Bau, Garten-Landschaftsbau und neu
ab diesem Jahr Maler/Lackierer kennengelernt werden. In jedem Bereich gibt es qualifizierte Anleiter
mit Ausbildereignung und neben den sozialpädagogischen Fachkräften, qualifizierte Lehrkräfte mit
den Schwerpunkten Mathematik und Deutsch.
Die Verankerung und Vernetzung der Jugendberufshilfe zeigt sich in der Beteiligung an
unterschiedlichen Kooperationsprojekten im Übergang Schule/Beruf mit freien Trägern der
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Jugendsozialarbeit, wie z.B. 2010-2017 Berufseinstiegsbegleitung in Bildungsketten, Umsetzung der
neuen Maßnahme „Assistierte Ausbildung“ (AsA) und Umsetzung der Module der Berufsorientierung
im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss im Übergang Schule-Beruf NRW“.
Seit 2012 kooperiert die Jugendberufshilfe im Rahmen des „Arbeitsbündnis Jugend/Beruf“ mit der
Agentur für Arbeit und dem Jobcenter und ist somit einer der kommunalen Jugendhilfepartner in der
Umsetzung der Jugendberufsagentur in der Stadt Aachen mit Sitz in der Geschäftsstelle Aachen der
Agentur für Arbeit Aachen-Düren.
Seit mehr als 25 Jahren bietet die Beratungsstelle der Jugendberufshilfe an Hauptschulen,
Förderschulen und Gesamtschulen Beratung und Betreuung nach dem Landesjugendplan in den
Vorabgangsklassen und Abgangsklassen an. Außerdem werden Schüler*innen der
Ausbildungsvorbereitungsklassen in Berufskollegs hinsichtlich ihres Berufswahlprozesses beraten und
geschult.
Aktuell setzt die Jugendberufshilfe gemeinsam mit der Jugendwerkstatt Amotima ein Projekt zur
Förderung von jungen Flüchtlingen, mit Hilfe der Instrumente der Jugendsozialarbeit um. Das Projekt
wird gefördert vom Landesjugendamt Rheinland.
Die Jugendberufshilfe arbeitet seit Jahren mit den relevanten Partnern und Gremien im Übergang
Schule/Beruf zusammen. Seit Dezember 2012 ist die Jugendberufshilfe nach der Akkreditierungs –
und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert.
2.1 Standorte der städtischen Jugendberufshilfe
Die Jugendberufshilfe ist auf vier Standorte aufgeteilt:
Unterer Backertsweg 6: Hauptsitz mit Verwaltung, fünf sozialpädagogischen Fachkräften in Teilund Vollzeit, einem Ausbilder für Metall inkl. Werkstatt und zwei Seminarräumen, einem
Computerraum
Lütticher Straße 322, Hochgrundhaus: mit jeweils einem Ausbilder/in für die Bereiche Bau, GartenLandschaftsbau, Hauswirtschaft inkl. Werkstätten/Fachräumen, zwei sozialpädagogischen
Fachkräften, einem Seminarraum
Alfonsstraße 24: Beratungsstelle im Übergang Schule – Beruf nach Landesjugendplan mit drei
sozial-pädagogischen Fachkräften in Vollzeit
Talstraße 2, Depot.: mit jeweils einem Ausbilder für die Bereiche Holz und Maler/Lackierer inkl. der
Werkstätten und einem Seminarraum
2.2 Arbeitsfelder der städtischen Jugendberufshilfe
Diese unterteilen sich in drei Säulen:
1. Beratung und Begleitung
innerhalb der Kooperation mit dem Jobcenter/Agentur für Arbeit (Jugendberufsagentur)
Anfragen von Beratung durch junge Menschen, Eltern, Betreuern etc.
Anfragen von Schulen zur Beratung von Schüler*innen
Durchführung von Elementen der vertieften Berufsorientierung (VBO)
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Beratung in den Einstieg Ausbildung/Beruf
Bewerbungstraining
Methoden- / Sozialkompetenztraining
2.1 Berufsorientierung/ Berufsvorbereitung in eigenen Werkstätten/Fachräumen
Bereitstellung von Praktika für Schüler/innen, die noch nicht betriebsfähig sind
Erlernen und Trainieren von Arbeitsverhalten
nach Bedarf Abklärung zur Eignung/Interesse in/an bestimmten Ausbildungsberufen
Trainieren der Softskills
Vermittlung berufsbezogener Basiskenntnisse
2.2 Förderung von schulischen und berufsbezogenen Basiskenntnissen (Stützunterricht)
Lernstandserhebung zur Verbesserung der schulischen Ausbildungsvoraussetzungen
Förderung der schulischen Kenntnisse bezogen auf die Ausbildung
Förderung von schulischen Basiskenntnissen mit Praxisrelevanz
Deutschförderung für Seiteneinsteiger*innen, insbesondere für junge Menschen mit
Fluchthintergrund
Für die Umsetzung der Daueraufgaben und der Projekte werden durchgängig folgende Berufsgruppen
benötigt:
Sozialpädagogische Fachkräfte
Ausbilder/innen
Lehrkräfte (Mathematik, Deutsch)
Verwaltungsmitarbeitende
3. Projekte/Maßnahmen der städtischen Jugendberufshilfe
Neben der gesetzlichen Aufgabe führt die Jugendberufshilfe unter anderem drittmittelfinanzierte
Projekte/Maßnahmen durch. Die Finanzgeber variieren je nach Projekt bzw. Maßnahme.
3.1 Berufseinstiegsbegleitung in Bildungsketten 2010 bis 2017
Ein Baustein in der systematischen Berufsorientierung ist die Berufseinstiegsbegleitung in
Bildungsketten, die an ausgewählten Schulen eine bestimmte Anzahl von Schüler/innen von der
Vorabgangsklasse bis zu einem Jahr nach der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung fördert und
begleitet.
Es handelt sich um ein bundesweites Sonderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF). Diese Maßnahme wurde im Trägerverbund (low-tec gGmbH, IN VIA
Aachen e.V., Qualitec GmbH der Handwerkskammer, Sozialwerk Aachener Christen e.V. und
Jugendberufshilfe der Stadt Aachen) durchgeführt und finanziert durch die Agentur für Arbeit AachenDüren.
Ziel der Maßnahme: Integration von Schüler/innen in Ausbildung
Inhalt der Maßnahme: Das Programm richtet sich an Schüler*innen, die voraussichtlich
Schwierigkeiten haben den Schulabschluss zu erreichen und den Übergang in eine berufliche
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Ausbildung zu bewältigen. Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt individuell im schulischen
Bereich, bei der Berufsorientierung und einer passenden Berufswahl mit entsprechender
Ausbildungsplatzsuche. So wird zunächst eine berufliche Eingliederung erleichtert. Im ersten
Ausbildungsjahr hilft die weitere Begleitung das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren, um Abbrüche
zu vermeiden. Das zentrale Aufgabengebiet umfasst die sozialpädagogische Arbeit an der Schule und
später im Betrieb; in Kooperation mit den Lehrkräften, der Schulsozialarbeit und den Ausbilderinnen
und Ausbildern.
Ergebnis zum Ende der Maßnahme : Integration der 18 begleiteten Schüler/innen der Förderschule:
47 % duale Ausbildung,
41 % weiterer Schulbesuch zur Verbesserung des Abschlusses,
6 % geförderte Arbeit
6 % Schwangerschaft
Integration der 36 begleiteten Schüler*innen der Hauptschule:
65 % Ausbildung
27% weiterer Schulbesuch zur Verbesserung des Abschlusses,
8% Berufsvorbereitende Maßnahme
3.2 Assistierte Ausbildung seit 2015
Diese Maßnahme wird in Kooperation mit IN VIA Aachen e.V. durchgeführt und kofinanziert durch die
Agentur für Arbeit Aachen-Düren. Die Beteiligung an dieser Maßnahme erfolgt über ein Ausschreibungsverfahren.
Ziel der Maßnahme:
Junge Menschen, die einen Unterstützungsbedarf haben, sollen in Ausbildung integriert und
stabilisiert werden. Nach einem erfolgreichen Abschluss soll die Einmündung in ein
sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältnis erfolgen.
Inhalt der Maßnahme:
Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen sollen durch eine individuelle,
kontinuierliche Begleitung und Förderung von der Ausbildungssuche bis zum erfolgreichen
Ausbildungsabschluss geführt werden. Gegenstand der Förderung ist zum einen die Vorbereitung auf
die Ausbildungsaufnahme durch Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining, Stützunterricht und
Trainieren von sozialen Kompetenzen sowie der Akquise von ausbildungswilligen Betrieben und zum
anderen die Unterstützung während der Ausbildung in Form von Stützunterricht, Stärkung der
Sozialkompetenz, Begleitung im Betriebs- und Ausbildungsalltag und Zusammenarbeit mit den
Berufsschulen. Derzeit sind 33 Auszubildende bei der Jugendberufshilfe in Betreuung und neun davon
schlossen in diesem Jahr Ihre Ausbildung ab.
Bisheriges Ergebnis nach 2 bzw.3 Jahren Ausbildungszeit:
80 % erfolgreicher Ausbildungsabschluss
0 % Ausbildungsverlängerung
10 % ohne Abschluss Übergang ins sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis
88 % Übergang ins sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis
11 % wollten nicht im gelernten Beruf arbeiten
11 % Weiterbildung
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3.3 Kein Abschluss ohne Anschluss im Übergang Schule – Beruf NRW (KAoA)
Dies ist ein durch das Bundesland NRW gefördertes Projekt, das in Kooperation mit weiteren Trägern,
wie z.B. IN VIA Aachen e.V., low-tec gGmbH, Sozialwerk Aachener Christen durchgeführt wird.
Ziel der Maßnahme:
Die Schüler/innen zu unterstützen reflektierte Berufswahlentscheidungen und realistische
Ausbildungs-perspektiven zu entwickeln.
Inhalt der Maßnahme:
Schüler/innen aller Schulformen ab der 8. Klasse werden bei der Berufswahlorientierung unterstützt.
Zu dem Angebot gehören drei Schritte; die Potenzialanalysen für alle Schüler/innen, die
Berufsfelderkundungen bei Betrieben und bei Trägern und die Praxiskurse für Schüler/innen mit
einem Unterstützungsbedarf. Diese Angebote ermöglichen den Schüler/innen ihre eigenen
Fähigkeiten, Interessen und Potenziale zu entdecken, welche sie für ihre weitere Berufswahl nutzen
können. In dem Schuljahr 2017/2018 nahmen in der Jugendberufshilfe insgesamt 710 Schüler/innen
teil.
Ergebnisse aus den Evaluationen vom Schuljahr 2017/2018:
92 % der Schüler/innen bewerten die Hinweise, die sie durch die Potenzialanalyse erhalten
haben, gut bis sehr gut
88 % der Schüler/innen haben die Einblicke, die sie zu den Berufsfeldern bekommen haben,
hilfreich gefunden
82 % der Schüler/innen haben die Erfahrungen, die sie durch die Praxiskurse gewonnen
haben gut bis sehr gut bewertet.
3.4 Jugendsozialarbeit mit jungen Flüchtlingen
Das Projekt findet in Kooperation mit der Schulsozialarbeit des Schulverbands Aachen-Ost und Maria
im Tann - Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe statt und wird gefördert durch das
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Das ist
derzeit das niederschwelligste Angebot für diese Zielgruppe.
Ziel der Maßnahme:
Junge geflüchtete Menschen, die derzeit keinen Zugang zu den Bildungsangeboten haben, zu
unterstützen und zu stärken, damit sie eine realistische Zukunftsperspektive entwickeln können und
hierbei die Verzahnung der Angebote der Jugendsozialarbeit zu fördern.
Inhalt der Maßnahme:
Das Projekt richtet sich an junge Menschen mit Fluchthintergrund, die (in Kürze) nicht mehr
schulpflichtig sind oder die keine Schule besuchen. Dabei nimmt es insbesondere die über 18-jährigen
Geflüchtete in den Blick und stellt eine ergänzende sozialpädagogische Unterstützung zu den
bestehenden Angeboten der Jugendsozialarbeit dar. Die Kernaufgaben des Projektes bestehen darin,
jungen Menschen Hilfestellungen bei der weiteren Integration zu bieten sowie beratend, unterstützend
und begleitend im Hinblick auf einen möglichen Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt zur Seite zu
stehen und dabei die vorhandenen Strukturen einzubeziehen und zu nutzen. Außerdem besteht ein
niedrigschwelliges Berufsorientierungsangebot in den Werkstätten und Fachräumen mit Vermittlung
von deutschen Sprachkenntnissen durch eine Fachkraft. Auch sollen die bereits bestehenden
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Unterstützungssysteme verknüpft werden, wie zum Beispiel die Angebote der Beratungsstelle, der
Schulsozialarbeit und der Jugendwerkstatt. Hierbei ist zu beachten, dass keine Doppelstrukturen
aufgebaut werden. In dem unten genannten Betrachtungszeitraum haben 29 junge Menschen an
diesem Projekt teilegenommen.
Ergebnis (Betrachtungszeitraum vom 01.08.2017 – 31.07.2018):
37 % Berufskolleg / Internationale Förderklasse
16 % Verbleib Hautschule
16 % Verbleib im Projekt
11 % VHS zur Erlangung eines Schulabschlusses
11 % andere Jugendhilfemaßnahme
5 % sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
5 % verlassen Deutschland
Ein sehr zuverlässiger sowie hochmotivierter Teilnehmer hat nach 2 Jahren im Projekt inklusiv einem
erfolgreichem Praktikum einen Ausbildungsvertrag bei einer Maler/Lackierer Firma erhalten.
Das Projekt tritt allerdings nicht in Konkurrenz zu anderen berufsorientierenden und – vorbereitenden
Maßnahmen für junge Geflüchtete. Daher ist das vorrangige Ziel den jungen Menschen, die weder
einen Schulplatz noch eine andere (aus-)bildungsfördernde Anbindung an Institutionen haben, einen
Ort zu bieten, an dem sie Ankommen, Berufe kennenlernen und Deutschlernen dürfen.
Es ist erwähnenswert, dass sich die Vernetzung und der Austausch der Kooperationspartner/innen
und vieler anderer Mitbeteiligter deutlich verbesserten. Im Jahr 2017 wurden zahlreiche
Informationsveranstaltungen, Tagungen, Fortbildungen zum Thema „Integration und Flüchtlinge“
durchgeführt. Durch die Einladungen der Projektverantwortlichen, das Projekt in den oben genannten
Veranstaltungen vorzustellen, intensivierten sich die Kontakte zu vielen Akteuren, es entstand mehr
Orientierung und Transparenz, Fragen des Asylrechts und des Rechtsrahmens sowie verschiedene
Möglichkeiten der Unterstützung konnten erörtert und geklärt werden.
Auch im Laufe des Projekts entwickelte sich eine engere Zusammenarbeit mit den Betreuer/innen der
Wohneinrichtungen, Schulsozialarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen des Kommunalen
Integrationszentrums und weiterer Kooperationspartner/innen, wobei ein gut funktionierendes
Netzwerk entstand zum Wohle und Nutzen der zugewanderten jungen Menschen.
3.5 Jugendberufsagentur
Eine Sozialarbeiterin der Jugendberufshilfe arbeitet in der Jugendberufsagentur gemäß dem
Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit der Rechtskreise SGB II, SGB III, SGB VIII (zugrunde liegt
der gesetzliche Auftrag der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe gemäß § 13 SGB VIII)
Ziel der Maßnahme:
Eine ganzheitliche und vernetzte Betreuung von jungen Hilfebedürftigen in den drei Rechtskreisen
(SGB II, SGB III, SGB VIII) soll erfolgen.
Inhalt der Maßnahme:
Es ist ein niederschwelliges Angebot zur Beratung und Betreuung von jungen individuell
beeinträchtigen bzw. sozial benachteiligten Menschen im Übergang Schule/Beruf unter Einbezug der
weiteren Hilfesysteme.
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In diesem Projekt werden hauptsächlich von den Fallmanagern des Jobcenters junge Menschen in die
Betreuung der Jugendberufshilfe übergeben, die lernbeeinträchtigt oder verhaltensauffällig und/oder
psychisch labil bzw. krank sind. Daher ist hier der erste Ansatz, die jungen Menschen mit Hilfe der
anderen Unterstützungssysteme zu stabilisieren und in die jeweiligen passenden Maßnahmen, wie
z.B. Respekt – Casemanagement, Produktionsschule oder psychotherapeutische Angebote, zu
integrieren.
Ergebnis der Maßnahme:
40 % Case-Management (Respekt)
20 % berufsvorbereitende Maßnahmen (z.B. Produktionsschule)
15 % weiterer Schulbesuch
10 % Maßnahmen für Rehabilitanden
10 % therapeutische Maßnahmen
5 % Ausbildung
3.6 Beratungsstelle im Übergang von der Schule in den Beruf (gefördert nach
Landesjugendplan)
Die Beratungsstelle der Jugendberufshilfe der Stadt Aachen führt gemäß dem Landesjugendplan
schul- und berufsbezogene Jugendsozialarbeit im Übergang von der Schule in den Beruf durch.
Ziel der Maßnahme:
Junge Menschen werden bei ihrer individuellen Berufswahlorientierung und ihrer persönlichen
Entwicklung unterstützt.
Inhalt der Maßnahme:
Die Beratungseinrichtung ist derzeit schwerpunktmäßig präventiv an drei allgemein- und
berufsbildenden Schulen in Aachen beratend und betreuend tätig. Im Wesentlichen finden die
berufsorientierenden Projekte und Beratungen nach Absprache bereits ab Klasse 8, in der Regel aber
ab der Vorabgangsklasse statt. Es besteht auch eine enge Zusammenarbeit mit zwei Berufskollegs im
Rahmen der Betreuung der Schüler/innen in den Ausbildungsvorbereitungsklassen. Im Schnitt werden
im Jahr ca. 200 junge Menschen beraten und betreut. Außerdem gibt es ein offenes
Beratungsangebot, insbesondere für den Übergang Schule/Beruf, in den Räumlichkeiten der
Beratungsstelle Alfonsstraße 24. Die Jugendberufshilfe achtet auf eine bedarfsorientierte enge
Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren, wie z.B. der Berufsberatung der Agentur für Arbeit
Aachen-Düren, dem Jobcenter der Städteregion und den Trägern der Jugendsozialarbeit und
Jugendhilfe.
Ergebnis der Maßnahme:
19 % Ausbildung
65 % weiterer Schulbesuch zur Verbesserung des Abschlusses
11 % berufsvorbereitende Maßnahmen
5 % Sonstiges (z.B. Schwangerschaft, psychotherapeutische Therapien)
Da das Angebot der Beratungsstelle ein freiwilliges Angebot ist, bestimmen die jungen Menschen wie
lange und wie weit sie begleitet werden wollen. Häufig stellt sich erst nach ein paar Jahren fest, ob die
Berufswahlorientierung den jungen Menschen geholfen hat.
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4. Ausblick
Aufgrund des Fachkräftemangels werden von den Betrieben, insbesondere von mittelständischen und
Kleinbetrieben aus dem Handwerk, wieder verstärkt Auszubildende gesucht. Die Betriebe sind
inzwischen bereiter auch die sogenannten leistungsschwächeren Bewerber/innen, hierzu zählen auch
die jungen Geflüchteten, einzustellen. Die Erfahrungen in den letzten drei Jahren unter anderem aus
dem Projekt Assistierte Ausbildung zeigen, dass die leistungsschwachen Auszubildenden
kontinuierliche Unterstützung beim Erlernen der Fachtheorie benötigen. Dies bedeutet häufig, dass
bereits Basiskenntnisse in Mathematik und Textverständnis bearbeitet werden müssen, um den
Berufsschulunterricht folgen zu können. Die Jugendberufshilfe hat in diesem Aufgabengebiet dank
ihres multiprofessionellen Teams jahrelange Erfahrung und kann sich den Erfordernissen junger
Auszubildender mit erhöhtem Unterstützungsbedarf stellen. Es besteht zudem die Notwendigkeit,
diese Hilfestellungen außerhalb von starren Maßnahmen bereitzustellen, da die betroffenen jungen
Menschen oft überfordert sind neben der Ausbildung allen Anforderungen, wie z.B. Erfüllung der
Präsenzzeiten im Stützunterricht, gerecht zu werden. Hier bedarf es ein Mehr an Flexibilität im
Angebot bzw. ein Angebot, dass sich noch stärker an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der
Zielgruppe orientiert.
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