Daten
Kommune
Aachen
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314955.pdf
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Erstellt
02.10.18, 12:00
Aktualisiert
06.10.18, 03:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Personal und Organisation
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0538/WP17
öffentlich
02.10.2018
FB 11/400
Schulen digital: Organisatorischer Ablauf eines ITNeuausstattungsprojekts; Flexibilisierung von ITNeuausstattungen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
30.10.2018
Schulausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0538/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.10.2018
Seite: 1/8
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht
Vorlage FB 45/0538/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.10.2018
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Seit 2001 werden die städtischen Schulen regelmäßig mit neuer IT-Hardware ausgestattet. Die
zeitlichen Intervalle orientieren sich an den Einsatzzeiten der Rechner in der Stadtverwaltung Aachen.
Diese Einsatzzeit beträgt mittlerweile 6 Jahre.
Die Grundschulen erhalten keine neuen Rechner sondern gebrauchte PC aus der Stadtverwaltung
bzw. aus den weiterführenden Schulen (siehe kommunaler Medienentwicklungsplan). Für die in den
Grundschulen verwendete Lernsoftware sind diese Rechner ausreichend leistungsfähig.
Zusätzlich können die Grundschulen lt. MEP je Ausstattungsintervall 5.000 € in IT-Equipment
investieren. Voraussetzung hierfür ist wiederum das Medienkonzept.
Der Umfang der IT-Ausstattung ergab sich in der Vergangenheit aus den IT-Ausstattungsrichtlinien für
die städtischen Schulen. Hier wurde die zulässige Anzahl der Rechner je Schulform detailliert
beschrieben.
Mittlerweile wird der Umfang durch den kommunalen Medienentwicklungsplan festgelegt. Die Anzahl
der zulässigen Rechner ist nunmehr abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer
Schule (Schlüssel: 7:1).
2. organisatorischer Ablauf eines IT-Neuausstattungsprojekts
Bisher sind die IT-Neuausstattungsprojekte wie nachfolgend beschrieben organisiert. .
2.1 allgemeines Informationsgespräch
Das allgemeine Informationsgespräch dient insbesondere dem Zweck, den Schulen einen
vergleichbaren Informationsstand zu verschaffen. Die Schulen werden über die
unterschiedlichsten Aspekte von „Schulen digital“ informiert wie z.B.
zulässige Anzahl Rechner lt. kommunalem Medienentwicklungsplan
verfügbares Budget für die IT-Neuausstattung
(ergibt sich aus zul. Anzahl PC * Kaufpreis lt. Warenkorb regio iT)
Ausstattung der Verwaltung
Austausch des/der Server
terminliche Vorstellungen für die Umsetzung/Installation
WLAN, Schüler-WLAN, Lehrer-WLAN
Cloud-Lösung
internetbasierende Lernplattformen
pädagogische Oberflächen
Ausstattung anderer Schulen
Tablets
Service durch regio iT
Rahmenbedingungen der IT-Neuausstattung (Einhalten der technischen Standards,
Beachtung des Budgets, usw.)
und vieles mehr
Vorlage FB 45/0538/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.10.2018
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Die Gesprächstermine werden in der Regel gemeinsam von
einem Mitarbeiter des Informations- und Kommunikationsmanagement beim
Fachbereich Personal und Organisation,
einer Mitarbeiterin der Abteilung Schule beim Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule,
Mitarbeitern des IT-Dienstleisters, der Fa. regio iT GmbH,
der Schulleitung sowie der/dem IT-Verantwortlichen der Schule wahrgenommen
2.2 Medienkonzept der Schule
Nach dem allgemeinen Informationsgespräch waren die Schulen auch bereits in der
Vergangenheit angehalten zu prüfen, wie zur Erreichung der eigenen pädagogischen Ziele
welche IT-Hardware eingesetzt werden könnte bzw. sollte.
Heute sind die Schulen verpflichtet, ein schulisches Medienkonzept zu entwickeln und mit
dem Medienzentrum abzustimmen. Die Medienberater beim Medienzentrum beraten die
Schulen aus medienpädagogischer Sicht.
2.3 konkretes Ausstattungsgespräch
Bei einem weiteren Gesprächstermin wurden die Ausstattungswünsche, die sich aus dem
abgestimmten schulischen Medienkonzept ergeben, mit den Rahmenbedingungen
abgeglichen. Gemeinsam wird die Hardwareausstattung festgelegt, die zu einem späteren
abgestimmten Termin umgesetzt werden.
Wünschte die Schule, dass Teile des Budgets für Präsentationstechnik eingesetzt werden,
wurde sie zwecks Beratung an das Medienzentrum verwiesen. Die Beschaffung erfolgte dann
später nach Abstimmung mit dem Medienzentrum.
2.4 Zukünftiges Vorgehen
Im Sinne der Kernaussage des Kommunalen Mediententwicklungsplans ‚Ausstattung folgt
Pädagogik‘ ist zukünftig vorgesehen, die Schule vorab schriftlich bzw. per Link über
technische und finanzielle Rahmendaten, Gerätelisten und Funktionalitäten zu informieren
und bei dem persönlichen Erstgespräch mit den Medienberatern die Entwicklung des
Medienkonzeptes in den Vordergrund zu stellen. Auf dieser Basis schließt sich das konkrete
Ausstattungsgespräch bzw. die Technikberatung an. Zwischen den beteiligten Akteuren – FB
45/000, FB 11/400 und dem Euregionalen Medienzentrum - erfolgt sodann ein finaler Abgleich
von Konzept und realistisch möglicher Ausstattung bevor eine entsprechende Kommunikation
an die Schule gegeben wird.
3. anstehende IT-Projekte
3.1 Neuausstattungsprojekte in 2018
In 2018 sollen die Förder-, Haupt- und Realschulen neu ausgestattet und auf Windows 10
umgestellt werden. Da diese Schulen bisher noch nicht alle ein schulisches Medienkonzept
vorgelegt und abgestimmt haben, ist es unwahrscheinlich, dass alle diese Schulen tatsächlich
bis Ende des Jahres neu ausgestattet werden können.
Vorlage FB 45/0538/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.10.2018
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3.2 Projekte in 2019
IT-Neuausstattung der 4 Gesamtschulen
Austausch der ca. 1.000 Alt-PC in den Grundschulen zzgl. 5.000 €/Grundschule lt.
kommunalem Medienentwicklungsplan
Umstellung sämtlicher ca. 3.000 Rechner in Pädagogik und Verwaltung auf
Windows 10 (Grund- und Gesamtschulen sowie Gymnasien)
Austausch der pädagogischen Oberfläche (neu: Netman for schools)
3.3 Gute Schule 2020
Fortsetzung der umfangreichen infrastrukturellen IT-Maßnahmen im Rahmen von „Gute
Schule 2020“ wie beispielsweise Umsetzung des flächendeckenden WLAN-Ausbaus.
4. Schulisches Medienkonzept – IT-Neuausstattung
Die Schulen wurden bei diversen Gelegenheiten darüber informiert, dass Voraussetzung für eine
zukünftige turnusmäßige IT-Neuausstattung sowie für die Ausstattung mit Präsentationstechnik im
Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ ein abgestimmtes schulisches Medienkonzept ist.
Gleichzeitig wurden die Schulen aber auch davon in Kenntnis gesetzt, dass die IT-Neuausstattungen
weiterhin nach zeitlichen Intervallen erfolgen. Von daher dürften die städtischen Schulen eine direkte
IT-Neuausstattung nach Abgabe des Medienkonzepts eigentlich nicht erwarten.
Die Schulverwaltung wird den Schulen ein ausführliches Informationsschreiben zukommen lassen.
Das Schreiben ist aktuell in Bearbeitung.
Lediglich die Gymnasien werden nicht zeitnah neu ausgestattet. Die letzte Ausstattung der
Gymnasien wurde 2015/2016 umgesetzt, so dass die nächste IT-Neuausstattungsrunde 2021/2022
stattfindet.
Alle anderen Schulen werden bis Ende 2019 mit neuer (bei Grundschulen jüngerer gebrauchter) ITHardware versorgt, sofern ein abgestimmtes schulisches Medienkonzept vorliegt.
Bei den Gymnasien handelt es sich allerdings auch um die Schulform, an der in der Regel
Informatiklehrer bzw. zumindest sehr it-affine Lehrkräfte unterrichten. Von daher haben sich die
Gymnasien schon seit vielen Jahren intensive Gedanken über die erforderliche IT-Ausstattung und
Medienkonzepte gemacht.
Außerdem handelt es sich um Schulen, die in der Regel auch zusätzliche Mittel (eigenes Budget oder
Drittmittel) zur Verfügung haben, um nach Fortschreibung des schulischen Medienkonzepts die ITAusstattung im Laufe eines Ausstattungsintervalls unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen
ggf. anpassen zu können.
5. Flexibilisierung von IT-Neuausstattungen
Sowohl Organisation und Ausstattungsumfang als auch Kontinuität und Nachhaltigkeit bei der ITAusstattung der Aachener Schulen inkl. IT-Service sind im interkommunalen Vergleich sehr gut.
Dennoch könnte eine Flexibilisierung bzw. Anpassung der Rahmenbedingungen zu weiteren
Qualitätssteigerungen führen.
Folgende Aspekte werden nachfolgend beleuchtet:
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Ausdruck vom: 04.10.2018
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5.1 Verkürzung des Zeitintervalls
Die Einsatzzeit der Rechner und damit der Zeitintervall für die IT-Neuausstattungen könnte
verkürzt werden (z.B. von 6 auf 5 Jahre). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in
diesem Fall, auf die Einsatzzeit der Rechner gesehen, zusätzliche Haushaltsmittel
bereitgestellt werden müssten.
5.2 Veränderung des Ausstattungsschlüssels auf 6:1 oder besser
Der derzeitige Ausstattungsschlüssel beträgt 7:1. 7 Schülerinnen und Schüler teilen sich somit
theoretisch 1 Rechner. Der Schlüssel könnte auf 6:1 erhöht werden.
Auch diese Maßnahme würde mit den derzeit verfügbaren Haushaltsmitteln nicht umgesetzt
werden können.
5.3 Verteilung des IT-Neuausstattungsbudgets je Schule auf mehrere Jahre
Das IT-Neuausstattungsbudget könnte gesplittet werden. Ein Teil des Budgets würde der
Schule erst nach 2 oder 3 Jahren zur Verfügung gestellt. Hierdurch könnten dann
Fortschreibungen des schulischen Medienkonzepts berücksichtigt bzw. umgesetzt werden.
Die Erfahrung zeigt, dass die Schulen bei einer anstehenden IT-Neuausstattung das
schulische Medienkonzept möglichst weitreichend umsetzen möchten. Eine Aufteilung des
verfügbaren Budgets würde dazu führen, dass diese Umsetzung zunächst lediglich im
geringeren Umfang realisiert werden könnte.
Außerdem könnte eine Verteilung des Budgets zur Folge haben, dass verschiedene
Rechnergenerationen bzw. –modelle in einer Schule eingesetzt würden. Verschiedene PCund Laptopmodelle in einer Schule würden einen erhöhten Serviceaufwand für regio iT
bedeuten, da beispielsweise mehrere Installationsroutinen erstellt, vorgehalten und ggf.
angepasst werden müssten.
Zudem würde eine Verteilung des IT-Neuausstattungsbudgets auf mehrere Termine innerhalb
eines Ausstattungsintervalls zu erheblich höheren administrativen Aufwänden bei der
Verwaltung, den Schulen sowie dem IT-Dienstleister führen.
In Einzelfällen ist es in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass Schulen einen Teil des
Budgets erst später einsetzen wollten (weil z.B. ein Informatikraum gebaut bzw. verkabelt
werden sollte). Die Verwaltung hat in diesen Fällen flexibel reagiert und Teile des Budgets im
folgenden Jahr bereitgestellt.
5.4 IT-Neuausstattung nach Vorlage des schulischen Medienkonzepts
(unabhängig vom Zeitintervall bzw. der Einsatzzeit der Rechner)
Schulen könnten unabhängig von der Einsatzzeit der bisherigen Rechner mit neuer Hardware
ausgestattet werden, sobald ein abgestimmtes schulisches Medienkonzept vorliegt.
Vorlage FB 45/0538/WP17 der Stadt Aachen
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Die Verwaltung gibt bei dieser Variante zu bedenken:
Haushaltsplanung
Die Mittel bei „Schulen digital“ werden jährlich u.a. aufgrund der anstehenden Projekte
kalkuliert. Die Mittel sind produktbezogen den jeweiligen Schulformen zugeteilt.
Eine Planung der Haushaltsmittel durch bestmögliche Errechnung der Bedarfe wäre
nicht mehr möglich.
Gleichbehandlung
Die IT-Neuausstattung nach Vorlage des schulischen Medienkonzepts würde zu einer
Ungleichbehandlung der Schulen führen. Schulen, die zu einem frühen Zeitpunkt ein
Medienkonzept erstellt haben, würden früher neue IT-Hardware erhalten als Schulen,
die möglicherweise aus guten Gründen erst später das Medienkonzept schreiben.
Wirtschaftlichkeit
Unter Umständen würden Rechner schon zu einem frühen Zeitpunkt ausgetauscht.
Da die IT-Hardware per Leasing finanziert wird, könnte es sogar so weit kommen,
dass Rechner vor Ablauf der Leasingzeit ausgetauscht würden.
Insgesamt hält die Verwaltung einen Austausch von Rechnern vor Ablauf der
festgelegten Einsatzzeit (5-6 Jahre) für unwirtschaftlich.
Administrativer Aufwand
Der administrative Aufwand bei der Verwaltung sowie beim IT-Dienstleister würde
deutlich erhöht. Eine vorausschauende Projektplanung inkl. einer Planung der
personellen Ressourcen wäre kaum mehr möglich
Technische Entwicklung
Neue Rechner sind selbstverständlich in der Regel leistungsfähiger als ältere
Rechner. Die Entwicklung im Bereich der Prozessoren, usw. ist jedoch nicht so
gravierend, dass die Vorteile bei neuen Rechnern so erheblich wären, dass sie für
einen vorzeitigen Austausch sprechen würden.
5.5 zusätzliches Ausstattungsbudget nach z.B. 3 Jahren
3 Jahre nach Umsetzung des IT-Neuausstattungsprojekts könnten die weiterführenden
Schulen einen zusätzlichen festzulegenden Betrag zur Erweiterung der IT-Ausstattung
bzw. zur Anpassung an die Fortschreibung des schulischen Medienkonzepts erhalten.
Nachteile:
Kostenerhöhung
Erhöhte Serviceaufwände (Servicekosten) durch unterschiedliche PC- bzw.
Laptopmodelle
Hoher administrativer Aufwand bei Schule, Verwaltung und IT-Dienstleister
Voraussetzung: Fortschreibung Medienkonzept Aufwand Medienberatung
Maximale Anzahl an Rechnern/Schule im Service lt. MEP beachten
6. Haushaltsmittel
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aus folgenden Gründen in den nächsten Jahren mit hoher
Wahrscheinlichkeit auch ohne eine Modifizierung der Regularien zusätzliche Mittel für „Schulen digital“
benötigt werden.
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Ausdruck vom: 04.10.2018
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6.1 Gute Schule 2020 – Service durch IT-Dienstleister
Die durch „Gute Schule 2020“ initiierten Maßnahmen führen zu zusätzlichen
Serviceaufwänden bei regio iT. Die aktuelle Servicevereinbarung zwischen der Stadt Aachen
und regio iT sieht vor, dass der IT-Dienstleister Service für bis zu 3.750 aktive Komponenten
erbringt. Zu den aktiven Komponenten gehören neben PC, Laptops und Tablets
beispielsweise auch Switche und Access Points.
Das Ausleuchten der Schulen zeigt, dass bei flächendeckendem WLAN im Pädagogikbereich
zukünftig ca. 1.500 Access Points in den städtischen Schulen eingesetzt werden. Durch diese
zusätzlichen Access Points wird die Höchstgrenze von 3.750 aktiven Komponenten deutlich
überschritten, da derzeit bereits ca. 3.100 aktive Komponenten (ohne Access Points) von
regio iT betreut werden.
Dies wird zu zusätzlichen Servicekosten führen, die derzeit noch nicht genau beziffert werden
können, da sie abhängig von der tatsächlichen Anzahl sowie einer ggf. noch zu treffenden
Vereinbarung mit dem IT-Dienstleister sind.
6.2 Gute Schule 2020 – Ersatz für defekte Hardware
Die über das Förderprogramm beschafften Hardwarekomponenten werden irgendwann
ersetzt werden müssen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind bisher nicht eingeplant.
6.3 Leitungsanbindungen
Perspektivisch werden zusätzliche Bandbreiten bei den Leitungsanbindungen der städtischen
Schulen notwendig werden. Die zusätzlichen Bandbreiten führen - abhängig von dem Umfang
der Erhöhung - ebenfalls zu nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten.
7. Fazit
Seit 2001 bereits werden die städtischen Schulen regelmäßig mit neuer IT-Hardware ausgestattet.
Seit dieser Zeit wird ebenfalls bereits Fullservice durch den IT-Dienstleister, Fa. regio iT GmbH,
erbracht. Durch das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird eine weitere Qualitätssteigerung bei
„Schulen digital“ erreicht.
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