Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
314827.pdf
Größe
269 kB
Erstellt
01.10.18, 12:00
Aktualisiert
11.10.18, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0475/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
01.10.2018
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
10.10.2018
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0475/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.10.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0475/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.10.2018
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 17.08.2018:
Negatives Ergebnis Prüfverfahren „Visocore Verify“
Frage 1
Zu welchen Kalenderdaten erfolgte a) die Beauftragung welcher Verwaltungsstelle mit der Prüfung einer
zukünftigen Verwendung eines Dokumentenprüfgeräts, bzw. -Systems, b) eine Kontaktaufnahme der
Stadtverwaltung Aachen zur Bundesdruckerei zwecks Verleihs/Anschaffung eines Dokumentenprüfsystems, c)
die verwaltungsseitige Bestellung von Produkten der Bundesdruckerei zwecks Dokumentenüberprüfung, d) die
Anlieferung der bestellten Produkte, e) Inbetriebnahme derselben im Rahmen des Testverfahrens und f) der
Abschluß des Testverfahrens.
Zu 1a - f
Seitens FB 12 erfolgte keine Beauftragung anderer Dienststellen mit der Prüfung/Verwendung des Gerätes,
zunächst erfolgte der Gerätetest im Bürgerservice.
Entscheidungen über die zukünftige Verwendung des Gerätes waren erst für die Zeit nach der Probephase in
Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Probephase vorgesehen.
Die Kontaktaufnahme zu Bundesdruckerei erfolgte Ende 2016, der Leihvertrag wurde am 21.12.2016 /
14.02.2017 abgeschlossen.
Über den Leihvertrag hinaus ist keine separate Gerätebestellung mehr erfolgt
Die Lieferung des Leihgerätes erfolgte am 28.02.2017 auf Grundlage des Leihvertrages, die Inbetriebnahme
erfolgte zeitnah nach der Lieferung.
Die Probephase endete Juni/Anfang Juli 2017.
Frage 2
Welche Produkte (Geräte, Software, etc. – wir bitten um jeweils exakte Produktbezeichnung) wurden im o.e.
Vorgang von der Stadtverwaltung Aachen bei der Bundesdruckerei bestellt und inwiefern wurden Mitarbeiter der
Stadtverwaltung in Kooperation mit der Bundesdruckerei zur sachgemäßen Anwendung derselben unterrichtet.
Bitte führen Sie diesbezüglich alle etwaigen Mitarbeiterschulungen auf unter Angabe a) des
Veranstaltungsdatums, b) der Teilnehmerzahl und c) der Veranstaltungsdauer.
Zu 2a - c
Die Bundesdruckerei hat folgendes Gerät zur Verfügung gestellt:
VISOTEC Expert 600 V1.0 4000849
Serialnr.: 342475125 / 1217141306196599
Unmittelbar vor Beginn der Probephase erfolgte eine Einweisung der Mitarbeiter des Bürgerservice in die
Handhabung des Gerätes.
Frage 3
Wann erfolgten seitens der Stadtverwaltung während des Testverfahrens Kontaktaufnahmen zur
Bundesdruckerei zwecks Schilderung der in o.g. Stellungnahme angeführten angenommenen gerätetechnischen
Mängel, bzw. Problemstellungen? Bitte datieren Sie alle entsprechenden Kontaktaufnahmen unter Ausführung a)
der verwaltungsseitig jeweils vorgebrachten Problemstellung(en) sowie b) der darauf entsprechenden
Entgegnung(en) der Bundesdruckerei. Im Falle von im Kundenservice der Bundesdruckerei gezogenen Tickets
bitten wir um Angabe der jeweiligen Ticketnummern.
Zu 3a und b
Nach Abschluss der Probephase erfolgte die Kontaktaufnahme zur Bundesdruckerei am 07.07.2017 mit
folgender Problemdarstellung zum Leihgerät:
Die Fälschungserkennung war nicht in allen Fällen eindeutig. Das Gerät hat in einigen Fällen Dokumente als
Fälschungen angezeigt, die sich im Nachhinein als echte Dokumente herausgestellt haben.
Die Beschreibungen im Falle von Auffälligkeiten sind teilweise nur vage, sodass eine verlässliche Einschätzung
der Dokumentenechtheit im Einzelfall problematisch ist.
Das Gerät soll perspektivisch an acht verschiedenen Standorten (Bürgerservice und Bezirksämter) eingesetzt
werden Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen die Updates incl. der Datenbanken zur Erkennung
ausländischer Dokumente manuell auf dem lokalen PC eingespielt werden, administrative Rechte sind hierfür
erforderlich. Eine automatisierte Aktualisierung und Bereitstellung via Internet analog der Änderungsterminals
und Passprüfgeräte ist nicht vorgesehen.
Damit wäre bei acht Standorten bzw. acht einzelnen Geräten ein unvertretbar hoher administrativer Aufwand
verbunden.
Hier ist zunächst zu klären, wie genau das Einspielen der Updates auf das Prüfgerät erfolgt, wobei eine
automatisierte Lösung anzustreben ist, die eine Aktualisierung der Geräte ermöglicht, ohne alle acht Standorte
aufsuchen zu müssen.
Darüber hinaus ist der Frage nachzugehen, wie die Treffergenauigkeit bei der Fälschungserkennung verbessert
werden kann.
Die Rückmeldung der Bundesdruckerei erfolgte am 08.01.2018 mit folgender Antwort:
Automatisierte Lösung zum Einspielen der Updates:
Leider gibt es diese automatisierte Lösung nicht. Falls Sie der einzige VISOCORE-Ansprechpartner für alle 8
Geräte sind, müssten Sie die Updates auf allen Geräten nacheinander einspielen. Sie könnten allerdings für
jedes der 8 Geräte einen VISOCORE-Ansprechpartner eintragen, der sich vor Ort befindet. Mit einer
Internetanbindung wäre es dieser Person dann möglich, das Update herunterzuladen und auch einzuspielen. So
müssten Sie nicht nacheinander alle Standpunkte abfahren.
Um die Treffergenauigkeit zu erhöhen, empfehlen wir die Softwareversion VISOCORE® Inspect. Diese erlaubt,
den Bereich auf dem Dokument in dem sich die gefundene Auffälligkeit befindet, genauer zu untersuchen bzw. zu
vergleichen.
Seit Ende des letzten Jahres gibt es nun auch das Nachfolgemodell VE800. Die beiden Ihnen bekannten
Softwarevarianten VISOCORE® Verify und VISOCORE® Inspect sind weiterhin Bestandteil.
Die Bundesdruckerei war nicht bereit, das Nachfolgemodell VE800 leihweise zur Verfügung zu stellen.
Frage 4
Mit welchen Akteuren (z.B. kommunale Verwaltungen, Behörden, Unternehmen etc.) ist die Stadt Aachen seit
Anbeginn des o.g. Prüfvorgangs zwecks sachbezogenem Informationsaustausch (bzgl. Dokumentenprüfung,
„Visocore Verify“ etc.) in Kontakt getreten? Bitte geben Sie a) den jeweiligen Akteur und b) das Datum der
jeweiligen Kontaktherstellung an. Erläutern Sie bitte c) die Inhalte der jeweiligen Kommunikation sowie deren
Einfluß auf den laufenden Prüfvorgang in Aachen.
Zu 4a - c
Ein Vertreter der Ausländerbehörde der Städteregion, die das VISOTEC Expert 600 ebenfalls im Einsatz hat,
wurde am 09.01.2018 um Auskunft zu den dortigen Erfahrungen mit diesem Gerät gebeten.
Auch dort ist man nur mäßig mit dem Gerät zufrieden.
Das Gerät zeigt nur offensichtliche Fälschungen zuverlässig an, es erkennt hingegen kaum wirklich “gute“
Fälschungen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Rhie, SPD, vom 04.09.2018
Thema: Bewohnerparken für Kleingärtnerinnen und -gärtner
Zu der o. g. Ratsanfrage wird seitens des Dezernates III wie folgt Stellung genommen:
1.) Wie viele Pächterinnen und Pächter gibt es in Kleingärtenanlagen, deren einzige Zugänge innerhalb von
Bewohnerparkzonen liegen? (Bitte nach Kleingartenanlagen und Bewohnerparkzonen aufschlüsseln)
Zu 1: Derzeit befinden sich, laut Geodatenportal der Stadt Aachen (siehe Anlage), drei Kleingartenanlagen bzw.
deren Haupteingänge innerhalb von Bewohnerparkzonen. Dies sind die Kleingartenanlagen (in der Anlage Rot
dargestellt)
- "Lehmkülchen" mit 125 Gärten in der Bewohnerparkzone "E2",
- "Eupener Straße" mit 73 Gärten in der Zone "BU3" und
- "Soldatengasse" mit 25 Gärten in der Zone "BU3".
Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit der Ausweitung der Bewohnerparkzonen weitere Kleingartenanlagen
hinzukommen, da die Anzahl der Kleingartenanlagen in den Außenbereichen größer ist. So befindet sich z.B. in der
geplanten "Erweiterung Ost 2" die Anlage "Wiesental" mit 176 Gärten oder in der geplanten Zone "West 1" die
Anlage "Eschenallee" mit 49 Gärten (in der Anlage gelb dargestellt).
2.) Ist es rechtlich möglich, diesem Personenkreis Parkausweise zugänglich zu machen, beziehungsweise ist
es – hilfsweise – denkbar, für die Sommermonate vergünstigte Parktickets auszugeben? Und: Wie schätzt
die Verwaltung die Nachfrage nach solchen Parkausweisen/Parktickets ein?
Zu 2: Voraussetzung zur Berechtigung eines Bewohnerparkausweises ist immer der Erstwohnsitz innerhalb der
Zone. Kleingartenanlagen sind in der Regel nicht "wohnsitzfähig", da die "Häuschen" nicht den gesetzlichen
Anforderungen für den dauernden Aufenthalt genügen. Deshalb wird davon ausgegangen, dass Besitzer oder
Pächter von Kleingartenanlagen keinen Erstwohnsitz in der Kleingartenalge haben und daraus abgeleitet kein
Anrecht auf einen Bewohnerparkausweis erhalten. Berechtigt sind lediglich Hauptwohnsitzler innerhalb der Zone,
- mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),
- die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung
lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
- die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur
vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird und
- die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.
In der Stadt Aachen gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Gruppen, wie zum Beispiel die Kleingartenbesitzer,
Ärzte, Sozial- und Jugendeinrichtungen, Einrichtungen von kirchlichen Träger, die nicht diesem Privilegiertenkreis
zuzuordnen sind. Diese haben dennoch das Gefühl, aufgrund ihres Engagements oder ihrer Berufes, privilegiert zu
sein und wünschen oft eine Ausnahmegenehmigung in einer Bewohnerparkzone. Es ist jedoch sehr schwer im
Sinne der Gleichberechtigung innerhalb dieser großen Gruppe einzelne Gruppen zu privilegieren und denen einen
Bewohnerparkausweis oder eine Vergünstigung auszustellen. Denn fasst man den Privilegiertenkreis zu groß, wird
das oberste Ziel des Bewohnerparkens, die Bevorrechtigung der Bewohner, vernachlässigt.
In der Zone "E2" wurde gerade im Hinblick auf die Kleingärtnerinnen und -gärtner das Tagesticket in Höhe von 6 €
eingeführt und die Bedienzeiten nicht ausgeweitet, wie in der angrenzenden Zone "E". Auch in der Zone "BU3"
wurde ein Tagesticket auf der Parkpalette Kleverstraße in Höhe von 6 € eingeführt.
Zusätzlich könnte in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde an jeweils einem Hauptzugang der
Kleingartenanlagen eine "Liefer- und Ladezone" eingerichtet werde, so dass Kleingärtnerinnen und -gärtner ihr
Fahrzeug zum be- und entladen von z.B. Grünschnitt, Getränken oder Erzeugnisse kostenfrei "zwischenparken"
könnten und im Anschluss ihr Fahrzeug außerhalb der Zone parken.
Eine weiterführende Privilegierung der Kleingärtnerinnen und -gärtner wäre nach Einschätzung der Verwaltung
nicht zielführend.
3.) Wie hoch ist der Anteil der Pächterinnen und Pächter, die jeweils innerhalb der betreffenden Zone
wohnen? Und: Wie würde sich eine Privilegierung der Kleingärtnerinnen und –gärtner in den jeweils
betroffenen Zonen voraussichtlich auf die Verfügbarkeit von Parkraum auswirken? (bitte aufschlüsseln)
Zu 3: Die personenbezogenen Daten der Pächter werden von den jeweiligen Kleingartenvereinen verwaltet. Ein
Abgleich der Personendaten Pächter - Erstwohnsitzler ist deshalb nicht möglich. Folgende Daten in den beiden
Zonen liegen vor:
Zone "E2": 764 gemeldete Hauptwohnsitzler, 440 zugelassene Kfz, 229 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum,
125 Gärten.
Zone "BU3": 5.428 gemeldete Hauptwohnsitzler, 2.132 zugelassene Kfz, 876 Parkplätze im öffentlichen
Straßenraum, 98 Gärten.
Da die beide Zonen "E" und "BU3" noch nicht eingerichtet sind, ist zum jetzigen Zeitpunkte eine Angabe zur Anzahl
der ausgegebenen Bewohnerparkausweise nicht möglich.
Beantwortung der Ratsanfrage vom 13.9.2018, Ratsherr Norbert Plum, SPD, zum Thema Aufnahme
von Flüchtlingen
Frage 1: Werden Sie veranlassen, dass sich die Stadt Aachen der Initiative der rheinischen Städte
Bonn, Köln und Düsseldorf zur erweiterten Aufnahme von über das Meer geflüchteten Menschen
anschließt?
Antwort: Das Schreiben der drei Städte an die Bundeskanzlerin war in erster Linie ein Statement zur
humanitären Grundhaltung. Diese Haltung wird auch in Aachen so gelebt. U.a. auf Initiative der Stadt
Aachen wurde das Thema am 12.9.2018 im Vorstand des Städtetages NRW beraten. Einstimmig
wurde beschlossen: „Der Vorstand hält eine Reform des europäischen Asylsystems und einen fairen
Verteilmechanismus für drängender denn je. Der Bund ist gefordert, seine Bemühungen auf
europäischer Ebene für eine Lösung des Problems konsequent und schnell voranzutreiben. Die
Bereitschaft von Städten zur Aufnahme von auf dem Mittelmeer in Seenot geratenen Flüchtlingen ist
ein Akt der Humanität, die Lösung des Problems muss aber auf europäischer Ebene gefunden
werden.“ Damit ist aus der Initiative der rheinischen Städte eine gemeinsame Position aller NRW‐
Städte geworden.
Frage 2 erübrigt sich damit.
Stellungnahme zur Ratsanfrage des Ratsherrn Michael Servos, SPD, vom 17.09.2018
Thema: Verkehrsbelastung Soers
Zu der o. g. Ratsanfrage wird seitens des Dezernates III wie folgt Stellung genommen:
1.) Wie ist die Öffnung/Schließung der Schranke „Am Sportpark Soers/Soerser Weg“ geregelt?
zu 1) Die Öffnung /Schließung der Schranke (siehe Fotos) ist vertraglich dahingehend geregelt, dass sie grundsätzlich
geschlossen ist und nur zu besonderen sportlichen Großveranstaltungen (z.B. CHIO oder Heimspiele der Alemannia
Aachen) temporär und mit Ordner-Einsatz geöffnet wird. In diesen Öffnungszeiten werden nur veranstaltungsbezogene
Verkehre in die Privatstraße hinein gelassen. Die genauen vertraglichen Formulierungen müssten in den
entsprechenden Erschließungsverträgen vorliegen.
2.) Besteht die Möglichkeit, die Schließung restriktiver zu handhaben? Z.B. mit Fristsetzungen nach
Veranstaltungen etc.?
zu 2) Nach Mitteilung des ALRV öffnet dieser ausschließlich zum jährlichen CHIO die Schranke. Zu allen anderen
Veranstaltungen auf dem ALRV-Gelände erfolgt die Zufahrt über die anderen Hauptzufahrten und die Schranke bleibt
verschlossen. Auf Befragen gibt Herr Michael Günter (Einsatzleiter der von der Alemannia Aachen bei Heimspielen
eingesetzten Aachener Verkehrskadetten) an, dass bei Heimspielen ca. 3 Stunden vor Anpfiff die bis dahin
verschlossene Schranke geöffnet wird, um die Parkplätze zwischen Tivoli und Soerser Weg für bestimmungsgemäße
Parker (z.B. Einsatzfahrzeuge und Gästefans) bereitzustellen. Ca. 45 Minuten nach Abpfiff wird nach Heimfahrt der
meisten dort parkenden Fahrzeuge die Schranke wieder verschlossen. Die restlichen Fahrzeuge müssen die
Parkplätze in Richtung Krefelder Straße verlassen Dann bleibt die Schranke wieder dauerhaft zu. Herrn Günter sind
keine anderen Veranstaltungen auf dem Tivoli bekannt, für die die Zufahrt vom Soerser Weg über den Sportpark Soers
geöffnet wird.
3.) Welche anderen Maßnahmen sind denkbar, um diesen Durchweg als Schleichweg z.B. für Casinobesucher
abzubinden?
zu 3) Eine restriktivere Handhabung ist wegen der konsequent eingehaltenen Öffnungszeiten 3 Stunden vor Anpfiff bis
45 Minuten nach Abpfiff der Alemannia-Heimspiele nicht notwendig. Hieraus resultiert auch die nicht bestehende
Zufahrtsmöglichkeit für Casino-Besucher, gegen die vorzugehen wäre.
Herr Günter teilte jedoch mit, dass es in den vergangenen Monaten vereinzelt zu Vandalismus an den Schlössern der
Schranke gekommen sei (Sekundenkleber im Schloss, Durchtrennen des Bügels des Vorhängeschlosses u.a.), infolge
dessen sich die Schranke vorübergehend nicht verriegeln ließ. Die hieraus resultierenden Öffnungsmöglichkeiten sind
aber nicht den Vertragspartnern anzurechnen und lassen sich auch nicht durch geänderte Vereinbarungen
ausschließen.
Aktuell ist wieder ein funktionsfähiges Schloss angebracht, so dass eine ordnungsgemäße Verriegelung momentan
gewährleistet ist.
Für nähere Informationen zur Handhabungspraxis steht Ihnen bei Bedarf Herr Günter gerne zur Verfügung.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26.09.2018 zur Nutzung von
Waldflächen
1.
Wie hoch ist der Aachener Anteil der Waldfläche, der kommerziell genutzt wird?
Die Holznutzung findet auf 95 % der gesamtstädtischen Waldfläche1 statt. Die restlichen fünf Prozent werden seit 2003
nicht mehr genutzt.
Eine jagdliche Nutzung ist auf der gesamten Fläche möglich, auch wenn im intensiv genutzten Stadtwald diverse
Bereiche faktisch nicht bejagd werden.
2.
Für welche Zwecke findet die kommerzielle Nutzung statt und inwiefern ist sie befristet
Die Nutzung der Bäume findet zur Bereitstellung von Stammholz, Papierholz, Holzwerkstoffe (z. B. Sperrholz,
Spanplatte) sowie Brennholz statt. Die Holznutzung dient gleichzeitig der Pflege der Waldbestände, das heißt der
Stabilisierung unserer Wälder (Verbesserung der Kronen- und Wurzelentwicklung) sowie der Entwicklung der Wälder
hin zur angestrebten Baumartenzusammensetzung, die je nach Ausgangslage und Bodenart unterschiedlich sein kann.
Im Zuge des Klimawandels setzt das Gemeindeforstamt auf eine hohe Baumartenvielfalt in kleinflächiger Mischung, mit
dem Ziel, das Risiko biotischer und abiotischer Schäden zu minimieren.
Die jagdliche Nutzung dient in erster Linie der Unterstützung waldbaulicher Bemühungen, die darauf abzielen, die bei
uns vorkommenden Baumarten ohne Schutzmaßnahmen natürlich zu verjüngen. Die Jagd dient darüber hinaus der
Entwicklung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes, der Vermeidung von Wildschäden und der Erzeugung
von Wildbret.
Grundsätzlich ist die Nutzung im Bundeswaldgesetz und Landesforstgesetz NRW sowie in den Leitlinien des FSC
(Forest Stewardship Council) verankert. Eine Befristung besteht grundsätzlich nicht. Die Nutzungsansätze (d.h. welche
Mengen welcher Baumarten genutzt werden können) werden durch unsere mittelfristige Betriebsplanung (so genannte
Forsteinrichtung) für jeden der ca. 1.600 Einzelbestände für einen Zeitraum von zehn Jahren festgelegt. Der aktuelle
Forsteinrichtungszeitraum umfasst die Jahre 2015-2024.
Nebennutzungen (Schmuckreisig, Weihnachtsbäume…) kommen so gut wie nicht vor.
3.
Durch wen findet die kommerzielle Nutzung statt?
Die Bäume werden teils in Eigenregie und teils durch Forstdienstleistungsunternehmen gefällt und ausschließlich vom
Gemeindeforstamt verkauft.
Die Eigenjagdbezirke im Münsterwald sowie kleine Teile der Eigenjagdbezirke im Stadtwald sind als Pirschbezirk an
externe Jagderlaubnisscheininhaber verpachtet. Den größten Teil des Stadtwaldes bejagt das Gemeindeforstamt in
Eigenregie unter Beteiligung von Jagdgästen. Die Nutzung des Wildbrets in den Pirschbezirken obliegt den
Jagderlaubnisscheininhabern, die Vermarktung des städtischen Wildbrets dem Gemeindeforstamt.
4.
1
Welche Anteile könnten kurz- bis mittelfristig entkommerzialisiert werden?
Diese Frage wurde bereits aufgrund des Ratsantrags der Fraktion DIE LINKE, Nr. 389/16 vom 02.05.2014 in der Sitzung
des Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 18.11.2014 diskutiert. Nach Abwägung der in der Vorlage aufgeführten
Argumente hat sich der Ausschuss für die Beibehaltung des Stilllegungsanteils von fünf Prozent der städtischen
Waldfläche ausgesprochen.
Die gesamte Waldfläche im Eigentum der Stadt Aachen beläuft sich auf 2365 Hektar.
Bitte erlauben Sie uns noch folgende Anmerkungen:
Die vielfältigen Funktionen der Wälder sind dem Gemeindeforstamt durchaus bekannt, erfüllt der Wald doch sehr viele
Ökosystemleistungen in Form von Basisleistungen (Nährstoffkreislauf, Bodenbildung, Lebensraum für Pflanzen und Tiere),
Regulierungsleistungen (Hochwasserregulierung, Klimaregulierung/Thermische Regulierung, Wasserreinigung,
Feinstaubfilter..), soziokulturelle Leistungen (Erholung, Umweltbildung, Spiritualität, Ästhetik…), aber auch
Versorgungsleistungen (Nahrung, Holz, Brennstoffe…). Da die „Nichtversorgungsleistungen“ nicht monetär bewertet werden,
wird die Bedeutung der Wälder leider häufig auf die Höhe ihrer Holzverkaufserlöse reduziert. Dies entspricht nicht unserer
Denkweise.
Das Besondere an der in Aachen seit Jahrzehnten praktizierten naturgemäßen Waldbewirtschaftung besteht in der sehr
guten Vereinbarkeit von Ökonomie und Ökologie. Dies können wir durch zahlreiche avifaunistische, enthomologische und
pflanzensoziologische Untersuchungen belegen. Die Artenvielfalt in den Aachener Wäldern ist immens, die Totholzmenge
liegt weit über dem Durchschnitt vergleichbarer Forstbetriebe, der Laubholzanteil nimmt seit Jahrzehnten zu, ebenso das
Durchschnittsalter der Bäume. Holzerntemaßnahmen erfolgen im Vergleich zu anderen Landnutzungsformen eher extensiv,
d.h. im Schnitt alle 5-10 Jahre, die Produktion erfolgt sowohl pestizid- als auch kahlschlagfrei.
Deutschland, insbesondere NRW, ist Nettoimporteur von Holz. Jede Flächenstilllegung hat zur Folge, dass die Nutzung in
andere Länder verlagert wird, wo Holz unter oft fragwürdigen Umwelt- und Sicherheitsstandards gewonnen und dann über
weite Entfernungen transportiert wird. Wenig bekannt ist auch die Tatsache, dass genutzte Wälder deutlich mehr zur
Bindung des klimaschädlichen CO2 beitragen, als ungenutzte Wälder (so genannter Substitutionseffekt2). Daher favorisieren
wir die Nutzung des heimischen und nachwachsenden Rohstoffes Holz, der sich im Übrigen auch problemfrei entsorgen
lässt.
Der Gleichklang der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion auf ein und derselben Fläche ist uns ein wichtiges Anliegen.
2
Zitat von der Homepage des BMEL:
Dieser (‚Substitutionseffekt‘, Anmerkung des Verfassers) besteht aus zwei Effekten:
Zum einen wird bei der Herstellung von Holzprodukten (zum Beispiel Möbel oder Bauelemente) weniger Energie benötigt als
bei vergleichbaren Produkten. Die Substitutionswirkung wird vom Thünen-Institut im stofflichen Bereich auf weitere rund 30
Millionen Tonnen Kohlendioxid jährlich geschätzt.
Zum anderen kann Holz als Energieträger fossile Energieträger ersetzen. Im energetischen Bereich wird im Rahmen der
Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger von rund 36 Millionen Tonnen Kohlendioxid jährlich vermiedener Emissionen
ausgegangen.