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Öffentliche Niederschrift (Bauverwaltungsausschuss)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
71 kB
Datum
27.09.2018
Erstellt
05.10.18, 11:49
Aktualisiert
05.10.18, 11:49

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 27.09.2018 Sitzungsort: im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Aldenhoven des Bauverwaltungsausschusses Öffentliche Sitzung: Beginn: 18:00 Uhr Ende: 18:45 Uhr Nichtöffentliche Sitzung: Beginn: Ende: 18:45 Uhr 20:40 Uhr Anwesend waren: a) der Vorsitzende Willi Dickmeis, Ausschussvorsitzender b) die Mitglieder SPD Alfred Paduschek, Mitglied Reinhard Schodler, Mitglied Udo Wassenhoven, Mitglied Dennis Wassenhoven, sachkundiger Bürger CDU Hans Ackens, Mitglied Frank Hüllenkremer, Mitglied Wolfgang Klems, Mitglied Hans-Josef Königstein, Mitglied Hans-Walter Müskes, Mitglied Thomas Wolter, Mitglied Willibert Kieven, sachkundiger Bürger Heinz-Jakob Sauer, sachkundiger Bürger Dr. Armin Stromberg, sachkundiger Bürger FWG Kirsten Raab, Mitglied Matthias Röder, sachkundiger Bürger GL Monika Müller, Mitglied Mihaela Mörsch, sachkundige Bürgerin c) von der Verwaltung Marcus Herhut, Dipl. Verwaltungswirt Waldemar Nickel, Dipl. Ing. Markus Bambynek, Verwaltungsfachangestellter d) es fehlten entschuldigt SPD Bernd Jansen, Mitglied Edmund Lübke, Mitglied Kajetan Raab, Mitglied Heinz-Peter Joußen, sachkundiger Bürger Hans-Jürgen Schulze, sachkundiger Bürger CDU Sebastian Schneiders, sachkundiger Bürger GL Bogdan Natanek, sachkundiger Bürger 1 NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 27.09.2018 e) Gäste 2 NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 27.09.2018 Tagesordnung A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht der Verwaltung über die Durchführung der Beschlüsse der Sitzung vom 21.06.2018 -öffentlicher Teil- 3. Bauleitplanung 3.1 Aufstellung des Bebauungsplans 77 A - Martinusstraße a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 77 A - Martinusstraße b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB c.) Beschluss gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB 56/2018 3.2 Aufstellung des Bebauungsplans 78 S - Am Steinacker a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 78 S - Am Steinacker b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB c.) Beschluss gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB 106/2018 4. Ausbauprogramm B-Plan 67 A - Ferdinand-Schmidt-Straße - 5. Wasserversorgungskonzept Gemeinde Aldenhoven 6. Verschiedenes 96/2018 105/2018 3 NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 27.09.2018 A. 1. ÖFFENTLICHE SITZUNG Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Ausschuss beschlussfähig ist. 2. Bericht der Verwaltung über die Durchführung der Beschlüsse der Sitzung vom 21.06.2018 öffentlicher Teil- Herr Herhut berichtet über die Durchführung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses vom 21.06.2018. Anmerkungen hierzu ergeben sich nicht. Die Niederschrift wird im Anschluss einstimmig genehmigt. 3. 3.1 Bauleitplanung Aufstellung des Bebauungsplans 77 A - Martinusstraße a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 77 A - Martinusstraße b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB c.) Beschluss gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB(SV-Nr. 56/2018) Ratsfrau Raab teilt mit, dass die FWG Fraktion weiterhin Klärungsbedarf hat und die Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Ratsfrau Müller schließt sich dem an, da ebenfalls Klärungsbedarf innerhalb der GL Fraktion besteht und bittet ebenso um Vertagung des Tagesordnungspunktes. Ratsherr Wassenhoven hält eine wiederholte Vertagung des Tagesordnungspunktes für nicht sinnvoll und bittet darum, dass die Gründe des Klärungsbedarfes genannt werden. Ratsfrau Raab erklärt, dass die Gründe des Klärungsbedarfs nicht in öffentlicher Sitzung genannt werden können und dass die Verwaltung bei der Klärung nicht helfen kann. Ratsherr Wassenhoven schlägt daraufhin vor, die Sitzung zu unterbrechen und innerhalb der Fraktionen über die Gründe zu sprechen. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 18.10 bis 18.15 Uhr. Im Anschluss an die Unterbrechung teilen FWG und GL Fraktion mit, dass kein weiterer Klärungsbedarf besteht, der Antrag auf Vertagung zurückgezogen wird und sie um Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt bitten. Beschlussvorschlag: zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage 1 beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit der Thelen Gundstücksverwaltungs KG abzuschließen. zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB, die Aufstellung des Bebauungsplans 77 A - Martinusstraße - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB laut beiliegender Planskizze (Anlage 2) durchzuführen. zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und sons4 NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 27.09.2018 tigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 4 Stimmenthaltung(en) 3.2 Aufstellung des Bebauungsplans 78 S - Am Steinacker a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans 78 S - Am Steinacker b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB c.) Beschluss gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB(SV-Nr. 106/2018) Ratsherr Müskes regt an, dass die Verwaltung für zukünftige Sitzungsvorlagen erkennbare Übersichtspläne des Plangebietes beifügt. Herr Dr. Stromberg fragt, wie es dazu kommt, dass diese zusammenhängende Fläche, nun mit drei Stichstraßen und ebenso drei eigenen Bauleitplanverfahren zerschnitten wird. Herr Herhut erläutert, dass es zunächst der Plan war, dieses Gebiet mit einem Bebauungsplan zu entwickeln. Die Eigentümer konnten sich jedoch nicht einigen, sodass es demnach zu drei unabhängigen Bauleitplanverfahren gekommen ist. Er stellt ebenso den positiven Effekt heraus, dass durch drei voneinander getrennte Planvorhaben mit drei eigenständigen Erschließungsstraßen, keine Durchfahrtsstraße durch das Wohngebiet entstehen wird. Ratsherr Wassenhoven erkundigt sich nach der Stellplatzanordnung in dieser Privatstraße. Herr Herhut erklärt, dass jeder Grundstückseigentümer seinen Stellplatzbedarf auf dem eigenen Grundstück sicherstellen muss. Da es sich hierbei um eine Privatstraße handelt, hat die Verwaltung keine Möglichkeit, öffentliche Stellplätze auf der Straße zu fordern. Ratsherr Klems fragt nach, ob die Gemeinde demnach auch in dieser Privatstraße, keine Halteverbot anordnen könnte. Herr Herhut erklärt, dass das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren zuständig für Halteverbote ist und die Gemeinde ohnehin keinen Zugriff auf Privatstraßen hat. Im Rahmen dessen schlägt Ratsherr Müskes ein Halteverbot Am Steinacker vor. Herr Herhut teilt mit, dass für Straßen, bei denen der erforderliche Mindestabstand nicht vorhanden ist, bereits ein Halteverbot besteht und somit die Genehmigung des Straßenverkehrsamtes zur Aufstellung von Halteverbotsschildern unwahrscheinlich ist. Beschlussvorschlag: zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage 1 beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit Herrn Hans-Josef Schlebusch abzuschließen. Zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB, die Aufstellung des Bebauungsplans 78 S - Am Steinacker - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB laut beiliegender Planskizze (Anlage 2) durchzuführen. zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt gem. § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 BauGB die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 5 NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 27.09.2018 Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfs für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 4. Ausbauprogramm B-Plan 67 A - Ferdinand-Schmidt-Straße - (SV-Nr. 96/2018) Herr Röder erkundigt sich, ob die Drosselung bei diesem Kanalnetz üblich ist und was man sich unter einem Staukanal vorzustellen hat. Herr Herhut erläutert, dass der Generalentwässerungsplan der Gemeinde Aldenhoven (GEP) als Berechnungsgrundlage dient in Verbindung mit der tatsächlichen Auslastung des vorhandenen Kanalnetzes. Gerechnet wird hierbei durch das Fachamt, wie viel der Kanal fassen kann und wie hoch somit die maximal zulässige Einleitungsmenge ist. Wenn der Bedarf höher ist als der Kanal fassen kann, kommt es zu einer Drosselung, z.B. mit Hilfe eines Staukanals bei der durch Verjüngung des Leitungsdurchmessers die Durchflussmenge begrenzt wird. Das ist eine übliche und oft genutzte Möglichkeit der Entwässerungssteuerung. Beschluss: Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde stimmt dem als Anlagen beigefügten Ausbauprogramm (Kanal- und Straßenbau) zur Erschließung des Bebauungsplangebietes 67 A Ferdinand-Schmidt-Straße zu. Das Ausbauprogramm wird Bestandteil des am 12.10.2017 beschlossenen Erschließungsvertrages und damit verbindliche Grundlage der durchzuführenden Erschließungsmaßnahmen (Herstellung Entwässerungsanlage und öffentliche Erschließungsanlage im Sinne der §§ 127 ff. BauGB). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 5. Wasserversorgungskonzept Gemeinde Aldenhoven (SV-Nr. 105/2018) Herr Dr. Stromberg merkt an, dass er die Bevölkerungsentwicklung auf Seite 29 bezweifelt, insbesondere, da diese ab dem Jahr 2020 linear verläuft. Außerdem kritisiert er die Unterlagen, da die Abbildung bei dem Wasserverlust für die Folgejahre nicht fortgeführt ist und die Nitratwerte höher sind als die erlaubten Grenzwerte. Ratsherr Wassenhoven, der ebenfalls Aufsichtsratsvorsitzender des Verbandswasserwerks Aldenhoven ist, erläutert die Unklarheiten. Er führt an, dass aus einem Brunnen in Bourheim das Wasser entnommen wird und über eine RWE-Leitung bis nach Aldenhoven transportiert wird. Ebenfalls wird aus einem Brunnen in Niederzier Wasser entnommen. Üblicherweise wird bei Grenzwertüberschreitungen das Wasser gemischt, sodass die Grenzwerte eingehalten werden. Aktuell versorgt das VWA, auf Grundlage eines Vertrags mit der Stadt Jülich, die Ortschaften Bourheim und Koslar mit Wasser. Dieser Vertrag läuft noch bis 2019, ab dann kann die Stadt Jülich die Ortschaften Koslar und Bourheim selbst versorgen. Herr Herhut fügt hinzu, dass die Zahlen der Bevölkerungsentwicklung von IT.NRW stammen. Zwar ist vorgesehen in naher Zukunft aktualisierte Zahlen vorzulegen, diese kommen aber für das Wasserversorgungskonzept zu spät, da dieses bereits vorher einzureichen ist. Herr Röder fragt an, ob es tatsächlich nur eine Leitung aus Bourheim gibt. Ratsherr Wassenhoven bekräftigt, dass es mit Sicherheit zwei Leitungen gibt, die redundant genutzt werden. 6 NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 27.09.2018 Beschlussvorschlag: Der Bauverwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, das der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Aldenhoven zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 6. Verschiedenes Ratsherr Ackens teilt mit, dass die Stolperfalle an der Brücke Am Schugweg in Freialdenhoven noch gefährlicher geworden ist. Herr Nickel sagt eine kurzfristige Sanierung zu. Ratsherr Königstein erkundigt sich nach dem Sachstand zum Spielplatz in Niedermerz und fragt an, wann die Maßnahme fertiggestellt werden soll. Außerdem fordert er, dass der Kieferbaum ab Oktober gefällt wird, der halbseitig auf dem Grundstück der Gemeinde Aldenhoven steht und zur anderen Hälfte auf einem Privatgrundstück. Er hat diesbezüglich bereits mit dem Grundstückseigentümer gesprochen, dass die Fällung des Baumes in Ordnung ist. Herr Herhut entgegnet, dass sich der Baum größtenteils auf dem angrenzenden Privatgrundstück befindet und der Bauhof grundsätzlich keine Bäume auf fremden Grundstücken fällt und auch nicht fällen sollte. Die Ratsherren Klems und Königstein verweisen hierzu auf Maßnahmen in der Vergangenheit wo dies so erfolgt ist. Ratsherr Königstein teilt zusätzlich mit, dass der Wirtschaftsweg an der Straße Am Aldenhovener Weg durch eine neue Baustelle stark beschädigt wurde. Herr Nickel sagt eine sofortige Überprüfung zu. 7 NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 27.09.2018 Die Niederschrift wird hiermit festgesetzt: Aldenhoven, den 04. Oktober 2018 gez. (Willi Dickmeis) Vorsitzender gez. (Marcus Herhut) Schriftführer Gesehen: i.A. gez. (Michael Ossenkopp) Gemeindeverwaltungsrat 8