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Beschlussvorlage (Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
08.10.18, 16:40
Aktualisiert
08.10.18, 16:40
Beschlussvorlage (Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 411/2018 2. Ergänzung Az.: 51 13-00 Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 08.10.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 09.10.2018 Bemerkungen beschließend Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 133.000 Kostenträger: Sachkonto: 060361010 4311000 060365010 4311000 Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege und die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der offenen Ganztagsschule werden zu einer Elternbeitragssatzung zusammengefasst. 2. Die Änderung der Satzung und deren Anlage I und II werden mit Wirkung zum neuen Kindergartenjahr 2019/20, ab 01.08.2019 beschlossen. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss und der HPFA haben der Vorlage der Verwaltung und der neuen Beitragssatzung einstimmig zugestimmt. Ergänzend beschlossen hat der HPFA, die Beitragssteigerungen in allen Tabellen linear vorzunehmen. Die neuen, linear angepassten Tabellen befinden sich in der Anlage der Satzung. In Vertretung (Breetzmann) -2-