Daten
Kommune
Kall
Größe
29 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
08.10.18, 18:06
Aktualisiert
08.10.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 28. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kall
vom 18.09.2018
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 3.
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.: 218/2018 1. Ergänzung
Beratungsverlauf:
Analog zur vorangegangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses informiert
Bürgermeister Esser die Ratsmitglieder über den Inhalt des stattgefundenen Schrift- und EMailverkehrs mit der Gewerkschaft und resümiert die Historie. Er teilt außerdem mit, dass die
Verwaltung in der Sache ein spezialisiertes Anwaltsbüro eingeschaltet hat. Vor Einstieg in die
Beratung weist er darauf hin, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung seit Bereitstellung der
Sitzungsunterlagen aktualisiert worden ist. Die aktuelle Fassung liegt den Ratsmitgliedern in
Papierform vor.
Herr Esser führt aus, dass ver.di die derzeitige Ordnungsbehördliche Verordnung der
Gemeinde Kall für rechtswidrig erachtet. Eine Anhörung gem. § 7 Ladenöffnungsgesetz (LÖG)
ist erforderlich. Die Gemeinde Kall hat diese zwar kurzfristig, jedoch ordnungsgemäß
durchgeführt.
Die einzelnen Stellungnahmen wurden dieser Vorlage beigefügt. Die Ratsmitglieder nehmen
diese nochmals eingehend zur Kenntnis.
Im Ergebnis äußern die Kirchenvertreter grundsätzliche Bedenken zur Sonntagsarbeit, jedoch
nicht in konkretem Zusammenhang mit der Kaller Herbstschau. Ausschließlich ver.di äußert
nach wie vor Bedenken zum verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen der Herbstschau.
Die von der Gewerkschaft vorgebrachten Kritikpunkte sowie die von der Verwaltung erstellten
Bewertungen werden einzeln thematisiert:
Ver.di geht davon aus, dass die Kaller Herbstschau nicht prägend ist und die Ladenöffnung im
Vordergrund steht. Der Rat stimmt jedoch darin überein, dass dies nicht der Fall ist. Der
Charakter der Veranstaltung, die Vielzahl der Besucher sowie zahlreiche Presseartikel aus den
vergangenen Jahren belegen, dass die Herbstschau im Vordergrund steht, Jahrmarktscharakter
und Ausstrahlungswirkung auf die Verkaufsstellenöffnung hat. Einige Presseartikel wurden
dieser Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt und werden in der Sitzung nochmals einzeln von
den Ratsmitgliedern gesichtet.
Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass es sich bei der Kaller Herbstschau um ein historisch
gewachsenes Großereignis handelt, das überregional bekannt und ein Besuchermagnet ist; es
handelt sich um die Veranstaltung in Kall, das Aushängeschild der Gemeinde.
Gemäß Stellungnahme geht die Gewerkschaft irrtümlicherweise davon aus, dass überwiegend
Unternehmen aus dem Gewerbegebiet I Ausstellungsstände betreiben. Bürgermeister Esser
erklärt, dass dies exakt nicht der Fall ist, wie anhand der Ausstellerliste des Veranstalters
erwiesen werden kann. Es handelt sich fast ausschließlich um auswärtige Aussteller.
Ferner trägt Herr Esser vor, dass ver.di keinen räumlichen Zusammenhang erkennt. Er erklärt,
dass nach dem neu gefassten LÖG ein Zusammenhang zwischen örtlicher Veranstaltung und
Ladenöffnung vorausgesetzt wird. Anhand der vorliegenden Übersichtskarten, die zugleich
auch Anlagen der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind, erörtert Herr Esser, weshalb im
vorliegenden Fall nach Auffassung der Verwaltung ein Zusammenhang gegeben ist - sowohl in
räumlicher als auch zeitlicher Hinsicht. Die Ratsmitglieder teilen diese Ansicht.
Abschließend berichtet Bürgermeister Esser von der Forderung der Gewerkschaft nach
Sortimentsbeschränkung, was sich der Verwaltung nicht erschließe. Die Anwesenden stimmen
darin überein, dass die Herbstschau ganz bewusst, nicht zuletzt aus dem
Veranstaltungscharakter heraus, ein breites Sortiment anbietet und ein ebenso breites und
buntes Publikum anspricht. Es besteht Einigkeit, dass der Einzelhandel im gesamten Ort Kall
gestärkt werden soll.
Frau Stolz sieht in der Sonntagsruhe ein hohes Gut, welches eine detaillierte
Interessenabwägung erfordert sowie eine sorgfältige Betrachtung des Arbeitnehmerwohls.
Beides sei im vorliegenden Fall vorgenommen worden. Sie weist darauf hin, dass
verkaufsoffene Sonntage auch der Stärkung des Einzelhandels dienen und damit nicht zuletzt
auch der Sicherung von Arbeitsplätzen.
Herr Vermöhlen greift nochmals explizit die kritischen Stellungnahmen der Kirchenvertreter auf
und sieht die Notwendigkeit, sich auch in Zukunft eingehend damit zu beschäftigen.
Auch Herr Kunz und Herr Dr. Huppertz sprechen sich dafür aus, sich für die Zukunft nochmals
grundlegend mit den Möglichkeiten und Auswirkungen des LÖG zu beschäftigen.
Die übrigen Ratsmitglieder sowie die Verwaltung stimmen dem zu.
Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass die Herbstschau mit verkaufsoffenem Sonntag in der
bisherigen Form erhalten bleiben muss.
Beschluss:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2018 -TOP 7- beschließt
der Rat der Gemeinde Kall die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rates vom 18.09.2018
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