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Beschlusstext (Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
29 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
08.10.18, 18:06
Aktualisiert
08.10.18, 18:06
Beschlusstext (Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall) Beschlusstext (Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 18.09.2018 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 3. Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall Vorlagen-Nr.: 218/2018 1. Ergänzung Beratungsverlauf: Analog zur vorangegangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses informiert Bürgermeister Esser die Ratsmitglieder über den Inhalt des stattgefundenen Schrift- und EMailverkehrs mit der Gewerkschaft und resümiert die Historie. Er teilt außerdem mit, dass die Verwaltung in der Sache ein spezialisiertes Anwaltsbüro eingeschaltet hat. Vor Einstieg in die Beratung weist er darauf hin, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung seit Bereitstellung der Sitzungsunterlagen aktualisiert worden ist. Die aktuelle Fassung liegt den Ratsmitgliedern in Papierform vor. Herr Esser führt aus, dass ver.di die derzeitige Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Kall für rechtswidrig erachtet. Eine Anhörung gem. § 7 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) ist erforderlich. Die Gemeinde Kall hat diese zwar kurzfristig, jedoch ordnungsgemäß durchgeführt. Die einzelnen Stellungnahmen wurden dieser Vorlage beigefügt. Die Ratsmitglieder nehmen diese nochmals eingehend zur Kenntnis. Im Ergebnis äußern die Kirchenvertreter grundsätzliche Bedenken zur Sonntagsarbeit, jedoch nicht in konkretem Zusammenhang mit der Kaller Herbstschau. Ausschließlich ver.di äußert nach wie vor Bedenken zum verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen der Herbstschau. Die von der Gewerkschaft vorgebrachten Kritikpunkte sowie die von der Verwaltung erstellten Bewertungen werden einzeln thematisiert: Ver.di geht davon aus, dass die Kaller Herbstschau nicht prägend ist und die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Der Rat stimmt jedoch darin überein, dass dies nicht der Fall ist. Der Charakter der Veranstaltung, die Vielzahl der Besucher sowie zahlreiche Presseartikel aus den vergangenen Jahren belegen, dass die Herbstschau im Vordergrund steht, Jahrmarktscharakter und Ausstrahlungswirkung auf die Verkaufsstellenöffnung hat. Einige Presseartikel wurden dieser Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt und werden in der Sitzung nochmals einzeln von den Ratsmitgliedern gesichtet. Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass es sich bei der Kaller Herbstschau um ein historisch gewachsenes Großereignis handelt, das überregional bekannt und ein Besuchermagnet ist; es handelt sich um die Veranstaltung in Kall, das Aushängeschild der Gemeinde. Gemäß Stellungnahme geht die Gewerkschaft irrtümlicherweise davon aus, dass überwiegend Unternehmen aus dem Gewerbegebiet I Ausstellungsstände betreiben. Bürgermeister Esser erklärt, dass dies exakt nicht der Fall ist, wie anhand der Ausstellerliste des Veranstalters erwiesen werden kann. Es handelt sich fast ausschließlich um auswärtige Aussteller. Ferner trägt Herr Esser vor, dass ver.di keinen räumlichen Zusammenhang erkennt. Er erklärt, dass nach dem neu gefassten LÖG ein Zusammenhang zwischen örtlicher Veranstaltung und Ladenöffnung vorausgesetzt wird. Anhand der vorliegenden Übersichtskarten, die zugleich auch Anlagen der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind, erörtert Herr Esser, weshalb im vorliegenden Fall nach Auffassung der Verwaltung ein Zusammenhang gegeben ist - sowohl in räumlicher als auch zeitlicher Hinsicht. Die Ratsmitglieder teilen diese Ansicht. Abschließend berichtet Bürgermeister Esser von der Forderung der Gewerkschaft nach Sortimentsbeschränkung, was sich der Verwaltung nicht erschließe. Die Anwesenden stimmen darin überein, dass die Herbstschau ganz bewusst, nicht zuletzt aus dem Veranstaltungscharakter heraus, ein breites Sortiment anbietet und ein ebenso breites und buntes Publikum anspricht. Es besteht Einigkeit, dass der Einzelhandel im gesamten Ort Kall gestärkt werden soll. Frau Stolz sieht in der Sonntagsruhe ein hohes Gut, welches eine detaillierte Interessenabwägung erfordert sowie eine sorgfältige Betrachtung des Arbeitnehmerwohls. Beides sei im vorliegenden Fall vorgenommen worden. Sie weist darauf hin, dass verkaufsoffene Sonntage auch der Stärkung des Einzelhandels dienen und damit nicht zuletzt auch der Sicherung von Arbeitsplätzen. Herr Vermöhlen greift nochmals explizit die kritischen Stellungnahmen der Kirchenvertreter auf und sieht die Notwendigkeit, sich auch in Zukunft eingehend damit zu beschäftigen. Auch Herr Kunz und Herr Dr. Huppertz sprechen sich dafür aus, sich für die Zukunft nochmals grundlegend mit den Möglichkeiten und Auswirkungen des LÖG zu beschäftigen. Die übrigen Ratsmitglieder sowie die Verwaltung stimmen dem zu. Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass die Herbstschau mit verkaufsoffenem Sonntag in der bisherigen Form erhalten bleiben muss. Beschluss: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2018 -TOP 7- beschließt der Rat der Gemeinde Kall die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Rates vom 18.09.2018 Seite 2