Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
185 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
09.10.18, 14:00
Aktualisiert
09.10.18, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 475/2018
08.10.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
10.10.2018
Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals Innovationsregion Rheinisches Revier,
IRR)
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsentwurf 2019 bei Produkt
571 04 eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag nimmt die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Innovationsregion
Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH, künftig ZRR GmbH) zustimmend zur Kenntnis und
ermächtigt die Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig
ZRR GmbH) zur entsprechenden Beschlussfassung.
(Der Zuschuss an die zukünftige ZRR GmbH beträgt somit ab dem Jahr 2019 20.000 € jährlich.)
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
-22. Der Kreistag unterstützt die Beantragung von Fördermitteln aus dem GRW-Koordinierungsrahmen:
Regionalmanagement (GRW=Gemeinschaftsaufgabe zur Regionalen Wirtschaftsförderung) zur
künftigen Grundfinanzierung der zukünftigen ZRR GmbH ab dem Jahre 2019.
3. Der Kreistag stimmt der Projektfinanzierung zum Fördervorhaben ReBau zu. Die Kofinanzierung
durch die zukünftige ZRR GmbH erfolgt außerhalb der Grundfinanzierung aus Zuschussmitteln des
RWE. Kreismittel sind hiervon nicht tangiert.
4. Der Kreistag stimmt der Aufhebung des Gremienvorbehaltes, der in der gemeinsamen Sitzung von
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) am 21.09.2018
beschlossen wurde, aufgrund der unter Punkt 1. – 3. getroffenen Beschlüsse zu.
Begründung:
Bereits in der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH
(künftig ZRR GmbH) vom 07.06.2018 war die Geschäftsführung beauftragt worden, eine Änderung
des Gesellschaftervertrags vorzubereiten und den Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
In der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH
(künftig ZRR GmbH) am 21.09.2018 sah die Geschäftsführung unter TOP 4 die Neuausrichtung der
IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) zur Beschlussfassung vor. Die Beschlussfassung erfolgte unter
Gremienvorbehalt der kommunalen Gebietskörperschaften:
1.
Änderung des Gesellschaftervertrages (Anlage 1 und 2 zu V 475/2018 – Synopse
und aktualisierte Reinschrift des Gesellschaftsvertrages vom 04.10.2018)
2./3.Anträge zur künftigen Förderung der zukünftigen ZRR GmbH
In der AG Regionale Gremien des Kreises Euskirchen vom 25.09.2018 wurde entsprechend
informiert und besprochen, dass ohne politische Vorberatung in einem Fachausschuss eine
Beschlussvorlage unmittelbar dem Kreistag am 10.10.2018 vorgelegt wird.
Zu 1.
In der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH
(künftig ZRR GmbH) am 21.09.2018 wurde unter Gremienvorbehalt die Änderung des
Gesellschaftsvertrages gem. der als Anlage 1 zu 475/2018 beigefügten Synopse beschlossen.
Die wesentlichen Änderungen ergeben sich wie folgt:
§ 4 Stammkapital, Geschäftsanteile, Einlagen
Durch den Beitritt der Stadt Mönchengladbach erfolgt keine Kapitalerhöhung. Sowohl die bisher
an der Gesellschaft beteiligten Kammern als auch die Vermögensverwaltungs- und
Treuhandgesellschaft der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie mbH veräußern insgesamt
10 Geschäftsanteile, so dass die Stadt Mönchengladbach mit 10 % an der Gesellschaft beteiligt
wird. Für den Kreis Euskirchen ergeben sich hierdurch keine Änderungen.
Die Änderungen in § 12 (Aufsichtsrat) ergeben sich aus der geänderten Gesellschafterstruktur.
Der Kreis Euskirchen bleibt weiterhin mit einem Sitz vertreten.
§ 20 Finanzierung der Gesellschaft
Die Tätigkeit der Gesellschaft teilt sich nach Änderung des Gesellschaftsvertrages in drei (bisher
zwei) Geschäftsbereiche auf:
-3-
1.
2.
3.
„Allg. Steuerungsaufgaben des Strukturwandels im Rheinischen Revier“
„Durchführung einzelner Projekte im Bereich der Strukturentwicklung“ und
„Wahrnehmung von Aufgaben als Regionalpartner des Bundes bei der Strukturentwicklung
im Rheinischen Revier“
Die Finanzierung des Geschäftsbereichs 1 wird über den von der Gesellschafterversammlung zu
beschließenden Wirtschaftsplan sichergestellt. Der Verteilschlüssel richtet sich nach dem Verhältnis
der Geschäftsanteile. Die bisherige Begrenzung der Gesellschafterzuschüsse auf den Eigenanteil
zum Beitrag des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den nicht-förderfähigen Ausgaben in Höhe von
maximal 25.000 € fällt mit dieser Regelung weg.
Die Finanzierung des Geschäftsbereichs 2 stellt sich unverändert dar. Die Mittel werden
ausschließlich von den Gesellschaftern aufgebracht, die in der Gesellschafterversammlung für die
Durchführung gestimmt haben.
Hierzu hat der Kreistag am 21.10.2015 u.a. beschlossen, dass anteilige Projektfinanzierungen im
Sinne des Geschäftsbereichs 2 „Projekte im Bereich der Strukturentwicklung“ einer gesonderten
Beschlussfassung durch den Kreistag bedürfen (V 158/2015).
Zum Geschäftsbereich 3 wird festgelegt, dass soweit diese Aufgabenwahrnehmung nicht durch eine
100% Finanzierung des Bundes abgesichert wird, diese durch die Gesellschafterversammlung im
jeweiligen Wirtschaftsplan zu beschließen ist.
Durch die Anpassung ergibt sich ein höherer Finanzierungsbedarf der Gesellschaft. Aufgrund des
vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2019 ergibt sich für den Kreis Euskirchen ein
Finanzierungsanteil für die Jahre 2019 bis 2021 in Höhe von 20.000 € p.a.
Zu 2./3.) Hier erfolgte die Beschlussfassung durch die IRR GmbH-Gremien (künftig ZRR GmbHGremien) ebenfalls unter Gremienvorbehalt.
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung stimmen der Beantragung der Förderanträge gemäß
GRW-Koordinierungsrahmen (a) sowie dem Aufruf Regio.NRW (b) zu und versichern die geforderten
Eigenanteile stellen zu dürfen.
(a) Der GRW - Koordinierungsrahmen bietet sich an, einen Antrag ähnlich eines
Regionalmanagements zu stellen und damit die regionalen Entwicklungsprozesse auf breitere Beine
zu stellen.
(b) die IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) hat fristgerecht zum 28.09.2018 den Wettbewerbsbeitrag
ReBau- regionale Ressourcenwende in der Bauwirtschaft im Förderaufruf Regio.NRW eingereicht.
Eine Jury wird zu Beginn des Jahres 2019 über die zur Förderung ausgewählten Projekte
entscheiden und diese zur Einreichung eines offiziellen Förderantrags auffordern. Die Projektkosten
belaufen sich auf 1.149.543,40 €, die Kofinanzierung von 20% bringen neben der zukünftigen ZRR
GmbH (81.031,50€), die Indeland GmbH (107.877,20€), Bimolab GmbH (21.000€) und ein
Fraunhofer Institut (20.000€) auf. Die Projektlaufzeit ist auf drei Jahre angelegt.
Auf Nachfrage in der Geschäftsstelle der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) wird erläutert, dass
a) die Beantragung der Förderung gemäß GRW Koordinierungsrahmen die bisherige
Grundfinanzierung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) aus Landes- und EFRE-Mitteln ersetzen wird.
Die Zuschüsse der Gesellschafter gelten insofern als Kofinanzierung dieser neuen Grundfinanzierung
der zukünftigen ZRR GmbH ab dem Jahr 2019.
-4b) die zukünftige ZRR GmbH zur Kofinanzierung des Projektes ReBau Eigenmittel in Höhe von
81.034,50 € einsetzt. Diese erfolgen jedoch nicht aus der Grundfinanzierung der Gesellschafter
sondern aus dem jährlichen Zuschuss des RWE in Höhe von 250.000 €.
Aufhebung Gremienvorbehalt:
Nach Beschlussfassung zur Vorlage 475/2018 durch den Kreistag, kann der in der gemeinsamen
Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) am
21.09.2018 beschlossene Gremienvorbehalt aufgehoben werden.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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