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Beschlussvorlage Stab (Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals Innovationsregion Rheinisches Revier, IRR))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
185 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
09.10.18, 14:00
Aktualisiert
09.10.18, 14:00
Beschlussvorlage Stab (Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals Innovationsregion Rheinisches Revier, IRR)) Beschlussvorlage Stab (Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals Innovationsregion Rheinisches Revier, IRR)) Beschlussvorlage Stab (Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals Innovationsregion Rheinisches Revier, IRR)) Beschlussvorlage Stab (Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals Innovationsregion Rheinisches Revier, IRR))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 475/2018 08.10.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 10.10.2018 Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) (vormals Innovationsregion Rheinisches Revier, IRR) Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsentwurf 2019 bei Produkt 571 04 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag nimmt die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR GmbH, künftig ZRR GmbH) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) zur entsprechenden Beschlussfassung. (Der Zuschuss an die zukünftige ZRR GmbH beträgt somit ab dem Jahr 2019 20.000 € jährlich.) Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. -22. Der Kreistag unterstützt die Beantragung von Fördermitteln aus dem GRW-Koordinierungsrahmen: Regionalmanagement (GRW=Gemeinschaftsaufgabe zur Regionalen Wirtschaftsförderung) zur künftigen Grundfinanzierung der zukünftigen ZRR GmbH ab dem Jahre 2019. 3. Der Kreistag stimmt der Projektfinanzierung zum Fördervorhaben ReBau zu. Die Kofinanzierung durch die zukünftige ZRR GmbH erfolgt außerhalb der Grundfinanzierung aus Zuschussmitteln des RWE. Kreismittel sind hiervon nicht tangiert. 4. Der Kreistag stimmt der Aufhebung des Gremienvorbehaltes, der in der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) am 21.09.2018 beschlossen wurde, aufgrund der unter Punkt 1. – 3. getroffenen Beschlüsse zu. Begründung: Bereits in der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) vom 07.06.2018 war die Geschäftsführung beauftragt worden, eine Änderung des Gesellschaftervertrags vorzubereiten und den Gremien zur Entscheidung vorzulegen. In der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) am 21.09.2018 sah die Geschäftsführung unter TOP 4 die Neuausrichtung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) zur Beschlussfassung vor. Die Beschlussfassung erfolgte unter Gremienvorbehalt der kommunalen Gebietskörperschaften: 1. Änderung des Gesellschaftervertrages (Anlage 1 und 2 zu V 475/2018 – Synopse und aktualisierte Reinschrift des Gesellschaftsvertrages vom 04.10.2018) 2./3.Anträge zur künftigen Förderung der zukünftigen ZRR GmbH In der AG Regionale Gremien des Kreises Euskirchen vom 25.09.2018 wurde entsprechend informiert und besprochen, dass ohne politische Vorberatung in einem Fachausschuss eine Beschlussvorlage unmittelbar dem Kreistag am 10.10.2018 vorgelegt wird. Zu 1. In der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) am 21.09.2018 wurde unter Gremienvorbehalt die Änderung des Gesellschaftsvertrages gem. der als Anlage 1 zu 475/2018 beigefügten Synopse beschlossen. Die wesentlichen Änderungen ergeben sich wie folgt:  § 4 Stammkapital, Geschäftsanteile, Einlagen Durch den Beitritt der Stadt Mönchengladbach erfolgt keine Kapitalerhöhung. Sowohl die bisher an der Gesellschaft beteiligten Kammern als auch die Vermögensverwaltungs- und Treuhandgesellschaft der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie mbH veräußern insgesamt 10 Geschäftsanteile, so dass die Stadt Mönchengladbach mit 10 % an der Gesellschaft beteiligt wird. Für den Kreis Euskirchen ergeben sich hierdurch keine Änderungen.  Die Änderungen in § 12 (Aufsichtsrat) ergeben sich aus der geänderten Gesellschafterstruktur. Der Kreis Euskirchen bleibt weiterhin mit einem Sitz vertreten.  § 20 Finanzierung der Gesellschaft Die Tätigkeit der Gesellschaft teilt sich nach Änderung des Gesellschaftsvertrages in drei (bisher zwei) Geschäftsbereiche auf: -3- 1. 2. 3. „Allg. Steuerungsaufgaben des Strukturwandels im Rheinischen Revier“ „Durchführung einzelner Projekte im Bereich der Strukturentwicklung“ und „Wahrnehmung von Aufgaben als Regionalpartner des Bundes bei der Strukturentwicklung im Rheinischen Revier“ Die Finanzierung des Geschäftsbereichs 1 wird über den von der Gesellschafterversammlung zu beschließenden Wirtschaftsplan sichergestellt. Der Verteilschlüssel richtet sich nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile. Die bisherige Begrenzung der Gesellschafterzuschüsse auf den Eigenanteil zum Beitrag des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den nicht-förderfähigen Ausgaben in Höhe von maximal 25.000 € fällt mit dieser Regelung weg. Die Finanzierung des Geschäftsbereichs 2 stellt sich unverändert dar. Die Mittel werden ausschließlich von den Gesellschaftern aufgebracht, die in der Gesellschafterversammlung für die Durchführung gestimmt haben. Hierzu hat der Kreistag am 21.10.2015 u.a. beschlossen, dass anteilige Projektfinanzierungen im Sinne des Geschäftsbereichs 2 „Projekte im Bereich der Strukturentwicklung“ einer gesonderten Beschlussfassung durch den Kreistag bedürfen (V 158/2015). Zum Geschäftsbereich 3 wird festgelegt, dass soweit diese Aufgabenwahrnehmung nicht durch eine 100% Finanzierung des Bundes abgesichert wird, diese durch die Gesellschafterversammlung im jeweiligen Wirtschaftsplan zu beschließen ist. Durch die Anpassung ergibt sich ein höherer Finanzierungsbedarf der Gesellschaft. Aufgrund des vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2019 ergibt sich für den Kreis Euskirchen ein Finanzierungsanteil für die Jahre 2019 bis 2021 in Höhe von 20.000 € p.a. Zu 2./3.) Hier erfolgte die Beschlussfassung durch die IRR GmbH-Gremien (künftig ZRR GmbHGremien) ebenfalls unter Gremienvorbehalt. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung stimmen der Beantragung der Förderanträge gemäß GRW-Koordinierungsrahmen (a) sowie dem Aufruf Regio.NRW (b) zu und versichern die geforderten Eigenanteile stellen zu dürfen. (a) Der GRW - Koordinierungsrahmen bietet sich an, einen Antrag ähnlich eines Regionalmanagements zu stellen und damit die regionalen Entwicklungsprozesse auf breitere Beine zu stellen. (b) die IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) hat fristgerecht zum 28.09.2018 den Wettbewerbsbeitrag ReBau- regionale Ressourcenwende in der Bauwirtschaft im Förderaufruf Regio.NRW eingereicht. Eine Jury wird zu Beginn des Jahres 2019 über die zur Förderung ausgewählten Projekte entscheiden und diese zur Einreichung eines offiziellen Förderantrags auffordern. Die Projektkosten belaufen sich auf 1.149.543,40 €, die Kofinanzierung von 20% bringen neben der zukünftigen ZRR GmbH (81.031,50€), die Indeland GmbH (107.877,20€), Bimolab GmbH (21.000€) und ein Fraunhofer Institut (20.000€) auf. Die Projektlaufzeit ist auf drei Jahre angelegt. Auf Nachfrage in der Geschäftsstelle der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) wird erläutert, dass a) die Beantragung der Förderung gemäß GRW Koordinierungsrahmen die bisherige Grundfinanzierung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) aus Landes- und EFRE-Mitteln ersetzen wird. Die Zuschüsse der Gesellschafter gelten insofern als Kofinanzierung dieser neuen Grundfinanzierung der zukünftigen ZRR GmbH ab dem Jahr 2019. -4b) die zukünftige ZRR GmbH zur Kofinanzierung des Projektes ReBau Eigenmittel in Höhe von 81.034,50 € einsetzt. Diese erfolgen jedoch nicht aus der Grundfinanzierung der Gesellschafter sondern aus dem jährlichen Zuschuss des RWE in Höhe von 250.000 €. Aufhebung Gremienvorbehalt: Nach Beschlussfassung zur Vorlage 475/2018 durch den Kreistag, kann der in der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der IRR GmbH (künftig ZRR GmbH) am 21.09.2018 beschlossene Gremienvorbehalt aufgehoben werden. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)