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Beschlusstext (Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg. Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
05.06.2018
Erstellt
21.08.18, 18:01
Aktualisiert
21.08.18, 18:01
Beschlusstext (Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg.
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

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Inhalt der Datei

S T AD T B e d b u r g Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel am Dienstag, den 05.06.2018. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 22:15 Uhr TOP Betreff 4 Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg. Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Herr Wienand stellt den modifizierten Antrag vor. Er bittet darum, die Bürger über mögliche Alternativen zu den Pflanzenschutzmitteln mittels Eintrag auf der städtischen Homepage und den Bedburger Nachrichten zu informieren. Herr Speuser stellt klar, dass auch auf den städtischen Ackerflächen ein Verzicht auf Pflanzenschutzmittel nicht zwangsweise durchgesetzt werden kann. Herr vom Berg teilt mit, dass für den Einsatz von Herbiziden auf Friedhöfen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei, die für 2 Jahre gilt, aber seit 2014 nicht mehr ausgegeben werde. Herr Naujock wird sich erkundigen, ob der Stadt eine solche Ausnahmegenehmigung vorliegt. Sollte das nicht der Fall sein, wird der Einsatz von Herbiziden sofort eingestellt. Er weist jedoch darauf hin, dass der Verzicht auf Herbiziden einen erheblichen Personalaufwand auslösen wird, um die Wege auf den Friedhöfen weiterhin Unkrautfrei zu halten. Auf Antrag von Herrn Stefan Merx wird der Beschlussvorschlag dahingehend erweitert, dass die Pächter der städtischen Ackerflächen auf den möglichen Einsatz im Vertragsnaturschutz hingewiesen werden sollen. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen. Beschluss: Der Ausschuss beschließt, dass in zukünftigen Pachtverträgen geregelt wird, dass der Einsatz von Glyphosat verboten ist. Zusätzlich sollen die Pächter der städtischen Ackerflächen auf den Vertragsnaturschutz hingewiesen werden. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)