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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
544 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
09.10.18, 09:27
Aktualisiert
09.10.18, 09:27

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 02.10.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:40 Uhr Am Dienstag, 02.10.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister Pracht, Wilfried und die Ratsmitglieder Bannert, Roland Breitbach, Werner Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef Geißler, Ferdi Heinrichs, Ralf Hickert, Christiane Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Kurth, Guido Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Pospig, Dirk Poth, Edwin Reuter, Karl Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf Schruff, Gertrud Zingsheim, Franz-Josef Außerdem sind anwesend Allgemeiner Vertreter Gemeindeverwaltungsrätin Forstamtsrat Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellter Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellter Verwaltungsangestellte Crump, Norbert Glehn, Daniela Schmieder, Wolfgang Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Schell, Marco Schönfeld, Gabriela Schreiber, René Züll, Andrea als Schriftführerin Wehrleiter Thelen, Rudolf Zuhörer 9 – zeitweise Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 – 3): ERWEITERUNGEN: A) Öffentliche Sitzung Punkt 18: Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich: Zur Klosterquelle; Veränderte Trauf- und Firsthöhe und Überschreitung der hinteren Baugrenze für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341 Veränderte Trauf- und Firsthöhe für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 278 - Vorlage 1027 /X.L. - B) Nichtöffentliche Sitzung Punkt 3: Grundstücksangelegenheiten Punkt 3.1: Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten Punkt 3.1.10: Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 130 Punkt 3.1.11: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 505 Punkt 3.1.12: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 457 Punkt 3.1.13: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 425 Punkt 3.1.14: Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 502 - Vorlage 864 /X.L. Z.37 - - Vorlage 864 /X.L. Z.38 - - Vorlage 864 /X.L. Z.39 - - Vorlage 864 /X.L. Z.40 - - Vorlage 864 /X.L. Z.41 - ABSETZUNG B) Nichtöffentliche Sitzung Punkt 3.2: Grundstücksangelegenheiten hier: Veräußerung des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 361 - Vorlage 1010 /X.L. - Auf Nachfrage des UNA-Fraktionsvorsitzenden Hilger erklärt der Bürgermeister, dass die beiden von der UNA-Fraktion gestellten Anfragen gemäß § 19 mündlich zu den entsprechenden Punkten der Tagesordnung beantwortet würden. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung Seite Punkt 1: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW - Vorlage 1002 /X.L. - 7 Punkt 2: Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen gem. § 56 GO NRW - Vorlage 1007 /X.L. - 7 Punkt 3: Abwasserbeseitigungskonzept des Wasserverbandes Eifel-Rur hier: Benehmenserklärung - Vorlage 997 /X.L. - 7 Punkt 4: Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde - Vorlage 1018 /X.L. - 8 Punkt 5: Bauen im Außenbereich 9 5.1 Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.3 - 9 5.2 Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 987 /X.L. und Z.1 - 11 Punkt 6: Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept - Vorlage 953 /X.L. Z.1 - 12 Punkt 7: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.5 - 12 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 3 Punkt 8: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: 2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018) - Vorlage 1022 /X.L. - 13 Punkt 9: Heimatförderungsprogramm NRW hier: Fördermöglichkeiten für kommunale Maßnahmen, Vereine und Private - Vorlage 1013 /X.L. - 13 Punkt10: Landesinitiative "Bauland an der Schiene" - Vorlage 1015 /X.L. - 14 Punkt11: Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 1005 /X.L. - 14 Punkt12: Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes hier: Umrüstung auf LED-Technik - Vorlage 996 /X.L. - 15 Punkt13: Bekämpfung von Motorradlärm - Vorlage 1017 /X.L. - 15 Punkt14: Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf - Vorlage 1012 /X.L. - 17 Punkt15: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes - Vorlage 786 /X.L. Z.2 - 17 Punkt16: Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den Kommunalwald - Vorlage 991 /X.L. - 17 Punkt17: Betreuungsangebote Grundschulverbund Nettersheim hier: Kostenbeitrag Schuljahr 2018/19 - Vorlage 1019 /X.L. - 18 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 4 Punkt18: Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich: Zur Klosterquelle; Veränderte Trauf- und Firsthöhe und Überschreitung der hinteren Baugrenze für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341 Veränderte Trauf- und Firsthöhe für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 278 - Vorlage 1027 /X.L. - 19 Punkt19: Mitteilungen und Informationen 20 B) Nichtöffentliche Sitzung Punkt 1: Stundungsangelegenheiten - Vorlage 988 /X.L. - 20 Punkt 2: Niederschlagung von Forderungen - Vorlage 998 /X.L. - 21 Punkt 3: Grundstücksangelegenheiten 21 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten 21 3.1.1 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 476 - Vorlage 864 /X.L. Z.28 - 21 3.1.2 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 126 - Vorlage 864 /X.L. Z.29 - 21 3.1.3 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 125 - Vorlage 864 /X.L. Z.30 - 22 3.1.4 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 124 - Vorlage 864 /X.L. Z.31 - 22 3.1.5 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 120 - Vorlage 864 /X.L. Z.32 - 22 3.1.6 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 443 - Vorlage 864 /X.L. Z.33 - 23 3.1.7 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 428 - Vorlage 864 /X.L. Z.34 - 23 3.1.8 Gemarkung Marmagen Flur 10, Nr. 29 - Vorlage 864 /X.L. Z.35 - 23 3.1 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite Seite 5 3.1.9 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 421 - Vorlage 864 /X.L. Z.36 - 23 3.1.10 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 130 - Vorlage 864 /X.L. Z.37 - 24 3.1.11 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 505 - Vorlage 864 /X.L. Z.38 - 24 3.1.12 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 457 - Vorlage 864 /X.L. Z.39 - 24 3.1.13 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 425 - Vorlage 864 /X.L. Z.40 - 24 3.1.14 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 502 - Vorlage 864 /X.L. Z.41 - 25 3.2 Vermarktungsgrundlagen in den Erschließungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim - Vorlage 1008 /X.L. - 25 3.3 Ankauf des Gebäudes Steinfelder Straße 6 in Nettersheim - Vorlage 1020 /X.L. - 25 Auftragsvergaben 26 4.1 Erschließung Baugebiet L6 A - Altes Pastorat - Vorlage 1006 /X.L. - 26 4.2 Beschaffung eines HLF 20 für die LG Zingsheim - Vorlage 965 /X.L. Z.2 - 26 Punkt 4: Punkt 5: Holzverkäufe - Vorlage 994 /X.L. - 27 Punkt 6: Vertragsangelegenheiten: hier: Jagdbetrieb des Gemeindewaldes - Vorlage 995 /X.L. - 28 Punkt 7: Verpachtung von gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen - Vorlage 1021 /X.L. - 29 Punkt 8: Mitteilungen und Informationen 31 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 6 A) Öffentliche Sitzung Punkt 1: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW - Vorlage 1002 /X.L. - Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 81.656,46 € wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren zugeführt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja 2. Der Rat beschließt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.) Punkt 2: Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen gem. § 56 GO NRW - Vorlage 1007 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Zuwendungen an die Fraktionen an die geltende Rechtslage anzupassen und zukünftig ab 01.01.2019 einen monatlichen Fraktionsgrundbetrag in Höhe von 50,00 € zu gewähren, kombiniert mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 20,00 € pro Fraktionsmitglied. Weiterhin beschließt der Rat, einzelnen Ratsmitgliedern, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, ebenfalls eine finanzielle Zuwendung in Höhe von monatlich 20,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja bei 1 Enthaltung Abwasserbeseitigungskonzept des Wasserverbandes Eifel-Rur hier: Benehmenserklärung - Vorlage 997 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, dem Entwurf des Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Abwasserbeseitigungskonzeptes des Seite 7 Wasserverbandes Eifel-Rur durch formale Bestätigung der Benehmensherstellung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde - Vorlage 1018 /X.L. - UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger verweist auf die am Vortag schriftlich gestellte Anfrage gem. § 19 und liest die einzelnen Fragestellungen nochmals vor: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge wohnen in der Gemeinde Nettersheim und wie viele wohnen in Unterkünften bzw. Wohnungen der Gemeinde Nettersheim. Wie viele Familien, Männer, Frauen und Kinder leben jeweils in den einzelnen Wohnungen, in denen sie von der Gemeinde Nettersheim betreut werden? Frage 2: Ist die Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe der Gemeinde Nettersheim ungefähr bekannt? Gibt es Angebote für Flüchtlinge von ehrenamtlichen Mitarbeitern, z. B. Sprachkurse, Bastelangebote, Begegnungscafé u.ä.? Gibt es Flüchtlinge die sich ehrenamtlich engagieren? Frage 3: Das AsylbLG regelt unter anderem die Arbeitsgelegenheiten. Wie viele Flüchtlinge sind in einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsybLG bei der Gemeinde Nettersheim beschäftigt. Bei wie vielen Flüchtlingen erfolgt z. Z. die Zuweisung in eine Flüchtlingsintegrationsmaßnahme nach § 5a AsylbLG? Der Bürgermeister weist zur Frage 1 darauf hin, dass in den Vorlagen 935 und 1018 zum aktuellen Sachstand jeweils berichtet worden sei. Aktuell seien, wie in der Vorlage 1018 zur heutigen Sitzung in der Tabelle auf Seite 6 aufgeführt, 79 Personen in Unterkünften der Gemeinde untergebracht. Seitens der Ratsmitglieder wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Tabelle in der Vorlage nicht dargestellt sei. Da deutlich wird, dass es sich um ein technisches Problem handelt, sagt der Bürgermeister eine entsprechende Korrektur der Vorlage zu. (Zwischenzeitlich ist das Problem behoben und die Vorlage 1018 mit allen Inhalten im Ratsinformationssystem abrufbar.) Bezüglich der zweiten Frage führt der Bürgermeister aus, dass die Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter mit aktuell 17 derzeit rückläufig sei. Neben dem Projekt Interkulturelle Lehrküche werde das Projekt „SmiLe“ (Sprachbildung mit individuellem Lernerfolg) – Sprachpatenprojekt in Schulen und Kindergärten von ehrenamtlichen Mitarbeitern durchgeführt. Sprachkurse innerhalb des Gemeindegebietes seien mangels ausreichender Nachfrage eingestellt worden. Entsprechende Angebote würden allerdings z.B. in Mechernich vorgehalten. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 8 Ein Begegnungscafé gebe es innerhalb des Gemeindegebietes nicht. Ein solches werde in Kall angeboten. Derzeit werde die Kleiderkammer in Nettersheim von ehrenamtlichen Mitarbeitern geführt, informiert der Bürgermeister weiter. Mangels Nachfrage werde diese voraussichtlich in Kürze auslaufen und eine Kooperation mit der Kleiderkammer in Kall erfolgen. Es gebe mehrere Flüchtlinge, von denen bekannt sei, dass sie sich regelmäßig ehrenamtlich engagierten, u. a. bei den Johannitern, Rumänien-Sunshine e.V. und der Kirchengemeinde Nettersheim, teilt der Bürgermeister mit. Zur letzten Frage berichtet der Bürgermeister, dass derzeit sechs Personen Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG wahrnehmen, zwei seien darüber hinaus bei der Gemeinde tariflich beschäftigt. Weiterhin seien aktuell fünf Personen zu Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen nach § 5a AsylbLG verpflichtet. Darüber hinaus sei bekannt, dass mehrere Geflüchtete freiwillig Sprachkurse in Mechernich in Anspruch nehmen. Die Anfrage der UNA-Fraktion, die den Fraktionsvorsitzenden am Sitzungstag per Mail zugeleitet wurde, ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Es erfolgt sodann eine Beschlussabstimmung über die Verwaltungsvorlage: Beschluss: Der Rat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde zustimmend zur Kenntnis und unterstützt insbesondere die hieraus abgeleiteten, geplanten Maßnahmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 5: Bauen im Außenbereich Punkt 5.1: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.3 - Der Bürgermeister berichtet, dass der angekündigte Behördentermin mit dem Kreis Euskirchen am Vortag stattgefunden habe. Es sei vereinbart worden, dass der Betriebsführer über die anstehende Winterperiode 35 Rinder vorübergehend in einer Stallung in Roderath unterbringen werde. Es bedürfe weitergehender Prüfung hinsichtlich der zulässigen Viehanzahl in den derzeitigen Stallungen. Die rechtliche Bewertung der Angelegenheit erfolge weiterhin zwischen dem Rechtsbeistand der Beschwerdeführer, dem Kreis und dem Betreiber. Der Landwirt sei seitens der Gemeinde darauf hingewiesen worden, dass die Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 9 Möglichkeit bestehe, alternative gemeindliche Flächen zur Errichtung einer Halle im Außenbereich zu erwerben. Aktuell würden allerdings wirtschaftliche Gründe gegen eine solche Lösung und für die Aufrechterhaltung des aktuellen Antrages sprechen, nichtsdestotrotz werde man Alternativstandorte im weiteren Verlauf im Auge behalten. Zurzeit werde somit der Bauantrag in vorliegender Form seitens des Antragstellers aufrechterhalten, teilt der Bürgermeister mit. Der UNA-Fraktionsvorsitzende weist darauf hin, dass in der Angelegenheit viele Faktoren immer noch unsicher seien. Positiv sei, dass auch ein Alternativstandort nicht ausgeschlossen sei. Die UNA-Fraktion habe zwar signalisiert, grundsätzlich dem Anliegen zuzustimmen, allerdings sei ihnen erst jetzt das Ausmaß der laufenden juristischen Auseinandersetzung deutlich geworden, vorher habe sich das weniger gravierend angehört. Er habe nunmehr die dringende Bitte, die heutige Entscheidung zu vertagen und die rechtliche Auseinandersetzung abzuwarten. Gegebenenfalls könnte dann auch ein Alternativstandort z.B. am Sportplatz doch noch in Frage kommen, was letztendlich auch zum dörflichen Frieden beitragen könnte und auch für den Antragsteller eine gute Lösung darstellen würde. Sollte es heute dennoch zur Abstimmung kommen, werde die UNA-Fraktion allerdings wohl trotzdem zustimmen. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer macht deutlich, dass das Einvernehmen bereits erteilt worden sei. Damals habe allerdings kein Bauantrag vorgelegen, was jetzt der Fall sei. Den Bauantrag prüfe der Kreis. Wenn dieser mitteile, dass das Vorhaben genehmigungsfähig sei, dann sei die Gemeinde am Zug. Er verstehe die jetzige Diskussion nicht. Die SPD habe das damalige Verfahren beanstandet, dass ohne Vorliegen eines Bauantrags eine Entscheidung über das Einvernehmen erfolgt sei. Dieser Beschluss habe noch Bestand und müsse nach Meinung seiner Fraktion erst aufgehoben werden, um neu über den Antrag abstimmen zu können. Die SPD werde wie beim ersten Mal nach wie einer Einvernehmenserteilung nicht zustimmen. Der Bürgermeister erläutert nochmals das Gesamtverfahren. Die Gemeinde entscheide lediglich über das Einvernehmen. Erfolge diese Entscheidung nach § 36 BauGB nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ersuchen durch den Kreis als Genehmigungsbehörde, gelte sie automatisch als erteilt. Die Halle sei grundsätzlich realisierbar. Selbst wenn das Gutachten eine andere zulässige Viehanzahl ergebe, sei es allein Sache des Bauordnungsamtes über die Genehmigung der Halle, die auch als Futter- oder Gerätehalle dienen könne, zu entscheiden. Der Landwirt müsse zudem sein Vieh an dem derzeitigen Standort melken. Eine Verlegung des Melkstandes sei mit enorm hohem Aufwand verbunden, ergänzt der Bürgermeister. Da die SPD-Fraktion der Meinung sei, dass das Einvernehmen verfrüht beschlossen worden sei, habe man den Punkt aus Gründen der Rechtssicherheit nochmals auf die Tagesordnung genommen. Es stehe daher nur eine Bestätigung des damaligen Beschlusses an, betont der Bürgermeister. Ratsmitglied Pospig weist darauf hin, dass bei Beschlussfassung am 03.07. kein förmlicher Bauantrag vorgelegen habe. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Bauabsichten des Antragstellers damals schriftlich bekanntgegeben worden seien. Diese Vorgehensweise sei nicht unüblich. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 10 Auf der heutigen Tagesordnung habe man z.B. ebenfalls weitere Bauabsichten zu behandeln. In einem Fall liege ein Antrag vor, in einem anderen lediglich eine Bauabsichtserklärung. Im Rahmen von Bürgernähe und Bürgerservice sei man als Gemeinde gut beraten, Anliegen von Bürgern zeitnah zu beantworten. Da keine neuen Aspekte mehr vorgetragen würden, beantragt CDUFraktionsvorsitzender Kurth entsprechend der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse ein Ende der Aussprache. Der Bürgermeister bittet daher um Abstimmung. Beschluss: Es wird empfohlen: 1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2018 wird unter Beurteilung und Bewertung des zwischenzeitlich vorliegenden Bauantrages unverändert bestätigt. 2. Aufgrund des noch anstehenden Behördentermins wird die Angelegenheit zur abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet. Abstimmungsergebnis: Punkt 5.2: mehrheitlich ja bei 3 Gegenstimmen Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 987 /X.L. und Z.1 - Fraktionsvorsitzender Mayer erklärt, dass seines Erachtens der Kreis gegen geltendes Baurecht handele, wenn er das Vorhaben genehmige, da hier nur eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche in Frage komme. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass lediglich Planungsrecht und Erschließung in Zuständigkeit die Gemeinde lägen. Alles andere sei Aufgabe des Kreises Euskirchen als Bauordnungs- und -genehmigungsbehörde. Es gehe hier um eine erstmalige Umnutzung der vorhanden Gebäudeimmobilie, was zulässig sei. Seiner Meinung nach sei davon auszugehen, dass der Kreis eine Genehmigung erteilen werde. Beschluss: Es wird beschlossen: 1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. 2. Dem Bauvorhaben auf Anbau eines Doppelcarports auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen gelegenen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 (Bahrhaus 2), wird zugestimmt. Hierzu ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB gegenüber der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Ratsmitglied Schmidt hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 11 Punkt 6: Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept - Vorlage 953 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Gemeinderat stellt das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) für die Eifelgemeinde Nettersheim fest und beschließt, in Kooperation mit den lokalen Akteuren die Orte der Eifelgemeinde Nettersheim auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln. Für die im IKEK aufgeführten Leitprojekte sind Förderungen im Rahmen der gegebenen Förderkulissen zu beantragen. Darüber hinaus sind Förderanträge von privaten Hauseigentümern durch kommunale Bauberatung zu unterstützen und dem Fördergeber vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: die einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.5 - Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass Punkt 2 des Beschlussvorschlages nach Beratung im Fachausschuss zurückgezogen worden sei. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Dach-, Fassaden- sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt Maßnahme 1. Steinfelder Straße 33, Nettersheim Pfalzstraße 1, Zingsheim Erneuerung der Dacheindeckung Instandsetzung und Anstrich der Fassade an Scheune und Wohngebäude sowie Anstrich des Scheunentores Fassadeninstandsetzung an Wohnund Stallgebäude 3. 4. Weidenstraße Zingsheim 4, Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumme, € 18.360,82 € 3.000,00 € 4.111,86 € 2.056,00 € 6.091,59 € 3.000,00 € Seite 12 Sofern vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt wurde, ist diesem zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: 2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018) - Vorlage 1022 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass zwischenzeitlich für den 2. Bauabschnitt Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim (Einzelantrag 2018 = Umsetzung Raumkonzept, TGA, IT, Brandschutz, Barrierefreiheit und Außenflächen) durch die Bezirksregierung Köln der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn ausgesprochen worden ist und nunmehr die Umsetzung durch den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim angegangenen werden kann. Im Hinblick auf die zu erwartenden Fördergelder ist ein Weiterleitungsvertrag zwischen dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim und der Eifelgemeinde Nettersheim vorzubereiten, der in der kommenden Sitzungsphase zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Heimatförderungsprogramm NRW hier: Fördermöglichkeiten für kommunale Maßnahmen, Vereine und Private - Vorlage 1013 /X.L. - Ratsmitglied Zingsheim führt an, dass im Städtebauförderungsprogramm IEK lediglich die größeren Orte Nettersheim, Marmagen und Zingsheim berücksichtigt seien und erkundigt sich, ob das Heimatförderungsprogramm NRW nun für die kleineren Dörfer eine Art Ersatzprogramm darstelle, so dass dort z. B. Immobilienbesitzer auch Förderanträge aus dem Fassadenprogramm künftig stellen könnten. Der Bürgermeister bestätigt, dass das Städtebauförderungsprogramm IEK die Dörfer mit Kernortfunktion betreffe. Alle übrigen Orte seien im Rahmen des Dorfentwicklungsprozesses der Gemeinde Nettersheim im Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) enthalten. Dieses Thema habe man heute unter Punkt 6 der Tagesordnung beraten und beschlossen. Hier könnten sowohl Private als auch Vereine in den Genuss umfangreicher Förderungen kommen. Über das Heimatförderungsprogramm sei dies auch denkbar. Die Gemeinde werde Bürger und Vereine daher unterstützen, um individuell pro Einzelfall möglichst das Programm mit Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 13 der höchsten Förderquote zu finden. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum neuen Landesförderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. – Wir fördern, was Menschen verbindet.“ zur Kenntnis. Weiterhin wird der Beschluss gefasst, Private, Vereine und außergemeindliche Institutionen bei der Antragsstellung zu unterstützen. Darüber hinaus sind auf der Grundlage der bestehenden Entwicklungskonzepte im Rahmen Städtebau und im Rahmen der integrierten ländliche Entwicklung Fördermöglichkeiten über das neue Förderprogramm weitergehend zu analysieren und danach konkrete Vorschläge in die Haushaltsplanung 2019 einzubringen. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Landesinitiative "Bauland an der Schiene" - Vorlage 1015 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim begrüßt die Initiative des Landes NRW „Bauland an der Schiene“ und beauftragt die Verwaltung, in die Baulandgespräche mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) und der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft (BEG NRW) mit einzutreten. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes - Vorlage 1005 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zustimmend zur Kenntnis mit dem Ziele, dass möglichst kurzfristig erste Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen über das Förderprojekt realisiert werden können. Weiterhin beschließt der Rat zu untersuchen, inwieweit für die Ortslage Roderath bis zur Anbindung mit Glasfaser eine Übergangslösung über eine anderweitige Versorgungstechnik gefunden werden kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 14 Punkt 12: Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes hier: Umrüstung auf LED-Technik - Vorlage 996 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt den Sachstand zur Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes auf LED zustimmend zur Kenntnis und beschließt weiterhin, in Abstimmung mit den jeweiligen Ortsvorstehern/ der Ortsvorsteherin für jede Ortslage ein Konzept der vorgesehenen Ein- und Ausschaltzeiten zu erarbeiten und umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Bekämpfung von Motorradlärm - Vorlage 1017 /X.L. - Der Bürgermeister weist auf die zu diesem Punkt vorliegende zweite Anfrage gem. § 19 der UNA-Fraktion hin. Fraktionsvorsitzender Hilger liest die Anfrage nochmals vor: Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung des Motorradlärms in diesem Bereich sind bis jetzt beantragt worden und mit welcher Begründung sind sie von wem abgelehnt worden? Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass, wie in der Haupt- und Finanzausschusssitzung schon berichtet, das Thema seit 2016 Gegenstand mehrerer Verkehrsschauen gewesen sei und anschließend hierüber jeweils auch in Ausschuss und Rat beraten und beschlossen worden sei. Hierbei habe man, wie bereits beschrieben, in diesem Bereich außerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h erreichen können. Die Verkehrsschauen seien allerdings reine Behördentermine ohne Bürgerbeteiligung, weshalb nun, wie im letzten Ausschuss besprochen, ein gemeinsamer Termin mit allen Beteiligten organisiert werden soll, um weitergehende Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. In der Vorlage seien die gemeinsamen Bemühungen der Kommunen im Eifelraum gegen den Motorradlärm dargestellt. In den vergangenen anderthalb Jahren seien hier zahlreiche Gespräche mit Polizei und Straßenbaulastträger geführt worden. Geeignete Maßnahmen seien aber wohl nur nach rechtlichen Veränderungen möglich. Fraktionsvorsitzender Kurth weist darauf hin, dass die Problematik bereits seit Jahren Gegenstand der Beratungen in Ausschüssen und Rat gewesen sei. Im Jahr 2016 habe der Ortsvorsteher von Holzmülheim das Thema angesprochen und auf die unerträglichen Lärmbelastungen der Anwohner hingewiesen. Bereits damals habe man versucht, mit Hilfe der Behörden eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Leider hätten die Maßnahmen nur kurzfristig zu einer Verbesserung geführt. Nach mehreren Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 15 Gesprächen mit dem Landtagsabgeordneten Voussem und weiteren Ortsterminen habe man letztendlich wenigstens eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50 erreichen können. Wenn deren Einhaltung allerdings aufgrund der geringen Personalstärke der Kreispolizei nicht überprüft werde, habe das nicht die erwartete Wirkung. Seines Erachtens müsse man sich gemeinsam mit vielen anderen Kommunen zusammentun, um eine Änderung der Situation zu erreichen. Der anberaumte Termin im April nächsten Jahres auf Vogelsang sei hierzu ein erster Schritt. Der Bürgermeister betont, dass sich sicherlich alle einig seien, dass dringend Maßnahmen gegen den Motorradlärm gefunden werden müssten, die endlich auch zu einem Erfolg führen. Daran müsse man gemeinsam weiterarbeiten. Es handele sich hier auch nicht nur um eine örtliche Problematik, sondern das Thema sei bundesweit aktuell. UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger erkundigt sich, ob denn bereits konkrete Maßnahmen, wie z.B. die Anbringung eines Drempels, beantragt worden seien. Daher in der Anfrage die Bitte um eine stichwortartige Auflistung der Maßnahmen und der etwaigen Ablehnungsgründe. Diese seien besonders interessant, da sich zwischenzeitlich vielleicht rechtliche Änderungen ergeben haben könnten. Der Bürgermeister betont, dass die Gemeinde nicht Eigentümerin der Straße sei und daher solche Maßnahmen nicht umsetzen könne. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer macht deutlich, dass diese bundesweite Problematik seines Erachtens nur mit regelmäßigen Kontrollen jetzt und in Zukunft in den Griff zu bekommen sei. Der Bürgermeister verweist abschließend auf die erweiterte Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss bezüglich der Organisation eines gemeinsamen Ortstermins und bittet um diesbezügliche Abstimmung. Die Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, geeignete Maßnahmen gegen die Belästigung durch Motorradlärm in unserem Gemeindegebiet zu veranlassen. Gleichzeitig bestätigt der Gemeinderat den Forderungskatalog der Arbeitsgemeinschaft Region Nationalpark Eifel gegen Motorradlärm vom 9.7.2018. Weiterhin beschließt der Rat, den Bürgermeister zu beauftragen, ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern von Polizei, Straßenverkehrsamt, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Verwaltung und Anwohnern aus Holzmülheim zu organisieren, um die Situation in Holzmülheim nochmals mit allen Beteiligten zu besprechen und gemeinsam mögliche Lösungsansätze zu erörtern. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 16 Punkt 14: Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf - Vorlage 1012 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden Ölkessel in der Asylunterkunft Euskirchener Straße 24 in Tondorf durch eine Gastherme zu ersetzen. Die hierfür notwendigen Leistungen sind beschränkt auszuschreiben und an den günstigsten Bieter zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes - Vorlage 786 /X.L. Z.2 - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den Kommunalwald - Vorlage 991 /X.L. - Beschluss: 1) Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen der Hitze und Dürrewelle auf den Kommunalwald zur Kenntnis. 2) Er beschließt, dass der Fichtenholzeinschlag bis auf Weiteres eingestellt wird. 3) Er beauftragt die Verwaltung, im möglichen Rahmen, die Empfehlungen des Waldschutzes zur aktuellen Borkenkäfersituation, im Gemeindewald anzuwenden und umzusetzen. 4) Weiterhin wird folgende Vorgehensweise bei der Beseitigung des durch den Borkenkäfer befallenen Schadholzes vereinbart: a. Die befallenen Bäume sind umgehend auszuzeichnen; auf den Einschlag frischer Bäume ist zu verzichten. b. Das Schadholz ist so schnell wie möglich zu entfernen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 17 c. Mit den hierzu notwendigen Arbeiten ist mittels motormanueller Aufarbeitung und durch Harvester im Rahmen „auf dem Stockverkauf“ umgehend zu beginnen. d. Um eine Weiterentwicklung der Larven, bzw. eine Überwinterung der Käfer im Boden zu verhindern, sind bis Ende September bzw. witterungsbedingt bis Ende Oktober 2018 möglichst viele befallene Bäume entsprechend zu entnehmen. e. Das aufgearbeitete Holz ist anhand der sich derzeit täglich verändernden Marktsituation der jeweiligen Sortimente maximal gewinnbringend zu vermarkten. f. Als Ultima Ratio sind gelagerte Holzstämme (Holzpolter) mit Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Alternative, organisatorische und/oder technische Maßnahmen (z.B. Hacken von Holz) haben Vorrang. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Betreuungsangebote Grundschulverbund Nettersheim hier: Kostenbeitrag Schuljahr 2018/19 - Vorlage 1019 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Elternbeiträge für das Programm „Schule von acht bis eins“ und für das Programm „Dreizehn plus“ im Schuljahr 2018/2019 in der bisherigen Höhe und damit wie folgt beizubehalten: Einkommensgruppe bis 15.000,00 € bis 25.000,00 € bis 37.000,00 € bis 50.000,00 € bis 62.000,00 € Über 62.000,00 € monatl. Beitrag 8-1 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00 € € € € € € monatl. Beitrag 13+ 12,00 20,00 30,00 40,00 52,00 64,00 € € € € € € Eine etwaige Unterdeckung wird weiterhin im Rahmen des gemeindlichen Haushalts bezuschusst. Entsprechend ist eine Ansatzbildung im Haushalt 2019 vorzusehen, dies jedoch unter Berücksichtigung der möglichen Einführung einer Offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2019/20. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 18 Punkt 18: Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich: Zur Klosterquelle; Veränderte Trauf- und Firsthöhe und Überschreitung der hinteren Baugrenze für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341 Veränderte Trauf- und Firsthöhe für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 278 - Vorlage 1027 /X.L. - Der Bürgermeister weist ergänzend zur Vorlage darauf hin, dass seitens der Bauwilligen zur besseren Ausnutzung des zweiten Geschosses zunehmend eine höhere Traufhöhe gewünscht werde. Um den Bürgern entgegen zu kommen, sei dieser Punkt erst kurzfristig auf die Tagesordnung genommen worden. Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass aufgrund der Kurzfristigkeit, dieser Punkt nicht in der Bekanntmachung der Tagesordnung enthalten gewesen sei und somit die Bürgerinnen und Bürger hierüber nicht informiert worden seien. Der Bürgermeister bestätigt dies und erklärt, dass daher die umliegenden Anwohner hierüber vor der schriftlichen Entscheidung informiert würden. Diese Verfahrensweise werde auch vom Kreis so praktiziert, wo diese Punkte nicht auf der Tagesordnung stehen würden, sondern lediglich eine Information an die umliegenden Grundstückseigentümer ergehe. Beschluss: 1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. 2. Es wird beschlossen: a. Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Zur Klosterquelle“ bezüglich der Trauf- und Firsthöhe für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341 von 3,50 m auf 4,95 m bzw. 8,50m auf 8,87 m sowie der Überschreitung der hinteren Baugrenze um 0,44 m wird stattgegeben. b. Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Klosterquelle“ bezüglich der Trauf- und Firsthöhe für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 278 von 3,50 m auf 4,83 m bzw. 8,50 m auf 8,60 m wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 19 Punkt 19: Mitteilungen und Informationen Bauen im Außenbereich; Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 Fraktionsvorsitzender Mayer erkundigt sich, ob der neue Eigentümer zwischenzeitlich durch den Kreis eine Genehmigung für den Wiederaufbau erhalten habe. Es sei damals noch unklar gewesen, ob ein Wiederaufbau nach einem Eigentumswechsel genehmigungsfähig sei. Der Bürgermeister sagt zu, den Sachstand entsprechend zu prüfen und mit der Niederschrift zu informieren. Nach Erteilung des Einvernehmens durch die Gemeinde gemäß Ratsbeschluss vom 03.07.2018 liegt bislang keine weitere Information des Kreises hinsichtlich einer etwaigen erteilten Baugenehmigung vor. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 20