Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
544 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
09.10.18, 09:27
Aktualisiert
09.10.18, 09:27
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NIEDERSCHRIFT
über die 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 02.10.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:40 Uhr
Am Dienstag, 02.10.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die
22. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder
Bannert, Roland
Breitbach, Werner
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Geißler, Ferdi
Heinrichs, Ralf
Hickert, Christiane
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Reuter, Karl
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Schruff, Gertrud
Zingsheim, Franz-Josef
Außerdem sind anwesend
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeverwaltungsrätin
Forstamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellter
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellter
Verwaltungsangestellte
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Schmieder, Wolfgang
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Schell, Marco
Schönfeld, Gabriela
Schreiber, René
Züll, Andrea als Schriftführerin
Wehrleiter
Thelen, Rudolf
Zuhörer
9 – zeitweise
Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die
Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende
Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 – 3):
ERWEITERUNGEN:
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 18:
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich: Zur Klosterquelle;
Veränderte Trauf- und Firsthöhe und Überschreitung der hinteren
Baugrenze für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341
Veränderte Trauf- und Firsthöhe für den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim,
Flur 15 Nr. 278
- Vorlage 1027 /X.L. -
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt
3:
Grundstücksangelegenheiten
Punkt 3.1:
Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
Punkt
3.1.10:
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 130
Punkt
3.1.11:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 505
Punkt
3.1.12:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 457
Punkt
3.1.13:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 425
Punkt
3.1.14:
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 502
- Vorlage 864 /X.L. Z.37 -
- Vorlage 864 /X.L. Z.38 -
- Vorlage 864 /X.L. Z.39 -
- Vorlage 864 /X.L. Z.40 -
- Vorlage 864 /X.L. Z.41 -
ABSETZUNG
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 3.2:
Grundstücksangelegenheiten
hier: Veräußerung des Grundstückes Gemarkung Marmagen,
Flur 10 Nr. 361
- Vorlage 1010 /X.L. -
Auf Nachfrage des UNA-Fraktionsvorsitzenden Hilger erklärt der Bürgermeister, dass
die beiden von der UNA-Fraktion gestellten Anfragen gemäß § 19 mündlich zu den
entsprechenden Punkten der Tagesordnung beantwortet würden.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
Seite 2
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentliche Sitzung
Seite
Punkt 1:
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch
den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung
und Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1
GO NRW
- Vorlage 1002 /X.L. -
7
Punkt 2:
Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen gem. §
56 GO NRW
- Vorlage 1007 /X.L. -
7
Punkt 3:
Abwasserbeseitigungskonzept des Wasserverbandes
Eifel-Rur
hier: Benehmenserklärung
- Vorlage 997 /X.L. -
7
Punkt 4:
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
- Vorlage 1018 /X.L. -
8
Punkt 5:
Bauen im Außenbereich
9
5.1
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und
Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.3 -
9
5.2
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
- Vorlage 987 /X.L. und Z.1 -
11
Punkt 6:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
- Vorlage 953 /X.L. Z.1 -
12
Punkt 7:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.5 -
12
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
Seite 3
Punkt 8:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier: 2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und
multifunktionale Nutzung Schulzentrum
Nettersheim (Einzelantrag 2018)
- Vorlage 1022 /X.L. -
13
Punkt 9:
Heimatförderungsprogramm NRW
hier: Fördermöglichkeiten für kommunale Maßnahmen,
Vereine und Private
- Vorlage 1013 /X.L. -
13
Punkt10:
Landesinitiative "Bauland an der Schiene"
- Vorlage 1015 /X.L. -
14
Punkt11:
Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes
- Vorlage 1005 /X.L. -
14
Punkt12:
Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes
hier: Umrüstung auf LED-Technik
- Vorlage 996 /X.L. -
15
Punkt13:
Bekämpfung von Motorradlärm
- Vorlage 1017 /X.L. -
15
Punkt14:
Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft
Euskirchener Straße 24 in Tondorf
- Vorlage 1012 /X.L. -
17
Punkt15:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
- Vorlage 786 /X.L. Z.2 -
17
Punkt16:
Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den
Kommunalwald
- Vorlage 991 /X.L. -
17
Punkt17:
Betreuungsangebote Grundschulverbund Nettersheim
hier: Kostenbeitrag Schuljahr 2018/19
- Vorlage 1019 /X.L. -
18
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
Seite 4
Punkt18:
Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich: Zur
Klosterquelle;
Veränderte Trauf- und Firsthöhe und Überschreitung der
hinteren Baugrenze für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341
Veränderte Trauf- und Firsthöhe für den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 278
- Vorlage 1027 /X.L. -
19
Punkt19:
Mitteilungen und Informationen
20
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 1:
Stundungsangelegenheiten
- Vorlage 988 /X.L. -
20
Punkt 2:
Niederschlagung von Forderungen
- Vorlage 998 /X.L. -
21
Punkt 3:
Grundstücksangelegenheiten
21
Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
21
3.1.1
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 476
- Vorlage 864 /X.L. Z.28 -
21
3.1.2
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 126
- Vorlage 864 /X.L. Z.29 -
21
3.1.3
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 125
- Vorlage 864 /X.L. Z.30 -
22
3.1.4
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 124
- Vorlage 864 /X.L. Z.31 -
22
3.1.5
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 120
- Vorlage 864 /X.L. Z.32 -
22
3.1.6
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 443
- Vorlage 864 /X.L. Z.33 -
23
3.1.7
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 428
- Vorlage 864 /X.L. Z.34 -
23
3.1.8
Gemarkung Marmagen Flur 10, Nr. 29
- Vorlage 864 /X.L. Z.35 -
23
3.1
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
Seite
Seite 5
3.1.9
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 421
- Vorlage 864 /X.L. Z.36 -
23
3.1.10 Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 130
- Vorlage 864 /X.L. Z.37 -
24
3.1.11 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 505
- Vorlage 864 /X.L. Z.38 -
24
3.1.12 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 457
- Vorlage 864 /X.L. Z.39 -
24
3.1.13 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 425
- Vorlage 864 /X.L. Z.40 -
24
3.1.14 Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 502
- Vorlage 864 /X.L. Z.41 -
25
3.2
Vermarktungsgrundlagen in den Erschließungsgebieten
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
- Vorlage 1008 /X.L. -
25
3.3
Ankauf des Gebäudes Steinfelder Straße 6 in
Nettersheim
- Vorlage 1020 /X.L. -
25
Auftragsvergaben
26
4.1
Erschließung Baugebiet L6 A - Altes Pastorat
- Vorlage 1006 /X.L. -
26
4.2
Beschaffung eines HLF 20 für die LG Zingsheim
- Vorlage 965 /X.L. Z.2 -
26
Punkt 4:
Punkt 5:
Holzverkäufe
- Vorlage 994 /X.L. -
27
Punkt 6:
Vertragsangelegenheiten:
hier: Jagdbetrieb des Gemeindewaldes
- Vorlage 995 /X.L. -
28
Punkt 7:
Verpachtung von gemeindlichen landwirtschaftlichen
Flächen
- Vorlage 1021 /X.L. -
29
Punkt 8:
Mitteilungen und Informationen
31
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
Seite 6
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt
1:
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der durch den
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung
des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW
- Vorlage 1002 /X.L. -
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Absatz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung
des Jahresabschlusses 2017 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 81.656,46 €
wird der Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen in künftigen Jahren
zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
2. Der Rat beschließt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung
des Bürgermeisters zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.)
Punkt
2:
Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen gem. § 56 GO
NRW
- Vorlage 1007 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Zuwendungen an die Fraktionen an
die geltende Rechtslage anzupassen und zukünftig ab 01.01.2019 einen monatlichen
Fraktionsgrundbetrag in Höhe von 50,00 € zu gewähren, kombiniert mit einem
monatlichen Betrag in Höhe von 20,00 € pro Fraktionsmitglied.
Weiterhin beschließt der Rat, einzelnen Ratsmitgliedern, die keiner Fraktion oder
Gruppe angehören, ebenfalls eine finanzielle Zuwendung in Höhe von monatlich
20,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja bei 1 Enthaltung
Abwasserbeseitigungskonzept des Wasserverbandes Eifel-Rur
hier: Benehmenserklärung
- Vorlage 997 /X.L. -
Beschluss:
Der
Rat
beschließt,
dem
Entwurf
des
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
Abwasserbeseitigungskonzeptes
des
Seite 7
Wasserverbandes Eifel-Rur durch formale Bestätigung der Benehmensherstellung
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
- Vorlage 1018 /X.L. -
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger verweist auf die am Vortag schriftlich gestellte
Anfrage gem. § 19 und liest die einzelnen Fragestellungen nochmals vor:
Frage 1:
Wie viele Flüchtlinge wohnen in der Gemeinde Nettersheim und wie viele wohnen in
Unterkünften bzw. Wohnungen der Gemeinde Nettersheim. Wie viele Familien, Männer, Frauen
und Kinder leben jeweils in den einzelnen Wohnungen, in denen sie von der Gemeinde
Nettersheim betreut werden?
Frage 2:
Ist die Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe der Gemeinde Nettersheim
ungefähr bekannt? Gibt es Angebote für Flüchtlinge von ehrenamtlichen Mitarbeitern, z. B.
Sprachkurse, Bastelangebote, Begegnungscafé u.ä.?
Gibt es Flüchtlinge die sich ehrenamtlich engagieren?
Frage 3:
Das AsylbLG regelt unter anderem die Arbeitsgelegenheiten. Wie viele Flüchtlinge sind in einer
Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsybLG bei der Gemeinde Nettersheim beschäftigt.
Bei wie vielen Flüchtlingen erfolgt z. Z. die Zuweisung in eine Flüchtlingsintegrationsmaßnahme
nach § 5a AsylbLG?
Der Bürgermeister weist zur Frage 1 darauf hin, dass in den Vorlagen 935 und 1018
zum aktuellen Sachstand jeweils berichtet worden sei. Aktuell seien, wie in der
Vorlage 1018 zur heutigen Sitzung in der Tabelle auf Seite 6 aufgeführt, 79 Personen
in Unterkünften der Gemeinde untergebracht.
Seitens der Ratsmitglieder wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Tabelle in der
Vorlage nicht dargestellt sei. Da deutlich wird, dass es sich um ein technisches
Problem handelt, sagt der Bürgermeister eine entsprechende Korrektur der Vorlage
zu.
(Zwischenzeitlich ist das Problem behoben und die Vorlage 1018 mit allen Inhalten im
Ratsinformationssystem abrufbar.)
Bezüglich der zweiten Frage führt der Bürgermeister aus, dass die Zahl der
ehrenamtlichen Mitarbeiter mit aktuell 17 derzeit rückläufig sei. Neben dem Projekt
Interkulturelle Lehrküche werde das Projekt „SmiLe“ (Sprachbildung mit individuellem
Lernerfolg) – Sprachpatenprojekt in Schulen und Kindergärten von ehrenamtlichen
Mitarbeitern durchgeführt.
Sprachkurse innerhalb des Gemeindegebietes seien mangels ausreichender Nachfrage
eingestellt worden. Entsprechende Angebote würden allerdings z.B. in Mechernich
vorgehalten.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
Seite 8
Ein Begegnungscafé gebe es innerhalb des Gemeindegebietes nicht. Ein solches werde
in Kall angeboten.
Derzeit werde die Kleiderkammer in Nettersheim von ehrenamtlichen Mitarbeitern
geführt, informiert der Bürgermeister weiter. Mangels Nachfrage werde diese
voraussichtlich in Kürze auslaufen und eine Kooperation mit der Kleiderkammer in Kall
erfolgen.
Es gebe mehrere Flüchtlinge, von denen bekannt sei, dass sie sich regelmäßig
ehrenamtlich engagierten, u. a. bei den Johannitern, Rumänien-Sunshine e.V. und der
Kirchengemeinde Nettersheim, teilt der Bürgermeister mit.
Zur letzten Frage berichtet der Bürgermeister, dass derzeit sechs Personen
Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG wahrnehmen, zwei seien darüber hinaus bei
der Gemeinde tariflich beschäftigt. Weiterhin seien aktuell fünf Personen zu
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen nach § 5a AsylbLG verpflichtet. Darüber hinaus sei
bekannt, dass mehrere Geflüchtete freiwillig Sprachkurse in Mechernich in Anspruch
nehmen.
Die Anfrage der UNA-Fraktion, die den Fraktionsvorsitzenden am Sitzungstag per Mail zugeleitet wurde,
ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Es erfolgt sodann eine Beschlussabstimmung über die Verwaltungsvorlage:
Beschluss:
Der Rat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation in
der Gemeinde zustimmend zur Kenntnis und unterstützt insbesondere die hieraus
abgeleiteten, geplanten Maßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 5:
Bauen im Außenbereich
Punkt 5.1:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.3 -
Der Bürgermeister berichtet, dass der angekündigte Behördentermin mit dem Kreis
Euskirchen am Vortag stattgefunden habe. Es sei vereinbart worden, dass der
Betriebsführer über die anstehende Winterperiode 35 Rinder vorübergehend in einer
Stallung in Roderath unterbringen werde. Es bedürfe weitergehender Prüfung
hinsichtlich der zulässigen Viehanzahl in den derzeitigen Stallungen. Die rechtliche
Bewertung der Angelegenheit erfolge weiterhin zwischen dem Rechtsbeistand der
Beschwerdeführer, dem Kreis und dem Betreiber.
Der Landwirt sei seitens der Gemeinde darauf hingewiesen worden, dass die
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
Seite 9
Möglichkeit bestehe, alternative gemeindliche Flächen zur Errichtung einer Halle im
Außenbereich zu erwerben. Aktuell würden allerdings wirtschaftliche Gründe gegen
eine solche Lösung und für die Aufrechterhaltung des aktuellen Antrages sprechen,
nichtsdestotrotz werde man Alternativstandorte im weiteren Verlauf im Auge behalten.
Zurzeit werde somit der Bauantrag in vorliegender Form seitens des Antragstellers
aufrechterhalten, teilt der Bürgermeister mit.
Der UNA-Fraktionsvorsitzende weist darauf hin, dass in der Angelegenheit viele
Faktoren immer noch unsicher seien. Positiv sei, dass auch ein Alternativstandort
nicht ausgeschlossen sei. Die UNA-Fraktion habe zwar signalisiert, grundsätzlich dem
Anliegen zuzustimmen, allerdings sei ihnen erst jetzt das Ausmaß der laufenden
juristischen Auseinandersetzung deutlich geworden, vorher habe sich das weniger
gravierend angehört. Er habe nunmehr die dringende Bitte, die heutige Entscheidung
zu vertagen und die rechtliche Auseinandersetzung abzuwarten. Gegebenenfalls
könnte dann auch ein Alternativstandort z.B. am Sportplatz doch noch in Frage
kommen, was letztendlich auch zum dörflichen Frieden beitragen könnte und auch für
den Antragsteller eine gute Lösung darstellen würde. Sollte es heute dennoch zur
Abstimmung kommen, werde die UNA-Fraktion allerdings wohl trotzdem zustimmen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer macht deutlich, dass das Einvernehmen bereits
erteilt worden sei. Damals habe allerdings kein Bauantrag vorgelegen, was jetzt der
Fall sei. Den Bauantrag prüfe der Kreis. Wenn dieser mitteile, dass das Vorhaben
genehmigungsfähig sei, dann sei die Gemeinde am Zug. Er verstehe die jetzige
Diskussion nicht. Die SPD habe das damalige Verfahren beanstandet, dass ohne
Vorliegen eines Bauantrags eine Entscheidung über das Einvernehmen erfolgt sei.
Dieser Beschluss habe noch Bestand und müsse nach Meinung seiner Fraktion erst
aufgehoben werden, um neu über den Antrag abstimmen zu können. Die SPD werde
wie beim ersten Mal nach wie einer Einvernehmenserteilung nicht zustimmen.
Der Bürgermeister erläutert nochmals das Gesamtverfahren. Die Gemeinde entscheide
lediglich über das Einvernehmen. Erfolge diese Entscheidung nach § 36 BauGB nicht
innerhalb
von
zwei
Monaten
nach
Ersuchen
durch
den
Kreis
als
Genehmigungsbehörde, gelte sie automatisch als erteilt. Die Halle sei grundsätzlich
realisierbar. Selbst wenn das Gutachten eine andere zulässige Viehanzahl ergebe, sei
es allein Sache des Bauordnungsamtes über die Genehmigung der Halle, die auch als
Futter- oder Gerätehalle dienen könne, zu entscheiden. Der Landwirt müsse zudem
sein Vieh an dem derzeitigen Standort melken. Eine Verlegung des Melkstandes sei
mit enorm hohem Aufwand verbunden, ergänzt der Bürgermeister.
Da die SPD-Fraktion der Meinung sei, dass das Einvernehmen verfrüht beschlossen
worden sei, habe man den Punkt aus Gründen der Rechtssicherheit nochmals auf die
Tagesordnung genommen. Es stehe daher nur eine Bestätigung des damaligen
Beschlusses an, betont der Bürgermeister.
Ratsmitglied Pospig weist darauf hin, dass bei Beschlussfassung am 03.07. kein
förmlicher Bauantrag vorgelegen habe.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Bauabsichten des Antragstellers damals
schriftlich bekanntgegeben worden seien. Diese Vorgehensweise sei nicht unüblich.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
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Auf der heutigen Tagesordnung habe man z.B. ebenfalls weitere Bauabsichten zu
behandeln. In einem Fall liege ein Antrag vor, in einem anderen lediglich eine
Bauabsichtserklärung. Im Rahmen von Bürgernähe und Bürgerservice sei man als
Gemeinde gut beraten, Anliegen von Bürgern zeitnah zu beantworten.
Da
keine
neuen
Aspekte
mehr
vorgetragen
würden,
beantragt
CDUFraktionsvorsitzender Kurth entsprechend der Geschäftsordnung für den Rat und seine
Ausschüsse ein Ende der Aussprache.
Der Bürgermeister bittet daher um Abstimmung.
Beschluss:
Es wird empfohlen:
1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2018 wird unter Beurteilung und
Bewertung des zwischenzeitlich vorliegenden Bauantrages unverändert bestätigt.
2. Aufgrund des noch anstehenden Behördentermins wird die Angelegenheit zur
abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 5.2:
mehrheitlich ja bei 3 Gegenstimmen
Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
- Vorlage 987 /X.L. und Z.1 -
Fraktionsvorsitzender Mayer erklärt, dass seines Erachtens der Kreis gegen geltendes
Baurecht handele, wenn er das Vorhaben genehmige, da hier nur eine
landwirtschaftliche Nutzung der Fläche in Frage komme.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass lediglich Planungsrecht und Erschließung in
Zuständigkeit die Gemeinde lägen. Alles andere sei Aufgabe des Kreises Euskirchen
als Bauordnungs- und -genehmigungsbehörde. Es gehe hier um eine erstmalige
Umnutzung der vorhanden Gebäudeimmobilie, was zulässig sei. Seiner Meinung nach
sei davon auszugehen, dass der Kreis eine Genehmigung erteilen werde.
Beschluss:
Es wird beschlossen:
1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser
Angelegenheit an sich.
2. Dem Bauvorhaben auf Anbau eines Doppelcarports auf dem außerhalb der
Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen gelegenen Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 3 Nr. 4 (Bahrhaus 2), wird zugestimmt. Hierzu ist das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB gegenüber der
Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Ratsmitglied Schmidt hat an der Beratung und Abstimmung nicht
teilgenommen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
Seite 11
Punkt
6:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
- Vorlage 953 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) für die
Eifelgemeinde Nettersheim fest und beschließt, in Kooperation mit den lokalen
Akteuren die Orte der Eifelgemeinde Nettersheim auf dieser Grundlage weiter zu
entwickeln.
Für die im IKEK aufgeführten Leitprojekte sind Förderungen im Rahmen der
gegebenen Förderkulissen zu beantragen.
Darüber hinaus sind Förderanträge von privaten Hauseigentümern durch
kommunale Bauberatung zu unterstützen und dem Fördergeber vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
die
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.5 -
Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass Punkt 2 des Beschlussvorschlages
nach Beratung im Fachausschuss zurückgezogen worden sei.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Dach-,
Fassaden- sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
in den
Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
Maßnahme
1.
Steinfelder Straße 33,
Nettersheim
Pfalzstraße
1,
Zingsheim
Erneuerung
der
Dacheindeckung
Instandsetzung
und
Anstrich der Fassade an
Scheune
und
Wohngebäude
sowie
Anstrich
des
Scheunentores
Fassadeninstandsetzung
an
Wohnund
Stallgebäude
3.
4.
Weidenstraße
Zingsheim
4,
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Fördersumme,
€
18.360,82 €
3.000,00 €
4.111,86 €
2.056,00 €
6.091,59 €
3.000,00 €
Seite 12
Sofern vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt wurde, ist diesem zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier: 2. Bauabschnitt - Sanierung, Modernisierung und
multifunktionale Nutzung Schulzentrum Nettersheim
(Einzelantrag 2018)
- Vorlage 1022 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass zwischenzeitlich für den 2.
Bauabschnitt Sanierung, Modernisierung und multifunktionale Nutzung Schulzentrum
Nettersheim (Einzelantrag 2018 = Umsetzung Raumkonzept, TGA, IT, Brandschutz,
Barrierefreiheit und Außenflächen) durch die Bezirksregierung Köln der vorzeitige
förderunschädliche Maßnahmenbeginn ausgesprochen worden ist und nunmehr die
Umsetzung durch den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim angegangenen
werden kann.
Im Hinblick auf die zu erwartenden Fördergelder ist ein Weiterleitungsvertrag
zwischen dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim und der Eifelgemeinde
Nettersheim
vorzubereiten,
der
in
der
kommenden
Sitzungsphase
zur
Beschlussfassung vorzulegen ist.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Heimatförderungsprogramm NRW
hier: Fördermöglichkeiten für kommunale Maßnahmen, Vereine
und Private
- Vorlage 1013 /X.L. -
Ratsmitglied Zingsheim führt an, dass im Städtebauförderungsprogramm IEK lediglich
die größeren Orte Nettersheim, Marmagen und Zingsheim berücksichtigt seien und
erkundigt sich, ob das Heimatförderungsprogramm NRW nun für die kleineren Dörfer
eine Art Ersatzprogramm darstelle, so dass dort z. B. Immobilienbesitzer auch
Förderanträge aus dem Fassadenprogramm künftig stellen könnten.
Der Bürgermeister bestätigt, dass das Städtebauförderungsprogramm IEK die Dörfer
mit Kernortfunktion betreffe. Alle übrigen Orte seien im Rahmen des
Dorfentwicklungsprozesses der Gemeinde Nettersheim im Integrierten Kommunalen
Entwicklungskonzept (IKEK) enthalten. Dieses Thema habe man heute unter Punkt 6
der Tagesordnung beraten und beschlossen. Hier könnten sowohl Private als auch
Vereine in den Genuss umfangreicher Förderungen kommen. Über das
Heimatförderungsprogramm sei dies auch denkbar. Die Gemeinde werde Bürger und
Vereine daher unterstützen, um individuell pro Einzelfall möglichst das Programm mit
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der höchsten Förderquote zu finden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum neuen Landesförderprogramm
„Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. – Wir fördern, was Menschen verbindet.“ zur
Kenntnis.
Weiterhin wird der Beschluss gefasst, Private, Vereine und außergemeindliche
Institutionen bei der Antragsstellung zu unterstützen.
Darüber hinaus sind auf der Grundlage der bestehenden Entwicklungskonzepte im
Rahmen Städtebau und im Rahmen der integrierten ländliche Entwicklung
Fördermöglichkeiten über das neue Förderprogramm weitergehend zu analysieren und
danach konkrete Vorschläge in die Haushaltsplanung 2019 einzubringen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Landesinitiative "Bauland an der Schiene"
- Vorlage 1015 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim begrüßt die Initiative des Landes NRW
„Bauland an der Schiene“ und beauftragt die Verwaltung, in die Baulandgespräche mit
dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) und der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft
(BEG NRW) mit einzutreten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes
- Vorlage 1005 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Breitbandversorgung innerhalb des
Gemeindegebietes Nettersheim zustimmend zur Kenntnis mit dem Ziele, dass
möglichst kurzfristig erste Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen über
das Förderprojekt realisiert werden können. Weiterhin beschließt der Rat zu
untersuchen, inwieweit für die Ortslage Roderath bis zur Anbindung mit Glasfaser eine
Übergangslösung über eine anderweitige Versorgungstechnik gefunden werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt 12:
Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes
hier: Umrüstung auf LED-Technik
- Vorlage 996 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen
innerhalb des Gemeindegebietes auf LED zustimmend zur Kenntnis und beschließt
weiterhin, in Abstimmung mit den jeweiligen Ortsvorstehern/ der Ortsvorsteherin für
jede Ortslage ein Konzept der vorgesehenen Ein- und Ausschaltzeiten zu erarbeiten
und umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Bekämpfung von Motorradlärm
- Vorlage 1017 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf die zu diesem Punkt vorliegende zweite Anfrage gem. §
19 der UNA-Fraktion hin.
Fraktionsvorsitzender Hilger liest die Anfrage nochmals vor:
Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung des Motorradlärms in diesem Bereich
sind bis jetzt beantragt worden und mit welcher Begründung sind sie von wem
abgelehnt worden?
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass, wie
in der Haupt- und
Finanzausschusssitzung schon berichtet, das Thema seit 2016 Gegenstand mehrerer
Verkehrsschauen gewesen sei und anschließend hierüber jeweils auch in Ausschuss
und Rat beraten und beschlossen worden sei. Hierbei habe man, wie bereits
beschrieben, in diesem Bereich außerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50
km/h erreichen können. Die Verkehrsschauen seien allerdings reine Behördentermine
ohne Bürgerbeteiligung, weshalb nun, wie im letzten Ausschuss besprochen, ein
gemeinsamer Termin mit allen Beteiligten organisiert werden soll, um weitergehende
Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.
In der Vorlage seien die gemeinsamen Bemühungen der Kommunen im Eifelraum
gegen den Motorradlärm dargestellt. In den vergangenen anderthalb Jahren seien hier
zahlreiche Gespräche mit Polizei und Straßenbaulastträger geführt worden. Geeignete
Maßnahmen seien aber wohl nur nach rechtlichen Veränderungen möglich.
Fraktionsvorsitzender Kurth weist darauf hin, dass die Problematik bereits seit Jahren
Gegenstand der Beratungen in Ausschüssen und Rat gewesen sei. Im Jahr 2016 habe
der Ortsvorsteher von Holzmülheim das Thema angesprochen und auf die
unerträglichen Lärmbelastungen der Anwohner hingewiesen. Bereits damals habe man
versucht, mit Hilfe der Behörden eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Leider
hätten die Maßnahmen nur kurzfristig zu einer Verbesserung geführt. Nach mehreren
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Gesprächen mit dem Landtagsabgeordneten Voussem und weiteren Ortsterminen
habe man letztendlich wenigstens eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50
erreichen können. Wenn deren Einhaltung allerdings aufgrund der geringen
Personalstärke der Kreispolizei nicht überprüft werde, habe das nicht die erwartete
Wirkung. Seines Erachtens müsse man sich gemeinsam mit vielen anderen
Kommunen zusammentun, um eine Änderung der Situation zu erreichen. Der
anberaumte Termin im April nächsten Jahres auf Vogelsang sei hierzu ein erster
Schritt.
Der Bürgermeister betont, dass sich sicherlich alle einig seien, dass dringend
Maßnahmen gegen den Motorradlärm gefunden werden müssten, die endlich auch zu
einem Erfolg führen. Daran müsse man gemeinsam weiterarbeiten. Es handele sich
hier auch nicht nur um eine örtliche Problematik, sondern das Thema sei bundesweit
aktuell.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger erkundigt sich, ob denn bereits konkrete
Maßnahmen, wie z.B. die Anbringung eines Drempels, beantragt worden seien. Daher
in der Anfrage die Bitte um eine stichwortartige Auflistung der Maßnahmen und der
etwaigen Ablehnungsgründe. Diese seien besonders interessant, da sich
zwischenzeitlich vielleicht rechtliche Änderungen ergeben haben könnten.
Der Bürgermeister betont, dass die Gemeinde nicht Eigentümerin der Straße sei und
daher solche Maßnahmen nicht umsetzen könne.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer macht deutlich, dass diese bundesweite Problematik
seines Erachtens nur mit regelmäßigen Kontrollen jetzt und in Zukunft in den Griff zu
bekommen sei.
Der Bürgermeister verweist abschließend auf die erweiterte Beschlussempfehlung im
Haupt- und Finanzausschuss bezüglich der Organisation eines gemeinsamen
Ortstermins und bittet um diesbezügliche Abstimmung.
Die Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, geeignete
Maßnahmen gegen die Belästigung durch Motorradlärm in unserem Gemeindegebiet
zu veranlassen. Gleichzeitig bestätigt der Gemeinderat den Forderungskatalog der
Arbeitsgemeinschaft Region Nationalpark Eifel gegen Motorradlärm vom 9.7.2018.
Weiterhin beschließt der Rat, den Bürgermeister zu beauftragen, ein gemeinsames
Gespräch mit Vertretern von Polizei, Straßenverkehrsamt, Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Verwaltung und Anwohnern aus Holzmülheim zu organisieren, um die Situation
in Holzmülheim nochmals mit allen Beteiligten zu besprechen und gemeinsam
mögliche Lösungsansätze zu erörtern.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt 14:
Sanierung Heizungsanlage Gemeinschaftsunterkunft
Euskirchener Straße 24 in Tondorf
- Vorlage 1012 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden Ölkessel in der Asylunterkunft
Euskirchener Straße 24 in Tondorf durch eine Gastherme zu ersetzen.
Die hierfür notwendigen Leistungen sind beschränkt auszuschreiben und an den
günstigsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
- Vorlage 786 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen
Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den Kommunalwald
- Vorlage 991 /X.L. -
Beschluss:
1) Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen der Hitze und
Dürrewelle auf den Kommunalwald zur Kenntnis.
2) Er beschließt, dass der Fichtenholzeinschlag bis auf Weiteres eingestellt wird.
3) Er beauftragt die Verwaltung, im möglichen Rahmen, die Empfehlungen des
Waldschutzes zur aktuellen Borkenkäfersituation, im Gemeindewald
anzuwenden und umzusetzen.
4) Weiterhin wird folgende Vorgehensweise bei der Beseitigung des durch den
Borkenkäfer befallenen Schadholzes vereinbart:
a. Die befallenen Bäume sind umgehend auszuzeichnen; auf den Einschlag
frischer Bäume ist zu verzichten.
b. Das Schadholz ist so schnell wie möglich zu entfernen.
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c. Mit den hierzu notwendigen Arbeiten ist mittels motormanueller
Aufarbeitung und durch Harvester im Rahmen „auf dem Stockverkauf“
umgehend zu beginnen.
d. Um eine Weiterentwicklung der Larven, bzw. eine Überwinterung der
Käfer im Boden zu verhindern, sind bis Ende September bzw.
witterungsbedingt bis Ende Oktober 2018 möglichst viele befallene
Bäume entsprechend zu entnehmen.
e. Das aufgearbeitete Holz ist anhand der sich derzeit täglich verändernden
Marktsituation der jeweiligen Sortimente maximal gewinnbringend zu
vermarkten.
f. Als Ultima Ratio sind gelagerte Holzstämme (Holzpolter) mit
Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Alternative, organisatorische
und/oder technische Maßnahmen (z.B. Hacken von Holz) haben Vorrang.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Betreuungsangebote Grundschulverbund Nettersheim
hier: Kostenbeitrag Schuljahr 2018/19
- Vorlage 1019 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Elternbeiträge für das Programm
„Schule von acht bis eins“ und für das Programm „Dreizehn plus“ im Schuljahr
2018/2019 in der bisherigen Höhe und damit wie folgt beizubehalten:
Einkommensgruppe
bis 15.000,00 €
bis 25.000,00 €
bis 37.000,00 €
bis 50.000,00 €
bis 62.000,00 €
Über 62.000,00 €
monatl. Beitrag 8-1
10,00
15,00
20,00
25,00
30,00
35,00
€
€
€
€
€
€
monatl. Beitrag 13+
12,00
20,00
30,00
40,00
52,00
64,00
€
€
€
€
€
€
Eine etwaige Unterdeckung wird weiterhin im Rahmen des gemeindlichen Haushalts
bezuschusst. Entsprechend ist eine Ansatzbildung im Haushalt 2019 vorzusehen, dies
jedoch unter Berücksichtigung der
möglichen Einführung einer Offenen
Ganztagsschule zum Schuljahr 2019/20.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt 18:
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich: Zur Klosterquelle;
Veränderte Trauf- und Firsthöhe und Überschreitung der
hinteren Baugrenze für den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341
Veränderte Trauf- und Firsthöhe für den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 278
- Vorlage 1027 /X.L. -
Der Bürgermeister weist ergänzend zur Vorlage darauf hin, dass seitens der
Bauwilligen zur besseren Ausnutzung des zweiten Geschosses zunehmend eine höhere
Traufhöhe gewünscht werde. Um den Bürgern entgegen zu kommen, sei dieser Punkt
erst kurzfristig auf die Tagesordnung genommen worden.
Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass aufgrund der Kurzfristigkeit, dieser
Punkt nicht in der Bekanntmachung der Tagesordnung enthalten gewesen sei und
somit die Bürgerinnen und Bürger hierüber nicht informiert worden seien.
Der Bürgermeister bestätigt dies und erklärt, dass daher die umliegenden Anwohner
hierüber vor der schriftlichen Entscheidung informiert würden. Diese Verfahrensweise
werde auch vom Kreis so praktiziert, wo diese Punkte nicht auf der Tagesordnung
stehen würden, sondern lediglich eine Information an die umliegenden
Grundstückseigentümer ergehe.
Beschluss:
1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit
an sich.
2. Es wird beschlossen:
a. Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich „Zur Klosterquelle“ bezüglich der Trauf- und Firsthöhe
für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf den
Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341 von 3,50 m
auf 4,95 m bzw. 8,50m auf 8,87 m sowie der Überschreitung der hinteren
Baugrenze um 0,44 m wird stattgegeben.
b. Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich „Zur Klosterquelle“ bezüglich der Trauf- und Firsthöhe für die
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 278 von 3,50 m auf 4,83 m bzw. 8,50 m auf 8,60 m
wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt 19:
Mitteilungen und Informationen
Bauen im Außenbereich; Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung
Roderath, Flur 6 Nr. 35
Fraktionsvorsitzender Mayer erkundigt sich, ob der neue Eigentümer zwischenzeitlich
durch den Kreis eine Genehmigung für den Wiederaufbau erhalten habe. Es sei
damals noch unklar gewesen, ob ein Wiederaufbau nach einem Eigentumswechsel
genehmigungsfähig sei.
Der Bürgermeister sagt zu, den Sachstand entsprechend zu prüfen und mit der
Niederschrift zu informieren.
Nach Erteilung des Einvernehmens durch die Gemeinde gemäß Ratsbeschluss vom 03.07.2018
liegt bislang keine weitere Information des Kreises hinsichtlich einer etwaigen erteilten
Baugenehmigung vor.
gez. Pracht
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gez. Züll
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Bürgermeister
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
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