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Beschlusstext (Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen gem. § 56 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
126 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
09.10.18, 09:27
Aktualisiert
09.10.18, 09:27
Beschlusstext (Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen gem. § 56 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 02.10.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2: Anpassung der Zuwendungen an die Fraktionen gem. § 56 GO NRW - Vorlage 1007 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Zuwendungen an die Fraktionen an die geltende Rechtslage anzupassen und zukünftig ab 01.01.2019 einen monatlichen Fraktionsgrundbetrag in Höhe von 50,00 € zu gewähren, kombiniert mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 20,00 € pro Fraktionsmitglied. Weiterhin beschließt der Rat, einzelnen Ratsmitgliedern, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, ebenfalls eine finanzielle Zuwendung in Höhe von monatlich 20,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja bei 1 Enthaltung