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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
102 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
09.10.18, 09:27
Aktualisiert
09.10.18, 09:27
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 02.10.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 5.1: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.3 - Der Bürgermeister berichtet, dass der angekündigte Behördentermin mit dem Kreis Euskirchen am Vortag stattgefunden habe. Es sei vereinbart worden, dass der Betriebsführer über die anstehende Winterperiode 35 Rinder vorübergehend in einer Stallung in Roderath unterbringen werde. Es bedürfe weitergehender Prüfung hinsichtlich der zulässigen Viehanzahl in den derzeitigen Stallungen. Die rechtliche Bewertung der Angelegenheit erfolge weiterhin zwischen dem Rechtsbeistand der Beschwerdeführer, dem Kreis und dem Betreiber. Der Landwirt sei seitens der Gemeinde darauf hingewiesen worden, dass die Möglichkeit bestehe, alternative gemeindliche Flächen zur Errichtung einer Halle im Außenbereich zu erwerben. Aktuell würden allerdings wirtschaftliche Gründe gegen eine solche Lösung und für die Aufrechterhaltung des aktuellen Antrages sprechen, nichtsdestotrotz werde man Alternativstandorte im weiteren Verlauf im Auge behalten. Zurzeit werde somit der Bauantrag in vorliegender Form seitens des Antragstellers aufrechterhalten, teilt der Bürgermeister mit. Der UNA-Fraktionsvorsitzende weist darauf hin, dass in der Angelegenheit viele Faktoren immer noch unsicher seien. Positiv sei, dass auch ein Alternativstandort nicht ausgeschlossen sei. Die UNA-Fraktion habe zwar signalisiert, grundsätzlich dem Anliegen zuzustimmen, allerdings sei ihnen erst jetzt das Ausmaß der laufenden juristischen Auseinandersetzung deutlich geworden, vorher habe sich das weniger gravierend angehört. Er habe nunmehr die dringende Bitte, die heutige Entscheidung zu vertagen und die rechtliche Auseinandersetzung abzuwarten. Gegebenenfalls könnte dann auch ein Alternativstandort z.B. am Sportplatz doch noch in Frage kommen, was letztendlich auch zum dörflichen Frieden beitragen könnte und auch für den Antragsteller eine gute Lösung darstellen würde. Sollte es heute dennoch zur Abstimmung kommen, werde die UNA-Fraktion allerdings wohl trotzdem zustimmen. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer macht deutlich, dass das Einvernehmen bereits erteilt worden sei. Damals habe allerdings kein Bauantrag vorgelegen, was jetzt der Fall sei. Den Bauantrag prüfe der Kreis. Wenn dieser mitteile, dass das Vorhaben genehmigungsfähig sei, dann sei die Gemeinde am Zug. Er verstehe die jetzige Diskussion nicht. Die SPD habe das damalige Verfahren beanstandet, dass ohne Vorliegen eines Bauantrags eine Entscheidung über das Einvernehmen erfolgt sei. Dieser Beschluss habe noch Bestand und müsse nach Meinung seiner Fraktion erst aufgehoben werden, um neu über den Antrag abstimmen zu können. Die SPD werde wie beim ersten Mal nach wie einer Einvernehmenserteilung nicht zustimmen. Der Bürgermeister erläutert nochmals das Gesamtverfahren. Die Gemeinde entscheide lediglich über das Einvernehmen. Erfolge diese Entscheidung nach § 36 BauGB nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ersuchen durch den Kreis als Genehmigungsbehörde, gelte sie automatisch als erteilt. Die Halle sei grundsätzlich realisierbar. Selbst wenn das Gutachten eine andere zulässige Viehanzahl ergebe, sei es allein Sache des Bauordnungsamtes über die Genehmigung der Halle, die auch als Futter- oder Gerätehalle dienen könne, zu entscheiden. Der Landwirt müsse zudem sein Vieh an dem derzeitigen Standort melken. Eine Verlegung des Melkstandes sei mit enorm hohem Aufwand verbunden, ergänzt der Bürgermeister. Da die SPD-Fraktion der Meinung sei, dass das Einvernehmen verfrüht beschlossen worden sei, habe man den Punkt aus Gründen der Rechtssicherheit nochmals auf die Tagesordnung genommen. Es stehe daher nur eine Bestätigung des damaligen Beschlusses an, betont der Bürgermeister. Ratsmitglied Pospig weist darauf hin, dass bei Beschlussfassung am 03.07. kein förmlicher Bauantrag vorgelegen habe. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Bauabsichten des Antragstellers damals schriftlich bekanntgegeben worden seien. Diese Vorgehensweise sei nicht unüblich. Auf der heutigen Tagesordnung habe man z.B. ebenfalls weitere Bauabsichten zu behandeln. In einem Fall liege ein Antrag vor, in einem anderen lediglich eine Bauabsichtserklärung. Im Rahmen von Bürgernähe und Bürgerservice sei man als Gemeinde gut beraten, Anliegen von Bürgern zeitnah zu beantworten. Da keine neuen Aspekte mehr vorgetragen würden, beantragt CDUFraktionsvorsitzender Kurth entsprechend der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse ein Ende der Aussprache. Der Bürgermeister bittet daher um Abstimmung. Beschluss: Es wird empfohlen: 1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2018 wird unter Beurteilung und Bewertung des zwischenzeitlich vorliegenden Bauantrages unverändert bestätigt. 2. Aufgrund des noch anstehenden Behördentermins wird die Angelegenheit zur abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich ja bei 3 Gegenstimmen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 2