Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
102 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
09.10.18, 09:27
Aktualisiert
09.10.18, 09:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 02.10.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 5.1:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.3 -
Der Bürgermeister berichtet, dass der angekündigte Behördentermin mit dem Kreis
Euskirchen am Vortag stattgefunden habe. Es sei vereinbart worden, dass der
Betriebsführer über die anstehende Winterperiode 35 Rinder vorübergehend in einer
Stallung in Roderath unterbringen werde. Es bedürfe weitergehender Prüfung
hinsichtlich der zulässigen Viehanzahl in den derzeitigen Stallungen. Die rechtliche
Bewertung der Angelegenheit erfolge weiterhin zwischen dem Rechtsbeistand der
Beschwerdeführer, dem Kreis und dem Betreiber.
Der Landwirt sei seitens der Gemeinde darauf hingewiesen worden, dass die
Möglichkeit bestehe, alternative gemeindliche Flächen zur Errichtung einer Halle im
Außenbereich zu erwerben. Aktuell würden allerdings wirtschaftliche Gründe gegen
eine solche Lösung und für die Aufrechterhaltung des aktuellen Antrages sprechen,
nichtsdestotrotz werde man Alternativstandorte im weiteren Verlauf im Auge behalten.
Zurzeit werde somit der Bauantrag in vorliegender Form seitens des Antragstellers
aufrechterhalten, teilt der Bürgermeister mit.
Der UNA-Fraktionsvorsitzende weist darauf hin, dass in der Angelegenheit viele
Faktoren immer noch unsicher seien. Positiv sei, dass auch ein Alternativstandort
nicht ausgeschlossen sei. Die UNA-Fraktion habe zwar signalisiert, grundsätzlich dem
Anliegen zuzustimmen, allerdings sei ihnen erst jetzt das Ausmaß der laufenden
juristischen Auseinandersetzung deutlich geworden, vorher habe sich das weniger
gravierend angehört. Er habe nunmehr die dringende Bitte, die heutige Entscheidung
zu vertagen und die rechtliche Auseinandersetzung abzuwarten. Gegebenenfalls
könnte dann auch ein Alternativstandort z.B. am Sportplatz doch noch in Frage
kommen, was letztendlich auch zum dörflichen Frieden beitragen könnte und auch für
den Antragsteller eine gute Lösung darstellen würde. Sollte es heute dennoch zur
Abstimmung kommen, werde die UNA-Fraktion allerdings wohl trotzdem zustimmen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer macht deutlich, dass das Einvernehmen bereits
erteilt worden sei. Damals habe allerdings kein Bauantrag vorgelegen, was jetzt der
Fall sei. Den Bauantrag prüfe der Kreis. Wenn dieser mitteile, dass das Vorhaben
genehmigungsfähig sei, dann sei die Gemeinde am Zug. Er verstehe die jetzige
Diskussion nicht. Die SPD habe das damalige Verfahren beanstandet, dass ohne
Vorliegen eines Bauantrags eine Entscheidung über das Einvernehmen erfolgt sei.
Dieser Beschluss habe noch Bestand und müsse nach Meinung seiner Fraktion erst
aufgehoben werden, um neu über den Antrag abstimmen zu können. Die SPD werde
wie beim ersten Mal nach wie einer Einvernehmenserteilung nicht zustimmen.
Der Bürgermeister erläutert nochmals das Gesamtverfahren. Die Gemeinde entscheide
lediglich über das Einvernehmen. Erfolge diese Entscheidung nach § 36 BauGB nicht
innerhalb
von
zwei
Monaten
nach
Ersuchen
durch
den
Kreis
als
Genehmigungsbehörde, gelte sie automatisch als erteilt. Die Halle sei grundsätzlich
realisierbar. Selbst wenn das Gutachten eine andere zulässige Viehanzahl ergebe, sei
es allein Sache des Bauordnungsamtes über die Genehmigung der Halle, die auch als
Futter- oder Gerätehalle dienen könne, zu entscheiden. Der Landwirt müsse zudem
sein Vieh an dem derzeitigen Standort melken. Eine Verlegung des Melkstandes sei
mit enorm hohem Aufwand verbunden, ergänzt der Bürgermeister.
Da die SPD-Fraktion der Meinung sei, dass das Einvernehmen verfrüht beschlossen
worden sei, habe man den Punkt aus Gründen der Rechtssicherheit nochmals auf die
Tagesordnung genommen. Es stehe daher nur eine Bestätigung des damaligen
Beschlusses an, betont der Bürgermeister.
Ratsmitglied Pospig weist darauf hin, dass bei Beschlussfassung am 03.07. kein
förmlicher Bauantrag vorgelegen habe.
Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Bauabsichten des Antragstellers damals
schriftlich bekanntgegeben worden seien. Diese Vorgehensweise sei nicht unüblich.
Auf der heutigen Tagesordnung habe man z.B. ebenfalls weitere Bauabsichten zu
behandeln. In einem Fall liege ein Antrag vor, in einem anderen lediglich eine
Bauabsichtserklärung. Im Rahmen von Bürgernähe und Bürgerservice sei man als
Gemeinde gut beraten, Anliegen von Bürgern zeitnah zu beantworten.
Da
keine
neuen
Aspekte
mehr
vorgetragen
würden,
beantragt
CDUFraktionsvorsitzender Kurth entsprechend der Geschäftsordnung für den Rat und seine
Ausschüsse ein Ende der Aussprache.
Der Bürgermeister bittet daher um Abstimmung.
Beschluss:
Es wird empfohlen:
1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 03.07.2018 wird unter Beurteilung und
Bewertung des zwischenzeitlich vorliegenden Bauantrages unverändert bestätigt.
2. Aufgrund des noch anstehenden Behördentermins wird die Angelegenheit zur
abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich ja bei 3 Gegenstimmen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
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