Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
126 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
09.10.18, 09:27
Aktualisiert
09.10.18, 09:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 02.10.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 5.2:
Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
- Vorlage 987 /X.L. -
Punkt5.2.1: Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4
- Vorlage 987 /X.L. Z.1 Fraktionsvorsitzender Mayer erklärt, dass seines Erachtens der Kreis gegen geltendes
Baurecht handele, wenn er das Vorhaben genehmige, da hier nur eine
landwirtschaftliche Nutzung der Fläche in Frage komme.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass lediglich Planungsrecht und Erschließung in
Zuständigkeit die Gemeinde lägen. Alles andere sei Aufgabe des Kreises Euskirchen
als Bauordnungs- und -genehmigungsbehörde. Es gehe hier um eine erstmalige
Umnutzung der vorhanden Gebäudeimmobilie, was zulässig sei. Seiner Meinung nach
sei davon auszugehen, dass der Kreis eine Genehmigung erteilen werde.
Beschluss:
Es wird beschlossen:
1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser
Angelegenheit an sich.
2. Dem Bauvorhaben auf Anbau eines Doppelcarports auf dem außerhalb der
Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen gelegenen Grundstück Gemarkung
Marmagen, Flur 3 Nr. 4 (Bahrhaus 2), wird zugestimmt. Hierzu ist das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB gegenüber der
Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Ratsmitglied Schmidt hat an der Beratung und Abstimmung nicht
teilgenommen.