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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
126 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
09.10.18, 09:27
Aktualisiert
09.10.18, 09:27
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 02.10.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 5.2: Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 987 /X.L. - Punkt5.2.1: Bauen im Außenbereich; Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 - Vorlage 987 /X.L. Z.1 Fraktionsvorsitzender Mayer erklärt, dass seines Erachtens der Kreis gegen geltendes Baurecht handele, wenn er das Vorhaben genehmige, da hier nur eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche in Frage komme. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass lediglich Planungsrecht und Erschließung in Zuständigkeit die Gemeinde lägen. Alles andere sei Aufgabe des Kreises Euskirchen als Bauordnungs- und -genehmigungsbehörde. Es gehe hier um eine erstmalige Umnutzung der vorhanden Gebäudeimmobilie, was zulässig sei. Seiner Meinung nach sei davon auszugehen, dass der Kreis eine Genehmigung erteilen werde. Beschluss: Es wird beschlossen: 1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. 2. Dem Bauvorhaben auf Anbau eines Doppelcarports auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen gelegenen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 3 Nr. 4 (Bahrhaus 2), wird zugestimmt. Hierzu ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB gegenüber der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Ratsmitglied Schmidt hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.