Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
138 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
09.10.18, 09:27
Aktualisiert
09.10.18, 09:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 02.10.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 18:
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich: Zur Klosterquelle;
Veränderte Trauf- und Firsthöhe und Überschreitung der
hinteren Baugrenze für den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341
Veränderte Trauf- und Firsthöhe für den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 278
- Vorlage 1027 /X.L. -
Der Bürgermeister weist ergänzend zur Vorlage darauf hin, dass seitens der
Bauwilligen zur besseren Ausnutzung des zweiten Geschosses zunehmend eine höhere
Traufhöhe gewünscht werde. Um den Bürgern entgegen zu kommen, sei dieser Punkt
erst kurzfristig auf die Tagesordnung genommen worden.
Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass aufgrund der Kurzfristigkeit, dieser
Punkt nicht in der Bekanntmachung der Tagesordnung enthalten gewesen sei und
somit die Bürgerinnen und Bürger hierüber nicht informiert worden seien.
Der Bürgermeister bestätigt dies und erklärt, dass daher die umliegenden Anwohner
hierüber vor der schriftlichen Entscheidung informiert würden. Diese Verfahrensweise
werde auch vom Kreis so praktiziert, wo diese Punkte nicht auf der Tagesordnung
stehen würden, sondern lediglich eine Information an die umliegenden
Grundstückseigentümer ergehe.
Beschluss:
1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit
an sich.
2. Es wird beschlossen:
a. Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich „Zur Klosterquelle“ bezüglich der Trauf- und Firsthöhe
für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf den
Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341 von 3,50 m
auf 4,95 m bzw. 8,50m auf 8,87 m sowie der Überschreitung der hinteren
Baugrenze um 0,44 m wird stattgegeben.
b. Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes G 14,
Teilbereich „Zur Klosterquelle“ bezüglich der Trauf- und Firsthöhe für die
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 278 von 3,50 m auf 4,83 m bzw. 8,50 m auf 8,60 m
wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018
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