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Beschlusstext (Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich: Zur Klosterquelle; Veränderte Trauf- und Firsthöhe und Überschreitung der hinteren Baugrenze für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341 Veränderte Trauf- und Firsthöhe für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 278)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
138 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
09.10.18, 09:27
Aktualisiert
09.10.18, 09:27
Beschlusstext (Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich: Zur Klosterquelle;
 Veränderte Trauf- und Firsthöhe und Überschreitung der hinteren Baugrenze für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341
Veränderte Trauf- und Firsthöhe für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 278) Beschlusstext (Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich: Zur Klosterquelle;
 Veränderte Trauf- und Firsthöhe und Überschreitung der hinteren Baugrenze für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341
Veränderte Trauf- und Firsthöhe für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 278)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 02.10.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 18: Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich: Zur Klosterquelle; Veränderte Trauf- und Firsthöhe und Überschreitung der hinteren Baugrenze für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341 Veränderte Trauf- und Firsthöhe für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 278 - Vorlage 1027 /X.L. - Der Bürgermeister weist ergänzend zur Vorlage darauf hin, dass seitens der Bauwilligen zur besseren Ausnutzung des zweiten Geschosses zunehmend eine höhere Traufhöhe gewünscht werde. Um den Bürgern entgegen zu kommen, sei dieser Punkt erst kurzfristig auf die Tagesordnung genommen worden. Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass aufgrund der Kurzfristigkeit, dieser Punkt nicht in der Bekanntmachung der Tagesordnung enthalten gewesen sei und somit die Bürgerinnen und Bürger hierüber nicht informiert worden seien. Der Bürgermeister bestätigt dies und erklärt, dass daher die umliegenden Anwohner hierüber vor der schriftlichen Entscheidung informiert würden. Diese Verfahrensweise werde auch vom Kreis so praktiziert, wo diese Punkte nicht auf der Tagesordnung stehen würden, sondern lediglich eine Information an die umliegenden Grundstückseigentümer ergehe. Beschluss: 1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. 2. Es wird beschlossen: a. Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Zur Klosterquelle“ bezüglich der Trauf- und Firsthöhe für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 340 und 341 von 3,50 m auf 4,95 m bzw. 8,50m auf 8,87 m sowie der Überschreitung der hinteren Baugrenze um 0,44 m wird stattgegeben. b. Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Klosterquelle“ bezüglich der Trauf- und Firsthöhe für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 278 von 3,50 m auf 4,83 m bzw. 8,50 m auf 8,60 m wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 02.10.2018 Seite 2