Daten
Kommune
Willich
Größe
322 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
10.10.18, 14:16
Aktualisiert
10.10.18, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT WILLICH
BESCHLUSS
aus der Sitzung
des Rates
am Donnerstag, 06.09.2018
öffentlicher Teil
TOP 6.1
Vorkaufsrechtssatzungsbereich "Ortseingang Äußere
Peterstraße in Alt-Willich" /
Eventuelle Ausübung eines Vorkaufsrechtes für das
Grundstück Gemarkung Willich, Flur 15, Flurstück 1041, und
eine Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Willich, Flur
15, Flurstück 289
18/354-1
BB10007
Der Stadtrat beschließt einstimmig nach Abwägung der vorgebrachten Bedenken und
Anregungen, das gemeindliche Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das
Grundstück Gemarkung Willich, Flur 15, Flurstück 1041, groß 138 m², sowie für eine Teilfläche,
groß ca. 11 m², aus dem Grundstück Gemarkung Willich, Flur 15, Flurstück 289, groß 315 m²,
auszuüben, um diese Flächen in die beabsichtigte städtebaulichen Entwicklung einbeziehen zu
können.
Den Käufern soll bis zur Inanspruchnahme der Grundstücksflächen für städtische Zwecke die
Nutzung im Rahmen eines Gestattungsvertrages ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis:
CDU
Ja
Nein
Enthaltung
SPD
Bündnis 90 /
Die Grünen
FDP
FWi