Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
315237.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
08.10.18, 12:00
Aktualisiert
08.10.18, 19:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat I
Bauverwaltung
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0315/WP17
öffentlich
FB 11/510
08.10.2018
Herr Tönnes
Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung von einer
Vollzeitstelle für die Projektleitung (kw 2020) und von drei
Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung (kw 2020) im Dezernat III im
Rahmen des Förderprogrammes "ALigN"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
10.10.2018
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt die Veränderung des Stellenplans
2018 durch Einrichtung von einer Vollzeitstelle für die Projektleitung (kw 2020) und von drei
Vollzeitstellen für die Sachbearbeitung (kw 2020) im Dezernat III im Rahmen des Förderprogramms
„ALigN“.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 11/0315/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.10.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen:
JA
NEIN
x
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
2018
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
Ertrag
0,00 €
0,00 €
0,00 €
716.200,00 €
0,00 €
0,00 €
Personalaufwand
0,00 €
0,00 €
0,00 €
716.200,00 €
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ergebnis
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0,00 €
0,00 €
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Die Personalkosten werden zu 100 % fremdfinanziert im Rahmen des Förderprogramms „ALigN“. Der
Fördergeber hat bescheinigt, dass ab dem 01.09.2018 ein förderunschädlicher Maßnahmebeginn
erfolgen kann. Um auch einen Projektbeginn theoretisch noch in 2018 zu ermöglichen, erfolgt
vorsorglich noch die Veränderung des Stellenplans 2018. Aus rein praktischen/tatsächlichen Gründen
ist jedoch ein konkreter Beginn erst ab dem 01.01.2019 wahrscheinlich. Die finanziellen Auswirkungen
werden daher für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 (Projektende 30.09.2020 zzgl. eines 3monatigen Nachlaufs zur finalen Abwicklung) dargestellt.
Es werden die Kosten für eine Vollzeitstelle „Projektleitung“ nach Besoldungsgruppe A 13 L2E1 LBesO
A NRW (jährlich 104.300,- €, für 2 Jahre 208.600,- €) sowie für drei Vollzeitstellen „Sachbearbeitung“
nach Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW (jährlich je 84.600,- €, für 2 Jahre je 169.200, insgesamt
507.600,- €) nach den KGSt-Werten 2017/2018 berücksichtigt.
Vorlage FB 11/0315/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.10.2018
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Erläuterungen:
Die Stadt Aachen hat sich erfolgreich beim Förderaufruf „Errichtung von Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem
Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ im Rahmen des
„Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ beworben. Die Zustimmung des Fördergebers zum
förderunschädlichen Maßnahmenbeginn liegt vor.
Da der Förderzeitraum bereits begonnen hat und am 30.09.2020 endet, ist es dringend geboten, die
zu 100 % fremdfinanzierten Stellen umgehend zu besetzen, um die Aufgaben zu erfüllen.
Folgende Kompetenzen sind erforderlich
1. Projektleitungsstelle, Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW
2. 3 Sachbearbeitungsfunktionen, jeweils Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW
a) Schwerpunkt betriebswirtschaftliche Fragestellungen
b) Schwerpunkt technische Fragestellungen
c) Schwerpunkt Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen des Förderprojektes ist die umfangreiche Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen,
halböffentlichen und privaten Raum vorgesehen. Parallel zu diesem Vorgehen werden gezielt
Unternehmen und Einrichtungen angesprochen auf Maßnahmen zum betrieblichen
Mobilitätsmanagement zur Verlagerung von Fahrten auf den Umweltverbund sowie zur
(möglicherweise gemeinsamen) Nutzung von Fuhrparks mit Elektrofahrzeugen. Insbesondere für
Bewohner von Mehrfamilienhäusern in jenen Quartieren, in denen die Ladeinfrastruktur errichtet wird,
erfolgt die Entwicklung eines Konzepts, ihr Fahrzeug nachts in Tiefgaragen oder auf
Supermarktparkplätzen kostengünstig zu laden. Sie sollen im Vorfeld der Errichtung der
Ladeinfrastruktur gezielt auf die Lademöglichkeit hingewiesen werden. In einer zentralen Anlaufstelle
zur Elektromobilität sollen sowohl Unternehmen bei der Erstellung von Mobilitätskonzepten als auch
Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen der Elektromobilität unterstützt werden.
Zu den Aufgaben gehört darüber hinaus die Koordination der Weiterentwicklung der
Flottenmanagement-Software im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen von Elektrofahrzeugen
sowie die Koordination der Entwicklung eines intelligenten, regionalen und systemübergreifenden
Netz-/EEG-Lastmanagement (Netzregelung) zur netzdienlichen Integration von Ladeinfrastruktur.
Damit können die systemrelevante Auslastung, Netzengpässe und die regionale EEG-Einspeisung
berücksichtigt werden, um die Einhaltung eines sicheren Netzzustands und die optimale Nutzung der
vorhandenen Netzressourcen sicherzustellen. Begleitet wird das Gesamtvorhaben während der
gesamten Laufzeit durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit.
Die verschiedenen Bestandteile der zu bewältigenden Aufgaben greifen größtenteils ineinander. Auch
mit dem Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ im Rahmen des Förderprogramms „Kommunaler
Klimaschutz.NRW“ gibt es Schnittmengen.
Vorlage FB 11/0315/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.10.2018
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