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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
315193.pdf
Größe
231 kB
Erstellt
08.10.18, 12:00
Aktualisiert
11.10.18, 02:52

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0552/WP17 öffentlich 08.10.2018 FB 45/100 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/28/WP.17) vom 13.09.2018 (öffentlicher Teil) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 30.10.2018 Schulausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom 13.09.2018 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 45/0552/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.10.2018 Seite: 1/1 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses 1. Oktober 2018 Sitzungstermin: Donnerstag, 13.09.2018 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 19:15 Uhr Ort, Raum: Verw.Geb. Mozartstraße Raum 207/208, Mozartstraße 2-10, Aachen Anwesende: Ratsfrau Maria Keller anwesend Ratsfrau Ulla Griepentrog anwesend Ratsherr Holger Brantin anwesend Herr Matthias Fischer Vertretung für: Ratsherr Georg Biesing Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer anwesend Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby anwesend Ratsherr Bernd Krott anwesend Ratsherr Hans Müller anwesend Frau Jana Petrovic Vertretung für: Frau Paola Blume Herr Stefan Auler anwesend SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 1/17 Herr Uli Balthasar anwesend Herr Said Giancoli anwesend Frau Pola Heider Vertretung für: Herrn Johannes Rohé Herr Stefan Menzel anwesend Frau Gretel Opitz anwesend Frau Andrea Orthen anwesend Herr Michael Sahm anwesend Herr Dietmar Landscheidt anwesend Abwesende: Ratsherr Georg Biesing entschuldigt Frau Paola Blume entschuldigt Ratsherr Peter Tillmanns entschuldigt Herr Johannes Rohé entschuldigt Frau Elisabeth Tillessen entschuldigt Herr Olaf Windeln entschuldigt von der Verwaltung: Name Org. Name Org. Herr Brötz FB-Ltg. 45/000 Frau Olbertz FB 45/100 Herr Drescher FB 45/300 Herr Schavan E 26 Frau Langfort-Riepe FB 45/400 Frau Schwier Dez. IV, Beigeordnete Herr Mathar FB 45/400 als Schriftführerin: Sarah Kuchenbecker SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 2/17 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/27/WP.17) vom 05.07.2018 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 45/0515/WP17 3 Euregionales Medienzentrum - Jahresbericht 2017 Vorlage: FB 45/0514/WP17 4 Neubau der einzügigen Grundschule KGS Bildchen, Reimser Straße - Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb- Sachstandsbericht und Ergebnis des Planungswettbewerbes Vorlage: E 26/0125/WP17 5 OGS Petition der Arbeitsgemeinschaft der freien Jugendhilfeträger in der StädteRegion Aachen für die qualitative Verbesserung im Ganztag (verbindliche Qualitätsstandards, bessere Finanzierung, gesetzliche Regelung) Vorlage: FB 45/0536/WP17 6 Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Modernisierung des Biologieraumes 1 sowie des Biologie-Sammlungsraumes am Einhard-Gymnasium Vorlage: FB 45/0534/WP17 7 Annahme einer Schenkung des Fördervereins der KGS Verlautenheide Vorlage: FB 45/0533/WP17 8 Aufnahmezahlen an den Aachener Schulen zum Schuljahr 2018/2019 Vorlage: FB 45/0537/WP17 9 Sachstandsbericht Planungsstand Gründung einer 5. Gesamtschule, Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE GRÜNE vom 30.08.2018 10 Mitteilungen der Verwaltung SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 3/17 Nichtöffentlicher Teil 1 Eröffnung des nichtöffentlichen Teils: 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/27/WP.17) vom 05.07.2018 (nichtöffentlicher Teil): Vorlage: FB 45/0516/WP17 3 Besetzung von Schulleitungsstellen: Vorlage: FB 45/0522/WP17 4 Mitteilungen der Verwaltung: Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Frau Keller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Öffentlichkeit und die anwesende Presse. Sie erläutert, dass die ausgelegte Tischvorlage mit dem Titel „Aufnahmezahlen an den Aachener Schulen zum Schuljahr 2018/2019“ unter TOP 8 behandelt werde. Zudem werde der Tagesordnungsantrag der GRÜNEN als TOP 9 aufgenommen. Über dieses Vorgehen herrscht Einvernehmen im Ausschuss. Herr Brantin beantragt, dass der TOP 7 „Annahme einer Schenkung des Fördervereins der KGS Verlautenheide“ vertagt werden solle, da die BV Haaren zu Recht angemerkt hätte, dass sie in der Beratungsfolge nicht berücksichtigt worden sei. Diesem Vorgehen wird seitens des Ausschusses zugestimmt. Die Vorlage wird daher in der Sitzung am 29.11.2018 dem Schulausschuss erneut vorgelegt. Frau Griepentrog informiert sich, ob in der heutigen Sitzung zum aktuellen Sachstand bezüglich des Montessori-Lernzentrums berichtet werde, da dies gestern bereits in der Sitzung der BV Eilendorf behandelt worden sei. Herr Brötz bestätigt, dass auch der Schulausschuss heute unter dem Punkt „Mitteilungen der Verwaltung“ informiert werde. Eine ausführliche Vorlage zu diesem Thema werde für die gemeinsame Sitzung am 30.10.2018 angestrebt. SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 4/17 zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/27/WP.17) vom 05.07.2018 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 45/0515/WP17 Herr Sahm lobt die Geschäftsführung für die stets guten und ausführlichen Sitzungsniederschriften. Beschluss: Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom 05.07.2018 (öffentlicher Teil). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 1 Einstimmig zu 3 Euregionales Medienzentrum - Jahresbericht 2017 Vorlage: FB 45/0514/WP17 Frau Langfort-Riepe, Leiterin des Euregionalen Medienzentrums, stellt die wesentlichen Inhalte des Jahresberichts 2017 in einer PowerPoint Präsentation kurz vor. Auf Rückfrage von Herrn Balthasar erläutert Frau Langfort-Riepe, dass bereits 22 Schulen ein Medienkonzept eingereicht hätten und dass von diesen bereits 16 Medienkonzepte vollständig gesichtet und als schlüssig erachtet worden seien. Den Schulen sei jedoch keine Frist zur Abgabe eines Medienkonzeptes gesetzt worden, da es sich bei der Erstellung um einen sehr komplexen Prozess handele. Das Medienzentrum stehe mit allen Schulen im Einzugsgebiet über die Schulleiterkonferenz im Kontakt und es seien so bereits mehrere Basisschulungen in dem Bereich der Aufstellung eines Konzeptes durchgeführt worden. Herr Krott lobt die gute Arbeit des Medienzentrums trotz der vielen Widrigkeiten, mit welchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konfrontiert seien. Vor dem Hintergrund, dass die Schulen erst nach der erfolgreichen Prüfung des Medienkonzeptes mit digitaler Infrastruktur ausgestattet werden könnten, die Mehrheit der Schulen aber noch kein Medienkonzept vorgelegt hätte, erkundigt sich Herr Krott nach weiteren Möglichkeiten, die Prozesse zu beschleunigen. Die Schulen hätten ein breites Aufgabenfeld und würden eventuell noch mehr Unterstützung bei der Erstellung eines Medienkonzeptes benötigen, gleichwohl das Medienzentrum hier nicht noch mehr in die Pflicht genommen werden könne. Frau Langfort-Riepe erklärt, dass es an den Grundschulen bereits zentrale Fortbildungen gegeben habe und das Angebot in diesem Bereich noch weiter ausgebaut werden solle. Viele Schulen würden ihr Medienkonzept auch ohne Hilfe des Medienzentrums formulieren. Bei den bisher eingereichten Konzepten handele es sich um qualitativ sehr gute Werke, weil in die Erstellung dieser viel Zeit investiert SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 5/17 worden sei. Es sei wichtig eine Standardisierung vorzunehmen und dennoch die individuellen Bedarfe der Schulen zu berücksichtigen, doch die Ressourcen des Medienzentrums seien begrenzt. Frau Griepentrog gibt zu bedenken, dass die 16 Schulen, welche ein geprüftes Medienkonzept vorgelegt hätten, nun auf die Ausstattung warten würden. Dies würde aufgrund des im Vorfeld geplanten Ausstattungsrhythmusses jedoch sehr lange dauern, sodass das Medienkonzept bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Ausstattung wieder überholt sein könnte. Daher fragt sie, was der Ausschuss in Bezug auf die zeitlichen Defizite unternehmen könne. Herr Brötz erläutert, dass genau diese Fragestellung auch von der Verwaltung immer wieder diskutiert werde. Es müssten hierbei nämlich zwei Prozesse gleichzeitig berücksichtigt werden. Zum einen würden die Schulen über das Programm „Gute Schule 2020“ mit Präsentationstechnik ausgestattet - möglich seien hier inzwischen auch Tablet-Sätze - wobei den Schulen circa 9.000 € pro Zug zur Verfügung stünden. Zum anderen orientiere sich der Ausstattungsrhythmus des Medienentwicklungsplanes am städtischen Haushalt, welcher für jede Schulform einen anderen Ausstattungszeitpunkt vorsehe. So könne es vorkommen, dass eine Schule ein fertiges Medienkonzept vorlege, die Ausstattung aber erst für das darauffolgende Haushaltsjahr eingeplant sei. Darüber hinaus gebe es verschiedene Anlaufstellen für unterschiedliche Belange, unter anderem seien der Fachbereich Personal und Organisation, die RegioIt, das Gebäudemanagement der Stadt Aachen, das Medienzentrum und der Schulträger an Prozessen beteiligt. Auch Überlegungen, einzelne Arbeitsschritte auszulagern, seien nicht umsetzbar, da in Aachen beispielsweise nur eine Firma mit der Montage der Präsentationstechnik vertraut sei und diese auch nur begrenze Ressourcen zur Verfügung stellen könne. Bezüglich der stadtinternen Schnittstellen werde aktuell eine Organisationsuntersuchung der Abteilung FB 45/400 durchgeführt, die Ergebnisse blieben abzuwarten. Herr Auler gibt zu bedenken, dass die Schulen durch diese zeitlichen Differenzen zwischen der Einreichung des Medienkonzeptes und der tatsächlichen Ausstattung eine erhebliche Demotivation erfahren würden. Daher müssten flexiblere Regelungen getroffen werden, um den Schulen frühzeitig die benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen zu können, denn wenn die Medienkonzepte veralten sei dies auch nicht zielführend. Herr Brötz erklärt, dass der Fachbereich Personal und Organisation die Ausstattungsrhythmen verfolge, da dies auch so im Haushalt hinterlegt sei und unter anderem entsprechende Leasingverträge für die Geräte geschlossen worden seien. Er schlägt vor, dass der Fachbereich Personal und Organisation für die nächste Sitzung eine ausführliche Informationsvorlage zu den Abläufen und Herausforderungen der Regelausstattung in den Schulen und den Möglichkeiten einer größeren Flexibilisierung erstellen solle. Darüber hinaus könne ein interfraktionelles Gespräch sinnvoll sein, um die gesamte Gemengelage zur digitalen Ausstattung der Schulen differenzierter zu betrachten. SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 6/17 Herr Sahm bezieht sich auf den in der heutigen Vorlage vorgestellten Jahresbericht 2017 und appelliere an die Schulen, einen entsprechenden Mehrbedarf an Ressourcen in das Medienkonzept mit aufzunehmen. Darüber hinaus dankt er Frau Langfort-Riepe für die bisher geleistete gute Arbeit. Frau Griepentrog schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und regt an, die Systematik der Ausstattung zu überdenken, um Verzögerungen in Zukunft vermeiden zu können. Frau Keller ergänzt, dass die Grundschulen im Bereich der Medien noch immer schlechter aufgestellt seien als weiterführende Schulen und daher noch mehr Unterstützung benötigen würden. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig zu 4 Neubau der einzügigen Grundschule KGS Bildchen, Reimser Straße - Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb- Sachstandsbericht und Ergebnis des Planungswettbewerbes Vorlage: E 26/0125/WP17 Herr Schavan, technischer Leiter des Gebäudemanagements der Stadt Aachen, stellt den Entwurf des ersten Preisträgers des Planungswettbewerbs zum Neubau der KGS Bildchen im Detail vor. Der Entwurf hätte das Preisgericht aufgrund seiner inneren und äußeren städtebaulichen Qualitäten sowie im Hinblick auf seine wirtschaftliche, nachhaltige und funktionale Gestaltung überzeugt. Er erläutert daraufhin die baulichen Besonderheiten anhand der vorliegenden Baupläne und Entwurfszeichnungen. So sei das Forum als „soziales Herz“ des Entwurfes hervorzuheben, sowie die barrierefreie und erweiterbare Bauweise dieser Empfangshalle. Der Preisträger habe jedoch für seinen Entwurf deutlich mehr Fläche verplant, als im Auslobungstext genannt worden sei. Dies habe das Preisgericht kritisch hinterfragt und werde dies in das Verhandlungsverfahren mit aufnehmen. Zudem müsse die Zweigeschossigkeit und Halboffenheit des Baukörpers im Hinblick auf die Verbundenheit der einzelnen Klassenräume mit dem Erdgeschoss einer näheren planerischen Betrachtung unterzogen werden. Die abschließenden Abstimmungstermine seien jedoch bis in den Oktober terminiert. Frau Griepentrog merkt an, dass mit dem Neubau der Schule im Preuswald vor allem die Quartiersentwicklung vorangetrieben werden solle und die Schule daher eine zentrale Bedeutung haben müsse. Der Entwurf würde jedoch eine rein schulische Nutzung des Neubaus suggerieren und sei dafür sehr aufwendig gestaltet. Sie erinnere sich noch an die ähnliche Situation in Brand, wo die Schule ebenfalls ein großes Forum erhalten habe, welches aber unter anderem aufgrund von SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 7/17 brandschutztechnischen Vorgaben für die Schule nicht sinnvoll nutzbar gewesen sei. Eine analoge Situation müsse daher im Preuswald vermieden werden. Herr Schavan erläutert, dass bei dem Entwurf der Grundschule Bildchen die Aula als Versammlungsstätte direkt von Anfang an geplant werde und nicht wie in Brand erst nachträglich die Genehmigungsfähigkeit hergestellt werden müsse. Zudem sei in den Beteiligungsworkshops ein großes Forum besonders von der Stadtteilkonferenz ausdrücklich gewünscht worden. Es hätten diesbezüglich mehrere Termine mit verschiedenen Akteuren aus dem Bezirk stattgefunden zur Frage, welche Ausstattung eine Stadtteilschule benötigen würde. Herr Sahm weist auf die Entscheidung der Bezirksvertretung Mitte bezüglich der Integration einer Bibliothek in das Schulgebäude hin. Er regt an hier einen tieferen Austausch mit dem Kulturausschuss anzuregen, da er ansonsten einen Konflikt sehe, wenn beispielsweise OGS-Räume benötigt würden. Die Bibliothek müsse dann gegebenenfalls weichen, was erhebliche Mehrkosten mit sich bringen könnte. Frau Schwier weist in diesem Zusammenhang auf eine Besprechung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hin. Herr Krott sieht die Priorität des Ausschusses auf der schulischen Betrachtung des Entwurfs und plädiert bei einem so hohen Kostenvolumen, dass die Architektur in erster Linie der Pädagogik folgen solle. Seiner Meinung nach gebe es im Obergeschoss große Verkehrsflächen im Verhältnis zu eher traditionell gestalteten Klassenräumen. Hier könne gegebenenfalls eine Flächenreduzierung erreicht werden. Allgemein sehe er jedoch die Belange des Stadtteils durch das große Forum als Versammlungsstätte gut umgesetzt. Herr Schavan erläutert, dass der Entwurf in der Tat von der Großzügigkeit der Flächen lebe aber auch die Schulleitung, welche Teil des Preisgerichtes sei, habe hier keine Konflikte gesehen. Es herrsche sogar große Zufriedenheit, obwohl jeder der ausgezeichneten Entwürfe noch Optimierungsmöglichkeiten beinhalte. Herr Balthasar schätzt, dass das Verhältnis von Unterrichts- und Nebenräumen nicht optimal sei. Er zeige sich daher überrascht, da nach heutigem pädagogischen Standard eher von größeren Klassenräumen ausgegangen werden müsse. Zudem solle immer ein Teil des Klassenraums für individuelle Förderbedarfe abtrennbar sein, dies könne er jedoch auf den Plänen nicht erkennen. Herr Brantin fragt, ob das nach oben offene Atrium Auswirkungen auf dem Schallschutz habe und wie der Architekt gedenkt, dieses Problem zu bewerkstelligen. Zudem erkundigt er sich nach anfallenden Mehrkosten die mit der Mehrfläche von knapp 200 qm einhergehen würden. Herr Schavan erklärt, dass eine Flächenreduzierung auch eine Verkleinerung der Klassenräume mit sich führen könne und hier sei der Architekt an gesetzliche Vorgaben gebunden. Eine Flächenreduzierung SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 8/17 müsse daher bei den Verkehrsflächen angestrebt werden. Die Kosten könne er jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht benennen, da es sich lediglich um das erste Ergebnis des Wettbewerbs zur Entwurfsplanung handele und erst im Rahmen einer tiefergehenden Planung ein Kostenrahmen genannt werden könne. Bezüglich des Verhältnisses von Unterrichts- und sonstigen Flächen sei eine genaue Definition von Unterrichtsräumen nötig und auch die Option der Abtrennung von einzelnen Bereichen zur individuellen Förderung sei noch nicht abschließend beraten worden. Hier befinde man sich jedoch in engem Austausch mit der Schulleitung. Bezüglich des Schallschutzes erläutert Herr Schavan, dass es zu Nutzerkonflikten kommen könne, wenn eine bauliche Öffnung des Schulgebäudes angestrebt werde. Hier müssten spezielle akustische Maßnahmen in die weiteren Planungen einfließen, denn eine „stille Schule“ könne nicht die Anforderung sein. Frau Griepentrog und Frau Orthen bestärken die Forderung nach mehr Differenzierungsräumen, da dies bereits bei der Begehung der ehemaligen Schule kritisiert worden sei. Es gehöre daher zu einer zeitgemäßen Schulplanung, genügend Flächen für Differenzierung einzuplanen. Herr Schavan sagt zu, dass solche Hinweise sehr seriös behandelt und gerne in die weiteren Planungsschritte einbezogen würden. Frau Schwier fasst abschließend zusammen, dass die pädagogische Seite des Entwurfs, insbesondere vor dem Hintergrund der Inklusion, noch einmal näher betrachtet werden müsse. Das Atrium solle gleichwohl von den Kindern der Schule als auch von den Anwohnern des Bezirks als Versammlungsstätte genutzt werden, damit es einen rechtmäßigen Zweck erfülle. Ebenfalls sei zu prüfen, wie Mensa und Atrium zusammengeführt werden könnten. Daher plädiere sie dafür, die heute genannten Überlegungen in die weiteren Planungsschritte einzubeziehen und den Ausschuss über die weiteren Schritte zu unterrichten. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht und das Ergebnis des dem Verhandlungsverfahren vorgelagerten Planungswettbewerbes zur Kenntnis. Er bittet die Verwaltung, die in der heutigen Sitzung genannten Kritikpunkte nochmals vor dem Hintergrund einer pädagogischen Betrachtung zu überprüfen und in die weiteren Planungen mit einfließen zu lassen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 9/17 zu 5 OGS Petition der Arbeitsgemeinschaft der freien Jugendhilfeträger in der StädteRegion Aachen für die qualitative Verbesserung im Ganztag (verbindliche Qualitätsstandards, bessere Finanzierung, gesetzliche Regelung) Vorlage: FB 45/0536/WP17 Herr Krott berichtet, dass die Vorlage bereits am Dienstag im Kinder- und Jugendausschuss beraten und ein Beschluss gefasst worden sei, welchen er zu Beginn der Sitzung ausgelegt habe. Schon seit Einführung der OGS gebe es einen Konflikt über die Verantwortlichkeit für die Einrichtungen, zumal es bislang lediglich einen OGS-Erlass und keine eindeutige gesetzlichen Regelungen gebe. Die jetzige Landesregierung habe zwar erkannt, dass in diesem Bereich eine Grundlage geschaffen werden müsse, dies würde jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher könne die Stadt Aachen nun mit Unterstützung der vorliegenden Petition einen Appell an das Land richten sich dieser Verantwortung zu stellen. Denn die hohen Qualitätsstandards der OGS könnten nur beibehalten werden, wenn eine bessere Finanzierung der Angebote gewährleistet sei. Daher habe der KJA einen einstimmigen Beschluss gefasst, um den kommunalen Spitzenverband in seinen Verhandlungen mit dem Land zu stärken. Der von den Piraten zu Beginn der Sitzung ausgelegte Beschlussvorschlag wird von Herrn Sahm zurückgezogen, da er sich inhaltlich dem gefassten Beschluss des KJA anschließen könne. Jedoch sehe er auch die Stadt vermehrt in der Verantwortung, da diese für die Weiterleitung von Fördergeldern und die Ausstattung zuständig sei. Zwar sei Aachen momentan im Bereich der OGS schon gut aufgestellt, doch die Ansprüche und Anforderungen an die Betreuung würden weiter steigen. Herr Brantin lobt die bisherige gute Arbeit seitens der Stadt und der OGS-Träger und spricht sich dafür aus, die Petition zu unterstützen und damit die Standards in Aachen weiter auf einem hohen Niveau halten zu können. Herr Fischer erläutert, dass er sich grundsätzlich dem Beschluss des KJA anschließen könne. Seiner Auffassung nach wäre ein verpflichtender Ganztag als mittelfristige Lösung anzustreben, da es im offenen Ganztag momentan keine eindeutigen gesetzlichen Grundlagen gebe und daher die Verantwortung für die Ausstattung und Finanzierung weitestgehend unklar sei. Daher seien noch viele politische Debatten notwendig und die Petition könne dafür einen Anstoß bieten. Frau Opitz unterstützt grundsätzlich die Auffassung, dass im Bereich der OGS noch dringender Handlungsbedarf bestehe. Allerdings teile sie die Inhalte der Petition nicht vollumfänglich. So könne sie zum Beispiel den Standpunkt der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NordrheinWestfalen bezüglich der räumlichen Ausstattung nicht nachvollziehen. Daher erkundigt sie sich, ob mit einem heutigen Beschluss für die Petition auch sämtliche Inhalte unterstützt würden. SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 10/17 Herr Krott erläutert, dass die Petition als Ausgangspunkt einer weiteren politischen Debatte auf Ebene der Landesregierung gesehen werden solle. Frau Griepentrog könne die Petition ebenfalls unterstützen und sieht darin eine gute Basis für die weitere Entwicklung der OGS nicht nur in Aachen. Beschluss: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, in seiner nächsten Sitzung zu beschließen, die folgende Petition an das Land NRW zu richten: Unter dem Motto "Gute OGS darf keine Glückssache sein!" haben die Freien Wohlfahrtsverbände des Landes NRW bereits vor den Sommerferien 2017 und jetzt aktuell erneut eine große öffentlichkeitswirksame Kampagne durchgeführt. Die darin enthaltenen Forderungen nach einer zukunftssicheren Finanzierung, nach personellen und räumlichen Standards und einer klaren gesetzlichen Regelung finden in den Gremien der gesamten StädteRegion Aachen große Unterstützung. Auch die Stadt Aachen unterstützt das Ansinnen der Freien Wohlfahrtsverbände und appelliert an die Landesregierung, die Forderungen nach einer zukunftssicheren, verlässlichen Finanzierung der OGS, nach verbindlichen und einheitlichen Standards sowie nach einem klaren, gesetzlich festgeschriebenen Auftrag für die OGS analog zu den KiTas, schrittweise umzusetzen. Ferner wird der Städtetag NRW gebeten, dieses Ansinnen mit Nachdruck zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig zu 6 Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung, hier: Modernisierung des Biologieraumes 1 sowie des Biologie-Sammlungsraumes am Einhard-Gymnasium Vorlage: FB 45/0534/WP17 Es gibt keine Wortmeldungen. Beschluss: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, eine Bereitstellung von überplanmäßigen konsumtiven Mitteln in Höhe von 50.000,00 € bei PSP-Element 1-030104-900-2 „Gymnasien“ in Verbindung mit der Kostenart 52410000 „Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen“ sowie außerplanmäßigen investiven Mitteln in Höhe von 65.000,00 € bei dem neu einzurichtenden PSPElement 5-030104-900-00600-810-2 „Modernisierung NW-Räume“ in Verbindung mit der Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 € netto“ zu bewilligen. SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 11/17 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig zu 7 Annahme einer Schenkung des Fördervereins der KGS Verlautenheide Vorlage: FB 45/0533/WP17 Der TOP wird vertagt. zu 8 Aufnahmezahlen an den Aachener Schulen zum Schuljahr 2018/2019 Vorlage: FB 45/0537/WP17 Die aktuellen Aufnahmezahlen zum Schuljahr 2018/2019 sind als Anlage beigefügt. Herr Krott sagt, dass aufgrund der heute vorliegenden Tischvorlage keine Diskussion zu den Anmeldezahlen möglich sei. Nach Analyse der Zahlen müssten die Lenkungsgruppe und die Fraktionen in interner Beratung entsprechende Schlüsse ziehen. Herr Balthasar merkt dennoch an, dass in der letzten Woche der Bildungsbericht der Länder veröffentlicht worden sei. Nordrhein-Westfalen befände sich demnach auf dem letzten Platz bei den Klassengrößen, da vermehrt Klassen mit über 29 Schülerinnen und Schülern gebildet würden. Dies sei pädagogisch betrachtet ein großer Rückschritt. Frau Keller bemängelt, dass die Aufnahmezahlen so früh nach den Ferien bei den Schulen abgefragt würden, da sich zwischenzeitlich immer noch Änderungen in der tatsächlichen Zahl ergeben könnten. Frau Kuchenbecker erläutert, dass aufgrund eines erhöhten öffentlichen Interesses bislang in dieser Form vorgegangen worden sei. Herr Menzel weist darauf hin, dass die Aufnahmezahlen der Gymnasien künftig wieder in den Fokus rücken würden, da zum Schuljahr 2018/2019 ein neuer Höchstwert erreicht worden sei. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 12/17 zu 9 Sachstandsbericht Planungsstand Gründung einer 5. Gesamtschule, Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE GRÜNE vom 30.08.2018 Herr Brötz berichtet, dass seit dem Beschluss des Schulausschusses am 05.07.2018 zu Beginn der Sommerferien mehrere Arbeitsschritte umgesetzt worden seien. In erster Linie habe die Planungsabteilung einen Kriterienkatalog für einen möglichen Standort, angelehnt an die bereits im Ausschuss präsentierten schulplanerischen Grundsätze, entwickelt. Zudem habe ein interkommunaler Austausch mit mehreren Kommunen in NRW stattgefunden, unter anderem mit Würselen, da dort aktuell ebenfalls der Neubau einer Gesamtschule realisiert werde. Bei dem Vergleich habe man sich insbesondere auf die Flächen der Liegenschaften, der Geschossflächen der Gebäude und den Kostenrahmen konzentriert. Darüber hinaus werde am 09.11.2018 ein Termin bei der Bezirksregierung Köln mit den Schulaufsichtsbeamten der Schulformen, Frau Schwier und Vertretern des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule zum Thema „Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft“ mit besonderem Augenmerk auf die Errichtung einer weiteren Gesamtschule stattfinden. Frau Griepentrog bedankt sich für die Ausführungen und sehe den Tagesordnungsantrag damit als erledigt an. Da die Frage des Standortes ihrer Meinung nach sehr öffentlichkeitswirksam sei, bittet sie um eine zeitnahe Berichterstattung im Ausschuss sobald weitere Informationen vorliegen würden. zu 10 Mitteilungen der Verwaltung Frau Schwier berichtet von einem durch die Landesregierung initiierten Schulversuch, bei welchen sich Schulen der Sekundarstufe I als sogenannte „Talentschulen“ bewerben könnten. Von den insgesamt knapp 3.000 Schulen mit Sek I in NRW würde das Land 45 Schulen als Talentschule auszeichnen. Um Talentschule zu werden, müsse ein Antragsverfahren gemeinsam von Schule und Schulträger durchlaufen werden, Antragsteller sei jedoch der Schulträger. Es seien zwei Bewerbungsrunden vorgesehen, von welchen die erste zum Schuljahr 2019/2020 beginne. Um an dieser Bewerbungsrunde teilnehmen zu können, müssten die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 07.12.2018 bei der Bezirksregierung vorliegen, für die zweite Bewerbungsrunde entsprechend ein Jahr später. Herr Brötz erläutert, dass die Kriterien für eine erfolgreiche Bewerbung sehr umfangreich und aufwendig seien. Zunächst müsse die Schule in einem sozial benachteiligten Sozialraum liegen, außerdem müsse ein ausführliches pädagogisches Konzept vorgelegt werden und die Entscheidung, ob eine Ernennung zur Talentschule im Bereich MINT oder kulturelle Bildung angestrebt werde. Als Förderung werde den Talentschulen ein 20%-iger Zuschlag auf den Grundstellenbedarf gewährt. Der Schulträger müsse zur Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen unter anderem auch Ziele für die Quartiersentwicklung und die Entwicklung der Schule im Sozialraum vorstellen. Das Land erwarte zudem, dass die entsprechende Schule räumlich und digital gut ausgestattet sei. Problematisch in diesem Zusammenhang sei das Kriterium, dass Mittel aus den Förderprogrammen Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsfördergesetz (KP 4) auf Talentschulen ausgerichtet werden sollten. Die zur SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 13/17 Verfügung stehenden Mittel seien in Aachen jedoch schon per Ratsbeschluss priorisiert worden. Sollte eine Aachener Schule die erste Förderrunde anstreben wollen, müssten die erforderlichen Unterlageninnerhalb der nächsten zehn Tage beim Schulträger eingehen um den Schulausschuss noch rechtzeitig einbinden zu können. Da sich das Programm zur Zeit noch in der Entstehung befinde und eine weitergehende Informationsveranstaltung für betroffene Schulträger erst am 10.09.2018 stattgefunden habe, sieht Herr Brötz eine Bewerbung von Aachener Schulen zur ersten Förderrunde als eher unwahrscheinlich an. Herr Fischer schlägt vor, dass sich Schulen aus Aachen erst in der zweiten Förderrunde bewerben sollten, da ein gewisser zeitlicher Vorlauf notwendig sei, um die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zusammenstellen zu können. Er sehe durch eine Bewerbung in der zweiten Runde keine wesentlichen Nachteile für die Stadt Aachen. Über diesen Vorschlag herrscht Konsens im Ausschuss. SchA/28/WP.17 Ausdruck vom: 01.10.2018 Seite: 14/17