Daten
Kommune
Aachen
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315193.pdf
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Erstellt
08.10.18, 12:00
Aktualisiert
11.10.18, 02:52
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Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0552/WP17
öffentlich
08.10.2018
FB 45/100
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des
Schulausschusses (SchA/28/WP.17) vom 13.09.2018 (öffentlicher
Teil)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
30.10.2018
Schulausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom
13.09.2018 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 45/0552/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.10.2018
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
1. Oktober 2018
Sitzungstermin:
Donnerstag, 13.09.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
19:15 Uhr
Ort, Raum:
Verw.Geb. Mozartstraße Raum 207/208, Mozartstraße 2-10, Aachen
Anwesende:
Ratsfrau Maria Keller
anwesend
Ratsfrau Ulla Griepentrog
anwesend
Ratsherr Holger Brantin
anwesend
Herr Matthias Fischer
Vertretung für: Ratsherr Georg Biesing
Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer
anwesend
Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby
anwesend
Ratsherr Bernd Krott
anwesend
Ratsherr Hans Müller
anwesend
Frau Jana Petrovic
Vertretung für: Frau Paola Blume
Herr Stefan Auler
anwesend
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 1/17
Herr Uli Balthasar
anwesend
Herr Said Giancoli
anwesend
Frau Pola Heider
Vertretung für: Herrn Johannes Rohé
Herr Stefan Menzel
anwesend
Frau Gretel Opitz
anwesend
Frau Andrea Orthen
anwesend
Herr Michael Sahm
anwesend
Herr Dietmar Landscheidt
anwesend
Abwesende:
Ratsherr Georg Biesing
entschuldigt
Frau Paola Blume
entschuldigt
Ratsherr Peter Tillmanns
entschuldigt
Herr Johannes Rohé
entschuldigt
Frau Elisabeth Tillessen
entschuldigt
Herr Olaf Windeln
entschuldigt
von der Verwaltung:
Name
Org.
Name
Org.
Herr Brötz
FB-Ltg. 45/000
Frau Olbertz
FB 45/100
Herr Drescher
FB 45/300
Herr Schavan
E 26
Frau Langfort-Riepe
FB 45/400
Frau Schwier
Dez. IV, Beigeordnete
Herr Mathar
FB 45/400
als Schriftführerin:
Sarah Kuchenbecker
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 2/17
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses
(SchA/27/WP.17) vom 05.07.2018 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0515/WP17
3
Euregionales Medienzentrum - Jahresbericht 2017
Vorlage: FB 45/0514/WP17
4
Neubau der einzügigen Grundschule KGS Bildchen, Reimser Straße
- Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb- Sachstandsbericht und Ergebnis des Planungswettbewerbes Vorlage: E 26/0125/WP17
5
OGS Petition der Arbeitsgemeinschaft der freien Jugendhilfeträger in der StädteRegion
Aachen für die qualitative Verbesserung im Ganztag (verbindliche Qualitätsstandards,
bessere Finanzierung, gesetzliche Regelung)
Vorlage: FB 45/0536/WP17
6
Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Modernisierung des Biologieraumes 1 sowie des Biologie-Sammlungsraumes am
Einhard-Gymnasium
Vorlage: FB 45/0534/WP17
7
Annahme einer Schenkung des Fördervereins der KGS Verlautenheide
Vorlage: FB 45/0533/WP17
8
Aufnahmezahlen an den Aachener Schulen zum Schuljahr 2018/2019
Vorlage: FB 45/0537/WP17
9
Sachstandsbericht Planungsstand Gründung einer 5. Gesamtschule, Antrag zur
Tagesordnung der Fraktion DIE GRÜNE vom 30.08.2018
10
Mitteilungen der Verwaltung
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 3/17
Nichtöffentlicher Teil
1
Eröffnung des nichtöffentlichen Teils:
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses
(SchA/27/WP.17) vom 05.07.2018 (nichtöffentlicher Teil):
Vorlage: FB 45/0516/WP17
3
Besetzung von Schulleitungsstellen:
Vorlage: FB 45/0522/WP17
4
Mitteilungen der Verwaltung:
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Frau Keller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Öffentlichkeit und die
anwesende Presse.
Sie erläutert, dass die ausgelegte Tischvorlage mit dem Titel „Aufnahmezahlen an den Aachener Schulen
zum Schuljahr 2018/2019“ unter TOP 8 behandelt werde. Zudem werde der Tagesordnungsantrag der
GRÜNEN als TOP 9 aufgenommen. Über dieses Vorgehen herrscht Einvernehmen im Ausschuss.
Herr Brantin beantragt, dass der TOP 7 „Annahme einer Schenkung des Fördervereins der KGS
Verlautenheide“ vertagt werden solle, da die BV Haaren zu Recht angemerkt hätte, dass sie in der
Beratungsfolge nicht berücksichtigt worden sei. Diesem Vorgehen wird seitens des Ausschusses
zugestimmt. Die Vorlage wird daher in der Sitzung am 29.11.2018 dem Schulausschuss erneut vorgelegt.
Frau Griepentrog informiert sich, ob in der heutigen Sitzung zum aktuellen Sachstand bezüglich des
Montessori-Lernzentrums berichtet werde, da dies gestern bereits in der Sitzung der BV Eilendorf
behandelt worden sei. Herr Brötz bestätigt, dass auch der Schulausschuss heute unter dem Punkt
„Mitteilungen der Verwaltung“ informiert werde. Eine ausführliche Vorlage zu diesem Thema werde für die
gemeinsame Sitzung am 30.10.2018 angestrebt.
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 4/17
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/27/WP.17)
vom 05.07.2018 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0515/WP17
Herr Sahm lobt die Geschäftsführung für die stets guten und ausführlichen Sitzungsniederschriften.
Beschluss:
Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom
05.07.2018 (öffentlicher Teil).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: 1
Einstimmig
zu 3
Euregionales Medienzentrum - Jahresbericht 2017
Vorlage: FB 45/0514/WP17
Frau Langfort-Riepe, Leiterin des Euregionalen Medienzentrums, stellt die wesentlichen Inhalte des
Jahresberichts 2017 in einer PowerPoint Präsentation kurz vor.
Auf Rückfrage von Herrn Balthasar erläutert Frau Langfort-Riepe, dass bereits 22 Schulen ein
Medienkonzept eingereicht hätten und dass von diesen bereits 16 Medienkonzepte vollständig gesichtet
und als schlüssig erachtet worden seien. Den Schulen sei jedoch keine Frist zur Abgabe eines
Medienkonzeptes gesetzt worden, da es sich bei der Erstellung um einen sehr komplexen Prozess
handele. Das Medienzentrum stehe mit allen Schulen im Einzugsgebiet über die Schulleiterkonferenz im
Kontakt und es seien so bereits mehrere Basisschulungen in dem Bereich der Aufstellung eines
Konzeptes durchgeführt worden.
Herr Krott lobt die gute Arbeit des Medienzentrums trotz der vielen Widrigkeiten, mit welchen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konfrontiert seien. Vor dem Hintergrund, dass die Schulen erst nach der
erfolgreichen Prüfung des Medienkonzeptes mit digitaler Infrastruktur ausgestattet werden könnten, die
Mehrheit der Schulen aber noch kein Medienkonzept vorgelegt hätte, erkundigt sich Herr Krott nach
weiteren Möglichkeiten, die Prozesse zu beschleunigen. Die Schulen hätten ein breites Aufgabenfeld und
würden eventuell noch mehr Unterstützung bei der Erstellung eines Medienkonzeptes benötigen,
gleichwohl das Medienzentrum hier nicht noch mehr in die Pflicht genommen werden könne.
Frau Langfort-Riepe erklärt, dass es an den Grundschulen bereits zentrale Fortbildungen gegeben habe
und das Angebot in diesem Bereich noch weiter ausgebaut werden solle. Viele Schulen würden ihr
Medienkonzept auch ohne Hilfe des Medienzentrums formulieren. Bei den bisher eingereichten
Konzepten handele es sich um qualitativ sehr gute Werke, weil in die Erstellung dieser viel Zeit investiert
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
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worden sei. Es sei wichtig eine Standardisierung vorzunehmen und dennoch die individuellen Bedarfe der
Schulen zu berücksichtigen, doch die Ressourcen des Medienzentrums seien begrenzt.
Frau Griepentrog gibt zu bedenken, dass die 16 Schulen, welche ein geprüftes Medienkonzept vorgelegt
hätten, nun auf die Ausstattung warten würden. Dies würde aufgrund des im Vorfeld geplanten
Ausstattungsrhythmusses jedoch sehr lange dauern, sodass das Medienkonzept bis zum tatsächlichen
Zeitpunkt der Ausstattung wieder überholt sein könnte. Daher fragt sie, was der Ausschuss in Bezug auf
die zeitlichen Defizite unternehmen könne.
Herr Brötz erläutert, dass genau diese Fragestellung auch von der Verwaltung immer wieder diskutiert
werde. Es müssten hierbei nämlich zwei Prozesse gleichzeitig berücksichtigt werden. Zum einen würden
die Schulen über das Programm „Gute Schule 2020“ mit Präsentationstechnik ausgestattet - möglich
seien hier inzwischen auch Tablet-Sätze - wobei den Schulen circa 9.000 € pro Zug zur Verfügung
stünden. Zum anderen orientiere sich der Ausstattungsrhythmus des Medienentwicklungsplanes am
städtischen Haushalt, welcher für jede Schulform einen anderen Ausstattungszeitpunkt vorsehe. So
könne es vorkommen, dass eine Schule ein fertiges Medienkonzept vorlege, die Ausstattung aber erst für
das darauffolgende Haushaltsjahr eingeplant sei. Darüber hinaus gebe es verschiedene Anlaufstellen für
unterschiedliche Belange, unter anderem seien der Fachbereich Personal und Organisation, die RegioIt,
das Gebäudemanagement der Stadt Aachen, das Medienzentrum und der Schulträger an Prozessen
beteiligt. Auch Überlegungen, einzelne Arbeitsschritte auszulagern, seien nicht umsetzbar, da in Aachen
beispielsweise nur eine Firma mit der Montage der Präsentationstechnik vertraut sei und diese auch nur
begrenze Ressourcen zur Verfügung stellen könne. Bezüglich der stadtinternen Schnittstellen werde
aktuell eine Organisationsuntersuchung der Abteilung FB 45/400 durchgeführt, die Ergebnisse blieben
abzuwarten.
Herr Auler gibt zu bedenken, dass die Schulen durch diese zeitlichen Differenzen zwischen der
Einreichung des Medienkonzeptes und der tatsächlichen Ausstattung eine erhebliche Demotivation
erfahren würden. Daher müssten flexiblere Regelungen getroffen werden, um den Schulen frühzeitig die
benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen zu können, denn wenn die Medienkonzepte veralten sei
dies auch nicht zielführend.
Herr Brötz erklärt, dass der Fachbereich Personal und Organisation die Ausstattungsrhythmen verfolge,
da dies auch so im Haushalt hinterlegt sei und unter anderem entsprechende Leasingverträge für die
Geräte geschlossen worden seien. Er schlägt vor, dass der Fachbereich Personal und Organisation für
die nächste Sitzung eine ausführliche Informationsvorlage zu den Abläufen und Herausforderungen der
Regelausstattung in den Schulen und den Möglichkeiten einer größeren Flexibilisierung erstellen solle.
Darüber hinaus könne ein interfraktionelles Gespräch sinnvoll sein, um die gesamte Gemengelage zur
digitalen Ausstattung der Schulen differenzierter zu betrachten.
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
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Herr Sahm bezieht sich auf den in der heutigen Vorlage vorgestellten Jahresbericht 2017 und appelliere
an die Schulen, einen entsprechenden Mehrbedarf an Ressourcen in das Medienkonzept mit
aufzunehmen. Darüber hinaus dankt er Frau Langfort-Riepe für die bisher geleistete gute Arbeit.
Frau Griepentrog schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und regt an, die Systematik der
Ausstattung zu überdenken, um Verzögerungen in Zukunft vermeiden zu können. Frau Keller ergänzt,
dass die Grundschulen im Bereich der Medien noch immer schlechter aufgestellt seien als
weiterführende Schulen und daher noch mehr Unterstützung benötigen würden.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
zu 4
Neubau der einzügigen Grundschule KGS Bildchen, Reimser Straße
- Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb- Sachstandsbericht und Ergebnis des Planungswettbewerbes Vorlage: E 26/0125/WP17
Herr Schavan, technischer Leiter des Gebäudemanagements der Stadt Aachen, stellt den Entwurf des
ersten Preisträgers des Planungswettbewerbs zum Neubau der KGS Bildchen im Detail vor. Der Entwurf
hätte das Preisgericht aufgrund seiner inneren und äußeren städtebaulichen Qualitäten sowie im Hinblick
auf seine wirtschaftliche, nachhaltige und funktionale Gestaltung überzeugt. Er erläutert daraufhin die
baulichen Besonderheiten anhand der vorliegenden Baupläne und Entwurfszeichnungen. So sei das
Forum als „soziales Herz“ des Entwurfes hervorzuheben, sowie die barrierefreie und erweiterbare
Bauweise dieser Empfangshalle. Der Preisträger habe jedoch für seinen Entwurf deutlich mehr Fläche
verplant, als im Auslobungstext genannt worden sei. Dies habe das Preisgericht kritisch hinterfragt und
werde dies in das Verhandlungsverfahren mit aufnehmen. Zudem müsse die Zweigeschossigkeit und
Halboffenheit des Baukörpers im Hinblick auf die Verbundenheit der einzelnen Klassenräume mit dem
Erdgeschoss einer näheren planerischen Betrachtung unterzogen werden. Die abschließenden
Abstimmungstermine seien jedoch bis in den Oktober terminiert.
Frau Griepentrog merkt an, dass mit dem Neubau der Schule im Preuswald vor allem die
Quartiersentwicklung vorangetrieben werden solle und die Schule daher eine zentrale Bedeutung haben
müsse. Der Entwurf würde jedoch eine rein schulische Nutzung des Neubaus suggerieren und sei dafür
sehr aufwendig gestaltet. Sie erinnere sich noch an die ähnliche Situation in Brand, wo die Schule
ebenfalls ein großes Forum erhalten habe, welches aber unter anderem aufgrund von
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
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brandschutztechnischen Vorgaben für die Schule nicht sinnvoll nutzbar gewesen sei. Eine analoge
Situation müsse daher im Preuswald vermieden werden.
Herr Schavan erläutert, dass bei dem Entwurf der Grundschule Bildchen die Aula als
Versammlungsstätte direkt von Anfang an geplant werde und nicht wie in Brand erst nachträglich die
Genehmigungsfähigkeit hergestellt werden müsse. Zudem sei in den Beteiligungsworkshops ein großes
Forum besonders von der Stadtteilkonferenz ausdrücklich gewünscht worden. Es hätten diesbezüglich
mehrere Termine mit verschiedenen Akteuren aus dem Bezirk stattgefunden zur Frage, welche
Ausstattung eine Stadtteilschule benötigen würde.
Herr Sahm weist auf die Entscheidung der Bezirksvertretung Mitte bezüglich der Integration einer
Bibliothek in das Schulgebäude hin. Er regt an hier einen tieferen Austausch mit dem Kulturausschuss
anzuregen, da er ansonsten einen Konflikt sehe, wenn beispielsweise OGS-Räume benötigt würden. Die
Bibliothek müsse dann gegebenenfalls weichen, was erhebliche Mehrkosten mit sich bringen könnte.
Frau Schwier weist in diesem Zusammenhang auf eine Besprechung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
hin.
Herr Krott sieht die Priorität des Ausschusses auf der schulischen Betrachtung des Entwurfs und plädiert
bei einem so hohen Kostenvolumen, dass die Architektur in erster Linie der Pädagogik folgen solle.
Seiner Meinung nach gebe es im Obergeschoss große Verkehrsflächen im Verhältnis zu eher traditionell
gestalteten Klassenräumen. Hier könne gegebenenfalls eine Flächenreduzierung erreicht werden.
Allgemein sehe er jedoch die Belange des Stadtteils durch das große Forum als Versammlungsstätte gut
umgesetzt.
Herr Schavan erläutert, dass der Entwurf in der Tat von der Großzügigkeit der Flächen lebe aber auch
die Schulleitung, welche Teil des Preisgerichtes sei, habe hier keine Konflikte gesehen. Es herrsche
sogar große Zufriedenheit, obwohl jeder der ausgezeichneten Entwürfe noch Optimierungsmöglichkeiten
beinhalte.
Herr Balthasar schätzt, dass das Verhältnis von Unterrichts- und Nebenräumen nicht optimal sei. Er zeige
sich daher überrascht, da nach heutigem pädagogischen Standard eher von größeren Klassenräumen
ausgegangen werden müsse. Zudem solle immer ein Teil des Klassenraums für individuelle
Förderbedarfe abtrennbar sein, dies könne er jedoch auf den Plänen nicht erkennen.
Herr Brantin fragt, ob das nach oben offene Atrium Auswirkungen auf dem Schallschutz habe und wie der
Architekt gedenkt, dieses Problem zu bewerkstelligen. Zudem erkundigt er sich nach anfallenden
Mehrkosten die mit der Mehrfläche von knapp 200 qm einhergehen würden.
Herr Schavan erklärt, dass eine Flächenreduzierung auch eine Verkleinerung der Klassenräume mit sich
führen könne und hier sei der Architekt an gesetzliche Vorgaben gebunden. Eine Flächenreduzierung
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
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müsse daher bei den Verkehrsflächen angestrebt werden. Die Kosten könne er jedoch zum jetzigen
Zeitpunkt nicht benennen, da es sich lediglich um das erste Ergebnis des Wettbewerbs zur
Entwurfsplanung handele und erst im Rahmen einer tiefergehenden Planung ein Kostenrahmen genannt
werden könne. Bezüglich des Verhältnisses von Unterrichts- und sonstigen Flächen sei eine genaue
Definition von Unterrichtsräumen nötig und auch die Option der Abtrennung von einzelnen Bereichen zur
individuellen Förderung sei noch nicht abschließend beraten worden. Hier befinde man sich jedoch in
engem Austausch mit der Schulleitung. Bezüglich des Schallschutzes erläutert Herr Schavan, dass es zu
Nutzerkonflikten kommen könne, wenn eine bauliche Öffnung des Schulgebäudes angestrebt werde. Hier
müssten spezielle akustische Maßnahmen in die weiteren Planungen einfließen, denn eine „stille Schule“
könne nicht die Anforderung sein.
Frau Griepentrog und Frau Orthen bestärken die Forderung nach mehr Differenzierungsräumen, da dies
bereits bei der Begehung der ehemaligen Schule kritisiert worden sei. Es gehöre daher zu einer
zeitgemäßen Schulplanung, genügend Flächen für Differenzierung einzuplanen. Herr Schavan sagt zu,
dass solche Hinweise sehr seriös behandelt und gerne in die weiteren Planungsschritte einbezogen
würden.
Frau Schwier fasst abschließend zusammen, dass die pädagogische Seite des Entwurfs, insbesondere
vor dem Hintergrund der Inklusion, noch einmal näher betrachtet werden müsse. Das Atrium solle
gleichwohl von den Kindern der Schule als auch von den Anwohnern des Bezirks als
Versammlungsstätte genutzt werden, damit es einen rechtmäßigen Zweck erfülle. Ebenfalls sei zu
prüfen, wie Mensa und Atrium zusammengeführt werden könnten. Daher plädiere sie dafür, die heute
genannten Überlegungen in die weiteren Planungsschritte einzubeziehen und den Ausschuss über die
weiteren Schritte zu unterrichten.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht und das Ergebnis des dem Verhandlungsverfahren
vorgelagerten Planungswettbewerbes zur Kenntnis.
Er bittet die Verwaltung, die in der heutigen Sitzung genannten Kritikpunkte nochmals vor dem
Hintergrund einer pädagogischen Betrachtung zu überprüfen und in die weiteren Planungen mit
einfließen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 9/17
zu 5
OGS Petition der Arbeitsgemeinschaft der freien Jugendhilfeträger in der StädteRegion
Aachen für die qualitative Verbesserung im Ganztag (verbindliche Qualitätsstandards,
bessere Finanzierung, gesetzliche Regelung)
Vorlage: FB 45/0536/WP17
Herr Krott berichtet, dass die Vorlage bereits am Dienstag im Kinder- und Jugendausschuss beraten und
ein Beschluss gefasst worden sei, welchen er zu Beginn der Sitzung ausgelegt habe. Schon seit
Einführung der OGS gebe es einen Konflikt über die Verantwortlichkeit für die Einrichtungen, zumal es
bislang lediglich einen OGS-Erlass und keine eindeutige gesetzlichen Regelungen gebe. Die jetzige
Landesregierung habe zwar erkannt, dass in diesem Bereich eine Grundlage geschaffen werden müsse,
dies würde jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher könne die Stadt Aachen nun mit Unterstützung
der vorliegenden Petition einen Appell an das Land richten sich dieser Verantwortung zu stellen. Denn
die hohen Qualitätsstandards der OGS könnten nur beibehalten werden, wenn eine bessere
Finanzierung der Angebote gewährleistet sei. Daher habe der KJA einen einstimmigen Beschluss
gefasst, um den kommunalen Spitzenverband in seinen Verhandlungen mit dem Land zu stärken.
Der von den Piraten zu Beginn der Sitzung ausgelegte Beschlussvorschlag wird von Herrn Sahm
zurückgezogen, da er sich inhaltlich dem gefassten Beschluss des KJA anschließen könne. Jedoch sehe
er auch die Stadt vermehrt in der Verantwortung, da diese für die Weiterleitung von Fördergeldern und
die Ausstattung zuständig sei. Zwar sei Aachen momentan im Bereich der OGS schon gut aufgestellt,
doch die Ansprüche und Anforderungen an die Betreuung würden weiter steigen.
Herr Brantin lobt die bisherige gute Arbeit seitens der Stadt und der OGS-Träger und spricht sich dafür
aus, die Petition zu unterstützen und damit die Standards in Aachen weiter auf einem hohen Niveau
halten zu können.
Herr Fischer erläutert, dass er sich grundsätzlich dem Beschluss des KJA anschließen könne. Seiner
Auffassung nach wäre ein verpflichtender Ganztag als mittelfristige Lösung anzustreben, da es im
offenen Ganztag momentan keine eindeutigen gesetzlichen Grundlagen gebe und daher die
Verantwortung für die Ausstattung und Finanzierung weitestgehend unklar sei. Daher seien noch viele
politische Debatten notwendig und die Petition könne dafür einen Anstoß bieten.
Frau Opitz unterstützt grundsätzlich die Auffassung, dass im Bereich der OGS noch dringender
Handlungsbedarf bestehe. Allerdings teile sie die Inhalte der Petition nicht vollumfänglich. So könne sie
zum Beispiel den Standpunkt der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NordrheinWestfalen bezüglich der räumlichen Ausstattung nicht nachvollziehen. Daher erkundigt sie sich, ob mit
einem heutigen Beschluss für die Petition auch sämtliche Inhalte unterstützt würden.
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
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Herr Krott erläutert, dass die Petition als Ausgangspunkt einer weiteren politischen Debatte auf Ebene
der Landesregierung gesehen werden solle. Frau Griepentrog könne die Petition ebenfalls unterstützen
und sieht darin eine gute Basis für die weitere Entwicklung der OGS nicht nur in Aachen.
Beschluss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, in seiner nächsten Sitzung zu beschließen, die
folgende Petition an das Land NRW zu richten:
Unter dem Motto "Gute OGS darf keine Glückssache sein!" haben die Freien Wohlfahrtsverbände des
Landes NRW bereits vor den Sommerferien 2017 und jetzt aktuell erneut eine große
öffentlichkeitswirksame Kampagne durchgeführt.
Die darin enthaltenen Forderungen nach einer zukunftssicheren Finanzierung, nach personellen und
räumlichen Standards und einer klaren gesetzlichen Regelung finden in den Gremien der gesamten
StädteRegion Aachen große Unterstützung.
Auch die Stadt Aachen unterstützt das Ansinnen der Freien Wohlfahrtsverbände und appelliert an die
Landesregierung, die Forderungen nach einer zukunftssicheren, verlässlichen Finanzierung der OGS,
nach verbindlichen und einheitlichen Standards sowie nach einem klaren, gesetzlich festgeschriebenen
Auftrag für die OGS analog zu den KiTas, schrittweise umzusetzen.
Ferner wird der Städtetag NRW gebeten, dieses Ansinnen mit Nachdruck zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
zu 6
Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung, hier: Modernisierung des
Biologieraumes 1 sowie des Biologie-Sammlungsraumes am Einhard-Gymnasium
Vorlage: FB 45/0534/WP17
Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, eine Bereitstellung von überplanmäßigen konsumtiven Mitteln in
Höhe von 50.000,00 € bei PSP-Element 1-030104-900-2 „Gymnasien“ in Verbindung mit der Kostenart
52410000 „Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen“ sowie
außerplanmäßigen investiven Mitteln in Höhe von 65.000,00 € bei dem neu einzurichtenden PSPElement 5-030104-900-00600-810-2 „Modernisierung NW-Räume“ in Verbindung mit der Kostenart
78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 € netto“ zu bewilligen.
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 11/17
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
zu 7
Annahme einer Schenkung des Fördervereins der KGS Verlautenheide
Vorlage: FB 45/0533/WP17
Der TOP wird vertagt.
zu 8
Aufnahmezahlen an den Aachener Schulen zum Schuljahr 2018/2019
Vorlage: FB 45/0537/WP17
Die aktuellen Aufnahmezahlen zum Schuljahr 2018/2019 sind als Anlage beigefügt.
Herr Krott sagt, dass aufgrund der heute vorliegenden Tischvorlage keine Diskussion zu den
Anmeldezahlen möglich sei. Nach Analyse der Zahlen müssten die Lenkungsgruppe und die Fraktionen
in interner Beratung entsprechende Schlüsse ziehen.
Herr Balthasar merkt dennoch an, dass in der letzten Woche der Bildungsbericht der Länder veröffentlicht
worden sei. Nordrhein-Westfalen befände sich demnach auf dem letzten Platz bei den Klassengrößen, da
vermehrt Klassen mit über 29 Schülerinnen und Schülern gebildet würden. Dies sei pädagogisch
betrachtet ein großer Rückschritt.
Frau Keller bemängelt, dass die Aufnahmezahlen so früh nach den Ferien bei den Schulen abgefragt
würden, da sich zwischenzeitlich immer noch Änderungen in der tatsächlichen Zahl ergeben könnten.
Frau Kuchenbecker erläutert, dass aufgrund eines erhöhten öffentlichen Interesses bislang in dieser
Form vorgegangen worden sei.
Herr Menzel weist darauf hin, dass die Aufnahmezahlen der Gymnasien künftig wieder in den Fokus
rücken würden, da zum Schuljahr 2018/2019 ein neuer Höchstwert erreicht worden sei.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Einstimmig
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 12/17
zu 9
Sachstandsbericht Planungsstand Gründung einer 5. Gesamtschule, Antrag zur
Tagesordnung der Fraktion DIE GRÜNE vom 30.08.2018
Herr Brötz berichtet, dass seit dem Beschluss des Schulausschusses am 05.07.2018 zu Beginn der
Sommerferien mehrere Arbeitsschritte umgesetzt worden seien. In erster Linie habe die
Planungsabteilung einen Kriterienkatalog für einen möglichen Standort, angelehnt an die bereits im
Ausschuss präsentierten schulplanerischen Grundsätze, entwickelt. Zudem habe ein interkommunaler
Austausch mit mehreren Kommunen in NRW stattgefunden, unter anderem mit Würselen, da dort aktuell
ebenfalls der Neubau einer Gesamtschule realisiert werde. Bei dem Vergleich habe man sich
insbesondere auf die Flächen der Liegenschaften, der Geschossflächen der Gebäude und den
Kostenrahmen konzentriert. Darüber hinaus werde am 09.11.2018 ein Termin bei der Bezirksregierung
Köln mit den Schulaufsichtsbeamten der Schulformen, Frau Schwier und Vertretern des Fachbereichs
Kinder, Jugend und Schule zum Thema „Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft“ mit
besonderem Augenmerk auf die Errichtung einer weiteren Gesamtschule stattfinden.
Frau Griepentrog bedankt sich für die Ausführungen und sehe den Tagesordnungsantrag damit als
erledigt an. Da die Frage des Standortes ihrer Meinung nach sehr öffentlichkeitswirksam sei, bittet sie um
eine zeitnahe Berichterstattung im Ausschuss sobald weitere Informationen vorliegen würden.
zu 10
Mitteilungen der Verwaltung
Frau Schwier berichtet von einem durch die Landesregierung initiierten Schulversuch, bei welchen sich
Schulen der Sekundarstufe I als sogenannte „Talentschulen“ bewerben könnten. Von den insgesamt
knapp 3.000 Schulen mit Sek I in NRW würde das Land 45 Schulen als Talentschule auszeichnen. Um
Talentschule zu werden, müsse ein Antragsverfahren gemeinsam von Schule und Schulträger
durchlaufen werden, Antragsteller sei jedoch der Schulträger. Es seien zwei Bewerbungsrunden
vorgesehen, von welchen die erste zum Schuljahr 2019/2020 beginne. Um an dieser Bewerbungsrunde
teilnehmen zu können, müssten die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 07.12.2018 bei der
Bezirksregierung vorliegen, für die zweite Bewerbungsrunde entsprechend ein Jahr später.
Herr Brötz erläutert, dass die Kriterien für eine erfolgreiche Bewerbung sehr umfangreich und aufwendig
seien. Zunächst müsse die Schule in einem sozial benachteiligten Sozialraum liegen, außerdem müsse
ein ausführliches pädagogisches Konzept vorgelegt werden und die Entscheidung, ob eine Ernennung
zur Talentschule im Bereich MINT oder kulturelle Bildung angestrebt werde. Als Förderung werde den
Talentschulen ein 20%-iger Zuschlag auf den Grundstellenbedarf gewährt. Der Schulträger müsse zur
Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen unter anderem auch Ziele für die Quartiersentwicklung und
die Entwicklung der Schule im Sozialraum vorstellen. Das Land erwarte zudem, dass die entsprechende
Schule räumlich und digital gut ausgestattet sei. Problematisch in diesem Zusammenhang sei das
Kriterium, dass Mittel aus den Förderprogrammen Gute Schule 2020 und
Kommunalinvestitionsfördergesetz (KP 4) auf Talentschulen ausgerichtet werden sollten. Die zur
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
Seite: 13/17
Verfügung stehenden Mittel seien in Aachen jedoch schon per Ratsbeschluss priorisiert worden. Sollte
eine Aachener Schule die erste Förderrunde anstreben wollen, müssten die erforderlichen
Unterlageninnerhalb der nächsten zehn Tage beim Schulträger eingehen um den Schulausschuss noch
rechtzeitig einbinden zu können. Da sich das Programm zur Zeit noch in der Entstehung befinde und eine
weitergehende Informationsveranstaltung für betroffene Schulträger erst am 10.09.2018 stattgefunden
habe, sieht Herr Brötz eine Bewerbung von Aachener Schulen zur ersten Förderrunde als eher
unwahrscheinlich an.
Herr Fischer schlägt vor, dass sich Schulen aus Aachen erst in der zweiten Förderrunde bewerben
sollten, da ein gewisser zeitlicher Vorlauf notwendig sei, um die erforderlichen Bewerbungsunterlagen
zusammenstellen zu können. Er sehe durch eine Bewerbung in der zweiten Runde keine wesentlichen
Nachteile für die Stadt Aachen. Über diesen Vorschlag herrscht Konsens im Ausschuss.
SchA/28/WP.17
Ausdruck vom: 01.10.2018
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