Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
315904.pdf
Größe
275 kB
Erstellt
12.10.18, 12:00
Aktualisiert
14.10.18, 03:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1065/WP17
öffentlich
12.10.2018
Dez. III / FB61/300
Einfach und bequem ÖPNV nutzen in der Euregio, Ratsantrag der
GRÜNEN-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 17.05.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.11.2018
Mobilitätsausschuss
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Partnern weitergehende Gespräche zu führen mit
dem Ziel, dass unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit für die Verkehrsunternehmen die aus
Kundensicht wünschenswerte Aufhebung der Bedienungsverbote im grenzüberschreitenden
Binnenverkehr auf den Buslinien 21 und 350 (Arriva) sowie 34 (ASEAG) zukünftig ermöglicht wird.
Hierbei soll eine zeitlich befristete Pilotphase mit einer entsprechenden Evaluation geplant werden.
Vorlage FB 61/1065/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.10.2018
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Erläuterungen:
Anlass
Die GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat mit beigefügtem Antrag vom 17.05.2018
die Verwaltung beauftragt, sich für eine Verbesserung im grenzüberschreitenden ÖPNV
einzusetzen. Fahrgästen solle es demnach zukünftig ermöglicht werden,
grenzüberschreitend fahrende Linienbusse aus Nachbarländern (z.B. Arriva Linien 21 und
350) auch für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Aachen nutzen zu dürfen. Hierzu soll
entsprechen dem Antrag der Grünen schrittweise auf die Aufhebung des
Bedienungsverbotes im Binnenverkehr, die Einbindung in das European Traveller Club (etc)Projektes und schließlich auf eine Tarifkooperation im AVV hingewirkt werden (s. Anlage 1).
Stellungnahme von AVV, ASEAG und Provinz Limburg
Der Stadt Aachen hat Stellungnahmen von AVV, ASEAG und dem Aufgabenträger auf
niederländischer Seite (Provinz Limburg) zum Antrag der Grünen eingeholt. Die einzelnen
Stellungnehmen können wie folgt zusammengefasst werden:
Stellungnahme der Aachener Verkehrsverbund GmbH
Der AVV geht in seiner Stellungnahme vom 30.8.2018 eingangs auf die Historie der
grenzüberschreitenden Konzessionen der heutigen Linie 350 ein. Demnach geht die heutige
Konzession auf eine Genehmigung aus dem Jahr 1991 zurück. Seinerzeit wurde dem
niederländischen Verkehrsunternehmen durch Bestreben des Aufgabenträgers auf
deutscher Seite ein Bedienverbot für den Binnenverkehr auf deutscher Seite auferlegt. Diese
Regelung wurde mit nachfolgenden Wechseln der Konzessionsnehmer (seit 1995 Hermes,
seit 2006 Veolia, seit 2016 Arriva) entsprechend beibehalten. Auch in der
Verwaltungsvereinbarung zur Regionalkonzession Limburg vom März 2015 zwischen der
Provinz Limburg, der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen, des Kreises Heinsberg, dem
Zweckverband Aachener Verkehrsverbund und der Aachener Verkehrsverbund GmbH
wurden die o.g. Regelungen bezüglich des Bedienverbotes für den innerdeutschen
Streckenabschnitt übernommen.
Der AVV weist in seiner Stellungnahme aber ausdrücklich darauf hin, dass Veränderungen
und eine Weiterentwicklung der in der Verwaltungsvereinbarung getroffenen Regelungen
insbesondere im Sinne der Stärkung des grenzüberschreitenden ÖPNV und mit dem Ziel der
Verbesserung für die Fahrgäste, möglich und wünschenswert sind.
Der AVV begrüßt eine Abschaffung des Bedienverbotes auf den Arriva-Linien 21 und 350 im
deutschen Binnenverkehr sowie eine Anerkennung der AVV-Tarifprodukte auf dem
deutschen Streckenabschnitt. Aus Sicht des AVV ist das bestehende Bedienungsverbot für
die Fahrgäste nicht verständlich. Die Abschaffung des Bedienungsverbotes würde zu einer
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Verdichtung und Verbesserung des grenzüberschreitenden Linienangebotes führen,
wodurch wiederum zusätzliche Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden können.
Gleichwohl weist der AVV darauf hin, dass eine Öffnung der genannten Arriva-Linien für den
deutschen Binnenverkehr nicht zu einseitigen Verschiebungen der Fahrgasteinnahmen
führen darf. Bei der Umsetzung und Ausgestaltung der Maßnahmen sind Vorkehrungen zu
treffen, damit der ASEAG keine finanziellen Nachteile entstehen.
Ergänzend zu den o.g. Maßnahmen zur Verbesserung des Leistungsangebotes im
grenzüberschreitenden Verkehr wird vom AVV u.a. im Rahmen des EU-Projektes „European
Travellers Club“ das Ziel verfolgt, die beiden Tarifsysteme auf niederländischer und
deutscher Seite durch Verknüpfung der Vertriebssysteme durchgängig nutzbar zu machen.
Stellungnahme der ASEAG
Die ASEAG stellt in Ihrer Stellungnahme vom 05.07.2018 dar, dass die verkehrliche Funktion
der Arriva-Linien 21 und 350 als Schnellbuslinien mit übergeordneter Verbindungsfunktion,
einer zusätzlichen Naherschließung auf dem Stadtgebiet Aachen entgegensteht. Es wird
bezweifelt, ob der Wunsch, an weiteren Haltestellen den Ein- und Ausstieg zu ermöglichen,
tatsächlich im Interesse der Kunden ist, die sich bewusst für eine schnelle Verbindung
entschieden haben.
Die ASEAG führt weiter aus, dass Sie einer Verlängerung der Linie 350 bis zum Bushof
Aachen im Rahmen der neuen Konzession von Arriva trotz einnahmeseitiger Bedenken nur
aus verkehrlichen Gründen (Verbesserung der Verbindung regionaler Zentren) zugestimmt
habe. Eine Naherschließung ist aus Sicht der ASEAG mit diesem Ziel nicht vereinbar.
Zudem stellt die ASEAG dar, dass die Nahbereichserschließung auf der Achse VaalsAachen Zentrum aus Sicht der ASEAG bereits heute als gut bis sehr gut zu bezeichnen ist.
Ein Großteil der Strecke ist Teil des City-Takts; an beiden im Antrag genannten Haltestellen
Reutershag und Steppenberg sind in der Regel sechs Abfahrten je Stunde zu verzeichnen.
Für die ASEAG sind neben den eingangs dargestellten verkehrsplanerischen Aspekten
letztendlich auch finanzielle Aspekte der Einnahmensicherung zu berücksichtigen. In der
Vergangenheit seien bereits verschiedene Versuche einer tarifpolitischen Lösung erfolglos
geblieben. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden umfangreichen Einnahmeansprüche
von Arriva im Falle einer Bedienung des deutschen Streckenabschnittes macht die ASEAG
in ihrer Stellungnahme deutlich, dass ein finanzieller Ausgleich – letztendlich durch die Stadt
Aachen – unerlässlich wäre. Seitens der ASEAG wird in diesem Zusammenhang bezweifelt,
dass die Einnahmeverluste auf der Achse Vaals – Aachen durch die Bedienung
niederländischer Haltestellen z.B. auf dem Linienweg der Linie 34 kompensiert werden
könnten.
Zusammenfassend bezweifelt die ASEAG die Notwendigkeit einer weiteren zusätzlichen
Erschließung durch die niederländische Linie 350 auf der Achse Vaals – Aachen Zentrum,
da die Relation gut durch die ASEAG bedient werde, die Funktion der Linie 350 als
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Schnellbuslinie gefährdet werde und vermutlich kaum zu klärende Konflikte bei der
Einnahmenaufteilung entstehen würden.
Zum Projekt European Travellers Club des AVV führt die ASEAG aus, dass sie dieses
Projekt voll unterstützt. In Abstimmung mit AVV und Arriva habe die ASEAG beschlossen,
das System trotz Ende des Pilotzeitraums (März 2018) weiter zu betreiben. AVV und NVR
stimmen derzeit eine Folgefinanzierung zur Weiterentwicklung des Systems ab. Die ASEAG
erläutert, dass sie beabsichtigt, sich auch in diesem zweiten Entwicklungsschritt zu
beteiligen.
Stellungnahme der Provinz Limburg
Die Provinz Limburg bestätigt in ihrer Stellungnahme vom 25.06.2018, dass in den
vertraglichen Regelungen zwischen Provinz Limburg und Arriva aufgenommen wurde, dass
die Arriva Busse der Linie 350 in Aachen lediglich an den Bushaltstellen Schanz,
Hauptbahnhof, Elisenbrunnen und Bushof halten dürfen und nur Fahrgäste im
grenzüberschreitenden Verbindungen befördern dürfen. Die Provinz Limburg ist prinzipiell
offen für eine Anpassung der bestehenden Regelungen, um ausländischen Bussen auch den
Binnenverkehr mit Fahrgästen im jeweils anderen Land zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für
die niederländischen Busse auf deutschem Gebiet als auch die ASEAG Busse auf
niederländischem Gebiet. Die Provinz Limburg weist jedoch darauf hin, dass unabhängig von
einer möglichen Änderung / Anpassung der Verwaltungsvereinbarung die Entscheidung für
die Bedienung zusätzlicher Haltestellen in der Stadt Aachen bei Arriva liegt. Hierbei wird der
Hinweis angeführt, dass die Linie 350 derzeit häufig Verspätungen durch
Kapazitätsprobleme am Bushof Aachen einfährt, die der weiteren Bedienung von
zusätzlichen Haltestellen möglicherweise entgegenstehen könnten. In jedem Fall bietet die
Provinz ihre Gesprächsbereitschaft mit den deutschen Partnern für die Weiterentwicklung
des grenzüberschreitenden ÖPNV an.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung unterstützt und begrüßt alle Maßnahmen, die eine Attraktivitätssteigerung
des (grenzüberschreitenden) ÖPNV bewirken. Wichtig sind daher die Bestrebungen des
AVV im Rahmen des ETC-Projektes die vertrieblichen Hürden im grenzüberschreitenden
ÖPNV zu verringern. Aus Sicht der Fahrgäste sind aber insbesondere die verkehrlichen
Angebote von großer Bedeutung. Warum in einen niederländischen Schnellbus mit Ziel
Aachen Hbf. bzw. Innenstadt auf der gesamten Achse Vaals-Innenstadt an keiner
Haltestelle zugestiegen werden kann, ist den Fahrgästen kaum zu vermitteln.
Neben dem aktuellen Antrag liegen weitere Anfragen aus dem politischen Raum vor. Zuletzt
wurde im Rahmen der Beratung zu den Fahrplanmaßnahmen 2017 in der Bezirksvertretung
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Laurensberg der Wunsch geäußert, dass über einen Halt der Schnellbusline 350 an der
Haltestelle Reutershag nochmals verhandelt werden solle. Gerade die Verbindung
Steppenberg – Hauptbahnhof wurde in der Vergangenheit immer wieder als
Direktverbindung gewünscht und könnte durch einen Arriva-Halt als Schnellbusanbindung
geschaffen werden. Heute existiert die Anbindung nur durch einen zeitaufwändigen Umstieg.
Die Verwaltung empfiehlt daher, in Abstimmung mit den Partnern weitergehend zu prüfen, ob
durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung Bedienungsverbote im
grenzüberschreitenden Binnenverkehr aufgehoben werden können, um verkehrlich sinnvolle
Angebote für die Fahrgäste zu entwickeln. Gleichwohl müssen bei diesen Überlegungen
auch die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund soll bei den
weiteren Gesprächen eine zeitlich befristete Pilotphase mit entsprechender Evaluation
(Fahrgastzählungen, Fahrgastbefragungen, finanzielle Auswirkungen) geprüft werden.
Anlage/n:
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