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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
315575.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
10.10.18, 12:00
Aktualisiert
14.10.18, 03:13
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Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Bezirksamt Aachen-Brand Aachener Stadtbetrieb FB 36/0302/WP17 öffentlich 10.10.2018 36/200 Ausweitung der sich selbst überlassenen Brander Grünflächen Antrag der Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung AachenBrand vom 28.8.2018 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 31.10.2018 Bezirksvertretung Aachen-Brand Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag "Ausweitung der sich selbst überlassenen Brander Grünflächen" vom 28.8.18 gilt als behandelt. Vorlage FB 36/0302/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.10.2018 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN X Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 36/0302/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.10.2018 Seite: 2/3 Erläuterungen: Auf Antrag der Fraktion "Die GRÜNEN" hat die Bezirksvertretung Brand die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Grünflächen sich selbst überlassen werden können, damit der dann entstehende, natürliche Pflanzenaufwuchs als Lebensgrundlage für Insekten zur Verfügung steht. Für die Entwicklung solcher Flächen, die im gesamten Stadtgebiet und auch im Bezirk Brand bereits praktiziert wird, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, um die gewünschte Vegetationsstruktur zu erreichen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Flächen möglichst nicht betreten und auch nicht als Hundeauslauf benutzt werden. Sonnige Standorte sind besonders im Hinblick auf die Förderung von Insekten von Vorteil. Um die Pflege mit entsprechendem Gerät effizient durchführen zu können, sollten die Flächen möglichst großflächig und zusammenhängend sein. Vor diesem Hintergrund können im Bezirk Brand u.a. die nachfolgenden Bereiche als geeignet für Blüh- bzw. Langgraswiesen angesehen werden:  Nordstraße, insbesondere der Kreuzungsbereich zur Debeystraße  Rombachstraße  Vennbahn, abschnittsweise  Randbereiche im süd-westlichen Teil der Parkanlage Eschenallee Bei der Pflege solcher Flächen wird, um die Benutzbarkeit und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, entlang von Wegen ein ca. 1m breiter Streifen kurz gehalten. Gleiches gilt für die an Privatgrundstücke angrenzenden Randbereiche. Über die oben genannten Flächen hinaus wurden weitere städtische Grünanlagen im Hinblick auf extensiv gepflegte Wiesen geprüft. Am Brander Wall wird insbesondere entlang der Wege dieses Modell bereits umgesetzt. Im Umfeld des dort gelegenen Sportplatzes ist dies wegen der intensiveren Nutzungsanforderungen nicht möglich. Gleiches gilt für die Anlage am Alten Bahnhof, hier kommt zudem noch eine stärkere Vermüllung von Vegetationsflächen hinzu, was ebenfalls eine häufigere Pflege erfordert. Auf den geeigneten städtischen Grünflächen in Brand wird, unter Berücksichtigung der erläuterten funktionalen und ästhetischen Aspekte, die Entwicklung von Blüh- bzw. Langgraswiesen umgesetzt. Vorlage FB 36/0302/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.10.2018 Seite: 3/3