Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
315575.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
10.10.18, 12:00
Aktualisiert
14.10.18, 03:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Bezirksamt Aachen-Brand
Aachener Stadtbetrieb
FB 36/0302/WP17
öffentlich
10.10.2018
36/200
Ausweitung der sich selbst überlassenen Brander Grünflächen
Antrag der Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung AachenBrand vom 28.8.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
31.10.2018
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag "Ausweitung der sich selbst überlassenen Brander Grünflächen" vom 28.8.18 gilt als
behandelt.
Vorlage FB 36/0302/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 36/0302/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Auf Antrag der Fraktion "Die GRÜNEN" hat die Bezirksvertretung Brand die Verwaltung beauftragt zu
prüfen, welche Grünflächen sich selbst überlassen werden können, damit der dann entstehende,
natürliche Pflanzenaufwuchs als Lebensgrundlage für Insekten zur Verfügung steht.
Für die Entwicklung solcher Flächen, die im gesamten Stadtgebiet und auch im Bezirk Brand bereits
praktiziert wird, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, um die gewünschte
Vegetationsstruktur zu erreichen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Flächen möglichst nicht
betreten und auch nicht als Hundeauslauf benutzt werden. Sonnige Standorte sind besonders im
Hinblick auf die Förderung von Insekten von Vorteil. Um die Pflege mit entsprechendem Gerät effizient
durchführen zu können, sollten die Flächen möglichst großflächig und zusammenhängend sein.
Vor diesem Hintergrund können im Bezirk Brand u.a. die nachfolgenden Bereiche als geeignet für
Blüh- bzw. Langgraswiesen angesehen werden:
Nordstraße, insbesondere der Kreuzungsbereich zur Debeystraße
Rombachstraße
Vennbahn, abschnittsweise
Randbereiche im süd-westlichen Teil der Parkanlage Eschenallee
Bei der Pflege solcher Flächen wird, um die Benutzbarkeit und Verkehrssicherheit zu gewährleisten,
entlang von Wegen ein ca. 1m breiter Streifen kurz gehalten. Gleiches gilt für die an
Privatgrundstücke angrenzenden Randbereiche.
Über die oben genannten Flächen hinaus wurden weitere städtische Grünanlagen im Hinblick auf
extensiv gepflegte Wiesen geprüft. Am Brander Wall wird insbesondere entlang der Wege dieses
Modell bereits umgesetzt. Im Umfeld des dort gelegenen Sportplatzes ist dies wegen der intensiveren
Nutzungsanforderungen nicht möglich. Gleiches gilt für die Anlage am Alten Bahnhof, hier kommt
zudem noch eine stärkere Vermüllung von Vegetationsflächen hinzu, was ebenfalls eine häufigere
Pflege erfordert.
Auf den geeigneten städtischen Grünflächen in Brand wird, unter Berücksichtigung der erläuterten
funktionalen und ästhetischen Aspekte, die Entwicklung von Blüh- bzw. Langgraswiesen umgesetzt.
Vorlage FB 36/0302/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.10.2018
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