Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
18.10.18, 13:02
Aktualisiert
18.10.18, 13:02
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B
hier: Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 18.10.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 33. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 02.10.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 18. Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B hier: Satzungsbeschluss Vorlagennummer: 166/2018 Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Listen 1.1-1.3, Abwägungsvorschläge) - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Listen 2.1 und 2.2, Abwägungsvorschläge) - erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Listen 3.1 und 3.2, Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende Planzeichnung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B mit Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90)) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Einstimmig, 0 Enthaltungen