Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
18.10.18, 13:02
Aktualisiert
18.10.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 18.10.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 33. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 02.10.2018 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
18.
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B
hier: Satzungsbeschluss
Vorlagennummer: 166/2018
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird
beschlossen:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
Stellungnahmen zur
- frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und
der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Listen 1.1-1.3, Abwägungsvorschläge)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs.
2 BauGB (Listen 2.1 und 2.2, Abwägungsvorschläge)
- erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Listen 3.1 und 3.2,
Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen zu bescheiden.
2.
Die in der Sitzung vorliegende Planzeichnung zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B mit
Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7
der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch
Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90)) vom Rat der Stadt
Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung
wird zur Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen