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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
315882.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
08.10.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 14:48

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0554/WP17 öffentlich 08.10.2018 FB 45/300 2. Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe nach SGB VIII für das Jahr 2018 - Zeitraum 01.01.2018 – 30.09.2018 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 30.10.2018 30.10.2018 Kinder- und Jugendausschuss Schulausschuss Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: 1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 45/0554/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.10.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 2018 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz 2019 ner Ansatz ff. 2018 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2019 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden - Verschlechterung vorhanden Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- konsumtive Ansatz Auswirkungen 2018 Ertrag 22.468.100 17.657.200 67.573.700 67.573.700 0 0 56.866.300 54.164.000 172.949.100 172.949.100 0 0 0 0 0 0 0 0 -34.398.200 -36.506.800 -105.375.400 -105.375.400 0 0 Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / - Verschlechterung ner Ansatz Ansatz 2019 ner Ansatz ff. 2018 2019 ff. -2.108.600 0 Deckung wird innerhalb des Deckung ist gegeben Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) Produktes erfolgen Vorlage FB 45/0554/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.10.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Der 2. Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe nach SGB VIII, der die Fallzahlen und Finanzentwicklung für den Zeitraum 01.01.2018 – 30.09.2018 in den Blick nehmen wird, ergänzt den in der Sitzung des KJA am 11.09.2018 vorgestellten 1. Sachstandbericht für das Jahr 2018. 2. Fallzahlen Die Anlagen 1a bis 1c beschreiben die Fallzahlen im Bereich der HzE, der Eingliederungshilfe und der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA). Im angegebenen Zeitraum 01.01.2018 bis 30.09.2018 wurden insgesamt 3.868 Leistungen der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durchgeführt. Dem gegenüber stehen 3.396 Leistungen zum 24.07.2018. Dies bedeutet einen Anstieg von knapp 500 Leistungen. Im klassischen Bereich Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe sind 2.995 Leistungen (2.646 Leistungen zum 24.07.2018) und bei den UMA insgesamt 873 Leistungen (750 Leistungen zum 24.07.2018) zu verzeichnen. 2.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen Bei den klassischen Hilfen zur Erziehung ist im Wesentlichen auf den ersten Sachstandbericht zu verweisen. Die vergangenen Monate haben sich als leistungsintensiv in allen Teams gezeigt. Das für Kriseninterventionen eingerichtete SRT IX verzeichnete seit Mitte Juni 2018 rund 350 Meldungen auf Kindeswohlgefährdungen, die insgesamt zu einem Anstieg der Gesamtzahl zum 30.09.2018 auf 902 Meldungen geführt hat. Im Rahmen der notwendigen Klärungsprozesse kam es im Sinne des Kinderschutzes zu kurzfristigen stationären Unterbringungen, die sich im Bereich der § 34 SGB VIII – Leistungen niederschlägt. 2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer Der Abbau vorhandener Leistungen in der Gesamtheit setzt sich kontinuierlich fort. Bedingt durch das Volljährig werden vieler junger Menschen sinken die stationären Unterbringungen. Es werden Leistungen konsequent ab Volljährigkeit – sofern es die individuelle Hilfeplanung zulässt – in ambulanter Form gewährt. Die vorläufigen Inobhutnahmen gem. § 42 a SGB VIII liegen für den benannten Zeitraum bei 247 Leistungen. Wie in den vergangenen Jahren strömen seit Anfang September mehr junge Menschen über Spanien und Frankreich nach Deutschland, sodass Engpässe bei der Unterbringung der jungen Menschen punktuell auftreten. Die Meldung an die Landesverteilstelle des LVR funktioniert weiter reibungslos, wobei es hier zurzeit zu einer verzögerten Verteilung an andere Bundesländer und Kommunen kommt. Vorlage FB 45/0554/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.10.2018 Seite: 3/4 3. Kostenentwicklung Der Daten- und Kenntnisstand vom 30.09.2018 wurde auf der Grundlage von Hochrechnungen aus der Fachsoftware LogoData der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ermittelt. Nach entsprechender Konkretisierung ergibt sich für das Jahr 2018 folgendes Bild. 3.1 Klassische Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen Entsprechend der Anlage 2 entsteht ein Aufwand in Höhe von 41 Mio. Euro, dem ein Ansatz in Höhe von rd. 38,9 Mio. Euro gegenüber steht. Hierdurch ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 2,1 Mio. Euro. Die erforderliche Deckung oben genannter Summe erfolgt innerhalb des Produktes und die Mittel werden entsprechend zur Verfügung stehen. 3.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer Auf den UMA-Bereich werden entsprechend der Konkretisierung rd. 13,2 Mio. Euro incl. Krankenhilfekosten entfallen, dem Haushaltsmittel in Höhe von 18 Mio. Euro gegenüber stehen. 3.3 Einnahmeentwicklung Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2018 bislang eine Ertragssumme in Höhe von 21.045.245 Euro (Stand der Konten am 30.09.2018).  Klassischer HzE-Bereich 4.701.487 Euro  UMA-Bereich 15.443.208 Euro  Personalkostenerstattung vom Land 900.550 Euro Dem gegenüber steht ein Ansatz in Höhe von insgesamt 22.468.100 Euro für das Jahr 2018. Der Ertragsstand heute beinhaltet allerdings auch jetzige Rechnungsstellungen aus Aufwand der Vorjahre, die ertragswirksam für das Jahr 2018 zu verbuchen sind. Die Zahlung erfolgt seitens des Landschaftsverbands Rheinland. Der Zeitpunkt der dortigen Zahlungen lässt sich durch FB 45/300 nicht beeinflussen. 4. Ursachen der Fallzahlen- und Kostenentwicklung und sich ergebende Konsequenzen für die Jugendhilfe Hier wird auf die Ausführungen des ersten Sachstandberichtes verwiesen. Anlage/n: Anlage 1 Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der Eingliederungshilfen Anlage 2 Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe Vorlage FB 45/0554/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.10.2018 Seite: 4/4