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Beschlussvorlage (Nahverkehrsplan für den Kreis Düren; hier: Errichtung von Mobilstationen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Erstellt
18.10.18, 12:00
Aktualisiert
18.10.18, 12:00
Beschlussvorlage (Nahverkehrsplan für den Kreis Düren;
hier: Errichtung von Mobilstationen) Beschlussvorlage (Nahverkehrsplan für den Kreis Düren;
hier: Errichtung von Mobilstationen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Bau- und Umweltausschuss 31.10.2018 137/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 3 Herr Riester, Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 797.33 02.10.2018 TOP-Nr. öffentlich 3 Nahverkehrsplan für den Kreis Düren; hier: Errichtung von Mobilstationen Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die erläuternde Stellungnahme des Büros für Verkehrsund Stadtplanung (BVS) Rödel & Pachan vom 25.09.2018 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkrete Planung einzelner Mobilstationen für eine Beratung und Entscheidung der politischen Gremien vorzubereiten. Finanzielle Auswirkungen ? grds. ja, abhängig von der tatsächlichen Umsetzung Produkt: 912111 € Sachverhalt: Die Umsetzung des Nahverkehrsplans des Kreises Düren und die mögliche Errichtung von Mobilstationen war bereits mehrfach Beratungsgegenstand dieses Ausschusses, letztmalig in der Sitzung am 21.06.2018 (TOP 7). Der Bau- und Umweltausschuss hatte weitere inhaltliche Fragen und beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die aufgeworfenen Fragen zu klären. Die Punkte wurden zwischenzeitlich mit dem Büro BVS besprochen. Die Antwort ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. - Seite 1 von 2 - Bei Klärung dieser Fragen wurde bekannt, dass der kommunalübergreifende Förderantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR) für die Errichtung von Mobilstationen in diesen Wochen eingereicht werden muss. Um den politischen Gremien der Gemeinde Hürtgenwald die Entscheidungsmöglichkeiten über eine Teilnahme am Förderprogramm offen halten zu können, wurde von Bürgermeister Buch in der Ratssitzung am 18.09.2018 vorgeschlagen, die Gemeinde Hürtgenwald als möglichen Fördernehmer im Förderprogramm zu belassen. Hiermit steht es den politischen Gremien weiterhin frei, ob man einzelne Aufwertungen von ÖPNV Haltestellen mit einem 90%-igen Zuschussanteil tatsächlich umsetzt. Die Verwaltung wird ein Ingenieurbüro bitten, mit geringem Aufwand eine beispielhafte Planung für die Aufwertung einer Mobilstation zu erstellen, damit man sich einen Eindruck von der konkreten Umsetzung machen kann. Da die Planung derzeit noch nicht vorliegt, muss ggf. in der Sitzung hierzu berichtet werden. Um dem Bau- und Umweltausschuss eine umfassende Information über das Thema und die Einbindung in den kreisweiten Nahverkehrsplan geben zu können, ist dieser Vorlage zudem die Sitzungsvorlage 319/18 des Kreises Düren beigefügt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Abhängig von der Anzahl und der tatsächlichen Ausstattung der jeweiligen Mobilstationen. 90%iger Zuschuss, 10%-iger Eigenanteil. Siehe hierzu auch die Ausführungen in dem erläuternden Schreiben des Büros BVS Rödel&Pachan vom 25.09.2018. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es ist abzuwägen zwischen der deutlichen Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und einer Verbindung verschiedener Mobilitätsangebote (Bus, Fahrrad, E-Bike) einerseits und den finanziellen Belastungen für die Kommune andererseits. Für die Kommune sind dies u.a. der 10%ige Eigenanteil und der Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsaufwand (z.B. für die Reinigung) der einzelnen Mobilstationen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -