Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Fortentwicklung der Gestaltungssatzungen der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Erstellt
18.10.18, 12:00
Aktualisiert
18.10.18, 12:00
Beschlussvorlage (Fortentwicklung der Gestaltungssatzungen der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Fortentwicklung der Gestaltungssatzungen der Gemeinde Hürtgenwald)

öffnen download melden Dateigröße: 154 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Bau- und Umweltausschuss 31.10.2018 138/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 3 Herr Riester, Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 630.039 04.10.2018 TOP-Nr. öffentlich 1 Fortentwicklung der Gestaltungssatzungen und des Textbebauungsplans „Gestaltung“ der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Die Darstellungen werden zur Kenntnis genommen. Im Haushalt des Jahres 2019 sind finanzielle Mittel zur Überarbeitung der gemeindlichen Gestaltungssatzungen vorzusehen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja, abhängig von Art und Umfang Produkt: 90911 € Sachverhalt: Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hürtgenwald hatte in seiner Sitzung am 16.03.2017 einstimmig beschlossen, die „Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedungen“ (Gestaltungssatzungen) in den einzelnen Ortsteilen zu überarbeiten. Das gleiche gilt für den Textbebauungsplan mit der Bezeichnung „Gestaltung“. Eine Überarbeitung kann nur mit fachkundiger, externer Begleitung erfolgen, da in der Verwaltung oder Politik weder die Fachkompetenz noch die personellen Kapazitäten vorhanden sind. Auch - Seite 1 von 2 - andere Kommunen bedienen sich zunehmend externer Kompetenz um eine Gestaltungssatzung zu entwickeln und zu erlassen. Konkret geschieht dies derzeit z.B. in der Gemeinde Roetgen. Vom Büro RaumPlan aus Aachen, werden Herr Uli Wildschütz (Dipl.-Ing. Architekt, Stadtplaner, Bauassesor) sowie Herr Prof. Dr. Westerheide vortragen und Möglichkeiten zur Überarbeitung der vorgenannten örtlichen Bauvorschriften aufzeigen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Ja, im Falle einer Beauftragung. Abhängig von Art und Umfang. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Abwägung und Entscheidung kann nur nach Kenntnis aller maßgebender Kriterien erfolgen. Hier sollte der mündliche Vortrag in der Sitzung abgewartet werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -