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Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wehebachtalsperre durch die Bezirksregierung Köln; hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
159 kB
Erstellt
18.10.18, 12:00
Aktualisiert
18.10.18, 12:00
Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wehebachtalsperre durch die Bezirksregierung Köln;
hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wehebachtalsperre durch die Bezirksregierung Köln;
hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Bau- und Umweltausschuss Gemeinderat 31.10.2018 22.11.2018 140/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 3 Herr Riester, Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 690.41 10.10.2018 TOP-Nr. öffentlich öffentlich 6 Erlass einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wehebachtalsperre durch die Bezirksregierung Köln; hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Folgende Stellungnahme wird nach dem Informations- und Erörterungstermin am 09.11.2018 seitens der Gemeinde Hürtgenwald abgegeben: Ist noch nach dem Termin zu erarbeiten. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 913313 € Sachverhalt: Die Bezirksregierung Köln hat der Gemeinde Hürtgenwald die Unterlagen zum Beteiligungsverfahren in dem Erlassverfahren zur neuen Wasserschutzgebietsverordnung Wehebachtalsperre mit Verfügung vom 21.08.2018, hier eingegangen am 31.08.2018, übersandt. Die umfangreichen Unterlagen (über 50 DIN A 4-Seiten, tlw. farbig) nebst Kartenmaterial (Pläne in - Seite 1 von 2 - DIN A 0) sind dieser Vorlage auszugsweise beigefügt. Der räumliche Geltungsbereich für das Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald umfasst die Ortslagen Raffelsbrand, Vossenack, Hürtgen, Kleinhau und Großhau. Die umfangreichen Unterlagen wurden in den letzten Wochen gesichtet und –soweit möglichgeprüft. Im Vergleich zu der jetzigen Wasserschutzgebietsverordnung ergeben sich hierbei Änderungen, sowohl hinsichtlich der erfassten Gebiete als auch hinsichtlich der jeweils geltenden Wasserschutzgebietszonen. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald wurde in seiner Sitzung am 18.09.2018 über den grundlegenden Sachverhalt bereits mündlich unter TOP 10.2 informiert. Seitens der Gemeinde Hürtgenwald wurde erklärt, dass eine gemeindliche Stellungnahme im Beteiligungsverfahren nur nach umfangreicher Information und Erläuterung der politischen Gremien erfolgen kann. Gleichzeitig hat die Gemeinde Hürtgenwald die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstellen Aachen, Düren, Euskirchen, die beiden Ortslandwirte in Hürtgenwald sowie das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde in Hürtgenwald als weitere, örtlich bedeutende Träger öffentlicher Belange angeschrieben und eine gemeinsame Abstimmung angeboten. Nach Terminvereinbarung mit dem Dezernat 54 –Wasserwirtschaft- bei der Bezirksregierung Köln darf ich zu einem gemeinsamen Informations- und Erläuterungstermin für die Mitglieder des Rates der Gemeinde Hürtgenwald und des Bau- und Umweltausschusses am Freitag, den 09.11.2018, Beginn 13.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses herzlich einladen. Es ist beabsichtigt, im Anschluss an die Veranstaltung im Rathaus örtliche Bereiche mit den Vertretern der Bezirksregierung Köln gemeinsam in Augenschein zu nehmen. Die gemeindliche Stellungnahme soll in der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 22.11.2018 gefasst werden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: nein Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Gemeinde Hürtgenwald hat die kommunalen Planungsinteressen einerseits und die wasserschutzrechtlichen Belange andererseits in dem Abwägungsprozess zu berücksichtigen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -