Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
159 kB
Erstellt
18.10.18, 12:00
Aktualisiert
18.10.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Bau- und Umweltausschuss
Gemeinderat
31.10.2018
22.11.2018
140/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 3
Herr Riester, Herr
Franke
Aktenzeichen:
Datum:
690.41
10.10.2018
TOP-Nr.
öffentlich
öffentlich
6
Erlass einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wehebachtalsperre durch die
Bezirksregierung Köln;
hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Folgende Stellungnahme wird nach dem
Informations- und Erörterungstermin am 09.11.2018 seitens der Gemeinde Hürtgenwald
abgegeben:
Ist noch nach dem Termin zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
913313
€
Sachverhalt:
Die Bezirksregierung Köln hat der Gemeinde Hürtgenwald die Unterlagen zum
Beteiligungsverfahren in dem Erlassverfahren zur neuen Wasserschutzgebietsverordnung
Wehebachtalsperre mit Verfügung vom 21.08.2018, hier eingegangen am 31.08.2018, übersandt.
Die umfangreichen Unterlagen (über 50 DIN A 4-Seiten, tlw. farbig) nebst Kartenmaterial (Pläne in
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DIN A 0) sind dieser Vorlage auszugsweise beigefügt. Der räumliche Geltungsbereich für das
Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald umfasst die Ortslagen Raffelsbrand, Vossenack, Hürtgen,
Kleinhau und Großhau.
Die umfangreichen Unterlagen wurden in den letzten Wochen gesichtet und –soweit möglichgeprüft. Im Vergleich zu der jetzigen Wasserschutzgebietsverordnung ergeben sich hierbei
Änderungen, sowohl hinsichtlich der erfassten Gebiete als auch hinsichtlich der jeweils geltenden
Wasserschutzgebietszonen.
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald wurde in seiner Sitzung am 18.09.2018 über den
grundlegenden Sachverhalt bereits mündlich unter TOP 10.2 informiert.
Seitens der Gemeinde Hürtgenwald wurde erklärt, dass eine gemeindliche Stellungnahme im
Beteiligungsverfahren nur nach umfangreicher Information und Erläuterung der politischen
Gremien erfolgen kann. Gleichzeitig hat die Gemeinde Hürtgenwald die Landwirtschaftskammer
NRW, Kreisstellen Aachen, Düren, Euskirchen, die beiden Ortslandwirte in Hürtgenwald sowie das
Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde in Hürtgenwald als weitere, örtlich bedeutende Träger
öffentlicher Belange angeschrieben und eine gemeinsame Abstimmung angeboten. Nach
Terminvereinbarung mit dem Dezernat 54 –Wasserwirtschaft- bei der Bezirksregierung Köln darf
ich zu einem gemeinsamen Informations- und Erläuterungstermin für die Mitglieder des Rates der
Gemeinde Hürtgenwald und des Bau- und Umweltausschusses
am Freitag, den 09.11.2018, Beginn 13.00 Uhr,
im großen Sitzungssaal des Rathauses
herzlich einladen. Es ist beabsichtigt, im Anschluss an die Veranstaltung im Rathaus örtliche
Bereiche mit den Vertretern der Bezirksregierung Köln gemeinsam in Augenschein zu nehmen.
Die gemeindliche Stellungnahme soll in der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am
22.11.2018 gefasst werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
nein
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Gemeinde Hürtgenwald hat die kommunalen Planungsinteressen einerseits und die
wasserschutzrechtlichen Belange andererseits in dem Abwägungsprozess zu berücksichtigen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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