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Beschlussvorlage (Bebauungsplans Nr. L 1 "Simonskall"; hier: Antrag auf Änderung - Sondergebiet Wohnen im Denkmal)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Erstellt
18.10.18, 12:00
Aktualisiert
18.10.18, 12:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplans Nr. L 1 "Simonskall";
hier: Antrag auf Änderung - Sondergebiet Wohnen im Denkmal) Beschlussvorlage (Bebauungsplans Nr. L 1 "Simonskall";
hier: Antrag auf Änderung - Sondergebiet Wohnen im Denkmal)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Bau- und Umweltausschuss Gemeinderat 31.10.2018 22.11.2018 142/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 3 Herr Riester, Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 621.418 17.10.2018 TOP-Nr. öffentlich öffentlich 2 Bebauungsplan Nr. L 1 "Simonskall"; hier: Antrag auf Änderung - Sondergebiet Wohnen im Denkmal Beschlussvorschlag: In Kenntnis des Sachverhalts wird der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. L 1 „Simonskall“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4 BauGB gefasst. Der Geltungsbereich umfasst die Parzellen der Gemarkung Vossenack, Flur 7, Nr. 85, 84 und 173 (tlw.) im Bereich der Burg Simonskall. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Bauleitplanverfahren durchzuführen. € Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 909110 Regional- und Bauleitplanung Sachverhalt: Die Antragsteller sind Grundstückseigentümer der Burg Simonskall (Anschrift Simonskall 8 in Hürtgenwald-Simonskall). Sie beabsichtigen, die Burg Simonskall zu sanieren, restaurieren und einer zeitgemäßen Wohnnutzung zuzuführen. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplans Nr. L 1 „Simonskall“ unumgänglich. - Seite 1 von 2 - Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die beigefügten Unterlagen (Antrag auf Änderung, Begründung zum 1. Änderungsverfahren, Lageplan pp.) verwiesen. Die vom Antragsteller beauftragte Architektin und Städteplanerin, Frau Ulrike Krings, Simmerath, wird in der Sitzung anwesend sein um Zweck und Ziel der Planung zu erläutern. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Nein, da die Kosten vom Antragsteller übernommen werden Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Um das Denkmal „Burg Simonskall“ zukunftsfähig sichern und restaurieren zu können, ist der hiermit verbundene Wunsch der Antragsteller, den Bebauungsplan Nr. L 1 „Simonskall“ dergestalt zu ändern, dass eine zeitgemäße Wohnnutzung der Gebäude erfolgen kann, sachlich nachvollziehbar. Nachteilige Auswirkungen für die Gemeinde oder das Denkmal sind nicht erkennbar, da alle Fachbehörden (z.B. Obere Denkmalbehörde) in dem sich anschließenden Änderungsverfahren beteiligt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -