Daten
Kommune
Bedburg
Größe
213 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
17.10.18, 15:52
Aktualisiert
13.12.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9146/2016 5. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
30.08.2016
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2018
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2018
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Abstimmung en bloc (ohne
Herrn Robert Wassenberg)
Rat der Stadt Bedburg
03.07.2018
Abgesetzt
Rat der Stadt Bedburg
30.10.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung - Erweiterungsfläche nördlich der Stiftung
Hambloch
hier: Beschluss des städtebaulichen Vertrages und Fassung des Satzungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg
a)
beschließt den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 5/ Kaster, 5.
Änderung – „Erweiterungsfläche nördlich der Stiftung Hambloch“ nach § 11 BauGB,
b)
bewertet die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3
BauGB und
c)
beschließt den Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung – „Erweiterungsfläche
nördlich der Stiftung Hambloch“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung.
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Beschlussvorlage WP9-146/2016 5. Ergänzung
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STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Im rückwärtigen Bereich der Stiftung Hambloch in der Sankt-Rochus-Straße liegt ein rund
2.500 m² großes unbebautes Grundstück. Auf dem mit hochstämmigen Bäumen
bewachsenen Grundstück befand sich vormals ein Kinderspielplatz. Dieser ist jedoch bereits
seit geraumer Zeit nicht mehr existent und wird auch nicht mehr im städtischen
Spielplatzkonzept geführt.
Mit Hilfe der Bebauungsplanänderung soll hier Baurecht für eine Wohnbebauung mit circa 36
Wohneinheiten sowie einer Tagespflegeeinrichtung mit 15 Plätzen geschaffen werden.
Die Offenlage wurde vom 2. Mai bis zum 5. Juni 2018 durchgeführt. Die hier eingegangen
Stellungnahmen führten lediglich zur Aufnahme eines Hinweises bezüglich einer möglichen
Kampfmittelverdachtsfläche. Weitere Änderungen gegenüber dem Entwurf der Offenlage
erfolgten nicht.
Die Übernahme der vom Vorhabenträger zu tragenden Planungs- und Erschließungskosten
wird im städtebaulichen Vertrag zu diesem Bebauungsplan geregelt.
Neben den angefügten Unterlagen des städtebaulichen Vertrages und seiner Anlagen sowie
der textlichen Festsetzungen, des zeichnerischen Teils, der Begründung und der
Abwägungsliste können auch die Artenschutzprüfung und die für diese Änderung relevanten
DIN-Vorschriften während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181
Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert
werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im
Innenbereich, welches auch für die Schaffung altengerechter Wohnungen in Zentrumsnähe
geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen
Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 09.10.2018
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STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-146/2016 5. Ergänzung
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