Daten
Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
17.10.18, 15:52
Aktualisiert
13.12.18, 18:01
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9161/2018
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.10.2018
Betreff:
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die als Entwurf beigefügte Neufassung der
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bedburg.
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die derzeit gültige Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bedburg beruht auf der Mustersatzung
des Städte- und Gemeindebundes NRW aus dem Jahr 2007.
Der Rat der Stadt Bedburg hat im Zuge der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2018 als
politische Zielvorgabe die Verwaltung beauftragt, die Verwaltungsgebührensatzung anzupassen.
Der StGB NRW hat im September 2013 eine aktualisierte Verwaltungsgebühren-Mustersatzung
veröffentlicht. Deren Gebührenkalkulation basierte jedoch auf Stundensätzen aus dem Jahr 2012.
Seitens der Verwaltung wurde die Kalkulation mittels der aktuellen Stundensätze der KGSt aus
dessen Bericht Nr. 17/2017 (Stand 2017/2018) angepasst. Darauf basiert der nun zur
Beschlussfassung vorgelegte Satzungsentwurf (Anlage 1). Im textlichen Bereich gibt es im
Vergleich der bisherigen Gebührensatzung keine nennenswerten Änderungen.
Folgende Tarife sind nicht mehr in der neuen Satzung enthalten:
Nr. 8 „Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr“
Begründung: Der Aufwand, elektronisch einen Auszug aus dem Kassenkonto zu ziehen,
rechtfertigt gegenüber dem früheren Verfahren keine Gebührenerhebung mehr. Falls doch
ein größerer Verwaltungsaufwand entstehen sollte, wird dieser über den Tarif 7)
abgerechnet.
Nr. 11 „Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen“
Begründung: Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch und kostenlos zur
Verfügung gestellt.
Folgender Tarif wurde in der neuen Satzung ergänzt:
Nr. 15 „Speed Capture Station im Bürgerbüro“
Begründung: Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus den Anschaffungskosten, jährlichen
Servicekosten sowie einer kalkulatorischen Verzinsung bei einer Abschreibungsdauer von 5
Jahren und einer Nutzung von 50 % der Antragsteller für einen Personalausweis.
Als Anlage 2 beigefügt ist eine Gegenüberstellung der vorgesehenen Gebührensätze des nun
vorliegenden Satzungsentwurfes mit den zurzeit noch geltenden Sätzen.
Beschlussvorlage WP9-161/2018
Seite 2
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Posthaus
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-161/2018
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