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Beschlussvorlage (Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
17.10.18, 15:52
Aktualisiert
13.12.18, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9161/2018 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.10.2018 Betreff: Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die als Entwurf beigefügte Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bedburg. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die derzeit gültige Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bedburg beruht auf der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW aus dem Jahr 2007. Der Rat der Stadt Bedburg hat im Zuge der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2018 als politische Zielvorgabe die Verwaltung beauftragt, die Verwaltungsgebührensatzung anzupassen. Der StGB NRW hat im September 2013 eine aktualisierte Verwaltungsgebühren-Mustersatzung veröffentlicht. Deren Gebührenkalkulation basierte jedoch auf Stundensätzen aus dem Jahr 2012. Seitens der Verwaltung wurde die Kalkulation mittels der aktuellen Stundensätze der KGSt aus dessen Bericht Nr. 17/2017 (Stand 2017/2018) angepasst. Darauf basiert der nun zur Beschlussfassung vorgelegte Satzungsentwurf (Anlage 1). Im textlichen Bereich gibt es im Vergleich der bisherigen Gebührensatzung keine nennenswerten Änderungen. Folgende Tarife sind nicht mehr in der neuen Satzung enthalten: Nr. 8 „Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr“ Begründung: Der Aufwand, elektronisch einen Auszug aus dem Kassenkonto zu ziehen, rechtfertigt gegenüber dem früheren Verfahren keine Gebührenerhebung mehr. Falls doch ein größerer Verwaltungsaufwand entstehen sollte, wird dieser über den Tarif 7) abgerechnet. Nr. 11 „Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen“ Begründung: Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch und kostenlos zur Verfügung gestellt. Folgender Tarif wurde in der neuen Satzung ergänzt: Nr. 15 „Speed Capture Station im Bürgerbüro“ Begründung: Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus den Anschaffungskosten, jährlichen Servicekosten sowie einer kalkulatorischen Verzinsung bei einer Abschreibungsdauer von 5 Jahren und einer Nutzung von 50 % der Antragsteller für einen Personalausweis. Als Anlage 2 beigefügt ist eine Gegenüberstellung der vorgesehenen Gebührensätze des nun vorliegenden Satzungsentwurfes mit den zurzeit noch geltenden Sätzen. Beschlussvorlage WP9-161/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Posthaus ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachdienstleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-161/2018 Seite 3