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Allgemeine Vorlage (Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
177 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
17.10.18, 18:15
Aktualisiert
17.10.18, 18:15
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 12.10.2018 Vorlagen-Nr.: 95/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sanierungs- und Entwicklungsausschuss Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel Haupt- und Finanzausschuss Rat 31.10.2018 07.11.2018 27.11.2018 11.12.2018 Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Im Jahr 2014 (Vorlage 34/2014) wurde das Spielplatzkonzept der Gemeinde Kreuzau fortgeschrieben. Definierte Zielsetzung war damals die mögliche Aufwertung einzelner (Haupt)plätze, die mögliche Reduzierung von laufenden Unterhaltungskosten und ggf. das Erzielen von Verkaufserlösen baureifer Grundstücke. Letztendlich blieb es jedoch bei der Kenntnisnahme des vorgelegten umfassenden Berichts der Verwaltung über die seinerzeit aktuelle Spielplatzsituation. Die Spielplatzsituation in Kreuzau war auch Bestandteil der Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) im Jahr 2017. Die gpaNRW hat in ihrem Prüfbericht folgende Empfehlung ausgesprochen: „Die Gemeinde Kreuzau sollte eine Spielflächenanalyse und –planung erstellen. Diese Planung sollte das veränderte Freizeitverhalten der Nutzer und die demographischen Veränderungen berücksichtigen. Die Spielflächenanalyse sollte auch eine Investitionsplanung enthalten“ Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 24.04.2018 wurde der die Sport- und Spielplätze betreffenden Teilbericht der gpaNRW in den Sanierungs- und Entwicklungsausschuss zur Vorberatung verwiesen. Der Sanierungs- und Entwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.06.2018 die Verwaltung beauftragt, das vorhandene Spielplatzkonzept zu aktualisieren und fortzuschreiben und eine entsprechende Sitzungsvorlage zu erstellen. Die öffentlichen Spielplätze gehören zur Produktgruppe 36602 Kinderspiel- und Bolzplätze. Zum Prüfungszeitpunkt waren 27 öffentliche Spielplätze vorhanden. Diese verteilen sich auf folgende Ortsteile: Je 1 Spielplatz befindet sich in den Ortsteilen Bergheim, Bilstein, Bogheim, Boich, Leversbach, Obermaubach, Schlagstein, Thum, Üdingen und Untermaubach. Je 3 Spielplätze in den Ortsteilen Drove und Winden. Im Ortsteil Stockheim gibt es 4 Spielplätze und im Zentralort Kreuzau 7 Spielplätze. Vervollständigt werden diese öffentlichen Spielplätze durch 1 Socceranlage im Ortsteil Winden sowie 6 Bolzplätze (Bogheim, Drove, Kreuzau (2), Schlagstein und Stockheim). Die Skateranlage im Ortsteil Kreuzau musste am ursprünglichen Platz demontiert werden und wurde bisher nicht wieder aufgebaut. Nicht zu dieser Produktgruppe gehören die 5 Spielplätze an den Grundschulen und 4 Spielplätze an den gemeindlichen Kindergärten. Überblick über die in den letzten Jahren getätigten Sachaufwendungen für die o.g. Produktgruppe: 2013 61.850,-- € 2014 51.660,-- € 2015 48.600,-- € 2016 43.200,-- € 2017 69.650,--€ 17.100,-- € 13.700,-- € 11.500,-- € 14.600,-- € 20.850,--€ Rasenpflege Bolzplätze Heckenschnitt Sandreinigung Reparatur Spielgeräte einschl. Ersatzteile 13.935,-- € 400,-- € 12.600,-- € 17.815,-- € 14.660,-- € 400,-- € 14.000,-- € 8.900,-- € 11.050,-- € 580,-- € 11.500,-- € 13.970,-- € 10.000,-- € 645,-- € 14.800,-- € 3.155,-- € 12.850,-- € 1.500,-- € 14.650,-- € 19.890,-- € Mieten und Pachten 1.212,02 € 1.212,02 € 1.212,02 € 1.212,02 € 1.212,02 € Aufwendungen Bauhof (einschl. wöchentliche Kontrolle der Spielgeräte regelmäßige Abfallentleerung) 31.781,75 € 35.028,59 € 26.388,44 € 21.241,05 € 31.973,92 € Grundstücksunterhaltung (Rasen-, Heckenund Grünflächenpflege) davon: Rasenpflege Spielplätze Erwerb neuer Spielgeräte 10.000,-- € 10.000,-- € 10.000,-- € 10.000,-- € Seit dem Haushaltsjahr 2018 stehen hierfür im Haushalt 30.000,- € zur Verfügung. 10.000,-- € Wesentliche Veränderungen im Vergleich zu 2014 gab es auf folgenden Spielplätzen: Spielplatz Stockheim, Marieneiche 2015 Übernahme eines im Baugebiet Marieneiche auf Kosten des Bauträgers errichteten Spielplatzes mit den Spielgeräten. Spiellandschaft mit 2 Türmen, Rutsche, Schaukel, Steg, Kletternetz und Sandspieleinheit, 2 Federwipptiere einschl. Bänke, Mülleimer und kompletter Einfriedung. 2017 Errichtung einer Kleinkindergruppenschaukel Das Spielgerät wurde durch die Firma Innogy finanziert und der Gemeinde gespendet. Der Aufbau erfolgte durch die Anwohner (STIG). Spielplatz Drove, Im Reuter 2016 Errichtung einer Turmkombination als Kletteranlage. -2- Spielplatz Kreuzau, Landrat-Kaptain-Straße 2016 Übernahme eines im Baugebiet Landrat-Kaptain-Straße auf Kosten des Bauträgers errichteten Spielplatzes einschließlich des Grundstücks mit den Spielgeräten. Turmkombination mit Rutsche und Sandspieleinheit sowie 1 Federwipptier einschl. Bänke, Mülleimer und kompletter Einfriedung. Die Unterhaltung erfolgt durch die Gemeinde. Aufgrund der Grundstückgröße ist der Aufbau weiterer Spielgeräte nur schwer zu realisieren. Spielplatz Bergheim 2017 Errichtung einer Turmkombination Für dieses Spielgerät spendete die Marianische Schützenbruderschaft eine erhebliche Summe und beteiligte sich aktiv am Aufbau. Spielplatz Untermaubach 2017 Der Spielplatz musste grundsaniert werden, da festgestellt wurde, dass sich unter dem Grundstück der zwischenzeitlich marode Keller eines ehemaligen Wohnhauses und eine gepflasterte Hoffläche befanden. Nach der durchgeführten Grundsanierung wurden die Spielgeräte wieder aufgebaut. Dabei wurden verschlissene Geräte gegen neue Spielgeräte ausgetauscht. Spielplatz Bilstein 2018 Demontage großes Klettergerüst aufgrund von Schäden, deren Reparatur in keinem Verhältnis zum Restwert des Spielgeräts stand. Skateranlage Kreuzau 2018 Demontage der kompletten Anlage. Ein neuer Aufstellungsort wurde bisher nicht benannt. Neben der offenen Frage eines neuen Aufstellungsortes muss auch beachtet werden, dass sich die eingelagerten Bestandteile der Anlage auch nur noch teilweise weiterverwenden lassen, da sie große Verschleißspuren aufweisen und zum Teil den Vorgaben der Verkehrssicherheit nicht mehr genügen. Spielplatz Schlagstein 2018 Errichtung einer Turmkombination In der Diskussion des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses vom 30.05.2018 wurde befürwortet, die Anzahl der Spielplätze zu verringern und die verbleibenden Spielplätze attraktiver zu gestalten. Die Frage der Schließung von Spielplätzen stellt sich in den Ortsteilen, in denen nur 1 Spielplatz vorhanden ist, aus Sicht der Verwaltung nicht. Nachstehend nunmehr eine Beschreibung der Spielplatzanlagen in Orten mit mehr als 1 Spielplatz: Ortsteil Drove Im Ortsteil Drove gibt es derzeit 3 Spielplätze. Der Spielplatz in der „Franzosenstraße“ liegt in unmittelbarer Nähe zu dem Ende 2013 neu errichteten Baugebiet. Dieser Spielplatz könnte, in Anbetracht dessen, dass in dem Neubaugebiet Familien mit Kindern eingezogen sind, optisch und auch spielgerätetechnisch aufgewertet werden. Dies insbesondere auch unter dem Aspekt, dass in unmittelbarer Nähe ein weiteres Baugebiet ausgewiesen werden soll. Der Spielplatz „Im Reuter“ befindet sich am Ortsausgang Drove bzw. Ortseingang von Thum aus kommend. In der Wehrstraße befindet sich der Spielplatz in der Ortsmitte und wird als zentrale Anlaufstelle in Schul- und Kindergartennähe sowie in der Nähe des Bolzplatzes genutzt. -3- Das 500 m² große Grundstück ist Bestandteil des Feuerwehrgrundstückes. Bei einer Schließung wäre eine Nutzung als Parkplatzfläche für die Feuerwehr denkbar. Allerdings ist zu bedenken, dass dieser Spielplatz genau in der Mitte des Ortes Drove liegt und eine Schließung zur Folge hätte, dass die beiden anderen Spielplätze 1,2 km auseinander liegen, da diese jeweils am Ortsrand liegen. Ortsteil Kreuzau Im Ortsteil Kreuzau befinden sich die sieben Spielplätze an folgenden Standorten: „Am Stadion“, „Frohbenden“, „Auf der Tuchbleiche“, “Landrat-Kaptain-Straße“, „Niederdrove“, „Reitersweg“ und „Stockheimer Weg“. Der Spielplatz „Am Stadion“ bietet eine große Fläche, auf der noch neue Spielgeräte Platz finden können. Diese Fläche kann keiner Bebauung zugeführt werden. Aufgrund der Lage und der Größe des Geländes kann hier durch weitere Spielgeräte eine deutliche Aufwertung erzielt werden. Es ist davon auszugehen, dass diesem Spielplatz durch die Ausweisung des neuen Baugebiets E 29 mittelfristig eine größere Bedeutung zukommen wird. Der Spielplatz „Frohbenden“ wird zwar vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 4 erfasst und ist in diesem als Spielplatzfläche ausgewiesen, das Grundstück eignet sich jedoch auch für eine Bebauung. Eine Bebauungsplanänderung wäre unproblematisch möglich. Aufgrund der Nähe zum Spielplatz „Am Stadion“ (ca. 300 m) könnte dieser Spielplatz entfallen. Es handelt sich hierbei um die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 11, Parzelle 679 (Größe: 385 m²) und Flur 11, Parzelle Nr. 784 (Größe: 253 m²). Die Gesamtgrundstücksgröße von 638 m 2 ist jedoch nicht als Baulandfläche anzusehen, als Bauland können maximal 455 m² bewertet werden, mit einem Verkaufserlös von rd. 72.000,- € ist zu rechnen. Der Spielplatz „Auf der Tuchbleiche“ wurde 2005 komplett überholt. Die gute Ausstattung dieses Spielplatzes zieht viele Besucher an. Der Aufbau weiterer Spielgeräte an dieser attraktiven Stelle ist möglich. Der Spielplatzbereich befindet sich im Planungsgebiet des Masterplans. Im Zuge dieser Planungen werden Vorschläge über eine künftige Nutzung und ggf. Erweiterung, möglicherweise als Mehrgenerationenanlage, erarbeitet. Der Spielplatz “Landrat-Kaptain-Straße“ wurde 2016 wie oben beschrieben schlüsselfertig übernommen. Der Spielplatz „Niederdrove“ ist der einzige Spielplatz, der nur aus einer Rutsche besteht. Eine Veräußerung als Baugrundstück ist jedoch nicht möglich, da es sich nur um eine sehr kleine Fläche handelt. Sollte der Spielplatz geschlossen werden, müsste auf der Fläche ein Beet angelegt werden, der Unterhaltungs- und Pflegeaufwand wäre der Gleiche. Der Spielplatz „Reitersweg“ kann wegen der bestehenden Hochspannungsleitung keiner Bebauung zugeführt werden. Der Spielplatz „Stockheimer Weg“ wurde 2005 im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes angelegt. Im Bereich des Baugebiets Friedenau hat sich der Erschließungsträger vertraglich verpflichtet einen Spielplatz zu errichten und der Gemeinde Kreuzau zu übertragen. Das Grundstück befindet sich in der Straße Am Mühlenteich und ist im Eigentum der Gemeinde Kreuzau (479 qm) und wird bisher nicht genutzt. Ein Spielplatz wurde bisher auch nicht errichtet. Im Hinblick auf die Bevölkerungsstruktur in diesem Bereich und unter Berücksichtigung einer angedachten möglichen Reduzierung der bestehenden Spielplätze ist zu überlegen, ob das Grundstück einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. -4- Ortsteil Stockheim In Stockheim wurde im Jahre 2013 die Zahl der Spielplätze zunächst von 4 auf 3 reduziert. Durch die Übernahme des Spielplatzes Baugebiet Marieneiche im Jahr 2015 erhöhte sich die Anzahl der Spielplätze wieder. Der Spielplatz in der Straße „Zur Marieneiche“ umfasst insgesamt 1.038 m². Zur Verringerung des Pflegeaufwands wurde die Hälfte der Fläche durch einen Stabgitterzaun abgetrennt. Derzeit gibt es Anfragen aus der Bevölkerung, ob eine Nutzung des abgetrennten Bereichs als Bolzplatz ermöglicht werden kann. Dies hätte allerdings einen erhöhten Pflegeaufwand zur Folge. Die weiteren Spielplätze befinden sich in der „Marienstraße/Kreuzauer Straße“, im „Erlenweg“ und in der Straße „An der Motte“. Die Spielplatzfläche an der „Marienstraße/Kreuzauer Straße“ umfasst insgesamt 1.886 m². Auf dieser Fläche ist die Errichtung weiterer Spielgeräte und somit eine Aufwertung des Spielplatzes möglich. Baurechtlich ist allerdings auch eine andere Nutzung der Fläche nicht ausgeschlossen. Sie steht im Eigentum der Gemeinde und kann durchaus einer anderen Nutzung zugeführt werden. Der Spielplatz „Erlenweg“ ist im Bebauungsplan auch als Spielplatz ausgewiesen. Er befindet sich im Bereich eines großen allgemeinen Wohngebiets. Eine denkbare Alternative wäre eine Verlegung in den Bereich der Turnhalle. Das hätte den Vorteil, dass das Gelände als Bolz-, Spiel- und Freizeitgelände genutzt werden könnte. Das Grundstück Erlenweg könnte in dem Fall einer anderen Nutzung zugeführt werden. Der Bereich des Spielplatzes „An der Motte“ ist im Bebauungsplan als Wohngebiet ausgewiesen und würde sich zum Verkauf eignen. Das Grundstück hat eine Größe von 549 m², im Jahr 2007 wurde ermittelt, dass ein Reinerlös von rd. 63.000,- erzielt werden kann. Ortsteil Winden Die Spielplätze befinden sich in den Straßen „Blumenweg“, „Zur alten Pumpe“ und „Urbanusstraße“. Die Spielplätze „Blumenweg“ und „Zur alten Pumpe“ werden sehr stark frequentiert, der Spielplatz „Urbanusstraße“ deckt das gesamte neu errichtete Baugebiet ab. Die Spielplätze „Blumenweg“ und „Urbanusstraße“ stehen nicht im Eigentum der Gemeinde. Da es sich in beiden Fällen auch um bebaubare Grundstücke handelt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Eigentümer zu irgendeinem Zeitpunkt die bestehenden Pachtverträge kündigen. Das bestehende Spielplatzkonzept wird mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt. Weitergehende Beschlussvorschläge werden verwaltungsseitig zunächst nicht unterbreitet, weil diese einer politischen Vorberatung und -bewertung bedürfen. Insoweit wird auf die o.g. Optionen verwiesen. Eine Ergänzung des Beschlussvorschlags ist gegebenenfalls von den Gremien zu erarbeiten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Beschaffung neuer Spielgeräte stehen im Haushalt 30.000,- € zur Verfügung. Mögliche Verkaufserlöse aus Grundstücksverkäufen sind im Haushalt derzeit nicht ausgewiesen, bilanztechnische Auswirkungen müssen berücksichtigt werden. III. Beschlussvorschlag: Der fortgeschriebene Bericht über die Spielplatzsituation wird zur Kenntnis genommen. -5- Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -6-