Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
177 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
17.10.18, 18:15
Aktualisiert
17.10.18, 18:15
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Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 12.10.2018
Vorlagen-Nr.: 95/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
31.10.2018
07.11.2018
27.11.2018
11.12.2018
Fortschreibung Spielplatzkonzept Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Im Jahr 2014 (Vorlage 34/2014) wurde das Spielplatzkonzept der Gemeinde Kreuzau
fortgeschrieben. Definierte Zielsetzung war damals die mögliche Aufwertung einzelner (Haupt)plätze, die mögliche Reduzierung von laufenden Unterhaltungskosten und ggf. das Erzielen von
Verkaufserlösen baureifer Grundstücke.
Letztendlich blieb es jedoch bei der Kenntnisnahme des vorgelegten umfassenden Berichts der
Verwaltung über die seinerzeit aktuelle Spielplatzsituation.
Die Spielplatzsituation in Kreuzau war auch Bestandteil der Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW (gpaNRW) im Jahr 2017. Die gpaNRW hat in ihrem Prüfbericht folgende Empfehlung
ausgesprochen:
„Die Gemeinde Kreuzau sollte eine Spielflächenanalyse und –planung erstellen. Diese Planung
sollte das veränderte Freizeitverhalten der Nutzer und die demographischen Veränderungen
berücksichtigen. Die Spielflächenanalyse sollte auch eine Investitionsplanung enthalten“
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 24.04.2018 wurde der die Sport- und
Spielplätze betreffenden Teilbericht der gpaNRW in den Sanierungs- und Entwicklungsausschuss
zur Vorberatung verwiesen.
Der Sanierungs- und Entwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.06.2018 die Verwaltung
beauftragt, das vorhandene Spielplatzkonzept zu aktualisieren und fortzuschreiben und eine
entsprechende Sitzungsvorlage zu erstellen.
Die öffentlichen Spielplätze gehören zur Produktgruppe 36602 Kinderspiel- und Bolzplätze.
Zum Prüfungszeitpunkt waren 27 öffentliche Spielplätze vorhanden. Diese verteilen sich auf
folgende Ortsteile:
Je 1 Spielplatz befindet sich in den Ortsteilen Bergheim, Bilstein, Bogheim, Boich, Leversbach,
Obermaubach, Schlagstein, Thum, Üdingen und Untermaubach.
Je 3 Spielplätze in den Ortsteilen Drove und Winden.
Im Ortsteil Stockheim gibt es 4 Spielplätze und im Zentralort Kreuzau 7 Spielplätze.
Vervollständigt werden diese öffentlichen Spielplätze durch 1 Socceranlage im Ortsteil Winden
sowie 6 Bolzplätze (Bogheim, Drove, Kreuzau (2), Schlagstein und Stockheim).
Die Skateranlage im Ortsteil Kreuzau musste am ursprünglichen Platz demontiert werden und
wurde bisher nicht wieder aufgebaut.
Nicht zu dieser Produktgruppe gehören die 5 Spielplätze an den Grundschulen und 4 Spielplätze
an den gemeindlichen Kindergärten.
Überblick über die in den letzten Jahren getätigten Sachaufwendungen für die o.g.
Produktgruppe:
2013
61.850,-- €
2014
51.660,-- €
2015
48.600,-- €
2016
43.200,-- €
2017
69.650,--€
17.100,-- €
13.700,-- €
11.500,-- €
14.600,-- €
20.850,--€
Rasenpflege Bolzplätze
Heckenschnitt
Sandreinigung
Reparatur Spielgeräte
einschl. Ersatzteile
13.935,-- €
400,-- €
12.600,-- €
17.815,-- €
14.660,-- €
400,-- €
14.000,-- €
8.900,-- €
11.050,-- €
580,-- €
11.500,-- €
13.970,-- €
10.000,-- €
645,-- €
14.800,-- €
3.155,-- €
12.850,-- €
1.500,-- €
14.650,-- €
19.890,-- €
Mieten und Pachten
1.212,02 €
1.212,02 €
1.212,02 €
1.212,02 €
1.212,02 €
Aufwendungen Bauhof
(einschl. wöchentliche
Kontrolle der Spielgeräte
regelmäßige
Abfallentleerung)
31.781,75 €
35.028,59 €
26.388,44 €
21.241,05 €
31.973,92 €
Grundstücksunterhaltung
(Rasen-, Heckenund Grünflächenpflege)
davon:
Rasenpflege Spielplätze
Erwerb neuer Spielgeräte
10.000,-- €
10.000,-- €
10.000,-- €
10.000,-- €
Seit dem Haushaltsjahr 2018 stehen hierfür im Haushalt 30.000,- € zur Verfügung.
10.000,-- €
Wesentliche Veränderungen im Vergleich zu 2014 gab es auf folgenden Spielplätzen:
Spielplatz Stockheim, Marieneiche
2015 Übernahme eines im Baugebiet Marieneiche auf Kosten des Bauträgers errichteten
Spielplatzes mit den Spielgeräten. Spiellandschaft mit 2 Türmen, Rutsche, Schaukel, Steg,
Kletternetz und Sandspieleinheit, 2 Federwipptiere einschl. Bänke, Mülleimer und
kompletter Einfriedung.
2017 Errichtung einer Kleinkindergruppenschaukel
Das Spielgerät wurde durch die Firma Innogy finanziert und der Gemeinde gespendet. Der
Aufbau erfolgte durch die Anwohner (STIG).
Spielplatz Drove, Im Reuter
2016 Errichtung einer Turmkombination als Kletteranlage.
-2-
Spielplatz Kreuzau, Landrat-Kaptain-Straße
2016 Übernahme eines im Baugebiet Landrat-Kaptain-Straße auf Kosten des Bauträgers
errichteten Spielplatzes einschließlich des Grundstücks mit den Spielgeräten.
Turmkombination mit Rutsche und Sandspieleinheit sowie 1 Federwipptier einschl. Bänke,
Mülleimer und kompletter Einfriedung. Die Unterhaltung erfolgt durch die Gemeinde.
Aufgrund der Grundstückgröße ist der Aufbau weiterer Spielgeräte nur schwer zu
realisieren.
Spielplatz Bergheim
2017 Errichtung einer Turmkombination
Für dieses Spielgerät spendete die Marianische Schützenbruderschaft eine erhebliche
Summe und beteiligte sich aktiv am Aufbau.
Spielplatz Untermaubach
2017 Der Spielplatz musste grundsaniert werden, da festgestellt wurde, dass sich unter dem
Grundstück der zwischenzeitlich marode Keller eines ehemaligen Wohnhauses und eine
gepflasterte Hoffläche befanden. Nach der durchgeführten Grundsanierung wurden die
Spielgeräte wieder aufgebaut. Dabei wurden verschlissene Geräte gegen neue Spielgeräte
ausgetauscht.
Spielplatz Bilstein
2018 Demontage großes Klettergerüst aufgrund von Schäden, deren Reparatur in keinem
Verhältnis zum Restwert des Spielgeräts stand.
Skateranlage Kreuzau
2018 Demontage der kompletten Anlage. Ein neuer Aufstellungsort wurde bisher nicht benannt.
Neben der offenen Frage eines neuen Aufstellungsortes muss auch beachtet werden, dass
sich die eingelagerten Bestandteile der Anlage auch nur noch teilweise weiterverwenden
lassen, da sie große Verschleißspuren aufweisen und zum Teil den Vorgaben der
Verkehrssicherheit nicht mehr genügen.
Spielplatz Schlagstein
2018 Errichtung einer Turmkombination
In der Diskussion des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses vom 30.05.2018 wurde
befürwortet, die Anzahl der Spielplätze zu verringern und die verbleibenden Spielplätze attraktiver
zu gestalten.
Die Frage der Schließung von Spielplätzen stellt sich in den Ortsteilen, in denen nur 1 Spielplatz
vorhanden ist, aus Sicht der Verwaltung nicht.
Nachstehend nunmehr eine Beschreibung der Spielplatzanlagen in Orten mit mehr als 1
Spielplatz:
Ortsteil Drove
Im Ortsteil Drove gibt es derzeit 3 Spielplätze.
Der Spielplatz in der „Franzosenstraße“ liegt in unmittelbarer Nähe zu dem Ende 2013 neu
errichteten Baugebiet. Dieser Spielplatz könnte, in Anbetracht dessen, dass in dem Neubaugebiet
Familien mit Kindern eingezogen sind, optisch und auch spielgerätetechnisch aufgewertet werden.
Dies insbesondere auch unter dem Aspekt, dass in unmittelbarer Nähe ein weiteres Baugebiet
ausgewiesen werden soll.
Der Spielplatz „Im Reuter“ befindet sich am Ortsausgang Drove bzw. Ortseingang von Thum aus
kommend.
In der Wehrstraße befindet sich der Spielplatz in der Ortsmitte und wird als zentrale Anlaufstelle in
Schul- und Kindergartennähe sowie in der Nähe des Bolzplatzes genutzt.
-3-
Das 500 m² große Grundstück ist Bestandteil des Feuerwehrgrundstückes. Bei einer Schließung
wäre eine Nutzung als Parkplatzfläche für die Feuerwehr denkbar. Allerdings ist zu bedenken,
dass dieser Spielplatz genau in der Mitte des Ortes Drove liegt und eine Schließung zur Folge
hätte, dass die beiden anderen Spielplätze 1,2 km auseinander liegen, da diese jeweils am
Ortsrand liegen.
Ortsteil Kreuzau
Im Ortsteil Kreuzau befinden sich die sieben Spielplätze an folgenden Standorten:
„Am Stadion“, „Frohbenden“, „Auf der Tuchbleiche“, “Landrat-Kaptain-Straße“, „Niederdrove“,
„Reitersweg“ und „Stockheimer Weg“.
Der Spielplatz „Am Stadion“ bietet eine große Fläche, auf der noch neue Spielgeräte Platz finden
können. Diese Fläche kann keiner Bebauung zugeführt werden. Aufgrund der Lage und der Größe
des Geländes kann hier durch weitere Spielgeräte eine deutliche Aufwertung erzielt werden. Es ist
davon auszugehen, dass diesem Spielplatz durch die Ausweisung des neuen Baugebiets E 29
mittelfristig eine größere Bedeutung zukommen wird.
Der Spielplatz „Frohbenden“ wird zwar vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 4 erfasst und ist
in diesem als Spielplatzfläche ausgewiesen, das Grundstück eignet sich jedoch auch für eine
Bebauung. Eine Bebauungsplanänderung wäre unproblematisch möglich. Aufgrund der Nähe zum
Spielplatz „Am Stadion“ (ca. 300 m) könnte dieser Spielplatz entfallen. Es handelt sich hierbei um
die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 11, Parzelle 679 (Größe: 385 m²) und Flur 11, Parzelle
Nr. 784 (Größe: 253 m²). Die Gesamtgrundstücksgröße von 638 m 2 ist jedoch nicht als
Baulandfläche anzusehen, als Bauland können maximal 455 m² bewertet werden, mit einem
Verkaufserlös von rd. 72.000,- € ist zu rechnen.
Der Spielplatz „Auf der Tuchbleiche“ wurde 2005 komplett überholt.
Die gute Ausstattung dieses Spielplatzes zieht viele Besucher an. Der Aufbau weiterer Spielgeräte
an dieser attraktiven Stelle ist möglich. Der Spielplatzbereich befindet sich im Planungsgebiet des
Masterplans. Im Zuge dieser Planungen werden Vorschläge über eine künftige Nutzung und ggf.
Erweiterung, möglicherweise als Mehrgenerationenanlage, erarbeitet.
Der Spielplatz “Landrat-Kaptain-Straße“ wurde 2016 wie oben beschrieben schlüsselfertig
übernommen.
Der Spielplatz „Niederdrove“ ist der einzige Spielplatz, der nur aus einer Rutsche besteht. Eine
Veräußerung als Baugrundstück ist jedoch nicht möglich, da es sich nur um eine sehr kleine
Fläche handelt. Sollte der Spielplatz geschlossen werden, müsste auf der Fläche ein Beet
angelegt werden, der Unterhaltungs- und Pflegeaufwand wäre der Gleiche.
Der Spielplatz „Reitersweg“ kann wegen der bestehenden Hochspannungsleitung keiner
Bebauung zugeführt werden.
Der Spielplatz „Stockheimer Weg“ wurde 2005 im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes
angelegt.
Im Bereich des Baugebiets Friedenau hat sich der Erschließungsträger vertraglich verpflichtet
einen Spielplatz zu errichten und der Gemeinde Kreuzau zu übertragen. Das Grundstück befindet
sich in der Straße Am Mühlenteich und ist im Eigentum der Gemeinde Kreuzau (479 qm) und wird
bisher nicht genutzt. Ein Spielplatz wurde bisher auch nicht errichtet. Im Hinblick auf die
Bevölkerungsstruktur in diesem Bereich und unter Berücksichtigung einer angedachten möglichen
Reduzierung der bestehenden Spielplätze ist zu überlegen, ob das Grundstück einer anderen
Nutzung zugeführt werden kann.
-4-
Ortsteil Stockheim
In Stockheim wurde im Jahre 2013 die Zahl der Spielplätze zunächst von 4 auf 3 reduziert.
Durch die Übernahme des Spielplatzes Baugebiet Marieneiche im Jahr 2015 erhöhte sich die
Anzahl der Spielplätze wieder.
Der Spielplatz in der Straße „Zur Marieneiche“ umfasst insgesamt 1.038 m². Zur Verringerung des
Pflegeaufwands wurde die Hälfte der Fläche durch einen Stabgitterzaun abgetrennt. Derzeit gibt
es Anfragen aus der Bevölkerung, ob eine Nutzung des abgetrennten Bereichs als Bolzplatz
ermöglicht werden kann. Dies hätte allerdings einen erhöhten Pflegeaufwand zur Folge.
Die weiteren Spielplätze befinden sich in der „Marienstraße/Kreuzauer Straße“, im „Erlenweg“ und
in der Straße „An der Motte“.
Die Spielplatzfläche an der „Marienstraße/Kreuzauer Straße“ umfasst insgesamt 1.886 m².
Auf dieser Fläche ist die Errichtung weiterer Spielgeräte und somit eine Aufwertung des
Spielplatzes möglich. Baurechtlich ist allerdings auch eine andere Nutzung der Fläche nicht
ausgeschlossen. Sie steht im Eigentum der Gemeinde und kann durchaus einer anderen Nutzung
zugeführt werden.
Der Spielplatz „Erlenweg“ ist im Bebauungsplan auch als Spielplatz ausgewiesen.
Er befindet sich im Bereich eines großen allgemeinen Wohngebiets. Eine denkbare Alternative
wäre eine Verlegung in den Bereich der Turnhalle. Das hätte den Vorteil, dass das Gelände als
Bolz-, Spiel- und Freizeitgelände genutzt werden könnte. Das Grundstück Erlenweg könnte in dem
Fall einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Der Bereich des Spielplatzes „An der Motte“ ist im Bebauungsplan als Wohngebiet ausgewiesen
und würde sich zum Verkauf eignen. Das Grundstück hat eine Größe von 549 m², im Jahr 2007
wurde ermittelt, dass ein Reinerlös von rd. 63.000,- erzielt werden kann.
Ortsteil Winden
Die Spielplätze befinden sich in den Straßen „Blumenweg“, „Zur alten Pumpe“ und
„Urbanusstraße“.
Die Spielplätze „Blumenweg“ und „Zur alten Pumpe“ werden sehr stark frequentiert, der Spielplatz
„Urbanusstraße“ deckt das gesamte neu errichtete Baugebiet ab.
Die Spielplätze „Blumenweg“ und „Urbanusstraße“ stehen nicht im Eigentum der Gemeinde.
Da es sich in beiden Fällen auch um bebaubare Grundstücke handelt kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die Eigentümer zu irgendeinem Zeitpunkt die bestehenden Pachtverträge kündigen.
Das bestehende Spielplatzkonzept wird mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt.
Weitergehende Beschlussvorschläge werden verwaltungsseitig zunächst nicht unterbreitet, weil
diese einer politischen Vorberatung und -bewertung bedürfen.
Insoweit wird auf die o.g. Optionen verwiesen. Eine Ergänzung des Beschlussvorschlags ist
gegebenenfalls von den Gremien zu erarbeiten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Beschaffung neuer Spielgeräte stehen im Haushalt 30.000,- € zur Verfügung.
Mögliche Verkaufserlöse aus Grundstücksverkäufen sind im Haushalt derzeit nicht ausgewiesen,
bilanztechnische Auswirkungen müssen berücksichtigt werden.
III. Beschlussvorschlag:
Der fortgeschriebene Bericht über die Spielplatzsituation wird zur Kenntnis genommen.
-5-
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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