Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
186 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
17.10.18, 13:05
Aktualisiert
04.12.18, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 15.10.2018
Vorlagen-Nr.: 37/2018 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
06.11.2018
27.11.2018
11.12.2018
Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich
I. Sach- und Rechtslage:
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich (FWGH) war bereits in der Sitzung des Bau- und
Planungsausschusses vom 29.05.2018 zur Beratung auf der Tagesordnung. Die Diskussion im
Ausschuss ergab dabei, dass die veranschlagten Kosten für einen Abriss und Neubau des FWGH
mit 700.000 Euro als zu hoch angesehen wurden. Es wurde angeregt, dass die Verwaltung eine
Alternative prüfen solle, in der der Bestand nur teilweise abgebrochen wird, um somit Kosten zu
sparen. Des Weiteren wurde die Frage aufgeworfen, ob ein gemeinsames Gerätehaus der Orte
Drove, Boich und Thum nicht eine kostengünstige Alternative darstellen könne.
Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Architekturbüro Monath an der Ausarbeitung einer neuen
Variante für das FWGH Boich gearbeitet. Gleichzeitig wurden erste Entwürfe und
Kostenschätzungen zu den FWGH Drove und Thum ausgearbeitet. Die baulichen Maßnahmen an
den beiden FWGH stehen gem. Brandschutzbedarfsplan in den Jahren 2020 (Thum) und 2022
(Drove) an. Im als Anlage beigefügten Planungskonzept für die drei anstehenden baulichen
Maßnahmen an den FWGH sind jeweils der Bestand, eine Ausbauvariante (für Boich zwei
Varianten), die Kosten und eine Übersicht welche der Vorschriften nach DIN 14092-1
(„Feuerwehrhäuser“) im Bestand und mit den Ausbauvorhaben erfüllt sind. Zu den Maßnahmen an
den FWGH Drove und Thum handelt es sich um erste Entwürfe, die noch nicht endabgestimmt
sind. Diese ersten rohen Entwürfe sollen jedoch bereits heute schon aufzeigen, welche
Maßnahmen in diesen FWGH vorgesehen sind und einen ersten groben Kostenrahmen
aufzeigen. Über die Maßnahmen ist zu gegebener Zeit gesondert zu beschließen.
Die neue Planungsvariante Nr. 5 für das FWGH Boich sieht vor, dass die Garage für das
Löschgruppenfahrzeug (LF) erhalten bleibt (linker Gebäudeteil) und der Bereich des bisherigen
Stellplatz
für
das
Mannschaftstransportfahrzeug
(MTF)
inkl.
Sanitärbereich
und
Besprechungsraum abgebrochen und neu aufgebaut wird (rechter Gebäudeteil). Wie sie der
Anlage entnehmen können, sind bei dieser Variante einige der DIN-Vorschriften nicht eingehalten.
Insbesondere ist anzumerken, dass die beiden Fahrzeughallen nicht die notwendige Größe
einhalten, was in Bezug auf Neuanschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen zu Problemen führen
wird. Des Weiteren kann durch diese Variante keine „schwarz-weiß-Trennung“ erfolgen, die nach
der DIN erforderlich ist. Die weiteren nicht eingehaltenen DIN-Vorgaben sind ebenfalls
bedauernswert, aber noch als vertretbar zu erachten. Jedoch sind die zu kleinen Fahrzeughallen
und die fehlende schwarz-weiß-Trennung ein großer Nachteil der Variante 5.
Die Variante 4, die einen kompletten Abbruch und einen Neubau des FWGH vorsieht, erfüllt
weitestgehend die DIN-Vorgaben, insbesondere in den wichtigsten Punkten. Jedoch kann diese
Variante auch noch nicht alle Vorgaben erfüllen. Die Einhaltung aller Vorgaben ist aus
Kostengründen nicht möglich.
Bezüglich der Kostenschätzung weise ich darauf hin, dass diese sich von den Kosten aus der VL
37/2018 unterscheidet, da nochmals Korrekturen am Entwurf und an der Kostenschätzung
vorgenommen wurden. Die Kubatur des Gebäudes hat sich geringfügig geändert und die
Baunebenkosten wurden aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Monaten von 22 auf 30 %
erhöht, was nach Angaben des Architekten empfohlen wurde, um realistische Kosten abzubilden.
Hierbei geht es insbesondere um die Notwendigkeit von allgemeinen Ingenieursleistungen im
Bereich der Gebäudetechnik/Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung etc., die die Höhe der
Baunebenkosten begründet. Aus diesem Grunde schließen die Gesamtkosten der Variante 4 auf
730.000 Euro.
Die ermittelten Kosten für die Variante 5 schließen bei einer Bruttogesamtsumme von ca. 596.000
Euro ab. Somit ist durch die Variante des Teilabbruchs von einer Kostenersparnis in Höhe von
134.000 Euro auszugehen.
Vergleich der Kosten der Varianten 4 (kompletter Abbruch und Neubau) und 5 (Teilabbruch):
Gesamtkosten Netto
Entwurf 04
Abbruch und Neubau
613.824,00 Euro
Entwurf 05
Teilabbruch
und
Teilneubau
500.480,00 Euro
davon
Abbruchkosten netto
pauschal
19 % MwSt.
Gesamtkosten
brutto (gerundet)
40.000,00 Euro
116.626,56 Euro
730.000,00 Euro
20.000,00 Euro
92.401,56 Euro
596.000,00 Euro
Diese Kostenersparnis steht nach Ansicht der Verwaltung in keinem Verhältnis zu den oben
aufgeführten Nachteilen der Variante mit Teilabbruch. Die Variante 5 mit nicht ausreichenden
Hallengrößen für beide Fahrzeughallen, fehlender Schwarz-Weiß-Trennung und einem nicht
erstrebenswerten Erhalt von alter Bausubstanz sollte nicht weiterverfolgt werden.
Verwaltungsseitig kann kein Vorschlag unterbreitet werden, der die wesentlichen Vorgaben der
DIN 14092-1 nicht erfüllt. Die „Mehrinvestition“ von 134.000 Euro ist im Hinblick auf die Nachteile
als sinnvoll anzusehen. Die Verwaltung empfiehlt aus diesen Gründen das Feuerwehrgerätehaus
in der Variante 4 mit einem kompletten Abbruch und Neubau umzusetzen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
In den Haushalt 2019 sind unter der Kostenstelle I126014 Mittel in Höhe von 730.000 Euro
einzustellen. Die Maßnahme soll aus Restmitteln der Investitionspauschale finanziert werden.
III. Beschlussvorschlag:
1. Dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich gemäß Entwurf 4 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und
das Bauvorhaben durchzuführen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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