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Allgemeine Vorlage (Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
186 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
17.10.18, 13:05
Aktualisiert
04.12.18, 15:10
Allgemeine Vorlage (Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich) Allgemeine Vorlage (Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 15.10.2018 Vorlagen-Nr.: 37/2018 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 06.11.2018 27.11.2018 11.12.2018 Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich I. Sach- und Rechtslage: Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich (FWGH) war bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 29.05.2018 zur Beratung auf der Tagesordnung. Die Diskussion im Ausschuss ergab dabei, dass die veranschlagten Kosten für einen Abriss und Neubau des FWGH mit 700.000 Euro als zu hoch angesehen wurden. Es wurde angeregt, dass die Verwaltung eine Alternative prüfen solle, in der der Bestand nur teilweise abgebrochen wird, um somit Kosten zu sparen. Des Weiteren wurde die Frage aufgeworfen, ob ein gemeinsames Gerätehaus der Orte Drove, Boich und Thum nicht eine kostengünstige Alternative darstellen könne. Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Architekturbüro Monath an der Ausarbeitung einer neuen Variante für das FWGH Boich gearbeitet. Gleichzeitig wurden erste Entwürfe und Kostenschätzungen zu den FWGH Drove und Thum ausgearbeitet. Die baulichen Maßnahmen an den beiden FWGH stehen gem. Brandschutzbedarfsplan in den Jahren 2020 (Thum) und 2022 (Drove) an. Im als Anlage beigefügten Planungskonzept für die drei anstehenden baulichen Maßnahmen an den FWGH sind jeweils der Bestand, eine Ausbauvariante (für Boich zwei Varianten), die Kosten und eine Übersicht welche der Vorschriften nach DIN 14092-1 („Feuerwehrhäuser“) im Bestand und mit den Ausbauvorhaben erfüllt sind. Zu den Maßnahmen an den FWGH Drove und Thum handelt es sich um erste Entwürfe, die noch nicht endabgestimmt sind. Diese ersten rohen Entwürfe sollen jedoch bereits heute schon aufzeigen, welche Maßnahmen in diesen FWGH vorgesehen sind und einen ersten groben Kostenrahmen aufzeigen. Über die Maßnahmen ist zu gegebener Zeit gesondert zu beschließen. Die neue Planungsvariante Nr. 5 für das FWGH Boich sieht vor, dass die Garage für das Löschgruppenfahrzeug (LF) erhalten bleibt (linker Gebäudeteil) und der Bereich des bisherigen Stellplatz für das Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) inkl. Sanitärbereich und Besprechungsraum abgebrochen und neu aufgebaut wird (rechter Gebäudeteil). Wie sie der Anlage entnehmen können, sind bei dieser Variante einige der DIN-Vorschriften nicht eingehalten. Insbesondere ist anzumerken, dass die beiden Fahrzeughallen nicht die notwendige Größe einhalten, was in Bezug auf Neuanschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen zu Problemen führen wird. Des Weiteren kann durch diese Variante keine „schwarz-weiß-Trennung“ erfolgen, die nach der DIN erforderlich ist. Die weiteren nicht eingehaltenen DIN-Vorgaben sind ebenfalls bedauernswert, aber noch als vertretbar zu erachten. Jedoch sind die zu kleinen Fahrzeughallen und die fehlende schwarz-weiß-Trennung ein großer Nachteil der Variante 5. Die Variante 4, die einen kompletten Abbruch und einen Neubau des FWGH vorsieht, erfüllt weitestgehend die DIN-Vorgaben, insbesondere in den wichtigsten Punkten. Jedoch kann diese Variante auch noch nicht alle Vorgaben erfüllen. Die Einhaltung aller Vorgaben ist aus Kostengründen nicht möglich. Bezüglich der Kostenschätzung weise ich darauf hin, dass diese sich von den Kosten aus der VL 37/2018 unterscheidet, da nochmals Korrekturen am Entwurf und an der Kostenschätzung vorgenommen wurden. Die Kubatur des Gebäudes hat sich geringfügig geändert und die Baunebenkosten wurden aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Monaten von 22 auf 30 % erhöht, was nach Angaben des Architekten empfohlen wurde, um realistische Kosten abzubilden. Hierbei geht es insbesondere um die Notwendigkeit von allgemeinen Ingenieursleistungen im Bereich der Gebäudetechnik/Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung etc., die die Höhe der Baunebenkosten begründet. Aus diesem Grunde schließen die Gesamtkosten der Variante 4 auf 730.000 Euro. Die ermittelten Kosten für die Variante 5 schließen bei einer Bruttogesamtsumme von ca. 596.000 Euro ab. Somit ist durch die Variante des Teilabbruchs von einer Kostenersparnis in Höhe von 134.000 Euro auszugehen. Vergleich der Kosten der Varianten 4 (kompletter Abbruch und Neubau) und 5 (Teilabbruch): Gesamtkosten Netto Entwurf 04 Abbruch und Neubau 613.824,00 Euro Entwurf 05 Teilabbruch und Teilneubau 500.480,00 Euro davon Abbruchkosten netto pauschal 19 % MwSt. Gesamtkosten brutto (gerundet) 40.000,00 Euro 116.626,56 Euro 730.000,00 Euro 20.000,00 Euro 92.401,56 Euro 596.000,00 Euro Diese Kostenersparnis steht nach Ansicht der Verwaltung in keinem Verhältnis zu den oben aufgeführten Nachteilen der Variante mit Teilabbruch. Die Variante 5 mit nicht ausreichenden Hallengrößen für beide Fahrzeughallen, fehlender Schwarz-Weiß-Trennung und einem nicht erstrebenswerten Erhalt von alter Bausubstanz sollte nicht weiterverfolgt werden. Verwaltungsseitig kann kein Vorschlag unterbreitet werden, der die wesentlichen Vorgaben der DIN 14092-1 nicht erfüllt. Die „Mehrinvestition“ von 134.000 Euro ist im Hinblick auf die Nachteile als sinnvoll anzusehen. Die Verwaltung empfiehlt aus diesen Gründen das Feuerwehrgerätehaus in der Variante 4 mit einem kompletten Abbruch und Neubau umzusetzen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: In den Haushalt 2019 sind unter der Kostenstelle I126014 Mittel in Höhe von 730.000 Euro einzustellen. Die Maßnahme soll aus Restmitteln der Investitionspauschale finanziert werden. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Boich gemäß Entwurf 4 wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das Bauvorhaben durchzuführen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-