Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Integriertes Handlungskonzept für den Zentralort Kreuzau; hier: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Programmjahr 2019)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
17.10.18, 13:05
Aktualisiert
17.10.18, 13:05
Allgemeine Vorlage (Integriertes Handlungskonzept für den Zentralort Kreuzau;
hier: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Programmjahr 2019) Allgemeine Vorlage (Integriertes Handlungskonzept für den Zentralort Kreuzau;
hier: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Programmjahr 2019)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 15.10.2018 Vorlagen-Nr.: 96/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 06.11.2018 27.11.2018 11.12.2018 Integriertes Handlungskonzept für den Zentralort Kreuzau; hier: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Programmjahr 2019 I. Sach- und Rechtslage: Im Dezember 2017 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau einstimmig das Integrierte Handlungskonzept (InHK) beschlossen. Fristgerecht hat die Verwaltung mit Unterstützung der Planungsgruppe MWM den Antrag auf Städtebauförderung bei der zuständigen Bezirksregierung Köln Ende Dezember 2017 eingereicht. In der 41. KW wurde die Übersicht der Projekte der Städtebauförderung 2018 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Als Mittelempfänger ist die Gemeinde Kreuzau in der beantragten Zuwendung berücksichtigt und folgedessen aufgenommen! Für das anstehende Programmjahr 2019 sind gemäß der Maßnahmenplanung des Integrierten Handlungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen vorgesehen. Der beigefügten Anlage können Sie eine Übersicht mit kurzer Zusammenfassung der Ziele der Maßnahmen für das Programmjahr 2019 ersehen. Im Vergleich zur Planung von vor einem Jahr aus dem Gesamtantrag wird die Maßnahme M 3.4.3 „Punktuelle Aufwertung der Hauptgeschäftsstraße (Hauptstraße) mit Platzaufweitungen, Leit-, Beleuchtungs- und Grünkonzept“ (angesetzte Gesamtkosten 808.200 Euro), nicht umgesetzt. Zu dieser Maßnahme sind noch keine weiteren Entwürfe entwickelt oder gar Öffentlichkeitsveranstaltungen durchgeführt worden, sodass eine Umsetzung im kommenden Jahr nicht realisierbar ist. Stattdessen wird die Maßnahme M 4.3.1 „Haus der Kreuzauer Ortsvereine – energetische und barrierefreie Modernisierung“ (angesetzte Gesamtkosten 600.000 Euro), die ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehen war, vorgezogen. Diese Maßnahme kann bereits nach Eingang des Bewilligungsbescheides angegangen und umgesetzt werden. Aufgrund der Fördervorgaben wird die Maßnahme nicht mehr unter dem Namen „Festhalle“, sondern unter dem Namen „Haus der Kreuzauer Ortsvereine“ firmieren. Die offizielle Bezeichnung bleibt aber erhalten. Insgesamt sind somit Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben (inkludiert geförderten Anteil der Kosten in Höhe von 70 % und 30 % Eigenanteil) in Höhe von 1.930.160 Euro (wird abschließend in genauer Höhe in der Sitzung bekannt gegeben) für das Jahr 2019 vorgesehen. Als besondere Maßnahmen für das nächste Programmjahr stehen die in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Maßnahmen M 3.4.4a „Öffnung Schulhof der Grundschule als multifunktional nutzbarer Quartiersplatz“ (bisheriger Kostenansatz 579.960 Euro zuwendungsfähige Ausgaben; die Kostenberechnungen können erst auf der Basis der Vorzugsvariante ermittelt werden. Spätestens in der Sitzung werden die Kosten erläutert) und M 3.4.4b „Überdachung/Wetterschutz Quartiersplatz Hauptstraße“ (bisheriger Kostenansatz 180.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben; die Kostenberechnungen können erst auf der Basis der Vorzugsvariante ermittelt werden. Spätestens in der Sitzung werden die Kosten erläutert) auf der Maßnahmenliste für das Jahr 2019. Zu diesen Maßnahmen ist seitens der Verwaltung zusammen mit der Planungsgruppe MWM ein kleiner Workshop mit dem zuständigen Arbeitskreis aus der Schule (bestehend aus Schulleitung, Lehrer, Elternvertreter) sowie am 02.10.2018 ein Bürgerforum abgehalten worden. Im Workshop mit dem Schul-Arbeitskreis sind viele Wünsche und Sorgen vorgebracht worden, die die Planungsgruppe MWM in zwei Entwürfe eingearbeitet hat. Diese beiden Entwürfe wurden im Bürgerform vor- und zur Diskussion gestellt. Die dortigen Anregungen wurden wiederum aufgegriffen und werden in einen abgeänderten Entwurf im Bauund Planungsausschuss von Herrn Siebenmorgen von der Planungsgruppe MWM vorgestellt. Als zweite kostenmäßig größere Maßnahme soll die Maßnahme M 4.3.1 „energetische und barrierefreie Modernisierung des Hauses der Kreuzauer Ortsvereine“ (ca. 600.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben; genauer Kosten werden nach vorliegenden Kostenberechnungen in der Sitzung benannt) im kommenden Jahr umgesetzt werden. Neben der energetischen Sanierung des Gebäudes ist auch die Schaffung des barrierefreien Zugangs auf der Agenda. Dieser soll durch Einrichtung von Treppenliften ermöglicht werden. Die geplanten Maßnahmen in der Festhalle werden ebenfalls in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses präsentiert. Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Gemeinde Kreuzau in Zusammenarbeit mit der Planungsgruppe MWM den Antrag auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2019 zu den in der beigefügten Anlage ersichtlichen Maßnahmen fristgerecht bis 31.12.2018 beantragen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushalt sind die entsprechenden Haushaltsmittel für alle Maßnahmen und Programmjahre im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes eingestellt. Die nicht durch die Städtebauförderungsmittel gedeckten Kosten werden über die Investitionspauschale finanziert. Eine gesonderte Kreditaufnahme ist nicht notwendig. III. Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage des Gesamtantrages (Integriertes Handlungskonzept „Zentralort Kreuzau“) wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag für das Programmjahr 2019 mit den in der Anlage dargestellten Maßnahmen bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-