Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
17.10.18, 13:05
Aktualisiert
17.10.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 15.10.2018
Vorlagen-Nr.: 96/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
06.11.2018
27.11.2018
11.12.2018
Integriertes Handlungskonzept für den Zentralort Kreuzau;
hier: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Städtebauförderprogramms
Programmjahr 2019
I. Sach- und Rechtslage:
Im Dezember 2017 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau einstimmig das Integrierte
Handlungskonzept (InHK) beschlossen. Fristgerecht hat die Verwaltung mit Unterstützung der
Planungsgruppe MWM den Antrag auf Städtebauförderung bei der zuständigen Bezirksregierung
Köln Ende Dezember 2017 eingereicht.
In der 41. KW wurde die Übersicht der Projekte der Städtebauförderung 2018 durch das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
veröffentlicht. Als Mittelempfänger ist die Gemeinde Kreuzau in der beantragten Zuwendung
berücksichtigt und folgedessen aufgenommen!
Für das anstehende Programmjahr 2019 sind gemäß der Maßnahmenplanung des Integrierten
Handlungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen vorgesehen. Der beigefügten Anlage können Sie
eine Übersicht mit kurzer Zusammenfassung der Ziele der Maßnahmen für das Programmjahr
2019 ersehen.
Im Vergleich zur Planung von vor einem Jahr aus dem Gesamtantrag wird die Maßnahme M 3.4.3
„Punktuelle Aufwertung der Hauptgeschäftsstraße (Hauptstraße) mit Platzaufweitungen, Leit-,
Beleuchtungs- und Grünkonzept“ (angesetzte Gesamtkosten 808.200 Euro), nicht umgesetzt. Zu
dieser
Maßnahme
sind
noch
keine
weiteren
Entwürfe
entwickelt
oder
gar
Öffentlichkeitsveranstaltungen durchgeführt worden, sodass eine Umsetzung im kommenden Jahr
nicht realisierbar ist. Stattdessen wird die Maßnahme M 4.3.1 „Haus der Kreuzauer Ortsvereine –
energetische und barrierefreie Modernisierung“ (angesetzte Gesamtkosten 600.000 Euro), die
ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehen war, vorgezogen. Diese Maßnahme kann bereits nach
Eingang des Bewilligungsbescheides angegangen und umgesetzt werden.
Aufgrund der Fördervorgaben wird die Maßnahme nicht mehr unter dem Namen „Festhalle“,
sondern unter dem Namen „Haus der Kreuzauer Ortsvereine“ firmieren. Die offizielle Bezeichnung
bleibt aber erhalten.
Insgesamt sind somit Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben (inkludiert geförderten
Anteil der Kosten in Höhe von 70 % und 30 % Eigenanteil) in Höhe von 1.930.160 Euro (wird
abschließend in genauer Höhe in der Sitzung bekannt gegeben) für das Jahr 2019 vorgesehen.
Als besondere Maßnahmen für das nächste Programmjahr stehen die in unmittelbarem
Zusammenhang stehenden Maßnahmen M 3.4.4a „Öffnung Schulhof der Grundschule als
multifunktional
nutzbarer
Quartiersplatz“
(bisheriger
Kostenansatz
579.960
Euro
zuwendungsfähige Ausgaben; die Kostenberechnungen können erst auf der Basis der
Vorzugsvariante ermittelt werden. Spätestens in der Sitzung werden die Kosten erläutert) und M
3.4.4b „Überdachung/Wetterschutz Quartiersplatz Hauptstraße“ (bisheriger Kostenansatz 180.000
Euro zuwendungsfähige Ausgaben; die Kostenberechnungen können erst auf der Basis der
Vorzugsvariante ermittelt werden. Spätestens in der Sitzung werden die Kosten erläutert) auf der
Maßnahmenliste für das Jahr 2019. Zu diesen Maßnahmen ist seitens der Verwaltung zusammen
mit der Planungsgruppe MWM ein kleiner Workshop mit dem zuständigen Arbeitskreis aus der
Schule (bestehend aus Schulleitung, Lehrer, Elternvertreter) sowie am 02.10.2018 ein
Bürgerforum abgehalten worden. Im Workshop mit dem Schul-Arbeitskreis sind viele Wünsche
und Sorgen vorgebracht worden, die die Planungsgruppe MWM in zwei Entwürfe eingearbeitet
hat. Diese beiden Entwürfe wurden im Bürgerform vor- und zur Diskussion gestellt. Die dortigen
Anregungen wurden wiederum aufgegriffen und werden in einen abgeänderten Entwurf im Bauund Planungsausschuss von Herrn Siebenmorgen von der Planungsgruppe MWM vorgestellt.
Als zweite kostenmäßig größere Maßnahme soll die Maßnahme M 4.3.1 „energetische und
barrierefreie Modernisierung des Hauses der Kreuzauer Ortsvereine“ (ca. 600.000 Euro
zuwendungsfähige Ausgaben; genauer Kosten werden nach vorliegenden Kostenberechnungen in
der Sitzung benannt) im kommenden Jahr umgesetzt werden. Neben der energetischen
Sanierung des Gebäudes ist auch die Schaffung des barrierefreien Zugangs auf der Agenda.
Dieser soll durch Einrichtung von Treppenliften ermöglicht werden. Die geplanten Maßnahmen in
der Festhalle werden ebenfalls in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses präsentiert.
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Gemeinde Kreuzau in Zusammenarbeit mit
der Planungsgruppe MWM den Antrag auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2019 zu
den in der beigefügten Anlage ersichtlichen Maßnahmen fristgerecht bis 31.12.2018 beantragen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushalt sind die entsprechenden Haushaltsmittel für alle Maßnahmen und Programmjahre im
Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes eingestellt. Die nicht durch die
Städtebauförderungsmittel gedeckten Kosten werden über die Investitionspauschale finanziert.
Eine gesonderte Kreditaufnahme ist nicht notwendig.
III. Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Gesamtantrages (Integriertes Handlungskonzept „Zentralort Kreuzau“)
wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag für das Programmjahr 2019 mit den in der Anlage
dargestellten Maßnahmen bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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