Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
16.10.18, 13:03
Aktualisiert
16.10.18, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 16.10.2018
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 30. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 25.09.2018
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 648-X/Z-6
3. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 31.03.2017
Beschluss mit 25 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme sowie 2 Enthaltungen:
Nach sorgfältiger und kritischer Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer ausnahmsweise zulässigen Verkaufsöffnung am 14.10.2018 und dem verfassungsrechtlich in Artikel
140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung verankerten Schutz
der Sonn- und Feiertagsruhe wird die als Anlage 2 zur Ratsdrucksache Nr. 648-X/Z-6 beigefügte 3.
Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 31.03.2017 (=
Anlage B der Originalniederschrift) beschlossen.