Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
76 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
16.10.18, 13:03
Aktualisiert
16.10.18, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 16.10.2018
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom Mittwoch, den 19.09.2018
Zu Punkt 13. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1196-X
Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher"
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
Die Abwägungsbeschlüsse als Empfehlungsbeschlüsse erfolgen einstimmig.
1.
Zu den in den Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung wird
der Bebauungsplan Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ in der vorliegenden
Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
3.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes
Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ herbeizuführen.
Empfehlungsbeschluss bei 1 Gegenstimme:
1.
2.
3.
Zu den in den Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung wird
der Bebauungsplan Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ in der vorliegenden
Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes
Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ herbeizuführen.