Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
161 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
18.10.18, 16:22
Aktualisiert
18.10.18, 16:22
Beschlusstext (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

öffnen download melden Dateigröße: 161 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 18.10.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 24.09.2018 Öffentliche Sitzung Bebauungspläne 7.1 Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 263/2018 Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) berichtet, dass der PStA dem Rat die Zustimmung empfiehlt. Beschluss: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße": Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" A - Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung (13.04. bis 17.05.2018) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Berücksichtigung ja / nein B1.01 Bürger 1 B 1.02 B 1.03 B 1.04 B 1.05 B 1.06 B 1.07 B 1.08 Nein Nein Nein Nein Ja Nein Ja Nein B 1.09 B 1.10 B 1.11 Nein Nein Nein B 1.12 Ja Beschluss Rat 24.09.2018 Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. 1 von 3 B 1.13 B 1.14 Nein Ja Nein Nein Nein Ja Ja Ja Nein Ja B 1.15 B 1.16 B 1.17 B 1.18 B 1.19 B 1.20 B 1.21 Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1.01 Landesbetrieb Straßenbau NRW T1.02 T2.01 T2.02 T3.01 T3.02 T3.03 T3.04 T4.01 T4.02 T5.01 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Erftverband Geologischer Dienst NRW Telekom Deutschland GmbH T5.02 T6.01 T6.02 T6.03 T6.04 T6.05 T6.06 T7.01 Berücksichtigung ja / nein Ja - Ja Nein Ja Nein Nein Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung T7.03 T7.04 T7.05 T7.06 T7.07 Beschluss Rat 24.09.2018 Wird berücksichtigt. - Ja Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ja - Ist bereits berücksichtigt. - Nein Deutscher Kinderschutzbund Brühl Abwägung der Stellungnahme Ja Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ja Ja Nein Ja Ja Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. 2 von 3 Lfd. Nr. T7.08 T7.09 T7.10 T8.01 TÖB Berücksichtigung ja / nein Industrie- und Handelskammer zu Köln T8.02 T8.03 Abstimmungsergebnis: Abwägung der Stellungnahme Nein Ja Ja Ja Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ja Nein Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. einstimmig Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 21 und umfasst die Flurstücke: 524, 525, 526, 527, 528, 531, 532, 533, 553, 575, 576, 577, 578 und 579, sowie 554 teilweise. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 579, 575, 577, 525, 526, 531, 532, 527, 553, durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 553 und 554 durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 554 bis zum Schnittpunkt mit der Verlängerung der südlich endenden westlichen Grenze des Flurstücks 579, vom vorher genannten Schnittpunkt zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 579 und weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 579. Das Plangebiet umfasst ca. 1,16 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 24.09.2018 einstimmig 3 von 3