Daten
Kommune
Brühl
Größe
161 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
18.10.18, 16:22
Aktualisiert
18.10.18, 16:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 18.10.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 24.09.2018
Öffentliche Sitzung
Bebauungspläne
7.1
Bebauungsplan 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita
südlich Schildgesstraße" Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
263/2018
Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) berichtet, dass der PStA dem Rat die Zustimmung empfiehlt.
Beschluss:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen
Auslegung zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich
Schildgesstraße":
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße"
A - Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung (13.04. bis 17.05.2018)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
Berücksichtigung
ja / nein
B1.01 Bürger 1
B 1.02
B 1.03
B 1.04
B 1.05
B 1.06
B 1.07
B 1.08
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
B 1.09
B 1.10
B 1.11
Nein
Nein
Nein
B 1.12
Ja
Beschluss Rat 24.09.2018
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
1 von 3
B 1.13
B 1.14
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
B 1.15
B 1.16
B 1.17
B 1.18
B 1.19
B 1.20
B 1.21
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
T1.01
Landesbetrieb Straßenbau NRW
T1.02
T2.01
T2.02
T3.01
T3.02
T3.03
T3.04
T4.01
T4.02
T5.01
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
Erftverband
Geologischer Dienst
NRW
Telekom Deutschland GmbH
T5.02
T6.01
T6.02
T6.03
T6.04
T6.05
T6.06
T7.01
Berücksichtigung
ja / nein
Ja
-
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Rhein-Erft-Kreis, Amt
für Umweltschutz
und
Kreisplanung
T7.03
T7.04
T7.05
T7.06
T7.07
Beschluss Rat 24.09.2018
Wird berücksichtigt.
-
Ja
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ja
-
Ist bereits berücksichtigt.
-
Nein
Deutscher Kinderschutzbund Brühl
Abwägung der Stellungnahme
Ja
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
2 von 3
Lfd. Nr.
T7.08
T7.09
T7.10
T8.01
TÖB
Berücksichtigung
ja / nein
Industrie- und Handelskammer zu Köln
T8.02
T8.03
Abstimmungsergebnis:
Abwägung der Stellungnahme
Nein
Ja
Ja
Ja
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ja
Nein
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
einstimmig
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplanes 04.21 "Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 21 und umfasst die Flurstücke: 524,
525, 526, 527, 528, 531, 532, 533, 553, 575, 576, 577, 578 und 579, sowie 554 teilweise.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 579, 575, 577, 525, 526, 531,
532, 527, 553,
durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 553 und 554
durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 554 bis zum Schnittpunkt mit
der Verlängerung der südlich endenden westlichen Grenze des Flurstücks
579,
vom vorher genannten Schnittpunkt zum südwestlichen Grenzpunkt des
Flurstückes 579 und weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks
579.
Das Plangebiet umfasst ca. 1,16 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 24.09.2018
einstimmig
3 von 3