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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
131 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
18.10.18, 16:22
Aktualisiert
18.10.18, 16:22
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung
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Brühl, den 18.10.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 24.09.2018 Öffentliche Sitzung Bebauungspläne 7.2 Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 264/2018 Ratsherr Dr. Kollenberg (CDU) berichtet, dass der PStA dem Rat die Zustimmung empfiehlt Beschluss: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung A – Eingeschränkte Bürgerbeteiligung (13.04. - 17.05.2018) und TÖB-Beteiligung A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1 Bürger 1 B 2.01 Bürger 2 B 2.02 B 2.03 B 2.04 B 2.05 B 2.06 B 2.07 Beschluss Rat 24.09.2018 Berück- Abwägung der Stellungnahme sichtigung ja / nein nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Wird nicht berücksichtigt. nein Wird nicht berücksichtigt. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungs1 von 3 Lfd. Nr. Bürger B 2.08 B 2.09 B 2.10 B 2.11 B 2.12 B 2.13 B 2.14 B 2.15 B 2.16 B 2.17 B2.18 B 2.19 B 2.20 B 2.21 B 3.01 Bürger 3 Berück- Abwägung der Stellungnahme sichtigung ja / nein planverfahrens. ja Ist bereits berücksichtigt. nein Wird nicht berücksichtigt. nein Wird nicht berücksichtigt. nein Wird nicht berücksichtigt. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens ja Ist bereits berücksichtigt. nein Wird nicht berücksichtigt nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Wird nicht berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens nein Wird nicht berücksichtigt A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. T 1.02 T 2.03 T 2.07 T 2.08 T 2.09 T 2.10 T 3.01 T 3.02 TÖB Berück- Abwägung der Stellungnahme sichtigung ja / nein Erftverband ja Ist bereits berücksichtigt Rhein-Erft-Kreis ja Wird berücksichtigt. Amt für Umweltschutz und Kreisplanung ja Ist bereits berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt ja Wird berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt. Bezirksregieja Ist bereits berücksichtigt rung Arnsberg Bergbau und Energie in NRW ja Ist bereits berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 24.09.2018 einstimmig 2 von 3 Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.3634), den Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 3. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang einer neu zu bildenden Grenze, die sich ergibt, durch Aufwinkeln, a) (auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2842, in östliche Richtung) des Punktes, welcher 2,00 m in nördliche Richtung des Grenzpunktes der Flurstücke 2844, 2845 und 2789, auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2789 liegt und b) (auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2842, in westliche Richtung) als Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 246/29. Die Gebietsgrenze des Bebauungsplanes im Norden verläuft also von dem vorgenannten Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 246/29 bis zum 2,00 m in nördliche Richtung des Grenzpunktes der Flurstücke 2844, 2845 und 2789, auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2789 liegenden Punktes, im Osten vom vorgenannten 2,00 m Punkt auf der westlichen Grenze des Flurstücks 2844 bis zum Grenzpunktes der Flurstücke 2844, 2845 und 2789, weiter entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2845, dann vom Grenzpunkt der Flurstücke 2845, 2846, 2789 in westliche Richtung in Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 2845 bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 2789, von diesem Schnittpunkt entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 2789 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 2789, 2445 und 2841, im Süden entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 2841 und 246/29, im Westen entlang der westliche Grenze des Flurstück 246/29 vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 246/29 bis zum Schnittpunkt mit der neu zu bildenden Grenze im Norden. Das Plangebiet umfasst ca. 0,12 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 24.09.2018 einstimmig 3 von 3