Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan 08.91 "Bundesakademien" 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
18.10.18, 16:22
Aktualisiert
18.10.18, 16:22
Beschlusstext (Bebauungsplan 08.91 "Bundesakademien" 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 08.91 "Bundesakademien" 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 08.91 "Bundesakademien" 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 18.10.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 24.09.2018 Öffentliche Sitzung Bebauungspläne 7.3 Bebauungsplan 08.91 "Bundesakademien" 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - 267/2018 Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (Grüne) beantragt, über einen Begleitbeschluss zu entscheiden (Formulierung und Abstimmung siehe unten) Ratsherr Dahmen (CDU) erklärt, dass es sich um eine einmalige Gelegenheit handelt, den Bildungsstandort Brühl durch den vorliegenden Bebauungsplan zu erweitern. Fraktionsvorsitzender Weitz (SPD) betont ebenfalls den Bedarf der Hochschule und die damit verbundene Chance für die gesamte Stadt. Den vorgetragenen Begleitbeschluss kann er jedoch auf die Schnelle nicht prüfen. Er hat den Eindruck, dass einzelne Punkte des Antrags ohnehin in der Aufstellungsphase geprüft werden. Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) begrüßt ebenfalls, dass sich die Hochschule in Brühl erweitern will. Dem Aufstellungsbeschluss kann sich seine Fraktion anschließen. Den weitergehenden Prüfantrag der Fraktion Grüne kann er sich grundsätzlich anschließen. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) kann sich dem geforderten Prüfauftrag nicht anschließen. Ein solcher Beschluss wäre in jedem Fall vom Bürgermeister zu beanstanden. Durch die geforderten Auflagen werden Prüfungen vorweggenommen, Tatsachen geschaffen und die Planungen behindert. Er rät dringend davon ab, den beantragten Begleitbeschluss zu fassen. Fraktionsvorsitzender Riedel (Linke&Piraten) begrüßt das Vorhaben, die Hochschule in Brühl zu erweitern. Erster Beigeordneter Brandt erläutert, dass der Aufstellungsbeschluss ein bedingungsfeindliches Verfahren ist. Aus diesem Grunde ist eine Einschränkung zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht. Man kann die Bitte äußern, verschiedene Aspekte explizit zu prüfen. Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (Grüne) sieht zwar die Selbstverständlichkeit vieler Punkte des Begleitbeschlusses, wünscht dennoch die Beschlussfassung. Die vorgebrachten Einwände sieht er als Versuch an, ohne Vorgaben in die Planungen einzutreten. Ratsherr Weber (Grüne) widerspricht der Auffassung, dass der beantragte Begleitbeschluss rechtswidrig ist. Beschluss Rat 24.09.2018 1 von 3 Fraktionsvorsitzender Weitz (SPD) weist nochmals darauf hin, dass verschiedene Punkte des Begleitbeschlusses nicht in einem Bebauungsplan festgeschrieben werden können. Bürgermeister Freytag fasst zusammen, dass zunächst über die Vorlage 267/2018 abgestimmt wird. Danach erfolgt die Abstimmung über den beantragten Begleitbeschluss der Fraktion Grüne. Beschluss: Der Ausschuss für Planung- und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplanes 08.91 „Bundesakademien“ 1. Änderung. Plangebietsabgrenzung: Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Kierberg, Flur 4, und umfasst die Flurstücke 2646, 2649, 2652, 2653, 2354., 2356, 2671, 2655, 2654, 2651, 2648 und teilweise 2689 und 2645. Das Plangebiet ist wie folgt abgegrenzt: Im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 2646 und 2689 bis zum Schnittpunkt der nördlichen Verlängerung der östlichen Grenzen der Flurstücke 2354 und 2356 mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 2689, im Osten vom vorgenannten Schnittpunkt weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 2689, 2355 und 2354, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 2354 und 2356, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 2356 und 2671, entlang der östlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 2655, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 2655 und 2651bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 2648, 2645 und 1301 in der Flur 5, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 2645, 2647 und 2646. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,4 Hektar. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 5 Enthaltungen Sodann ruft Bürgermeister Freytag den beantragten Begleitbeschluss auf. Beschluss: Der Rat lehnt den folgenden Begleitbeschluss ab: Beim Bebauungsplan werden folgende Auflagen umgesetzt: Beschluss Rat 24.09.2018 2 von 3 1. Wie die Bewertung des möglichen Baugebietes N 14 im Entwurf des Flächennutzungsplans ausgeführt ist, führt die Bebauung in diesem Bereich zu erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Bei der für die Erweiterung der Bundesakademie vorgesehenen Fläche handelt es sich in Teilbereichen um Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung. Aktuell ist die Fläche im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für Maßnahmen zu Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Natur und Landschaft vorgesehen, teilweise sogar als LSG geschützt. Der ortsnahe Ausgleich ist nachzuweisen. 2. Es droht die Zerstörung eines schutzwürdigen Biotops. Die vollständige Erhaltung des Biotops, auch zur Abschirmung etwaiger neuer Nutzungen zur bestehenden Bebauung, ist nachzuweisen. 3. Bei einer Bebauung droht der Verlust eines Teilbereiches eines örtlichen bedeutsamen Kaltlufteinzugsgebietes. Der von der Stadt beauftragte Gutachter prognostiziert für diese Fläche einen Wegfall von Kaltluftentstehung im Falle einer Bebauung. Im Bebauungsplanverfahren ist nachzuweisen, dass es nicht zum Wegfall des Kaltluftentstehungsgebietes kommen wird. 4. Die baulichen Anlagen sollten nach Möglichkeit nördlich des „Am Daberger Hof“ dargestellt werden. Auf bauliche Anlagen im Bereich der Kaltluftentstehung wird verzichtet. Südlich des „Am Daberger Hof“ sind nur ökologisch verträgliche Nutzungen denkbar. Im Zuge der Bebauungsplanänderung werden die südlicher gelegenen Bereiche (Suchräume Rodderweg I und III) für Naturschutz und Kaltluftentstehung gesichert und für die Zukunft geschützt. 5. Bei der Fläche handelt es sich um einen exponierten Hangbereich dessen Bebauung ebenfalls Auswirkungen auf die Fernwirkung und das Landschaftsbild haben wird. Hier ist auf eine architektonische Lösung zu drängen, die vernünftig auf die Geomorphologie des Geländes eingeht und mit einer angepassten Bebauung (u.a. Fassaden- und Dachbegrünung) die Schäden für das Landschaftsbild minimiert. 6. BTV-Sportzentrum und die Akademien sind mit einer Stadtbuslinie anzubinden, die weiteren verkehrlichen Auswirkungen werden gelöst. 7. Sicherzustellen ist eine langfristige Bindung des Bundes an den Standort Brühl. 8. Alternativ darzustellen ist ein anderer Standort im Stadtgebiet. Denkbar wäre zum Beispiel auch das Gelände an der Rheinstraße westlich der Landespolizei Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 24.09.2018 20:5:17 3 von 3