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Vorlage (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den Bau einer Kreisverkehrsanlage K7 / L183)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
105 kB
Datum
29.10.2018
Erstellt
18.10.18, 16:22
Aktualisiert
18.10.18, 16:22
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 66 Schulz 66 / Sch 12.09.2018 311/2018 Betreff Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den Bau einer Kreisverkehrsanlage K7 / L183 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle – 95050 / 54011243 BGM Zust. Dez. Freytag Schiffer Zust. Dienststelle Kämmerer Radermacher RPA Team Haushalt Jülich Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 159.000 € für den Bau einer Kreisverkehrsanlage K7 / L183 auf dem SK / KSt 95050 / 54011243. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95050 / 54011050 (Römerstraße 1. BA) – verzögerte Ausführung Erläuterungen: Im Zuge der Erschließungsmaßnahme BP 06.15 Alte Bonnstraße / Otto-Wels-Straße ist im heutigen Knoten K7 / L183 der Bau einer Kreisverkehrsanlage geplant. Die teilweise schwierigen Verhandlungen mit den beteiligten Straßenbaulastträgern haben sich über Monate hingezogen, im August 2018 konnte nach langen Verhandlungen eine Einigung erzielt werden. Die Kreisverkehrsanlage wird nach den Regeln der Technik als 4-Arm-Kreisel geplant und gebaut. 2 Anschlussarme liegen in der Straßenbaulast von Straßen.NRW (L183) 1 Anschluss liegt in der Straßenbaulast des Rhein-Erft-Kreises (K7) und 1 Anschluss liegt in der Straßenbaulast der Stadt Brühl. Der westliche Anschluss soll im ersten Schritt den vorhandenen Wirtschaftsweg anbinden. Mit dieser Anbindung kann das „Wilde Parken“ im Sichtdreieck der Pehler Hülle / Alte Bonnstraße unterbunden werden. Diese Maßnahme wird seitens der oberen Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises seit Jahren gefordert. In einem zweiten Schritt ermöglicht dieser Anschluss eine spätere Anbindung möglicher Entwicklungsflächen. (Der nachträgliche Bau eines 4. Anschlusses an den Kreisverkehr würde deutlich höhere Kosten auslösen als aktuell). Mit der Kreisverkehrsanlage werden auch die eigentlichen Anschlussbereiche der Erschließungsanlage (Anschluss-T) errichtet werden. Ein Anschluss wird im Bereich „Alte Seite - 2 – Drucksache 311/2018 Bonnstraße“ hergestellt und ein Anschluss erfolgt auf der K7 „Otto-Wels-Straße“. Die Anschlussbereiche beider Anbindungen überlagern sich mit den Anschlussbereichen der Kreisverkehrsanlage, sodass eine detaillierte Aufsplittung über die Flächen technisch nicht möglich ist. Die Schwierigkeit liegt hier in den Verwindungsstrecken (Quergefällsituation) der einzelnen Bereiche und der Anpassung der fahrdynamisch erforderlichen Quer- und Längsgefällabschnitte der einzelnen Anlagenteile. Für diesen Fall sieht das Straßen- und Wegegesetz NRW im § 34 Abs. 2 eine Kostentragung der Fahrbahnbreiten (Regelquerschnitt). Der Rhein-Erft-Kreis will den Bau der Kreisverkehrsanlage K7 / L183 auch nutzen um die provisorische Mitteltrennung im Bereich der Zufahrt zur Gesamtschule auf der Otto-WelsStraße endgültig abzubauen und durch eine baulich Mitteltrennung ersetzen. Auch hier findet der § 34 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW Anwendung. Als Anlage ist ein Lageplan und eine Tabelle beigefügt. Im Plan werden die herangezogenen Regelquerschnitte dargestellt und die Tabelle zeigt die entsprechenden Anteile, sowohl im Bezug auf die Länge der Regelquerschnitte in Meter als auch die prozentuale Verteilung der Kosten. Bei der Anwendung des § 34 Abs. 2 StrWG NW ergeben sich folgende prozentuale Verteilungen: Land NRW (Straßen.NRW) Rhein-Erft-Kreis Stadt Brühl Investor 34,60 % 40,70 % 12,90 % 11,80 % Im Rahmen der langwierigen Verhandlungen mit den Straßenbaulastträgern wurde anfänglich eine Kostenbeteiligung des Landes zugesagt und in einem späteren Termin wieder widerrufen. Somit beteiligt sich das Land an dieser Maßnahme nicht. Somit übernimmt der Investor die prozentuale Beteiligung des Landes und trägt somit 46,40 % der Kosten. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde eine Kostenschätzung für den gesamten Bereich von 1.230.000 € ermittelt. Somit entfallen bei einer prozentualen Beteiligung der Stadt Brühl mit 12,90 % Kosten in Höhe von 158.670,00 €. Da der Erschließungsvertrag und die Verwaltungsvereinbarung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen, ist es notwendig für diese Kostenübernahme eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu beantragen. Ein Mittelabfluss erfolgt frühestens im Jahr 2019. Anlage(n): (1) Kostenaufteilung Otto-Wels-Straße neu (2) 84 Gesamtplan M500 Q1-Q13 29.08.18 Entwurf