Daten
Kommune
Brühl
Größe
105 kB
Datum
29.10.2018
Erstellt
18.10.18, 16:22
Aktualisiert
18.10.18, 16:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
66
Schulz
66 / Sch
12.09.2018
311/2018
Betreff
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den Bau einer Kreisverkehrsanlage K7 / L183
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle – 95050 / 54011243
BGM
Zust. Dez.
Freytag
Schiffer
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Radermacher
RPA
Team Haushalt
Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 159.000 € für
den Bau einer Kreisverkehrsanlage K7 / L183 auf dem SK / KSt 95050 / 54011243.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt 95050 / 54011050 (Römerstraße 1. BA) –
verzögerte Ausführung
Erläuterungen:
Im Zuge der Erschließungsmaßnahme BP 06.15 Alte Bonnstraße / Otto-Wels-Straße ist im
heutigen Knoten K7 / L183 der Bau einer Kreisverkehrsanlage geplant.
Die teilweise schwierigen Verhandlungen mit den beteiligten Straßenbaulastträgern haben
sich über Monate hingezogen, im August 2018 konnte nach langen Verhandlungen eine
Einigung erzielt werden.
Die Kreisverkehrsanlage wird nach den Regeln der Technik als 4-Arm-Kreisel geplant und
gebaut. 2 Anschlussarme liegen in der Straßenbaulast von Straßen.NRW (L183) 1
Anschluss liegt in der Straßenbaulast des Rhein-Erft-Kreises (K7) und 1 Anschluss liegt in
der Straßenbaulast der Stadt Brühl.
Der westliche Anschluss soll im ersten Schritt den vorhandenen Wirtschaftsweg anbinden.
Mit dieser Anbindung kann das „Wilde Parken“ im Sichtdreieck der Pehler Hülle / Alte
Bonnstraße unterbunden werden. Diese Maßnahme wird seitens der oberen
Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises seit Jahren gefordert. In einem zweiten
Schritt
ermöglicht
dieser
Anschluss
eine
spätere
Anbindung
möglicher
Entwicklungsflächen.
(Der nachträgliche Bau eines 4. Anschlusses an den Kreisverkehr würde deutlich höhere
Kosten auslösen als aktuell).
Mit der Kreisverkehrsanlage werden auch die eigentlichen Anschlussbereiche der
Erschließungsanlage (Anschluss-T) errichtet werden. Ein Anschluss wird im Bereich „Alte
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Drucksache 311/2018
Bonnstraße“ hergestellt und ein Anschluss erfolgt auf der K7 „Otto-Wels-Straße“. Die
Anschlussbereiche beider Anbindungen überlagern sich mit den Anschlussbereichen der
Kreisverkehrsanlage, sodass eine detaillierte Aufsplittung über die Flächen technisch nicht
möglich ist.
Die Schwierigkeit liegt hier in den Verwindungsstrecken (Quergefällsituation) der einzelnen
Bereiche und der Anpassung der fahrdynamisch erforderlichen Quer- und
Längsgefällabschnitte der einzelnen Anlagenteile.
Für diesen Fall sieht das Straßen- und Wegegesetz NRW im § 34 Abs. 2 eine
Kostentragung der Fahrbahnbreiten (Regelquerschnitt).
Der Rhein-Erft-Kreis will den Bau der Kreisverkehrsanlage K7 / L183 auch nutzen um die
provisorische Mitteltrennung im Bereich der Zufahrt zur Gesamtschule auf der Otto-WelsStraße endgültig abzubauen und durch eine baulich Mitteltrennung ersetzen.
Auch hier findet der § 34 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW Anwendung.
Als Anlage ist ein Lageplan und eine Tabelle beigefügt. Im Plan werden die
herangezogenen Regelquerschnitte dargestellt und die Tabelle zeigt die entsprechenden
Anteile, sowohl im Bezug auf die Länge der Regelquerschnitte in Meter als auch die
prozentuale Verteilung der Kosten.
Bei der Anwendung des § 34 Abs. 2 StrWG NW ergeben sich folgende prozentuale
Verteilungen:
Land NRW (Straßen.NRW)
Rhein-Erft-Kreis
Stadt Brühl
Investor
34,60 %
40,70 %
12,90 %
11,80 %
Im Rahmen der langwierigen Verhandlungen mit den Straßenbaulastträgern wurde
anfänglich eine Kostenbeteiligung des Landes zugesagt und in einem späteren Termin
wieder widerrufen. Somit beteiligt sich das Land an dieser Maßnahme nicht. Somit
übernimmt der Investor die prozentuale Beteiligung des Landes und trägt somit 46,40 %
der Kosten.
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde eine Kostenschätzung für den gesamten Bereich
von 1.230.000 € ermittelt.
Somit entfallen bei einer prozentualen Beteiligung der Stadt Brühl mit 12,90 % Kosten in
Höhe von 158.670,00 €.
Da der Erschließungsvertrag und die Verwaltungsvereinbarung noch in diesem Jahr
abgeschlossen werden sollen, ist es notwendig für diese Kostenübernahme eine
außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu beantragen. Ein Mittelabfluss erfolgt frühestens
im Jahr 2019.
Anlage(n):
(1) Kostenaufteilung Otto-Wels-Straße neu
(2) 84 Gesamtplan M500 Q1-Q13 29.08.18 Entwurf