Daten
Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
29.10.2018
Erstellt
18.10.18, 16:22
Aktualisiert
18.10.18, 16:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20
Jülich
20 22 02
27.09.2018
331/2018
Betreff
Externe Beratungsleistungen 2015, 2016 und 2017
Bezug: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke & Piraten Partei vom 18.04.2018
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Dez. I.
Dez. II
Kämmerer
Dez. III
Freytag
Schiffer
Burkhardt
Radermacher Brandt
Zust- Dienststelle
Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Anfrage der Ratsfraktion Die Linke & Piraten Partei vom 18.04.2018 wird wie folgt
beantwortet.
Zu Frage 1:
66 externe Beratungsleistungen ab 10.000 € wurden insgesamt in Anspruch genommen.
Davon wurden 25 in 2015, 17 in 2016 und 24 in 2017 in Anspruch genommen.
Zu Frage 2:
Die Beauftragung der externen Berater/innen wurde und wird entsprechend der aktuellen
gesetzlichen Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) vergeben.
Zu Frage 3:
Die Hauptgründe für die Inanspruchnahme der externen Beratungsleistungen waren,
1. dass auf externes Fachwissen zurückgegriffen werden musste, da das Fachwissen
für zum Teil einmalige Vorgänge nicht vorhanden war,
2. dass kein eigenes (Fach-)Personal zur Verfügung stand,
3. dass keine ausreichenden personellen und zeitlichen Kapazitäten vorhanden
waren.
Zu Frage 4:
Ca. 14 Beauftragungen hätten prinzipiell durch städtisches Personal durchgeführt werden
können. Laut Angabe der Fachbereiche fehlten aber die personellen Ressourcen. Eine
exakte Auswertung zu dieser Frage und zur Frage, wie viel zusätzliches Personal
Drucksache 331/2018
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notwendig gewesen wäre, kann für die Vergangenheit nicht verifiziert werden und würde
einen zu hohen Ermittlungsaufwand mit sich bringen.
Zu Frage 5:
Die Frage nach der Kostenersparnis bei eigener Aufgabenwahrnehmung ist nicht konkret
zu beantworten.
Bei der Beauftragung Externer fallen sicherlich Mehrkosten für Gewinnaufschlag und die
dennoch notwendige Projektbetreuung durch städtisches Personal an.
Dagegen haben externe Berater/Planer durch Spezialisierung, breiter aufgestellte
Fachkompetenz und ggf. auch andere technische Ausstattung Synergieeffekte, die bei der
Bearbeitung durch eigenes Personal zumindest mit erhöhtem Zeitaufwand „erkauft“
werden müssten. Ggf. wären sogar trotzdem ergänzende Beratungsleistungen notwendig.
Beratungs- und Planungsleistungen sind sehr vielfältig. Am Beispiel eines
Hochbauprojektes wird deutlich, dass nicht nur ein Architekt sondern auch Planer im
Bereich der technischen Gebäudeausstattung, der Statik, des Brandschutzes, der
Schadstoffbeprobung usw. benötigt wird. Dies macht deutlich, dass eine komplette
Vorhaltung des notwenigen Expertenwissens wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Daher
kann auch keine Einsparung bei eigener Erledigung beziffert werden.
Hinzu kommt, dass die Expertenkompetenz in vielen Bereichen nicht durchgängig benötigt
wird, so dass auch dies zu einem unwirtschaftlichen Einsatz führen würde.
Ermittelte Kosten und weitere Hinweise
Nachrichtlich kann festgestellt werden, dass sich die Kosten für externe
Beratungsleistungen, gemäß einer Abfrage bei den Dienststellen, in 2015 auf
568.766,62 €, in 2016 auf 348.360,22 € und in 2017 auf 306.868,89 € belaufen.
Insgesamt fielen Kosten in Höhe von 1.223.995,73 € und davon 577.463,12 € im
konsumtiven Bereich und 646.532,61 € im investiven Bereich über die drei Jahre von 2015
bis 2017 an.
In den ermittelten Kosten sind keine Kosten für Berater/Planer im Bereich Hochbau
enthalten. Die für die Beantwortung dieser Frage erstellte Auswertung hat die Zahlungen
ab 10 T€ erfasst. Eine komplette Kostenermittlung der Aufträge an externe Planer hätte
eine manuelle Auswertung erfordert, die im Bereich des Gebäudemanagement mit
enormen zeitlichen Aufwand und Einsatz von Personalressourcen möglich gewesen wäre.
Es handelt sich dabei ausschließlich um hochbautechnische Unterstützungsleistungen.
Anlage(n):
(1) Ergebnis Abfrage Externe Beratungsleistungen