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Vorlage (Externe Beratungsleistungen 2015, 2016 und 2017 Bezug: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke & Piraten Partei vom 18.04.2018 )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
104 kB
Datum
29.10.2018
Erstellt
18.10.18, 16:22
Aktualisiert
18.10.18, 16:22
Vorlage (Externe Beratungsleistungen 2015, 2016 und 2017
Bezug: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke & Piraten Partei vom 18.04.2018
) Vorlage (Externe Beratungsleistungen 2015, 2016 und 2017
Bezug: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke & Piraten Partei vom 18.04.2018
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20 Jülich 20 22 02 27.09.2018 331/2018 Betreff Externe Beratungsleistungen 2015, 2016 und 2017 Bezug: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke & Piraten Partei vom 18.04.2018 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Dez. I. Dez. II Kämmerer Dez. III Freytag Schiffer Burkhardt Radermacher Brandt Zust- Dienststelle Jülich Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Anfrage der Ratsfraktion Die Linke & Piraten Partei vom 18.04.2018 wird wie folgt beantwortet. Zu Frage 1: 66 externe Beratungsleistungen ab 10.000 € wurden insgesamt in Anspruch genommen. Davon wurden 25 in 2015, 17 in 2016 und 24 in 2017 in Anspruch genommen. Zu Frage 2: Die Beauftragung der externen Berater/innen wurde und wird entsprechend der aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) vergeben. Zu Frage 3: Die Hauptgründe für die Inanspruchnahme der externen Beratungsleistungen waren, 1. dass auf externes Fachwissen zurückgegriffen werden musste, da das Fachwissen für zum Teil einmalige Vorgänge nicht vorhanden war, 2. dass kein eigenes (Fach-)Personal zur Verfügung stand, 3. dass keine ausreichenden personellen und zeitlichen Kapazitäten vorhanden waren. Zu Frage 4: Ca. 14 Beauftragungen hätten prinzipiell durch städtisches Personal durchgeführt werden können. Laut Angabe der Fachbereiche fehlten aber die personellen Ressourcen. Eine exakte Auswertung zu dieser Frage und zur Frage, wie viel zusätzliches Personal Drucksache 331/2018 Seite - 2 – notwendig gewesen wäre, kann für die Vergangenheit nicht verifiziert werden und würde einen zu hohen Ermittlungsaufwand mit sich bringen. Zu Frage 5: Die Frage nach der Kostenersparnis bei eigener Aufgabenwahrnehmung ist nicht konkret zu beantworten. Bei der Beauftragung Externer fallen sicherlich Mehrkosten für Gewinnaufschlag und die dennoch notwendige Projektbetreuung durch städtisches Personal an. Dagegen haben externe Berater/Planer durch Spezialisierung, breiter aufgestellte Fachkompetenz und ggf. auch andere technische Ausstattung Synergieeffekte, die bei der Bearbeitung durch eigenes Personal zumindest mit erhöhtem Zeitaufwand „erkauft“ werden müssten. Ggf. wären sogar trotzdem ergänzende Beratungsleistungen notwendig. Beratungs- und Planungsleistungen sind sehr vielfältig. Am Beispiel eines Hochbauprojektes wird deutlich, dass nicht nur ein Architekt sondern auch Planer im Bereich der technischen Gebäudeausstattung, der Statik, des Brandschutzes, der Schadstoffbeprobung usw. benötigt wird. Dies macht deutlich, dass eine komplette Vorhaltung des notwenigen Expertenwissens wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Daher kann auch keine Einsparung bei eigener Erledigung beziffert werden. Hinzu kommt, dass die Expertenkompetenz in vielen Bereichen nicht durchgängig benötigt wird, so dass auch dies zu einem unwirtschaftlichen Einsatz führen würde. Ermittelte Kosten und weitere Hinweise Nachrichtlich kann festgestellt werden, dass sich die Kosten für externe Beratungsleistungen, gemäß einer Abfrage bei den Dienststellen, in 2015 auf 568.766,62 €, in 2016 auf 348.360,22 € und in 2017 auf 306.868,89 € belaufen. Insgesamt fielen Kosten in Höhe von 1.223.995,73 € und davon 577.463,12 € im konsumtiven Bereich und 646.532,61 € im investiven Bereich über die drei Jahre von 2015 bis 2017 an. In den ermittelten Kosten sind keine Kosten für Berater/Planer im Bereich Hochbau enthalten. Die für die Beantwortung dieser Frage erstellte Auswertung hat die Zahlungen ab 10 T€ erfasst. Eine komplette Kostenermittlung der Aufträge an externe Planer hätte eine manuelle Auswertung erfordert, die im Bereich des Gebäudemanagement mit enormen zeitlichen Aufwand und Einsatz von Personalressourcen möglich gewesen wäre. Es handelt sich dabei ausschließlich um hochbautechnische Unterstützungsleistungen. Anlage(n): (1) Ergebnis Abfrage Externe Beratungsleistungen