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Beschlusstext (Übertragung der Zuständigkeit und Aufgaben der Gemeinde Inden als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den Zweckverband RegioEntsorgung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
26 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
19.10.18, 16:01
Aktualisiert
31.10.18, 07:39
Beschlusstext (Übertragung der Zuständigkeit und Aufgaben der Gemeinde Inden als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den Zweckverband RegioEntsorgung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 19. Oktober 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 23. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 20.09.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4. Übertragung der Zuständigkeit und Aufgaben der Gemeinde Inden als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den Zweckverband RegioEntsorgung 137/2018 Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Die Gemeinde Inden überträgt alle Zuständigkeiten und Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den Zweckverband RegioEntsorgung mit befreiender Wirkung. Die delegierende Übertragung auf den Zweckverband RegioEntsorgung beinhaltet im Einzelnen folgende Aufgaben:  Die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach § 22 VerpackG.  Das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze als Standplätze für die Aufstellung von Sammelcontainern im Zusammenhang mit dem Systembetrieb nach dem VerpackG, sofern dies rechtlich zulässig ist, insbesondere nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW, in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Inden, in Anspruch zu nehmen.  Bis zum Inkrafttreten der Aufgabenübertragung, bevollmächtigt die Gemeinde Inden die RegioEntsorgung AöR mit der Verhandlungsführung in Abstimmung mit der Verwaltung. Der Bau- und Vergabeausschuss der Gemeinde Inden ermächtigt den Bürgermeister, in der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbands RegioEntsorgung am 24.09.2018 der Zuständigkeits- und Aufgabenübertragung auf den Zweckverband RegioEntsorgung zuzustimmen, damit die 14. Änderung der Satzung des Zweckverbands RegioEntsorgung durch die Verbandsversammlung verabschiedet werden kann.