Daten
Kommune
Inden
Größe
26 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
19.10.18, 16:01
Aktualisiert
31.10.18, 07:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 19. Oktober 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 23. Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses
am 20.09.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 4.
Übertragung der Zuständigkeit und Aufgaben der Gemeinde Inden
als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 22
Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den Zweckverband
RegioEntsorgung
137/2018
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Die Gemeinde Inden überträgt alle Zuständigkeiten und Aufgaben des
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß § 22 Verpackungsgesetz
(VerpackG) auf den Zweckverband RegioEntsorgung mit befreiender
Wirkung.
Die delegierende Übertragung auf den Zweckverband RegioEntsorgung
beinhaltet im Einzelnen folgende Aufgaben:
Die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach § 22
VerpackG.
Das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze als Standplätze für die
Aufstellung von Sammelcontainern im Zusammenhang mit dem Systembetrieb
nach dem VerpackG, sofern dies rechtlich zulässig ist, insbesondere nach den
Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW, in Abstimmung mit der
Verwaltung der Gemeinde Inden, in Anspruch zu nehmen.
Bis zum Inkrafttreten der Aufgabenübertragung, bevollmächtigt die Gemeinde
Inden die RegioEntsorgung AöR mit der Verhandlungsführung in Abstimmung
mit der Verwaltung.
Der Bau- und Vergabeausschuss der Gemeinde Inden ermächtigt den Bürgermeister, in
der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbands RegioEntsorgung am
24.09.2018 der Zuständigkeits- und Aufgabenübertragung auf den Zweckverband
RegioEntsorgung zuzustimmen, damit die 14. Änderung der Satzung des
Zweckverbands RegioEntsorgung durch die Verbandsversammlung verabschiedet
werden kann.