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Beschlusstext (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Inden
Größe
200 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
19.10.18, 16:01
Aktualisiert
31.10.18, 07:39
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Gemeinde Inden Inden, 19. Oktober 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 23. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 20.09.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 6. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2016 Herr Linzenich erläutert den Sachverhalt, wie gegenüber der ersten Nachkalkulation, die ein Defizit in Höhe von rund 350.000,00 € aufwies, nun ein Überschuss im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung entstanden ist. Er erläutert, dass aufgrund der Nachfragen im Ausschuss und Gemeinderat Kontakt mit dem Städte- und Gemeindebund aufgenommen wurde, da Hintergrund des Defizits eine Erstattung war. Der Städte- und Gemeindebund wies darauf hin, dass die in 2016 durchgeführte Abrechnung für 2015 ca. nur ein halbes Jahr enthielt und aufgrund dessen fehlerhaft war. Die Erstattung betraf die Ortsteile, die durch das Wasserwerk Aldenhoven versorgt werden. Hier erfolgte im Jahr 2015 eine Umstellung des Ablese- und Abrechnungsmodus. Durch diese Umstellung wiesen die für die Abrechnung zu Grunde liegenden Wasserverbrauchslisten nur den Verbrauch für ein halbes Jahr aus. Die Schmutzwassergebühr ist aber für den gesamten Jahresverbrauch zu zahlen. Daher müssen rund 2050 Bescheide korrigiert werden. Durch die Korrektur der Bescheide werden rund 440.000,00 € nachveranlagt, die zu einem positiven Abschluss der Nachkalkulation führen. Die Fraktion der CDU bittet um die Mitteilung des Zinsverlustes aufgrund der Erstattung in Höhe von rund 440.000,00 €. Anmerkung der Verwaltung: Durch die um den vorgenannten Betrag erhöhten Liquiditätskredite ist ein Zinsbetrag in Höhe von 2.138,07 € bisher (gerechnet bis 30.11.2018) angefallen. Durch Herrn Linzenich erfolgt die Zusage, dass die Verwaltung den Bürgern größtmögliche Flexibilität in Bezug auf Fälligkeit und/oder Ratenzahlung einräumen wird. Nach einer regen Diskussion, in der auch die Thematik der Abschreibung gemäß Wiederbeschaffungszeitwert erörtert wurde, erklärten die UDB-Mitglieder, dass sie diesen Beschluss nicht mittragen würden und ihn ablehnen. AM Schächter machte Bedenken geltend hinsichtlich der Belastbarkeit der in der Vorlage aufgeführten Erläuterungen und Zahlen, die nach seiner Meinung insbesondere nicht gerichtsfest seien. Bei der Abstimmung ergaben sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung 13 13/2018 2. Ergänz ung Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. von dem Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ i. H. v. 27.634,- €, 2. von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ i. H. v. 10.028,- € und 3. von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 23,- € werden anteilig in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 20.09.2018 Seite 2