Daten
Kommune
Inden
Größe
200 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
19.10.18, 16:01
Aktualisiert
31.10.18, 07:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 19. Oktober 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 23. Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses
am 20.09.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 6.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung
Abwasser“ für das Jahr 2016
Herr Linzenich erläutert den Sachverhalt, wie gegenüber der ersten
Nachkalkulation, die ein Defizit in Höhe von rund 350.000,00 € aufwies, nun ein
Überschuss im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung entstanden ist.
Er erläutert, dass aufgrund der Nachfragen im Ausschuss und Gemeinderat
Kontakt mit dem Städte- und Gemeindebund aufgenommen wurde, da
Hintergrund des Defizits eine Erstattung war. Der Städte- und Gemeindebund
wies darauf hin, dass die in 2016 durchgeführte Abrechnung für 2015 ca. nur ein
halbes Jahr enthielt und aufgrund dessen fehlerhaft war. Die Erstattung betraf die
Ortsteile, die durch das Wasserwerk Aldenhoven versorgt werden. Hier erfolgte
im Jahr 2015 eine Umstellung des Ablese- und Abrechnungsmodus. Durch diese
Umstellung wiesen die für die Abrechnung zu Grunde liegenden
Wasserverbrauchslisten nur den Verbrauch für ein halbes Jahr aus. Die
Schmutzwassergebühr ist aber für den gesamten Jahresverbrauch zu zahlen.
Daher müssen rund 2050 Bescheide korrigiert werden. Durch die Korrektur der
Bescheide werden rund 440.000,00 € nachveranlagt, die zu einem positiven
Abschluss der Nachkalkulation führen.
Die Fraktion der CDU bittet um die Mitteilung des Zinsverlustes aufgrund der
Erstattung in Höhe von rund 440.000,00 €.
Anmerkung der Verwaltung:
Durch die um den vorgenannten Betrag erhöhten Liquiditätskredite ist ein
Zinsbetrag in Höhe von 2.138,07 € bisher (gerechnet bis 30.11.2018) angefallen.
Durch Herrn Linzenich erfolgt die Zusage, dass die Verwaltung den Bürgern
größtmögliche Flexibilität in Bezug auf Fälligkeit und/oder Ratenzahlung
einräumen wird.
Nach einer regen Diskussion, in der auch die Thematik der Abschreibung gemäß
Wiederbeschaffungszeitwert erörtert wurde, erklärten die UDB-Mitglieder, dass
sie diesen Beschluss nicht mittragen würden und ihn ablehnen. AM Schächter
machte Bedenken geltend hinsichtlich der Belastbarkeit der in der Vorlage
aufgeführten Erläuterungen und Zahlen, die nach seiner Meinung insbesondere
nicht gerichtsfest seien.
Bei der Abstimmung ergaben sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung 13
13/2018
2. Ergänz
ung
Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem Jahresüberschuss der Endkostenstelle
„Schmutzwasserbeseitigung“ i. H. v. 27.634,- €,
2. von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle
„Niederschlagswasserbeseitigung“ i. H. v. 10.028,- € und
3. von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle
„Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 23,- € werden
anteilig in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt.
Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 20.09.2018
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