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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Vergabeausschuss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
313 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
19.10.18, 16:01
Aktualisiert
31.10.18, 07:39
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Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 23. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde Inden vom 20.09.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Josef Johann Schmitz (SPD-Fraktion) sind anwesend: CDU-Fraktion Gasper, Karl-Josef Marx, Berthold (SB - vertritt Hahn, Matthias) Mürkens, Udo Schumacher, Olaf Meer, Marco von (SB) SPD-Fraktion Cremer, Albert (SB) Görke, Rudi (vertritt Spiegelmacher, Josef) Jungbluth, Willi Müller, Dieter (vertritt Müller, Jörg) Fraktion UDB Inden Krzenziessa-Kall, Gregor Schlächter, Herbert (vertritt Pötter, Hans) Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Rubbeling, Alfred (SB) Wergen, Karl Josef Ohne Fraktion Schleuter, Heinz Willi (SB) Von der Verwaltung: Gemeindeverwaltungsrat Linzenich Verwaltungsangestellter Ortmann Techn. Angestellter Schmitz Verwaltungsangestellte Esser Verwaltungsangestellte Hansen als Schriftführerin Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:30 Uhr Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. 3. 4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 07.06.2018 Entwässerung bei Starkregenereignissen Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Inden Übertragung der Zuständigkeit und Aufgaben der Gemeinde Inden als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger nach § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den 146/2018 135/2018 137/2018 Niederschrift 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 11.1 11.2 -2- Zweckverband RegioEntsorgung Dachsanierung des Fachklassentraktes Hauptschule Inden Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2016 Kanalsanierung Seestraße und am Lugberg Fällen von 30 Rosskastanien, sowie die Neuanpflanzung von 30 Esskastanien als Allee in der Ortschaft Schophoven, Gut Müllenark. Straßenbezeichnung im Bereich des Baugebietes „Am Lützeler Hof“ 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) des Wasserverbandes Eifel-Rur - Entwurf Mitteilungen / Anfragen Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Mündliche Mitteilungen / Anfragen 141/2018 13/2018 2. Ergänzung 142/2018 143/2018 172/2018 175/2018 Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung des 23. Bau- und Vergabeausschusses und begrüßt alle Anwesenden inkl. Gäste. Es wird festgestellt, dass die Einladungen form- und fristgerecht erfolgt sind. Ferner weist der AV daraufhin, dass die Tagesordnung aufgrund zweier Ergänzungen geändert werden soll. Er verweist auf den 1. Nachtrag vom 14.09.2018 und auf den 2. Nachtrag vom 19.09.2018. Da keine Einwände der Ausschussmitglieder vorgetragen werden, wird die erweiterte Tagesordnung angenommen. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 07.06.2018 Die Niederschrift über die Sitzung vom 07.06.2018 wird einstimmig genehmigt. 2. Entwässerung bei Starkregenereignissen 146/2018 Der AV erklärt sich für diesen Tagesordnungspunkt für befangen und übergibt die Leitung der Sitzung für den TOP 2 an den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Herrn Mürkens. Nach Beratung wurde folgender Beschlussentwurf einstimmig genehmigt: Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie mit der Weiterverfolgung von folgendem Projekt: Inden/Altdorf, Löwenstraße, geschätzte Baukosten 53.550,00 € ohne Nebenkosten Für die übrigen Bereiche erfolgen weitere Beratungen jeweils im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen zukünftiger Jahre. 3. Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Inden 135/2018 Seitens der UDB Fraktion wird nochmals draufhingewiesen, dass die im Konzept enthaltene Tabelle der Einwohnerzahlen korrigiert werden sollte und die Verwaltung diesbezüglich tätig wird. Durch den AV wird erklärt, dass es sich bei den benannten Werten um Werte vom IT-NRW handelt, welche von allen Versorgern übernommen werden. Diese Werte sind aber hier irrelevant, weil sie Niederschrift -3- keinen Einfluss auf das Konzept haben, sondern nur einen statistischen Wert darstellen. Bei künftigen Fortschreibungen sollte jedoch im Vorfeld sichergestellt werden, dass die aktuellen Zahlen berücksichtigt werden. Das im Entwurf vorliegende Wasserversorgungskonzept für die Gemeinde Inden wird einstimmig beschlossen. 4. Übertragung der Zuständigkeit und Aufgaben der Gemeinde Inden als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den Zweckverband RegioEntsorgung 137/2018 Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Die Gemeinde Inden überträgt alle Zuständigkeiten und Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den Zweckverband RegioEntsorgung mit befreiender Wirkung. Die delegierende Übertragung auf den Zweckverband RegioEntsorgung beinhaltet im Einzelnen folgende Aufgaben:  Die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach § 22 VerpackG.  Das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze als Standplätze für die Aufstellung von Sammelcontainern im Zusammenhang mit dem Systembetrieb nach dem VerpackG, sofern dies rechtlich zulässig ist, insbesondere nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW, in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Inden, in Anspruch zu nehmen.  Bis zum Inkrafttreten der Aufgabenübertragung, bevollmächtigt die Gemeinde Inden die RegioEntsorgung AöR mit der Verhandlungsführung in Abstimmung mit der Verwaltung. Der Bau- und Vergabeausschuss der Gemeinde Inden ermächtigt den Bürgermeister, in der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbands RegioEntsorgung am 24.09.2018 der Zuständigkeits- und Aufgabenübertragung auf den Zweckverband RegioEntsorgung zuzustimmen, damit die 14. Änderung der Satzung des Zweckverbands RegioEntsorgung durch die Verbandsversammlung verabschiedet werden kann. 5. Dachsanierung des Fachklassentraktes Hauptschule Inden 141/2018 Nachstehender einstimmiger Beschluss wurde gefasst: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Dachsanierung des Fachklassentraktes der Goltstein-Schule als Vollsanierung gemäß Energieeinsparverordnung und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der Leistungen. 6. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2016 13/2018 2. Ergänzung Herr Linzenich erläutert den Sachverhalt, wie gegenüber der ersten Nachkalkulation, die ein Defizit in Niederschrift -4- Höhe von rund 350.000,00 € aufwies, nun ein Überschuss im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung entstanden ist. Er erläutert, dass aufgrund der Nachfragen im Ausschuss und Gemeinderat Kontakt mit dem Städteund Gemeindebund aufgenommen wurde, da Hintergrund des Defizits eine Erstattung war. Der Städte- und Gemeindebund wies darauf hin, dass die in 2016 durchgeführte Abrechnung für 2015 ca. nur ein halbes Jahr enthielt und aufgrund dessen fehlerhaft war. Die Erstattung betraf die Ortsteile, die durch das Wasserwerk Aldenhoven versorgt werden. Hier erfolgte im Jahr 2015 eine Umstellung des Ablese- und Abrechnungsmodus. Durch diese Umstellung wiesen die für die Abrechnung zu Grunde liegenden Wasserverbrauchslisten nur den Verbrauch für ein halbes Jahr aus. Die Schmutzwassergebühr ist aber für den gesamten Jahresverbrauch zu zahlen. Daher müssen rund 2050 Bescheide korrigiert werden. Durch die Korrektur der Bescheide werden rund 440.000,00 € nachveranlagt, die zu einem positiven Abschluss der Nachkalkulation führen. Die Fraktion der CDU bittet um die Mitteilung des Zinsverlustes aufgrund der Erstattung in Höhe von rund 440.000,00 €. Anmerkung der Verwaltung: Durch die um den vorgenannten Betrag erhöhten Liquiditätskredite ist ein Zinsbetrag in Höhe von 2.138,07 € bisher (gerechnet bis 30.11.2018) angefallen. Durch Herrn Linzenich erfolgt die Zusage, dass die Verwaltung den Bürgern größtmögliche Flexibilität in Bezug auf Fälligkeit und/oder Ratenzahlung einräumen wird. Nach einer regen Diskussion, in der auch die Thematik der Abschreibung gemäß Wiederbeschaffungszeitwert erörtert wurde, erklärten die UDB-Mitglieder, dass sie diesen Beschluss nicht mittragen würden und ihn ablehnen. AM Schächter machte Bedenken geltend hinsichtlich der Belastbarkeit der in der Vorlage aufgeführten Erläuterungen und Zahlen, die nach seiner Meinung insbesondere nicht gerichtsfest seien. Bei der Abstimmung ergaben sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung 13 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. von dem Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ i. H. v. 27.634,- €, 2. von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ i. H. v. 10.028,- € und 3. von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 23,- € werden anteilig in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. 7. Kanalsanierung Seestraße und am Lugberg 142/2018 Durch die Verwaltung wird nochmals über die Notwendigkeit der Maßnahme berichtet. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmit, die Kanalsanierungen in der „Seestraße“ und „Am Lugberg“ in offener Bauweise durchzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Einstellung der Mittel in den Finanzaushalt 2019. Niederschrift 8. -5- Fällen von 30 Rosskastanien, sowie die Neuanpflanzung von 30 Esskastanien als Allee in der Ortschaft Schophoven, Gut Müllenark. 143/2018 AM Görke bittet um Mitteilung, ob die neu zu pflanzenden Esskastanien resistent gegen das Bakterium sind, welches die Rosskastanien befallen hat, da zu befürchten steht, dass diese Bäume ansonsten in naher Zukunft erneut gefällt werden müssten. Herr Marco Schmitz teilt hierzu mit, dass die Esskastanien resistent gegen das Bakterium sind. Die zu fällenden Kastanien müssen in der Müllverbrennungsanlage entsorgt werden, damit keine Verbreitung der Bakterien stattfindet. Ferner wurde ein Mitarbeiter des Bauhofs zum staatl. geprüften Baumkontrolleur ausgebildet, der den Befall der Bäume bestätigt hat. Die Fällung der bestehenden Bäume, sowie die Neupflanzung erfolgt nach positiver Beschlussfassung dieses Jahr im Herbst. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt sodann einstimmig das Fällen der circa 30 Rosskastanien, sowie die Neuanpflanzung von circa 30 Esskastanien als Allee, in der Ortschaft Schophoven, Gut Müllenark. 9. Straßenbezeichnung im Bereich des Baugebietes „Am Lützeler Hof“ 172/2018 AM Mürkens spricht sich, aufgrund der Nähe der Geuenicher Kapelle, für den Namen „Kapellenstraße“ aus, obwohl man auch andere Bezeichnung überlegt habe. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Es werden folgende Bezeichnungen für die Planstraßen des Baugebietes „Am Lützeler Hof“, festgelegt: - Kapellenstraße Die jeweilige Straßenlage ist dem als Anlage beigefügten Plan zu entnehmen. 10. 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) des Wasserverbandes Eifel-Rur - Entwurf 175/2018 Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Der Bau- und Vergabeausschuss erklärt sein Einvernehmen gem. § 53 Abs. 3 Satz 1 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Wasserverbandes Eifel-Rur für die Jahre 2019 – 2030. 11. Mitteilungen / Anfragen 11.1 Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Es liegen keine schriftlichen Mitteilungen oder Anfragen vor. Niederschrift -6- 11.2 Mündliche Mitteilungen / Anfragen Es wird die Frage gestellt, wann die Parkplatzschilder an den Glascontainern in Frenz (an der Brücke) angebracht werden. Hierzu teilt Herr Marco Schmitz mit, dass die Schilder und die Pfosten vorliegen, die passenden Rohrschellen jedoch bestellt werden mussten. Die Rohrschellen müssten in der nächsten Woche (39. KW) ankommen. Sodann werden die Schilder umgehend aufgestellt. Es wird um Mitteilung gebeten, warum die Demarkierung der „Behinderten-Stellplätze“ noch nicht durchgeführt wurde. Herr Marco Schmitz teilt diesbezüglich mit, dass die Verwaltung keine Fräse besitzt und eine Beauftragung hierfür mind. 700,00 € kostet. Herr Marco Schmitz fragt derzeit bei den Nachbargemeinden nach, ob diese eine solche Fräse besitzen und diese als Leihgabe ausgeben würden. AM Schlächter bittet um die Anbringung eines Halteverbotsschildes für die Gefahrenstelle Waagmühle/Lucherberger See. Dieser Punkt wird in der nächsten Verkehrsschau mit dem Kreis Düren behandelt. AM Schleuter bittet um die Anbringung einer Markierung für den Rechts-vor-Links-Bereich in der Krausstraße. Dieser Punkt wird ebenfalls in der nächsten Verkehrsschau mit dem Kreis Düren behandelt. AM Görke bittet um Mitteilung, ob die RegioEntsorgung im Gemeindegebiet Inden einen Informationstag hinsichtlich der Mülltrennung für den Biomüll durchführt. Hierzu teilt Herr Ortmann mit, dass dies von der RegioEntsorgung im Frühjahr 2019 geplant ist. AM Müller fragte nach den Stand der Umsetzung der schon Anfang des Jahres zugesagten Änderung der Verkehrsregelung in Bezug auf das Zusammentreffen von Indener Straße und Pierer Straße hinter der Wehebachbrücke. Dort sollte die bestehende Rechts-vor-Links-Regelung in eine abknickende Vorfahrtsregelung abgelöst werden. Anmerkung der Verwaltung: Gem. der Verkehrsanordnung des Kreises Düren vom 07.03.2017 besteht eine Rechts-vor-LinksRegelung (Anlage I). Welche mittels Schildern und Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet werden soll. Diese Markierungen wurden bisher seitens der Verwaltung nicht ausgeführt, da eine Markierung und Beschilderung keine Änderung an der jetzt schon vorhandenen Verkehrsregelung herbeigeführt hätte. Nachtrag: Die Fahrbahnmarkierungen werden in der 42. KW 2018 angebracht. J. J. Schmitz Ausschussvorsitzender (ohne TOP 2) Mürkens Stellv. Ausschussvorsitzender (für TOP 2) Hansen Schriftführerin