Daten
Kommune
Inden
Größe
313 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
19.10.18, 16:01
Aktualisiert
31.10.18, 07:39
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE
NIEDERSCHRIFT
über die 23. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde Inden vom
20.09.2018
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Josef Johann Schmitz (SPD-Fraktion) sind anwesend:
CDU-Fraktion
Gasper, Karl-Josef
Marx, Berthold (SB - vertritt Hahn, Matthias)
Mürkens, Udo
Schumacher, Olaf
Meer, Marco von (SB)
SPD-Fraktion
Cremer, Albert (SB)
Görke, Rudi (vertritt Spiegelmacher, Josef)
Jungbluth, Willi
Müller, Dieter (vertritt Müller, Jörg)
Fraktion UDB Inden
Krzenziessa-Kall, Gregor
Schlächter, Herbert (vertritt Pötter, Hans)
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Rubbeling, Alfred (SB)
Wergen, Karl Josef
Ohne Fraktion
Schleuter, Heinz Willi (SB)
Von der Verwaltung:
Gemeindeverwaltungsrat Linzenich
Verwaltungsangestellter Ortmann
Techn. Angestellter Schmitz
Verwaltungsangestellte Esser
Verwaltungsangestellte Hansen als Schriftführerin
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 20:30 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
3.
4.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 07.06.2018
Entwässerung bei Starkregenereignissen
Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Inden
Übertragung der Zuständigkeit und Aufgaben der Gemeinde Inden als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger nach § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den
146/2018
135/2018
137/2018
Niederschrift
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
11.1
11.2
-2-
Zweckverband RegioEntsorgung
Dachsanierung des Fachklassentraktes Hauptschule Inden
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das
Jahr 2016
Kanalsanierung Seestraße und am Lugberg
Fällen von 30 Rosskastanien, sowie die Neuanpflanzung von 30 Esskastanien als
Allee in der Ortschaft Schophoven, Gut Müllenark.
Straßenbezeichnung im Bereich des Baugebietes „Am Lützeler Hof“
5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) des Wasserverbandes
Eifel-Rur - Entwurf
Mitteilungen / Anfragen
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
141/2018
13/2018
2. Ergänzung
142/2018
143/2018
172/2018
175/2018
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung des 23. Bau- und Vergabeausschusses und begrüßt alle
Anwesenden inkl. Gäste.
Es wird festgestellt, dass die Einladungen form- und fristgerecht erfolgt sind.
Ferner weist der AV daraufhin, dass die Tagesordnung aufgrund zweier Ergänzungen geändert werden soll.
Er verweist auf den 1. Nachtrag vom 14.09.2018 und auf den 2. Nachtrag vom 19.09.2018. Da keine
Einwände der Ausschussmitglieder vorgetragen werden, wird die erweiterte Tagesordnung angenommen.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 07.06.2018
Die Niederschrift über die Sitzung vom 07.06.2018 wird einstimmig genehmigt.
2.
Entwässerung bei Starkregenereignissen
146/2018
Der AV erklärt sich für diesen Tagesordnungspunkt für befangen und übergibt die Leitung der
Sitzung für den TOP 2 an den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Herrn Mürkens.
Nach Beratung wurde folgender Beschlussentwurf einstimmig genehmigt:
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt sie mit der Weiterverfolgung von folgendem Projekt:
Inden/Altdorf, Löwenstraße, geschätzte Baukosten 53.550,00 € ohne Nebenkosten
Für die übrigen Bereiche erfolgen weitere Beratungen jeweils im Zusammenhang mit den
Haushaltsberatungen zukünftiger Jahre.
3.
Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Inden
135/2018
Seitens der UDB Fraktion wird nochmals draufhingewiesen, dass die im Konzept enthaltene Tabelle
der Einwohnerzahlen korrigiert werden sollte und die Verwaltung diesbezüglich tätig wird.
Durch den AV wird erklärt, dass es sich bei den benannten Werten um Werte vom IT-NRW handelt,
welche von allen Versorgern übernommen werden. Diese Werte sind aber hier irrelevant, weil sie
Niederschrift
-3-
keinen Einfluss auf das Konzept haben, sondern nur einen statistischen Wert darstellen.
Bei künftigen Fortschreibungen sollte jedoch im Vorfeld sichergestellt werden, dass die aktuellen
Zahlen berücksichtigt werden.
Das im Entwurf vorliegende Wasserversorgungskonzept für die Gemeinde Inden wird
einstimmig beschlossen.
4.
Übertragung der Zuständigkeit und Aufgaben der Gemeinde Inden als
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 22 Verpackungsgesetz
(VerpackG) auf den Zweckverband RegioEntsorgung
137/2018
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Die Gemeinde Inden überträgt alle Zuständigkeiten und Aufgaben des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers gemäß § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den Zweckverband
RegioEntsorgung mit befreiender Wirkung.
Die delegierende Übertragung auf den Zweckverband RegioEntsorgung beinhaltet im
Einzelnen folgende Aufgaben:
Die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach § 22
VerpackG.
Das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze als Standplätze für die
Aufstellung von Sammelcontainern im Zusammenhang mit dem Systembetrieb
nach dem VerpackG, sofern dies rechtlich zulässig ist, insbesondere nach den
Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW, in Abstimmung mit der
Verwaltung der Gemeinde Inden, in Anspruch zu nehmen.
Bis zum Inkrafttreten der Aufgabenübertragung, bevollmächtigt die Gemeinde
Inden die RegioEntsorgung AöR mit der Verhandlungsführung in Abstimmung
mit der Verwaltung.
Der Bau- und Vergabeausschuss der Gemeinde Inden ermächtigt den Bürgermeister, in
der nächsten Verbandsversammlung des Zweckverbands RegioEntsorgung am
24.09.2018 der Zuständigkeits- und Aufgabenübertragung auf den Zweckverband
RegioEntsorgung zuzustimmen, damit die 14. Änderung der Satzung des
Zweckverbands RegioEntsorgung durch die Verbandsversammlung verabschiedet
werden kann.
5.
Dachsanierung des Fachklassentraktes Hauptschule Inden
141/2018
Nachstehender einstimmiger Beschluss wurde gefasst:
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Dachsanierung des Fachklassentraktes der
Goltstein-Schule als Vollsanierung gemäß Energieeinsparverordnung und beauftragt die
Verwaltung mit der Ausschreibung der Leistungen.
6.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung
Abwasser“ für das Jahr 2016
13/2018
2. Ergänzung
Herr Linzenich erläutert den Sachverhalt, wie gegenüber der ersten Nachkalkulation, die ein Defizit in
Niederschrift
-4-
Höhe von rund 350.000,00 € aufwies, nun ein Überschuss im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung
entstanden ist.
Er erläutert, dass aufgrund der Nachfragen im Ausschuss und Gemeinderat Kontakt mit dem Städteund Gemeindebund aufgenommen wurde, da Hintergrund des Defizits eine Erstattung war. Der
Städte- und Gemeindebund wies darauf hin, dass die in 2016 durchgeführte Abrechnung für 2015 ca.
nur ein halbes Jahr enthielt und aufgrund dessen fehlerhaft war. Die Erstattung betraf die Ortsteile, die
durch das Wasserwerk Aldenhoven versorgt werden. Hier erfolgte im Jahr 2015 eine Umstellung des
Ablese- und Abrechnungsmodus. Durch diese Umstellung wiesen die für die Abrechnung zu Grunde
liegenden Wasserverbrauchslisten nur den Verbrauch für ein halbes Jahr aus. Die
Schmutzwassergebühr ist aber für den gesamten Jahresverbrauch zu zahlen. Daher müssen rund 2050
Bescheide korrigiert werden. Durch die Korrektur der Bescheide werden rund 440.000,00 €
nachveranlagt, die zu einem positiven Abschluss der Nachkalkulation führen.
Die Fraktion der CDU bittet um die Mitteilung des Zinsverlustes aufgrund der Erstattung in Höhe von
rund 440.000,00 €.
Anmerkung der Verwaltung:
Durch die um den vorgenannten Betrag erhöhten Liquiditätskredite ist ein Zinsbetrag in Höhe von
2.138,07 € bisher (gerechnet bis 30.11.2018) angefallen.
Durch Herrn Linzenich erfolgt die Zusage, dass die Verwaltung den Bürgern größtmögliche
Flexibilität in Bezug auf Fälligkeit und/oder Ratenzahlung einräumen wird.
Nach einer regen Diskussion, in der auch die Thematik der Abschreibung gemäß
Wiederbeschaffungszeitwert erörtert wurde, erklärten die UDB-Mitglieder, dass sie diesen Beschluss
nicht mittragen würden und ihn ablehnen. AM Schächter machte Bedenken geltend hinsichtlich der
Belastbarkeit der in der Vorlage aufgeführten Erläuterungen und Zahlen, die nach seiner Meinung
insbesondere nicht gerichtsfest seien.
Bei der Abstimmung ergaben sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung 13 Ja-Stimmen und
zwei Nein-Stimmen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ i. H. v.
27.634,- €,
2. von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ i. H.
v. 10.028,- € und
3. von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in
Höhe von 23,- € werden anteilig in den folgenden Gebührenkalkulationen
berücksichtigt.
7.
Kanalsanierung Seestraße und am Lugberg
142/2018
Durch die Verwaltung wird nochmals über die Notwendigkeit der Maßnahme berichtet.
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt einstimmit, die Kanalsanierungen in der
„Seestraße“ und „Am Lugberg“ in offener Bauweise durchzuführen und beauftragt die
Verwaltung mit der Planung und Einstellung der Mittel in den Finanzaushalt 2019.
Niederschrift
8.
-5-
Fällen von 30 Rosskastanien, sowie die Neuanpflanzung von 30
Esskastanien als Allee in der Ortschaft Schophoven, Gut Müllenark.
143/2018
AM Görke bittet um Mitteilung, ob die neu zu pflanzenden Esskastanien resistent gegen das
Bakterium sind, welches die Rosskastanien befallen hat, da zu befürchten steht, dass diese Bäume
ansonsten in naher Zukunft erneut gefällt werden müssten.
Herr Marco Schmitz teilt hierzu mit, dass die Esskastanien resistent gegen das Bakterium sind. Die zu
fällenden Kastanien müssen in der Müllverbrennungsanlage entsorgt werden, damit keine Verbreitung
der Bakterien stattfindet.
Ferner wurde ein Mitarbeiter des Bauhofs zum staatl. geprüften Baumkontrolleur ausgebildet, der den
Befall der Bäume bestätigt hat.
Die Fällung der bestehenden Bäume, sowie die Neupflanzung erfolgt nach positiver Beschlussfassung
dieses Jahr im Herbst.
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt sodann einstimmig das Fällen der circa 30
Rosskastanien, sowie die Neuanpflanzung von circa 30 Esskastanien als Allee, in der
Ortschaft Schophoven, Gut Müllenark.
9.
Straßenbezeichnung im Bereich des Baugebietes „Am Lützeler Hof“
172/2018
AM Mürkens spricht sich, aufgrund der Nähe der Geuenicher Kapelle, für den Namen
„Kapellenstraße“ aus, obwohl man auch andere Bezeichnung überlegt habe.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Es werden folgende Bezeichnungen für die Planstraßen des Baugebietes „Am Lützeler
Hof“, festgelegt:
-
Kapellenstraße
Die jeweilige Straßenlage ist dem als Anlage beigefügten Plan zu entnehmen.
10.
5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) des
Wasserverbandes Eifel-Rur - Entwurf
175/2018
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Der Bau- und Vergabeausschuss erklärt sein Einvernehmen gem. § 53 Abs. 3 Satz 1
Landeswassergesetz
NRW
(LWG
NRW)
zur
5.
Fortschreibung
des
Abwasserbeseitigungskonzeptes des Wasserverbandes Eifel-Rur für die Jahre 2019 – 2030.
11.
Mitteilungen / Anfragen
11.1 Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Es liegen keine schriftlichen Mitteilungen oder Anfragen vor.
Niederschrift
-6-
11.2 Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Es wird die Frage gestellt, wann die Parkplatzschilder an den Glascontainern in Frenz (an der Brücke)
angebracht werden.
Hierzu teilt Herr Marco Schmitz mit, dass die Schilder und die Pfosten vorliegen, die passenden
Rohrschellen jedoch bestellt werden mussten. Die Rohrschellen müssten in der nächsten Woche
(39. KW) ankommen. Sodann werden die Schilder umgehend aufgestellt.
Es wird um Mitteilung gebeten, warum die Demarkierung der „Behinderten-Stellplätze“ noch nicht
durchgeführt wurde.
Herr Marco Schmitz teilt diesbezüglich mit, dass die Verwaltung keine Fräse besitzt und eine
Beauftragung hierfür mind. 700,00 € kostet. Herr Marco Schmitz fragt derzeit bei den
Nachbargemeinden nach, ob diese eine solche Fräse besitzen und diese als Leihgabe ausgeben würden.
AM Schlächter bittet um die Anbringung eines Halteverbotsschildes für die Gefahrenstelle
Waagmühle/Lucherberger See. Dieser Punkt wird in der nächsten Verkehrsschau mit dem Kreis Düren
behandelt.
AM Schleuter bittet um die Anbringung einer Markierung für den Rechts-vor-Links-Bereich in der
Krausstraße. Dieser Punkt wird ebenfalls in der nächsten Verkehrsschau mit dem Kreis Düren
behandelt.
AM Görke bittet um Mitteilung, ob die RegioEntsorgung im Gemeindegebiet Inden einen
Informationstag hinsichtlich der Mülltrennung für den Biomüll durchführt.
Hierzu teilt Herr Ortmann mit, dass dies von der RegioEntsorgung im Frühjahr 2019 geplant ist.
AM Müller fragte nach den Stand der Umsetzung der schon Anfang des Jahres zugesagten Änderung
der Verkehrsregelung in Bezug auf das Zusammentreffen von Indener Straße und Pierer Straße hinter
der Wehebachbrücke. Dort sollte die bestehende Rechts-vor-Links-Regelung in eine abknickende
Vorfahrtsregelung abgelöst werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Gem. der Verkehrsanordnung des Kreises Düren vom 07.03.2017 besteht eine Rechts-vor-LinksRegelung (Anlage I). Welche mittels Schildern und Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet werden
soll. Diese Markierungen wurden bisher seitens der Verwaltung nicht ausgeführt, da eine Markierung
und Beschilderung keine Änderung an der jetzt schon vorhandenen Verkehrsregelung herbeigeführt
hätte.
Nachtrag: Die Fahrbahnmarkierungen werden in der 42. KW 2018 angebracht.
J. J. Schmitz
Ausschussvorsitzender
(ohne TOP 2)
Mürkens
Stellv. Ausschussvorsitzender
(für TOP 2)
Hansen
Schriftführerin