Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
316557.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
19.10.18, 12:00
Aktualisiert
21.10.18, 03:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0557/WP17
öffentlich
19.10.2018
FB 45/300
Sachstandsbericht zum Bikepark des Kinder- und
Jugendzentrums St. Hubertus
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
31.10.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksregierung Aachen Mitte nimmt den Sachstandsbericht zur Errichtung einer Skater-/BMXAnlage zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0557/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.10.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um einen Sachstandsbericht handelt.
Vorlage FB 45/0557/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.10.2018
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat bereits mehrfach die Thematik um die Errichtung einer Skater/BMX-Anlage erörtert, entsprechende Beschlüsse hierzu gefasst und Mittel bereitgestellt.
Dies geschah auf der Grundlage von Wünschen und Anregungen von Kindern im Innenstadtbereich,
die sich hiermit an die Politik gewendet und um Realisierung gebeten hatten. Die hiermit verbundene
zeitnahe Umsetzung erwies sich im weiteren Vorgehen jedoch problembehafteter als erwartet.
2. Standort
Von Beginn an war die Standortfrage eine der zentralen Fragestellungen. Deshalb hat die Verwaltung
unter dem Aspekt der besseren Realisierung nicht die denkmalgeschützte Grünfläche des KaiserFriedrich-Parks sondern einen Standort im angrenzenden Gelände des alten Klinikums
vorgeschlagen. Parallel hierzu erfolgte der persönliche Austausch mit Vertreter/Innen der Gruppe der
antragstellenden Kinder.
In der Sitzung des Kinder-und Jugendausschusses am 16.02.2016 befasste sich der Ausschuss mit
der Standortfrage, aber auch vor dem Hintergrund fehlender verfügbarer Haushaltmittel mit der
finanziellen Realisierbarkeit. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, „die finanziellen Rahmenbedingungen
und den Standort erneut zu prüfen.“
Auch in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 17.02.2016 wurde die Standortfrage
erörtert. Die Verwaltung wurde seitens der BV gebeten „die Vorplanung für den Bau einer
Skateranlage im Park des alten Klinikums (Machbarkeitsuntersuchung und Kostenschätzung) zeitnah
zu beauftragen und hierfür die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.“
Um möglichst im Jahr 2016 für den Standort des alten Klinikumgeländes zu einer entsprechenden
Vorplanung zu gelangen, wurden seitens der Verwaltung mehrere in Frage kommende Fachfirmen
angefragt bzw. Angebote eingeholt. Ebenso wurden entsprechende Recherchen zur zügigen
Realisierung in anderen Städten eingeholt. Weiter wurde der Versuch unternommen, eigene
Planungsmittel durch entsprechende Deckung zu generieren, um damit die Planungsvergabe in
Abstimmung mit den entsprechenden Dienststellen selbst vornehmen zu können.
Vor dem Hintergrund der verwaltungsinternen Verlagerung der Produktverantwortung für die
öffentlichen Spielplätze zum 01.01.2017, ging am 05.04.2017 die Verwaltung in der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte zum Sachstand der Skater-/BMX-Anlage am Hangeweiher davon aus, dass die Anlage
zu Beginn der Sommerferien 2018 fertig gestellt sein sollte. Es könne sichergestellt werden, dass die
Fördergelder für die Anlage vorhanden bleiben.
Durch die öffentliche Berichterstattung aufmerksam geworden, erklärte sich der Kirchenvorstand der
Pfarre St. Jakob zum Bau der Anlage auf dem Gelände seines Kinder- und Jugendzentrums St.
Hubertus bereit, auf dem sich bereits ein ausbaufähiger Pumptrack befand. Die in diesem
Zusammenhang erforderlichen Architektenleistungen und Genehmigungen oblagen damit dem
Träger.
Vorlage FB 45/0557/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.10.2018
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Die Produktverantwortung für die Anlage wechselte daher wieder zum FB 45, da die Bike-Anlage als
Bestandteil einer Jugendfreizeiteinrichtung gilt. Der Fachbereich Umwelt nahm eine beratende Rolle
im Rahmen der Anlagen-Realisierung gegenüber dem freien Träger ein.
3. Finanzierung
Auf der Grundlage oben genannter Beschlüsse zu der Bereitstellung finanzieller Mittel meldete die
Fachverwaltung entsprechende Investitionsmittel zum Haushaltsentwurf 2017 an. Diese
Haushaltsanmeldung fand im Haushalt 2017 keinen Niederschlag.
Unbeschadet dessen wurde im Herbst 2016 ein Förderantrag im Rahmen des Sonderprogramms
Quartiersförderung unter anderem für diese Maßnahme gestellt.
Seitens der Bezirksregierung wurde daraufhin für die Jahre 2017/2018 eine Förderung von 120.000
Euro bewilligt, die bis spätestens 28.02.2019 verausgabt sein muss.
Die erforderliche kommunale Eigenleistung in Höhe von 30.000 Euro, wurde aus bezirklichen Mitteln
und Mitteln des FB 45 realisiert.
Damit steht ein Gesamtbetrag in Höhe von 150.000 Euro zum Bau der Bike-Anlage zur Verfügung.
Bisher wurden für Rodungs- und sonstige Vorbereitungsarbeiten 20.000 Euro verausgabt.
4. Fortschritt der Maßnahme
Die Entwurfsplanung sowie die Kostenschätzung wurden von der Kirchengemeinde beauftragt und
liegen vor. Zwei Entwürfe wurden mit den Besuchern der Einrichtung bzw. den Nutzern besprochen,
die beteiligten Kinder und Jugendliche haben sich für eine dieser zwei Versionen entschieden.
Der Bauantrag ist seitens des freien Trägers bei der Verwaltung gestellt worden. Für die endgültige
Beauftragung der Arbeiten durch den freien Träger war jedoch die Erstellung eines Bodengutachtens
notwendig, welches zwischenzeitlich vorliegt. Alle für die Genehmigung zuständigen Stellen stehen in
direkter Abstimmung mit dem Träger, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Der Submissionstermin zur Auftragsvergabe fand am 08.10.2018 statt. Die Unterlagen zur Vergabe
liegen dem Kirchenvorstand zurzeit vor, der nach Eingang der Baugenehmigung den Bauauftrag
erteilen wird.
Sowohl die Vertreter des Trägers als auch die Fachverwaltung gehen von der Realisierung der Anlage
in 2018 als auch von der kompletten Mittelverausgabung im vorgegebenen Zeitraum aus.
Über den aktuellen Fortgang werden Vertreter des Trägers in der Sitzung der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte weitergehend berichten.
Vorlage FB 45/0557/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.10.2018
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