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Beschlusstext (Entwässerung bei Starkregenereignissen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
92 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
22.10.18, 11:35
Aktualisiert
22.10.18, 11:35
Beschlusstext (Entwässerung bei Starkregenereignissen) Beschlusstext (Entwässerung bei Starkregenereignissen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 22. Oktober 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 22. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 13.09.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3. Entwässerung bei Starkregenereignissen Herr Marco Schmitz gibt eine kurze Erläuterung zu der Vorgeschichte der Thematik „Entwässerung bei Starkregenereignissen“ ab. Bereits nach dem letzten Starkregenereignis vor circa 10 Jahren wurde eine Arbeitsgruppe „Starkregen“ gebildet. Im Rahmen der Arbeit dieser Gruppe wurden die aufgefallenen Problembereiche erfasst und anhand der vorliegenden Daten Lösungsvorschläge erarbeitet. Fazit war seinerzeit, dass die Gemeinde keine Kanäle in einer Dimension, die dieses Ereignis abführen kann, bauen und vorhalten kann. Seinerzeit wurden zwei kleinere Maßnahmen beschlossen. Buschweg, welcher über einen Zusatzkanal in die ehemalige Abenteuerspielplatzfläche entwässert und einen Abflusskanal in der Löwenstraße, der jedoch aufgrund der Ablehnung des Eigentümers, über dessen Grundstück die Leitung hätte laufen sollen, nicht umgesetzt wurde. So wurden lediglich die beiden Kanalstichenden in der Löwenstraße verbunden, was die Situation jedoch leider nicht wesentlich verbessert hat. Die Kosten für die damals geplanten Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen beliefen sich auf über 3,5 Mio. EUR bei einer Abschreibung von 66 Jahren. Dies hätte für die Bürger der Gemeinde Inden einen starken Anstieg der Abwassergebühren zur Folge gehabt. Seitens der UDB-Fraktion wird der Vorschlag unterbreitet, die Liste der betroffenen Straßenzüge anhand von objektiven Kriterien zu überarbeiten. Im Nachgang hierzu soll die überarbeitete Liste in den Ausschuss gegeben werden, damit dieser dann über die einzelnen Maßnahmen entscheiden kann. Dieses wird jedoch von der SPD und CDU Fraktion als nicht zielführend betrachtet. Ausschussmitglied (AM) Wergen) bittet um Mitteilung, wie es um den Entlastungskanal in Schophoven steht. Hierzu führt Herrn Ortmann aus, dass der Bau des Entlastungskanals am Dunkelhof zur Beratung in die Fraktionen zurückgezogen worden sei. Ebenso sei festzuhalten, dass bei den letzten Ereignissen in Schophoven keinerlei nennenswerte Schäden gemeldet worden seien. Zu der Frage bezüglich der Finanzierung eventueller Maßnahmen erklärt Herr Linzenich, dass die Finanzierung der Maßnahme bspw. Nr. 10 über BK 53.550 EUR nur zeitnah durch die vom Rat gebildete Sonderrücklage „Infrastrukturvermögen“ durchgeführt werden kann. Ansonsten müsste das zeitaufwändige übliche Verfahren über einen Nachtragshaushalt praktiziert werden. Für das Kanalnetz und den Straßenbau sind derzeit keine Maßnahmen geplant, so dass eine Finanzierung von bis zu 250.000 EUR durch die 146/2018 Sonderrücklage erfolgen kann. Der AV gibt zu bedenken, dass Erkenntnisse aus Starkregenereignissen bei der Entwässerungsplanung in zukünftigen Neubaugebieten entsprechend berücksichtigt werden. Hierzu teilt Herr Marco Schmitz mit, dass dies bereits so umgesetzt wurde und in Zukunft auch verstärkt bei der gesamten Planung berücksichtigt wird. Der AV bittet um Mitteilung der durch den Starkregen im Mai 2018 beschädigten gemeindeeigenen Liegenschaften. Herr Marco Schmitz teilt mit, dass lediglich ein Raum im Kindergarten Lamersdorf und das Kellergeschoss des Rathauses Schaden genommen haben. Die Kosten der Schadensbehebung belaufen sich auf circa 11.000 € für das Rathaus und 9.500 € für die Rote Gruppe im Kindergarten Lamersdorf. Herr Linzenich teilt auf Nachfrage des AV mit, dass für die Gebäude der gemeindeeigenen Liegenschaften keine Elementarversicherung abgeschlossen wurde und die Kosten für die notwenigen Schadensbeseitigungsmaßnahmen daher nicht von der Versicherung getragen werden. Diesbezüglich bittet der AV um Mitteilung, weshalb bei den Neuabschlüssen der Gebäudeversicherungen zum Jahreswechsel 2017/2018 keine Elementarversicherung für die Gebäude, sondern nur für die Inhalte abgeschlossen wurde. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass im Rahmen der Neuabschlüsse die alten Versicherungspolicen als Grundlage genommen wurden. Da bereits in den alten Verträgen keine Gebäudeelementarversicherung berücksichtigt war, wurde diese auch nicht neu abgeschlossen. Der AV hatte dafür kein Verständnis, insbesondere wegen mehrerer Starkregenereignisse in der Vergangenheit. Wenn neue Versicherungsverträge ohne Beteiligung der Politik – warum auch immer vereinbart werden, sollten in diesen auch neue Risiken abgedeckt werden, wie es jeder private Eigentümer auch macht. Es wird von AM Görke nochmals um die Aushändigung der Unterlagen der neuen und alten Versicherungspolicen gebeten. Es erfolgt keine Beschlussfassung. Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 13.09.2018 Seite 2