Daten
Kommune
Inden
Größe
92 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
22.10.18, 11:35
Aktualisiert
22.10.18, 11:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 22. Oktober 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 22. Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses
am 13.09.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 3.
Entwässerung bei Starkregenereignissen
Herr Marco Schmitz gibt eine kurze Erläuterung zu der Vorgeschichte der
Thematik „Entwässerung bei Starkregenereignissen“ ab.
Bereits nach dem letzten Starkregenereignis vor circa 10 Jahren wurde eine
Arbeitsgruppe „Starkregen“ gebildet. Im Rahmen der Arbeit dieser Gruppe
wurden die aufgefallenen Problembereiche erfasst und anhand der vorliegenden
Daten Lösungsvorschläge erarbeitet. Fazit war seinerzeit, dass die Gemeinde
keine Kanäle in einer Dimension, die dieses Ereignis abführen kann, bauen und
vorhalten kann. Seinerzeit wurden zwei kleinere Maßnahmen beschlossen.
Buschweg, welcher über einen Zusatzkanal in die ehemalige
Abenteuerspielplatzfläche entwässert und einen Abflusskanal in der Löwenstraße,
der jedoch aufgrund der Ablehnung des Eigentümers, über dessen Grundstück die
Leitung hätte laufen sollen, nicht umgesetzt wurde. So wurden lediglich die
beiden Kanalstichenden in der Löwenstraße verbunden, was die Situation jedoch
leider nicht wesentlich verbessert hat.
Die Kosten für die damals geplanten Maßnahmen zum Schutz vor
Starkregenereignissen beliefen sich auf über 3,5 Mio. EUR bei einer
Abschreibung von 66 Jahren. Dies hätte für die Bürger der Gemeinde Inden einen
starken Anstieg der Abwassergebühren zur Folge gehabt.
Seitens der UDB-Fraktion wird der Vorschlag unterbreitet, die Liste der
betroffenen Straßenzüge anhand von objektiven Kriterien zu überarbeiten. Im
Nachgang hierzu soll die überarbeitete Liste in den Ausschuss gegeben werden,
damit dieser dann über die einzelnen Maßnahmen entscheiden kann.
Dieses wird jedoch von der SPD und CDU Fraktion als nicht zielführend
betrachtet.
Ausschussmitglied (AM) Wergen) bittet um Mitteilung, wie es um den
Entlastungskanal in Schophoven steht.
Hierzu führt Herrn Ortmann aus, dass der Bau des Entlastungskanals am
Dunkelhof zur Beratung in die Fraktionen zurückgezogen worden sei. Ebenso sei
festzuhalten, dass bei den letzten Ereignissen in Schophoven keinerlei
nennenswerte Schäden gemeldet worden seien.
Zu der Frage bezüglich der Finanzierung eventueller Maßnahmen erklärt Herr
Linzenich, dass die Finanzierung der Maßnahme bspw. Nr. 10 über BK 53.550
EUR nur zeitnah durch die vom Rat gebildete Sonderrücklage
„Infrastrukturvermögen“ durchgeführt werden kann. Ansonsten müsste das
zeitaufwändige übliche Verfahren über einen Nachtragshaushalt praktiziert
werden. Für das Kanalnetz und den Straßenbau sind derzeit keine Maßnahmen
geplant, so dass eine Finanzierung von bis zu 250.000 EUR durch die
146/2018
Sonderrücklage erfolgen kann.
Der AV gibt zu bedenken, dass Erkenntnisse aus Starkregenereignissen bei der
Entwässerungsplanung
in
zukünftigen
Neubaugebieten
entsprechend
berücksichtigt werden. Hierzu teilt Herr Marco Schmitz mit, dass dies bereits so
umgesetzt wurde und in Zukunft auch verstärkt bei der gesamten Planung
berücksichtigt wird.
Der AV bittet um Mitteilung der durch den Starkregen im Mai 2018 beschädigten
gemeindeeigenen Liegenschaften.
Herr Marco Schmitz teilt mit, dass lediglich ein Raum im Kindergarten
Lamersdorf und das Kellergeschoss des Rathauses Schaden genommen haben.
Die Kosten der Schadensbehebung belaufen sich auf circa 11.000 € für das
Rathaus und 9.500 € für die Rote Gruppe im Kindergarten Lamersdorf.
Herr Linzenich teilt auf Nachfrage des AV mit, dass für die Gebäude der
gemeindeeigenen Liegenschaften keine Elementarversicherung abgeschlossen
wurde und die Kosten für die notwenigen Schadensbeseitigungsmaßnahmen
daher nicht von der Versicherung getragen werden.
Diesbezüglich bittet der AV um Mitteilung, weshalb bei den Neuabschlüssen der
Gebäudeversicherungen
zum
Jahreswechsel
2017/2018
keine
Elementarversicherung für die Gebäude, sondern nur für die Inhalte
abgeschlossen wurde.
Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass im Rahmen der Neuabschlüsse die
alten Versicherungspolicen als Grundlage genommen wurden. Da bereits in den
alten Verträgen keine Gebäudeelementarversicherung berücksichtigt war, wurde
diese auch nicht neu abgeschlossen. Der AV hatte dafür kein Verständnis,
insbesondere wegen mehrerer Starkregenereignisse in der Vergangenheit. Wenn
neue Versicherungsverträge ohne Beteiligung der Politik – warum auch immer vereinbart werden, sollten in diesen auch neue Risiken abgedeckt werden, wie es
jeder private Eigentümer auch macht.
Es wird von AM Görke nochmals um die Aushändigung der Unterlagen der
neuen und alten Versicherungspolicen gebeten.
Es erfolgt keine Beschlussfassung.
Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 13.09.2018
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