Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
18.10.18, 15:02
Aktualisiert
17.01.19, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 504/2018
Az.: 6713-07/12
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 12.10.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
30.10.2018
vorberatend
Bauausschuss Straßen
29.11.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Errichtung eines Kunstrasenplatzes in E.-Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
300.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Umbau von Tennenplätzen in Kunstrasenplätze findet derzeit in vielen Kommunen statt. Die
positiven Merkmale eines Kunstrasenplatzes (wetterunabhängig, ebenflächig) ermöglichen eine
bessere jährliche Auslastung. Ausfälle in der Winterzeit wegen Unbespielbarkeit sind nahezu ausgeschlossen. Damit einhergehend findet i.d.R. ein großer Mitgliederzulauf statt, wodurch die sportlichen Perspektiven eines Fußballvereins aber auch das Sportangebot innerhalb einer Kommune
wesentlich verbessert wird.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass neben den hohen Investitionskosten einer Umbaumaßnahme
(ca. 600.000 €) weiterhin jährliche Pflegekosten ca. 8.000-10.000 € (ähnlich wie bei Tennenplätzen
!) entstehen, damit eine maximale Lebensdauer eines Kunstrasenbelages (ca. 15 Jahre) erreicht
werden kann. Gleichzeitig sind nach 15 Jahren die Kosten für eine Belagserneuerung ( ca.
150.000 bis 200.000 €) einzukalkulieren.
Am 06.10.2018 findet im Rathaus ein Sportsymposium der Stadt Erftstadt statt. In diesem Rahmen
wird die Verwaltung zusammen mit Vertretern aus der Politik und Sportvereinen die grundsätzlichen Ziele der Sportstättenentwicklung in Erftstadt diskutieren.
Anschließend soll ein Gutachter beauftragt werden, ein auf den demografischen Entwicklungen
basierendes Konzept zu entwickeln und Prioritäten zu benennen.
Eine bereits 2013 vorgestellte und beschlossene Prioritätenliste bzgl. des Umbaus vorhandener
Sportplätze in Kunstrasenplätze (siehe V59/2013) soll innerhalb des neuen Konzeptes aktualisiert
werden.
Erst nach der Durchführung dieser Ermittlungen ist eine grundlagenbasierte Stellungnahme zur
Anregung bzgl. der Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Erftstadt-Friesheim möglich.
In Vertretung
(Hallstein)
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